Aus der Weihnachtsruhe wird eine Winterruhe – Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
Aus der Weihnachtsruhe wird eine Winterruhe – Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
Änderungen der Corona-Verordnung vom 14. Januar 2022
Die ursprünglich bis zum 15. Januar 2022 befristete „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ muss verlängert werden: Es wird daraus eine „Winterruhe“ – zunächst bis zum 2. Februar 2022. Das ist die wesentliche Änderung in der Corona-Verordnung, die heute verkündet worden ist und morgen in Kraft tritt. Die Niedersächsische Landesregierung folgt damit dem MPK-Beschluss vom 7. Januar 2022.
Insbesondere die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt plus zwei Personen), die generelle Höchstgrenze für private Treffen (zehn Personen drinnen wie draußen) die „2Gplus-Vorgabe“ für Restaurants und Cafés, Kultureinrichtungen und Sportanlagen etc. sowie für Versammlungen mit bis zu 500 Personen werden so um zunächst weitere zweieinhalb Wochen verlängert. Diskotheken bleiben geschlossen, Messen und Versammlungen mit über 500 Personen untersagt. In den niedersächsischen Schulen wird auch in den nächsten Wochen noch täglich getestet, für politische Versammlungen gilt nun generell eine FFP2-Maskenpflicht.
Grund für die Fortdauer der Reglementarien der Warnstufe 3 sind die auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und die leider sehr konkrete Erwartung eines weiteren deutlichen Anstiegs in der nächsten Zeit. Die Entwicklung in benachbarten Bundesländern zeigt, dass wir voraussichtlich auch in Niedersachsen in Kürze mit deutlich höheren Fallzahlen rechnen müssen: Bremen liegt heute bei einer Inzidenz von 1.427,2 pro 100.000 in den letzten sieben Tagen, Hamburg bei 665,0 und Schleswig-Holstein bei 664,9. In Niedersachsen gibt es bereits zahlreiche Hotspots: Delmenhorst hat heute die Grenze von 1000 überschritten und liegt bei 1.052,9, Verden bei 821,4 und Osterholz bei 710,9.
Glücklicherweise verlaufen viele der Infektionen mit Omikron bislang mild bis moderat, das heißt: ohne die Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen. Dennoch müssen die Erkrankten für mindestens sieben Tage in Quarantäne, viele klagen über Grippesymptome und Fieber. Das hat schon jetzt Auswirkungen auf einige Bereiche der niedersächsischen Infrastruktur: es kommt zu vermehrten Personalausfällen. Diese Auswirkungen werden in den nächsten Wochen noch sehr viel deutlicher zu Tage treten. Die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur haben sich darauf aber bereits vorbereitet.
Noch lässt sich nicht absehen, wie der Krankheitsverlauf insbesondere bei den noch nicht vollständig geimpften und geboosterten Menschen in Niedersachsen sein wird und wie ältere Menschen und vulnerable Gruppen auf das extrem ansteckende Omikronvirus reagieren. Davon hängt es ab, wie sich die täglich höheren Fallzahlen auf die Krankenhausbelegung auswirken werden. Es gilt nach wie vor, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern und ein Aufrechterhalten der notwendigen Infrastrukturen in Niedersachsen sicherzustellen. Beides ist nur möglich, wenn die Zahl der täglichen neu Infizierten und damit zumindest für einige Tage zur Quarantäne verpflichteten Menschen in einem einigermaßen beherrschbaren Rahmen bleibt und wenn sich noch mehr Menschen boostern beziehungsweise impfen lassen.
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesgesundheitsministerium bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar 2022 nähere Erkenntnisse dahingehend vorlegen kann, wie sich eine starke Verbreitung der Omikronvariante vor dem Hintergrund der hiesigen Altersstruktur und der nach wie vor bedauerlicherweise vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland auswirken wird.
„Es ist alles andere als selbstverständlich, dass die Menschen in Niedersachsen jetzt schon seit drei Wochen mehr oder weniger unaufgeregt mit doch sehr deutlichen Kontaktbeschränkungen und anderen Schutzmaßnahmen leben. Dafür möchte ich mich im Namen der gesamten Landesregierung noch einmal sehr herzlich bedanken“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Es ist uns bewusst, dass dies eine enorme Zumutung ist – insbesondere für Kinder und Jugendliche, für Familien, für Menschen, die alleine leben, für die Wirtschaftsbereiche, die von den Schutzmaßnahmen besonders betroffen sind, letztlich aber für uns alle. Bislang ist die Lage in Niedersachsen noch besser als in vielen anderen Bundesländern. Das verdanken wir der großen Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger und der doch vergleichsweise großen Bereitschaft, sich impfen und jetzt auch boostern zu lassen. Mehr als die Hälfte der Niedersächsinnen und Niedersachsen ist jetzt bereits geboostert, das ist ein wichtiges Etappenziel im Kampf gegen Omikron – es müssen aber noch mehr werden. Dass die Infektionslage in Niedersachsen noch vergleichsweise gut ist, liegt auch an den frühzeitig ergriffenen Schutzmaßnahmen. Diese müssen wir nun mit der Winterruhe verlängern, damit wir die Lage weiter unter Kontrolle halten können. Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll zu verhalten. Wir hoffen, dass wir gegen Ostern das Schlimmste überwunden haben.“
Die Neuregelungen im Einzelnen:
In § 3 Abs. 5 Satz 1 wird das bisherige Datum „15. Januar 2022“ durch das Datum „2. Februar 2022“ ersetzt. Damit wird die bisherige ‚Weihnachts- und Neujahrsruhe‘ verlängert und zu einer ‚Winterruhe‘. Damit gilt auch für den Zeitraum vom 15. Januar 2022 bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 die Warnstufe 3 landesweit. Eine Anpassung an das neue vorläufige Enddatum 2. Februar 2022 erfolgt auch in § 7 a Absatz 4 Satz 1.
Als Folgeänderung ist zukünftig in § 3 Absatz 5 Satz 2 geregelt, dass das für Gesundheit zuständige Ministerium sowie die Landkreise und kreisfreien Städte nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 und des § 2 die jeweils ab dem 3. Februar 2022 geltende Warnstufe feststellen.
Dem § 6 Abs. 1 wird der Satz 9 angefügt. Die Verpflichtungen zur Abgabe bzw. Erhebung der Kontaktdaten nach den Sätzen 2, 3, 5 und 7 entfallen auch, wenn die Person, deren Daten zu erfassen sind, die in der Corona-Warn-App des RKI enthaltene QR-Code-Registrierung nutzt.
In der inhaltlichen Regelung der Kontaktbeschränkungen in § 7a Absatz 1 werden in Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 4 Satz 1 die Worte „zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren“ durch die Worte „zur Vollendung des 14. Lebensjahres“ ersetzt. Damit werden bei den strengen Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen (ein Haushalt plus zwei Personen) und bei der 10-Personen-Grenze für vollständig Geimpfte zukünftig nur noch Kinder von 1 bis 13 ausgenommen und nicht mehr wie bislang Kinder von 1 bis einschließlich 14. Diese Anpassung erfolgt aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit und Verständlichkeit. In allen anderen vergleichbaren Regelungen der Corona-Verordnung wird ebenfalls auf die Grenze ‚bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres‘ abgestellt.
In § 7 a Absatz 2 Nr. 6 werden nach dem Wort „Veranstaltungen“ die Worte „und zu Bestattungen“ angefügt. Dieser Zusatz stellt klar, dass auch nicht religiöse Bestattungen, nicht als private Zusammenkünfte im Sinne des Absatzes 1 gelten. Bei Zusammenkünften zu solchen nicht religiösen Bestattungen ist dann jedoch nach dem neuen § 8 Abs. 3 Satz 2 der Corona-VO ist dann jedoch die 3-G-Regelung einzuhalten. Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die offizielle Trauerfeier und den Gang zum Grab, nicht aber für das anschließende Zusammensein in einem Café, einem Restaurant oder zuhause: Dort gilt für Ungeimpfte die Regel ein Haushalt plus zwei Personen und für Geimpfte die 10-Personen-Grenze.
Gestrichen werden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die das Weihnachtsfest und Silvester betreffen.
Die Schutzmaßnahmen für die Versammlungen unter freiem Himmel nach Artikel 8 des Grundgesetzes werden jetzt landesweit angepasst. Es gilt fortan generell für alle Teilnehmenden einer sich bewegenden, aber auch einer ortsfesten Versammlung unter freiem Himmel die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (MNB-Pflicht). Grund ist, dass bei solchen Versammlungen regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeitraum so dicht gedrängt zusammentrifft, dass das Abstandsgebot unterschritten wird. Ferner kommt es bei Versammlungen durch Gespräche und gemeinschaftliche Ausrufe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf engem Raum zu einem erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen.
§ 10 der VO regelt Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Mit der Einfügung eines neuen Absatzes 9 wird nun für Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber nach den jeweiligen wahlrechtlichen Regelungen für bevorstehende öffentliche Wahlen, insbesondere Wahlkreiskonferenzen, Vertreter- und Delegiertenversammlungen und ähnliche Veranstaltungen eine weitere Ausnahme zu den Regelungen der Absätze 1 bis 7 formuliert. Die Ausnahme ist erforderlich, um der besonderen Bedeutung des Bewerberaufstellungsverfahrens für die Demokratie gerecht zu werden.
Neben den Vorbereitungen für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 werden auch für anstehende einzelne kommunale Wahlen (Direktwahlen) die Vorbereitungen der Wahlvorschlagsträger beginnen. Die wahlrechtlichen Regelungen sehen dafür die Durchführung von Präsenzversammlungen vor. Bei diesen Versammlungen kann die Anzahl von 500 Personen überschritten werden, etwa bei der Durchführung einer Mitgliederversammlung für die Aufstellung der Landesliste einer Partei zur Landtagswahl.
Eine entsprechende Änderung sieht auch der neu eingefügte § 11 Absatz 9 für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel
mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor.
Für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen mit bis zu 500 Personen bedarf es keiner entsprechenden Regelung, da § 8 Abs. 3 Nr. 1 Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen dieser Größe, wenn sie durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, von den durch § 8 Abs. 4 bis 8 angeordneten Beschränkungen freistellt. Die im Zusammenhang mit der Bewerberaufstellung für Wahlen jeweils erforderlichen Versammlungen ergeben sich aus den jeweiligen Wahlgesetzen, sie sind also „durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben“.
Die Änderung in § 16 der Corona-Verordnung bewirkt vor dem Hintergrund des sich rasant steigernden Infektionsgeschehens eine Verlängerung der nach den Weihnachtsferien geltenden täglichen Testpflicht für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022, also bis zum 31.1.2022. Für das schulische Personal besteht die Pflicht zum täglichen Test nach § 28 b Abs. 3 IfSG.
In § 23 wird die Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. November 2021 verlängert, sie tritt nun mit Ablauf des 2. Februar 2022 außer Kraft.
Foto: © 14.01.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie
Hannover setzt auf digitales Bewässerungsmanagement - Effiziente Wasserwirtschaft als Klimaanpassungsmaßnahme Das Frühjahr 2025 war bisher auch in Hannover außergewöhnlich trocken – eine Entwicklung, die den Klimawandel und die zunehmende Hitzeinselwirkung in Städten deutlich sichtbar und erfahrbar macht. Bäume spielen dabei eine entscheidende Rolle: Sie sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch essenziell für das Stadtklima, da sie die Hitze mindern und das Stadtbild auflockern und verschönern. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover reagiert auf diese Herausforderungen mit gezielten Maßnahmen und investiert auch in eine nachhaltige und effiziente Bewässerung. „Gerade in Zeiten des Klimawandels ist es wichtiger denn je, unsere Bäume optimal zu versorgen. Sie sind unsere natürlichen Klimaanlagen und tragen maßgeblich zur Lebensqualität in Hannover bei“, erklärt Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel. „Mit der neuen Gießtechnik können wir die Bewässerung noch effizienter und ressourcenschonender gestalten.“ In diesem Jahr werden rund 4.600 Straßenbäume sowie zahlreiche Kübelpflanzen, Beete und Hecken bewässert. Besonders die frisch gepflanzten Jungbäume benötigen bis zu ihrem vierten Standjahr regelmäßige Wassergaben – etwa alle 7 bis 14 Tage, mit circa 200 Litern pro Baum. Um diese Aufgabe effizienter zu bewältigen, hat die Stadt Hannover zu Beginn der Bewässerungssaison in modernste Technik investiert. „Wir haben acht Gießarme für Traktoren sowie acht professionelle Bewässerungsanhänger angeschafft – insgesamt im Wert von rund 280.000 Euro“, berichtet Manuel Kornmayer, Bereichsleiter für Grünflächen im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. „Mit dieser neuen Technik können wir das Wasser deutlich effizienter und gezielter ausbringen und in kürzerer Zeit mehr Bäume versorgen.“ Neben der Gießtechnik wurde auch das gesamte Bewässerungsmanagement optimiert und digitalisiert: Zu den gärtnerischen Erfahrungen über die Bewässerung kommen auch Daten von etwa 420 Bodenfeuchte-Sensoren und Wettervorhersagen zum Einsatz. Diese Daten dienen als Steuerungsinstrument, um die Bewässerung gezielt und ressourcenschonend zu planen und umzusetzen. Auch die Routenplanung für die Bewässerungstouren wurden optimiert und an die aktuelle Situation und die neue Technik angepasst. So wurde das gesamte Bewässerungsmanagement in das bestehende digitale Grünflächenmanagement implementiert. „Unser neuer Slogan ‚Wasser SMART‘ auf den Bewässerungsfahrzeugen unterstreicht die Bedeutung dieser innovativen Ansätze“, so Anja Ritschel. „Durch die Kombination aus moderner Technik und Datenanalyse können wir Personal, Finanzmittel und Wasser zielgenau einsetzen – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels.“ Hannover zeigt damit, wie moderne Gießtechnik in Verbindung mit digitaler Sensorik dazu beiträgt, die Stadt nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Die Stadt setzt auf Innovationen - um auch in Zukunft grüne Oasen und ein lebenswertes Stadtbild zu erhalten. Landeshauptstadt Hannover Fotos/Video: © 28.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Stadt liefert weitere rund 2200 neue Tablets an die Schulen Die Digitalisierung des Schulunterrichts ist in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein fortlaufendes Großprojekt. Die Stadt geht nun einen weiteren entscheidenden Schritt: Aktuell liefert sie rund 2200 neue iPads samt Lade-Infrastruktur an die Schulen. Wie der Leiter des Fachbereichs Schule, Hans-Jürgen Licht, bei einem Pressetermin anlässlich der Geräteübergabe am 28. April in der Tellkampfschule erklärte, erhält jede weiterführende Schule 32 iPads und zwei Ladekoffer und jede Grundschule 16 iPads sowie einen Ladekoffer. In der Tellkampfschule nahmen Schüler*innen der siebten Klasse, Schulleiter Dr. René Mounajed und der Koordinator für Digitalisierung, Steffen Hofmann, die Geräte in Empfang. Die Kinder können die Tablets ab sofort für den Unterricht und für Prüfungen nutzen und so wichtige digitale Kompetenzen erlernen. „Unsere Schüler*innen bewegen sich auch außerhalb der Schule zunehmend online. Als Schule sehen wir uns deshalb in der Pflicht, sie mit dem notwendigen Werkzeug und pädagogischen Kompetenzen auszustatten, damit sie sich in dieser oft unübersichtlichen Umgebung sicher bewegen können“, sagte Schulleiter René Moujaned. Die Landeshauptstadt setzt darauf, dass immer mehr Schüler*innen an städtischen Schulen mit modernen Endgeräten arbeiten können. So gibt es an hannoverschen Schulen momentan etwa 22.500 iPads für Schüler*innen. Davon hat der Fachbereich Schule rund 15000 beschafft – inklusive der 2200 Geräte, die jetzt ausgeliefert werden. 7500 Geräte sind von Eltern finanziert, da das Land Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit für Schüler*innen gewährt. Rund 5000 Endgeräte hat die Stadt außerdem für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Insgesamt belaufen sich die bisherigen Investitionen auf rund 30 Millionen Euro. Davon konnten mit finanziellen Mitteln aus dem vom Bund aufgelegten „Digital-Pakt Schule“ rund 20 Millionen Euro gefördert werden. „Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen und des Angebots an digitalen Lernmitteln haben wir große Fortschritte gemacht“, stellte Fachbereichsleiter Hans-Jürgen Licht fest. Die Schulen könnten nun in eigener pädagogischer Verantwortung in sinnvollen Schritten und Maßen den Unterricht mit digitalen Angeboten unterstützend durchführen. Eine Fortsetzung des bestehenden Digitalpaktes sei notwendig, fordern sowohl Fachberechsleiter Licht als auch Schulleiter Moujaned. Damit wäre sichergestellt, dass die Stadt auch in Zukunft die Kinder und Jugendlichen mit modernen Geräten ausstatten, die Lizenzen für die Software finanzieren und den zugehörigen technischen Support leisten könne. Der Digital-Pakt solle so gestaltet werden, dass Eltern künftig nicht mehr für die Anschaffung von Tablets finanziell belastet werden. Hintergrund: Bereits im Jahr 2013 hat der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover mit dem Aufstellen eines Medienentwicklungsplans (MEP) eine Strategie zur Digitalisierung der Schulen entwickelt. Die Umsetzung begann in einem Pilotprojekt in den Jahren 2016 bis 2018 mit sechs Schulen. Aktuell haben alle 100 städtischen allgemeinbildenden Schulen von den Grundschulen bis zu den Gymnasien flächendeckendes WLAN in den Unterrichtsräumen mit einem sehr leistungsfähigen Breitbandanschluss von 1 GBit/s über Glasfaseranbindungen. Zuvor wurden alle unterrichtsrelevanten Räumlichkeiten in den Schulen mit digitalen Tafeln sowie Tablets in Koffersystemen zum Aufladen ausgestattet. Die Geräte selbst sind im sogenannten „Mobile Device Management“ der LHH erfasst und sollen für die digitale Medienbildung vor Ort an den Schulen zum Einsatz kommen. Sie werden zum Beispiel zur individuellen Förderung von Schüler*innen, für Projektarbeiten oder an den weiterführenden Schulen als institutioneller Klassensatz für Klausuren genutzt. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 28.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Flughafen Hannover: Wartungsbedingte Schließung der Südbahn GARBSEN (stp). Der Flughafen Hannover hat mitgeteilt, dass die Südbahn aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen bis zum 27. Juni außer Betrieb bleibt. Während dieser Phase wird der gesamte Flugverkehr über die Nordbahn abgewickelt. Die Flughafengesellschaft bittet die Anwohnerinnen und Anwohner in den angrenzenden Gebieten um Verständnis für die dadurch entstehende Mehrbelastung. Die regelmäßige Überprüfung und Pflege der Flugbetriebsflächen ist zwingend erforderlich. Dabei werden unter anderem Fugen, Betonflächen, elektrische Anlagen und Markierungen inspiziert und überarbeitet. Auch die Entfernung von Gummiabrieb ist Bestandteil der Maßnahmen. Darüber hinaus werden während der Schließung an der Südbahn und in den angrenzenden Bereichen neue Entwässerungssysteme installiert, die Enteisungsmittel aufnehmen können. Zusätzlich entsteht ein befahrbarer Wirtschaftsweg. Die Umsetzung dieser Arbeiten macht eine zeitweise Stilllegung der Start- und Landebahn unumgänglich, so die Flughafengesellschaft. Foto: © 25.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Saisonauftakt auf der Neuen Bult - Hannover 96-Renntag am 1. Mai 2025 Am 1. Mai startet die Galoppsaison 2025 auf der Neuen Bult in Langenhagen. Acht spannende Renntage sind in diesem Jahr geplant – den Auftakt macht ein ereignisreicher Renntag mit voraussichtlich zehn Rennen. Im Mittelpunkt stehen zwei Listenrennen, jeweils mit 25.000 Euro dotiert – sie lassen sich im Vergleich zum Fußball durchaus auf Europa-League-Niveau heben. Der Große Preis von Rossmann führt über 2.000 Meter. Der Große Preis von Hannover 96 ist mit 1.300 Metern auf die Sprinter unter den Vollblütern zugeschnitten. Wer trifft ins Schwarze – oder besser gesagt: Wer galoppiert zum Sieg? Die Antwort darauf wird mit Spannung erwartet – schließlich ist es der beliebte 96-Renntag! Pferderennen und Fußball – zwei Sportarten, die auf den ersten Blick unterschiedlich wirken, aber in Tempo, Spannung und Emotionen vieles gemeinsam haben. Für die Rennsaison 2025 sind stehen die folgenden Renntage fest: Hannover 96-Renntag, Donnerstag, 1. Mai 2025 Familienrenntag, Sonntag, 18. Mai 2025 Renntag der Hannoverschen Volksbank, 9. Juni 2025 After Work-Renntag der Bauwirtschaft, Freitag 20. Juni 2025 Ascot-Renntag, Sonntag, 24. August 2025 Oktoberfest-Renntag, Sonntag, 21. September 2025 Renntag der Landwirtschaft, 5. Oktober 2025 Renntag der Gestüte, Sonntag, 26. Oktober 2025 Tickets können an der Tageskasse oder vergünstigt im Online-Shop erworben werden. Fotos: © 25.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Mit Vorfreude in die Natur: Der 16. Deistertag am 4. Mai 2025 - Mit einem bunten Programm für alle Sinne zeigen die sechs Deister-Kommunen am Sonntag, 4. Mai, wie spannend Naherholung sein kann Der Arbeitskreis Deister lädt am 4. Mai 2025 zum mittlerweile 16. Deistertag ein – ein Tag voller Naturerlebnisse für große und kleine Entdeckerinnen und Entdecker. Auch in diesem Jahr erwartet die Besucherinnen und Besucher eine gelungene Kombination aus Erlebnis, Information und Spannung – mitten im Grünen. Die sechs Deister-Kommunen – Bad Münder, Bad Nenndorf, Barsinghausen, Rodenberg, Springe und Wennigsen – haben erneut ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt, das die Vielfalt der Region widerspiegelt und für die ganze Familie attraktiv ist. Ob geführte Wanderungen und Radtouren, Kräuterführungen, Besichtigungen oder Live-Musik – der Deistertag bietet Naturgenuss und Entdeckungen für jeden Geschmack. „Der Deistertag ist ein großartiges Gemeinschaftsprojekt, das die sechs Kommunen vereint und das touristische Potenzial unserer Region eindrucksvoll aufzeigt. Wir freuen uns, den Besucherinnen und Besuchern erneut ein vielfältiges Programm inmitten einer einzigartigen Naturkulisse präsentieren zu können“, betont Timo Muchow, Sprecher des Arbeitskreises Deister und Wirtschaftsförderer der Stadt Barsinghausen. Gleichzeitig rückt der Erlebnistag das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt: Mit umweltfreundlicher Anreise, regionalen Produkten und naturverträglichen Angeboten wird gezeigt, wie naturnaher Tourismus verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Wer den Deister erleben möchte, kann dabei ganz bewusst auf das Auto verzichten – zahlreiche Wander- und Veranstaltungsorte sind bequem mit dem ÖPNV erreichbar. Die gute Anbindung mit Bus und Bahn ermöglicht nicht nur eine entspannte Anreise, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus in der Region. So wird der Tag im Grünen zur klimafreundlichen Entdeckungstour – ganz ohne Parkplatzsuche. Wie in den vergangenen Jahren übernimmt die Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) auch 2025 wieder maßgeblich die Bewerbung des Deistertages. Dazu gehören neben dem Programmflyer auch eine großflächige Plakatierung im Umkreis von 60 Kilometern rund um Hannover. Ergänzend wird die Veranstaltung an Litfaßsäulen und auf Dreieckständern in Hannovers Innenstadt beworben. Fahrgastfernsehspots in den Stadtbahnen und Stationen der Üstra machen zusätzlich auf das Event aufmerksam. Auch Anzeigen und Advertorials in Zeitschriften und Stadtmagazinen tragen zur umfassenden medialen Bewerbung bei. Der Programmflyer ist in den Tourist-Informationen der Deister-Kommunen sowie in der Tourist Information Hannover am Ernst-August-Platz 8 erhältlich. Außerdem liegt er in Kultureinrichtungen und gastronomischen Betrieben aus. Online ist der Flyer unter www.visit-hannover.com/deister sowie auf www.deister.de verfügbar. Fotos: © 24.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Süntel-Buche im Berggarten bekommt ein Korsett auf Zeit Eine innovative Konstruktion für einen besonderen Baum wurde jetzt im Berggarten gebaut: Die rotblättrige, etwa 30 Jahre alte Süntel-Buche (Fagus sylvatica var. suentelensis ‘Atropurpurea‘) ist dabei, den angrenzenden Fußweg zu überwachsen. Eine eigens entwickelte Konstruktion aus Gerüstrohren leitet nun die Äste der Buche über den Weg. Von der gegenüberliegen Seite des Weges wachsen ihr neu gepflanzte rotlaubige Süntel-Buchen entgegen. Haben sich die Äste im Laufe der Jahre erreicht, werden sie miteinander verbunden und wachsen zusammen. So wird nach und nach in etwa 25 Jahren ein sich selbst tragender Laubengang entstehen. Die Gerüstkonstruktion wird dem weiteren Wachstum des Baums entsprechend angepasst und erweitert. Sobald die Buchen-Äste stark genug sind, wird das Gerüst Stück für Stück zurückgebaut. Der angestrebte Laubengang hat ein historisches Vorbild an anderer Stelle im Berggarten. Das alte Prachtexemplar einer Süntel-Buche bedeckt eine Fläche von fast 1.000 Quadratmetern. Mit seinen bizarr verdrehten Ästen überwuchert es eine 33 Meter lange Pergola und zählt zu den meist fotografierten Attraktionen des Berggartens. Süntel-Buchen sind abnorm wachsende Mutationen der heimischen Rot-Buche (Fagus sylvatica). Ihr ungewöhnlicher Wuchs hat ihnen Namen wie Gespensterbaum, Teufels- oder Hexenbaum eingebracht und einst dazu geführt, dass sie im namensgebenden Höhenzug Süntel fast ausgerottet wurden. Heute sind nur noch wenige Süntel-Buchen in Parks und Gärten zu bestaunen. Besonders selten sind rotlaubige Exemplare. Informationen kurz und knapp: Lage im Berggarten: Blumenwiese unterhalb des Mausoleums, am Weg in den Staudengrund Kosten: circa 30.000 Euro Finanziert durch die Stiftung Hannoversche Volksbank, vertreten durch Daniel Haartz (Vorstandsvorsitzender Stiftung Hannoversche Volksbank) und Marko Volck (Leiter Unternehmenskommunikation). Konstruktion: OLA (Office for Living Architecture, Stuttgart) Landeshauptstadt Hannover Foto: © 23.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
TK Hannover Luchse – 3x3 Edition! Gemeinsam mit Belit Onay (Oberbürgermeister), Jürgen Wache (Vorsitzender Hannoversche Volksbank) und der 3x3 Goldmedaillengewinnerin Marie Reichert und weiteren Überraschungsgästen wurde heute vor unserem neuen Rathaus ein zukunftsweisendes Projekt im deutschen Frauenbasketball vorstellt. „TK Hannover Luchse – 3x3 Edition!“ 3x3 und Hannover – das passt. Spätestens seit dem vergangenen Sommer hat sich diese dynamische Spielform des Basketballs als fester Bestandteil im Sportkalender etabliert. Nun gehen die TK Hannover Luchse den nächsten konsequenten Schritt: Als erstes Profibasketball-Team Deutschlands stellen wir auch im Sommer ein Profiteam – die 3x3 Luchse. Wir setzen damit ein starkes Zeichen für die Professionalisierung des Frauenbasketballs, für mehr Kontinuität in der sportlichen Entwicklung und für den Standort Hannover als Zentrum des 3x3-Basketballs. Wichtig: 3x3 und klassischer 5-gegen-5-Basketball schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich. Dieser Schritt ist ein nachhaltiger Beitrag zur Zukunft des Sports. Fotos: © 23.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Prüfungen für Mensch und Hund - Johanniter richteten umfangreiches Prüfungsszenario für das Rettungshundewesen aus. Hannover. Für 36 Teams der bundesweiten Johanniter-Rettungshundstaffeln war es am Osterwochenende in Hannover und Umgebung eher eine Zeit der Konzentration als der Kontemplation: Die Hundeführerinnen und -führer wollten sich mit ihrem Tier der regelmäßig erforderlichen Prüfung in den Sparten Flächensuche und Mantrailing unterziehen. Für zehn weitere Ehrenamtliche ging es um die Qualifikation zur Prüferanwärterschaft. „Erfahrene Hundeführende haben in diesem Auswahlseminar die Möglichkeit, sich als mögliche Anwärter zur Prüferin und Prüfer für das Rettungshundewesen zu qualifizieren“, erläutert Dr. Anja Rocksin, Tierärztin und Fachberaterin Rettungshundewesen der JUH. „Unter Aufsicht aller Prüfer der JUH und einer begleitenden Prüferin des ASB haben sie an diesem Wochenende ihr bisheriges Wissen angewandt, Entscheidungen getroffen und begründet.“ Alle Interessierten hatten sich bereits vorher durch ihre praktische Erfahrung als Hundeführende qualifiziert und mit Beginn der Bewerbung einen Theorie-Test zur Prüfungsordnung bestanden. Bei erfolgreich erlangter Anwärterschaft sind mindestens 20 weitere Prüfungen unter der Aufsicht wechselnder JUH-Prüfer in der jeweiligen Sparte erforderlich. Lutz Fricke, Landesfachberater Rettungshundewesen im Landesverband Niedersachsen/Bremen beschreibt den Anspruch: „In der Beurteilung der Anwärter dreht es sich nicht nur um ihr Fachwissen. Hier ist natürlich Kompetenz erforderlich, ebenso wichtig sind aber auch ein Verständnis für das Miteinander im Rettungshundewesen und Empathie. Wie gehen sie als mögliche Prüfer zum Beispiel mit Verbesserungsvorschlägen ihrer Arbeit oder der Enttäuschung von Hundeführenden um, deren Prüfung nicht bestanden wurde?“ Bei der umfangreich durchgeführten Veranstaltung waren für den Landesverband Niedersachsen/Bremen Teams aus Braunschweig, Oldenburg und Südniedersachsen im Rahmen der Rettungshundeteamprüfung dabei. Weitere teilnehmende Staffeln kamen aus den Regional- und Ortsverbänden Straubing, Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, Landsberg, Paderborn, Schleswig, München, Ostwestfalen, Leipzig, Kötz, Stralsund-Rügen, Baden-Karlsruhe, Südbrandenburg, Württemberg, Sylt, Salzhausen, Vogelsberg, Hessen-Mitte, Hamburg, Ostthüringen und Münsterland. 32 Teams wollten sich für die Flächensuche qualifizieren, vier im Bereich Mantrailing. Aufgrund der gemeinsamen Prüfungsordnung war auch ein Team der Braunschweiger Malteser dabei. Die zehn Teilnehmenden für die Prüfungsanwärterschaft waren aus den Verbänden Sylt, Landsberg, Leipzig, Südniedersachsen, Wasserburg, Nordbrandenburg, München, Oberbayern und Kempten angereist. Sieben Teilnehmende bewarben sich um eine Anwartschaft für den Bereich Fläche, drei für die Sparte Mantrailing. Das Seminar und einzelne Prüfungsteile (Theorie, Verweistest und Gehorsam) wurden auf dem Ausbildungsgelände des Ortsverbands Hannover-Wasserturm und dem des Schützenhauses in Hannover-Misburg durchgeführt. Die Prüfungen in der Flächensuche fanden durch Unterstützung der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Luttmersen statt, die in der Sparte Mantrailing auf dem Truppenübungsplatz Bothfelder Heide. Im Ergebnis haben vierzehn Teams mit ihren Hunden alle Prüfungsteile für die Fläche erfolgreich absolviert und wurden zertifiziert, darunter aus dem Landesverband Niedersachsen/Bremen die beiden Teams aus Südniedersachsen. In der Sparte Mantrailing erreichte keins der Teams eine Zertifizierung. Für eine Anwartschaft als Prüferin oder Prüfer wurden zwei Teilnehmende in der Sparte Mantrailing und vier Teilnehmende in der Sparte Fläche ausgewählt, darunter auch die Bewerberin aus dem Regionalverband Südniedersachsen. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Fotos: © 22.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
"Achtung, Taschendiebe!": Polizei, Bundespolizei und Landeshauptstadt Hannover warnen mit neuer Aktion vor Taschendieben Hannover (ots) - Im Vorfeld des 39. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Hannover warnen die Polizeiinspektion Hannover, die Bundespolizeiinspektion Hannover und die Landeshauptstadt Hannover mit einer neuen gemeinsamen Aktion eindringlich vor Taschendiebstählen. Besonders in Menschenmengen und Gedränge nutzen Täter die Unachtsamkeit von Passantinnen und Passanten aus, um unbemerkt Wertsachen zu entwenden. Um vor ihnen zu warnen, geht die Polizeiinspektion Hannover jetzt gemeinsam mit der Bundespolizeiinspektion Hannover und der Landeshauptstadt Hannover einen neuen Weg. Warnhinweise, welche mit Sprühkreide auf Gehwege im Stadtgebiet von Hannover gesprüht werden, sollen Passantinnen und Passanten auf die Gefahr von Taschendiebstählen aufmerksam machen. Die Zahl der Taschendiebstähle in Hannover lag in den vergangenen zwei Jahren im niedrigen vierstelligen Bereich. Besonders betroffen waren regelmäßig Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, Wochenmärkten und Festen. Taschendiebe suchen gezielt größere Menschenmengen, um unbemerkt Geldbörsen oder Smartphones zu stehlen. Wachsamkeit ist der beste Schutz! Wer sich der Gefahr bewusst ist und auf seine Wertsachen achtet, kann Diebstählen effektiv vorbeugen. Aus diesem Grund haben die Behörden am heutigen Dienstag, 22. April 2025, den neuen Warnhinweis offiziell vorgestellt. Er besteht aus einem Warndreieck, in dessen Mitte sich ein Piktogramm eines Taschendiebstahls befindet. Drumherum stehen die Schlagworte "Taschendiebe!" und "Pickpockets!", um auf die Gefahr hinzuweisen sowie "Polizei Hannover". Polizisten bringen ihn künftig an zentralen Orten im Stadtgebiet auf - insbesondere bei Veranstaltungen und größeren Menschenansammlungen. "Besonders wenn jetzt tausende Menschen in unsere Stadt strömen, müssen wir gemeinsam Aufmerksamkeit für diese Gefahr schaffen", betont Polizeioberrat Christian Eckhardt, Leiter des Polizeikommissariats Hannover-Mitte. "Aber auch langfristig wollen wir Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Veranstaltungen auf Taschendiebe aufmerksam machen. Wachsamkeit ist das beste Mittel gegen Taschendiebe", ergänzt Eckhardt. "Besonders wenn jetzt im Rahmen des Kirchentages mehr als 100.000 Menschen unsere Stadt besuchen, müssen wir gemeinsam eine noch höhere Aufmerksamkeit für diese Gefahr schaffen", betont Polizeioberrat Christian Eckhardt, Leiter des Polizeikommissariats Hannover-Mitte. "Aber auch darüber hinaus sensibilisieren wir Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Veranstaltungen: Wachsamkeit ist das beste Mittel gegen Taschendiebstähle." "Mit täglich mehr als 250.000 Reisenden ist der Hauptbahnhof Hannover ein zentraler Knotenpunkt - und damit leider auch oft ein lohnendes Ziel für Taschendiebe. Umso wichtiger wird dadurch unsere gemeinsame Präventionsarbeit, die einen wesentlichen Bestandteil unser Sicherheitsstrategie bildet. Im Rahmen unserer Sicherheitspartnerschaft mit der Landeshauptstadt Hannover und der Polizei Hannover setzen wir zudem auf eine sichtbare Präsenz unserer Einsatzkräfte. Verstärkt durch die gemeinsamen Kooperationsstreifen wird dafür gesorgt, dass Täter gar nicht erst aktiv werden. Die neue Schablone wird darüber hinaus neben den bereits bestehenden präventiven Lautsprecherdurchsagen der DB AG die Aufmerksamkeit der Reisenden erhöhen", sagt der stellvertretende Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Hannover, Polizeioberrat Marco von Rautenberg-Garczynski. "Dass nicht jede Straftat im Vorfeld durch Präventionsarbeit unterbunden werden kann, ist uns natürlich bewusst. Mithilfe der umfassenden Videoüberwachung im Hauptbahnhof, der sehr guten Zusammenarbeit der Behörden und unseren speziell ausgebildeten Einsatzkräften konnten jedoch bereits zahlreiche Ermittlungserfolge erzielt werden", so von Rautenberg-Garczynski weiter. Die Innenstadt von Hannover ist ein hochfrequentierter Bereich, hier treffen sich unterschiedlichste Besucherinnen und Besucher, um unbeschwert Zeit mit ihren Liebsten zu verbringen, einzukaufen oder zur Arbeit zu gehen. "Gerade in belebten Bereichen nutzen Taschendiebe die Unachtsamkeit anderer aus. Im Rahmen unserer bewährten Sicherheitspartnerschaft zeigen wir mit unserem städtischen Ordnungsdienst nicht nur Präsenz, sondern setzen auch gemeinsam mit der Polizei ein gut sichtbares Zeichen: Wir schauen nicht weg, sind aufmerksam und achten aufeinander, wir klären auf und stehen zusammen für ein gutes Miteinander. Ein kurzer Blick auf die Bodenmarkierung kann zu einem wertvollen Impuls zur Selbstsicherheit, aber auch sozialen Kontrolle werden", sagt die Leiterin des städtischen Fachbereichs Öffentliche Ordnung, Zuhal Karakas. "Denn jede und jeder hat das Recht, sich in unserer Stadt sicher zu fühlen. Wir danken der Polizei für ihr großartiges Engagement und laden alle ein, Teil eines starken Miteinanders zu sein." Eine spezialisierte Ermittlungsgruppe der Polizei Hannover ist auf Taschendiebstähle fokussiert - allein im Jahr 2024 wurden dort 1.823 Ermittlungsverfahren geführt. Doch noch wichtiger als die nachträgliche Aufklärung ist die Verhinderung solcher Taten. Bereits einfache Maßnahmen wie das Schließen der Handtasche, das Verstauen von Wertgegenständen in Innentaschen oder das bewusste Festhalten persönlicher Dinge können Täter abschrecken und so den Diebstahl verhindern. Die Sprühhinweise werden künftig bei Wochenmärkten, Stadtfesten und Großveranstaltungen zu sehen sein - und sollen durch ihre Präsenz ein deutliches Signal senden: Taschendiebe haben in Hannover keinen Platz. Sollten Bürgerinnen und Bürger dennoch Verdächtiges beobachten oder von einer Straftat betroffen sein, stehen während des Kirchentags zahlreiche Polizeikräfte in der Innenstadt als Ansprechpartner zur Verfügung. Unabhängig davon kann jederzeit jede Polizeidienststelle kontaktiert werden. Polizeidirektion Hannover Fotos/Video: © 22.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Kaffee trinken und dabei Kindern etwas Gutes tun: 3565 Euro Spende für das Aegidius-Haus Hannover Hannover. Kräftig, würzig und hocharomatisch dank eines Blends erlesener Hochlandarabicas aus exklusiven Hanglagen in Afrika, Mittel- und Südamerika: Das ist die Aegidius Melange der Hannoverschen Kaffeemanufaktur. Wer diesen leckeren Kaffee genießt, tut mit jedem Schluck etwas Gutes für hilfsbedürftige Kinder. Dieses Benefiz-Projekt der Hannoverschen Kaffeemanufaktur hat schon viele Menschen aus Hannover und der Region überzeugt. 3,50 Euro pro verkaufter 250 Gramm Packung kommen dem Aegidius-Haus zugute. Durch den Kaffeeverkauf sind wieder gut 3.565 Euro zusammengekommen. Ohne Abzüge kommt das Geld dem Aegidius-Haus Auf der Bult zugute. Die Kurzpflegeeinrichtung kümmert sich um Kinder und junge Menschen mit Beeinträchtigungen zwischen 0 und 25 Jahren. Gebaut werden konnte das Haus 2014 erst durch eine Sammlung von Spendengeldern des Lions Club Hannover Aegidius in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Nur dazu hatte sich 2004 der Lions Club gegründet. Fotos: © 17.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie