Aus der Weihnachtsruhe wird eine Winterruhe – Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
Aus der Weihnachtsruhe wird eine Winterruhe – Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
Änderungen der Corona-Verordnung vom 14. Januar 2022
Die ursprünglich bis zum 15. Januar 2022 befristete „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ muss verlängert werden: Es wird daraus eine „Winterruhe“ – zunächst bis zum 2. Februar 2022. Das ist die wesentliche Änderung in der Corona-Verordnung, die heute verkündet worden ist und morgen in Kraft tritt. Die Niedersächsische Landesregierung folgt damit dem MPK-Beschluss vom 7. Januar 2022.
Insbesondere die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt plus zwei Personen), die generelle Höchstgrenze für private Treffen (zehn Personen drinnen wie draußen) die „2Gplus-Vorgabe“ für Restaurants und Cafés, Kultureinrichtungen und Sportanlagen etc. sowie für Versammlungen mit bis zu 500 Personen werden so um zunächst weitere zweieinhalb Wochen verlängert. Diskotheken bleiben geschlossen, Messen und Versammlungen mit über 500 Personen untersagt. In den niedersächsischen Schulen wird auch in den nächsten Wochen noch täglich getestet, für politische Versammlungen gilt nun generell eine FFP2-Maskenpflicht.
Grund für die Fortdauer der Reglementarien der Warnstufe 3 sind die auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und die leider sehr konkrete Erwartung eines weiteren deutlichen Anstiegs in der nächsten Zeit. Die Entwicklung in benachbarten Bundesländern zeigt, dass wir voraussichtlich auch in Niedersachsen in Kürze mit deutlich höheren Fallzahlen rechnen müssen: Bremen liegt heute bei einer Inzidenz von 1.427,2 pro 100.000 in den letzten sieben Tagen, Hamburg bei 665,0 und Schleswig-Holstein bei 664,9. In Niedersachsen gibt es bereits zahlreiche Hotspots: Delmenhorst hat heute die Grenze von 1000 überschritten und liegt bei 1.052,9, Verden bei 821,4 und Osterholz bei 710,9.
Glücklicherweise verlaufen viele der Infektionen mit Omikron bislang mild bis moderat, das heißt: ohne die Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen. Dennoch müssen die Erkrankten für mindestens sieben Tage in Quarantäne, viele klagen über Grippesymptome und Fieber. Das hat schon jetzt Auswirkungen auf einige Bereiche der niedersächsischen Infrastruktur: es kommt zu vermehrten Personalausfällen. Diese Auswirkungen werden in den nächsten Wochen noch sehr viel deutlicher zu Tage treten. Die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur haben sich darauf aber bereits vorbereitet.
Noch lässt sich nicht absehen, wie der Krankheitsverlauf insbesondere bei den noch nicht vollständig geimpften und geboosterten Menschen in Niedersachsen sein wird und wie ältere Menschen und vulnerable Gruppen auf das extrem ansteckende Omikronvirus reagieren. Davon hängt es ab, wie sich die täglich höheren Fallzahlen auf die Krankenhausbelegung auswirken werden. Es gilt nach wie vor, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern und ein Aufrechterhalten der notwendigen Infrastrukturen in Niedersachsen sicherzustellen. Beides ist nur möglich, wenn die Zahl der täglichen neu Infizierten und damit zumindest für einige Tage zur Quarantäne verpflichteten Menschen in einem einigermaßen beherrschbaren Rahmen bleibt und wenn sich noch mehr Menschen boostern beziehungsweise impfen lassen.
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesgesundheitsministerium bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar 2022 nähere Erkenntnisse dahingehend vorlegen kann, wie sich eine starke Verbreitung der Omikronvariante vor dem Hintergrund der hiesigen Altersstruktur und der nach wie vor bedauerlicherweise vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland auswirken wird.
„Es ist alles andere als selbstverständlich, dass die Menschen in Niedersachsen jetzt schon seit drei Wochen mehr oder weniger unaufgeregt mit doch sehr deutlichen Kontaktbeschränkungen und anderen Schutzmaßnahmen leben. Dafür möchte ich mich im Namen der gesamten Landesregierung noch einmal sehr herzlich bedanken“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Es ist uns bewusst, dass dies eine enorme Zumutung ist – insbesondere für Kinder und Jugendliche, für Familien, für Menschen, die alleine leben, für die Wirtschaftsbereiche, die von den Schutzmaßnahmen besonders betroffen sind, letztlich aber für uns alle. Bislang ist die Lage in Niedersachsen noch besser als in vielen anderen Bundesländern. Das verdanken wir der großen Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger und der doch vergleichsweise großen Bereitschaft, sich impfen und jetzt auch boostern zu lassen. Mehr als die Hälfte der Niedersächsinnen und Niedersachsen ist jetzt bereits geboostert, das ist ein wichtiges Etappenziel im Kampf gegen Omikron – es müssen aber noch mehr werden. Dass die Infektionslage in Niedersachsen noch vergleichsweise gut ist, liegt auch an den frühzeitig ergriffenen Schutzmaßnahmen. Diese müssen wir nun mit der Winterruhe verlängern, damit wir die Lage weiter unter Kontrolle halten können. Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll zu verhalten. Wir hoffen, dass wir gegen Ostern das Schlimmste überwunden haben.“
Die Neuregelungen im Einzelnen:
In § 3 Abs. 5 Satz 1 wird das bisherige Datum „15. Januar 2022“ durch das Datum „2. Februar 2022“ ersetzt. Damit wird die bisherige ‚Weihnachts- und Neujahrsruhe‘ verlängert und zu einer ‚Winterruhe‘. Damit gilt auch für den Zeitraum vom 15. Januar 2022 bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 die Warnstufe 3 landesweit. Eine Anpassung an das neue vorläufige Enddatum 2. Februar 2022 erfolgt auch in § 7 a Absatz 4 Satz 1.
Als Folgeänderung ist zukünftig in § 3 Absatz 5 Satz 2 geregelt, dass das für Gesundheit zuständige Ministerium sowie die Landkreise und kreisfreien Städte nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 und des § 2 die jeweils ab dem 3. Februar 2022 geltende Warnstufe feststellen.
Dem § 6 Abs. 1 wird der Satz 9 angefügt. Die Verpflichtungen zur Abgabe bzw. Erhebung der Kontaktdaten nach den Sätzen 2, 3, 5 und 7 entfallen auch, wenn die Person, deren Daten zu erfassen sind, die in der Corona-Warn-App des RKI enthaltene QR-Code-Registrierung nutzt.
In der inhaltlichen Regelung der Kontaktbeschränkungen in § 7a Absatz 1 werden in Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 4 Satz 1 die Worte „zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren“ durch die Worte „zur Vollendung des 14. Lebensjahres“ ersetzt. Damit werden bei den strengen Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen (ein Haushalt plus zwei Personen) und bei der 10-Personen-Grenze für vollständig Geimpfte zukünftig nur noch Kinder von 1 bis 13 ausgenommen und nicht mehr wie bislang Kinder von 1 bis einschließlich 14. Diese Anpassung erfolgt aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit und Verständlichkeit. In allen anderen vergleichbaren Regelungen der Corona-Verordnung wird ebenfalls auf die Grenze ‚bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres‘ abgestellt.
In § 7 a Absatz 2 Nr. 6 werden nach dem Wort „Veranstaltungen“ die Worte „und zu Bestattungen“ angefügt. Dieser Zusatz stellt klar, dass auch nicht religiöse Bestattungen, nicht als private Zusammenkünfte im Sinne des Absatzes 1 gelten. Bei Zusammenkünften zu solchen nicht religiösen Bestattungen ist dann jedoch nach dem neuen § 8 Abs. 3 Satz 2 der Corona-VO ist dann jedoch die 3-G-Regelung einzuhalten. Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die offizielle Trauerfeier und den Gang zum Grab, nicht aber für das anschließende Zusammensein in einem Café, einem Restaurant oder zuhause: Dort gilt für Ungeimpfte die Regel ein Haushalt plus zwei Personen und für Geimpfte die 10-Personen-Grenze.
Gestrichen werden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die das Weihnachtsfest und Silvester betreffen.
Die Schutzmaßnahmen für die Versammlungen unter freiem Himmel nach Artikel 8 des Grundgesetzes werden jetzt landesweit angepasst. Es gilt fortan generell für alle Teilnehmenden einer sich bewegenden, aber auch einer ortsfesten Versammlung unter freiem Himmel die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (MNB-Pflicht). Grund ist, dass bei solchen Versammlungen regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeitraum so dicht gedrängt zusammentrifft, dass das Abstandsgebot unterschritten wird. Ferner kommt es bei Versammlungen durch Gespräche und gemeinschaftliche Ausrufe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf engem Raum zu einem erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen.
§ 10 der VO regelt Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Mit der Einfügung eines neuen Absatzes 9 wird nun für Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber nach den jeweiligen wahlrechtlichen Regelungen für bevorstehende öffentliche Wahlen, insbesondere Wahlkreiskonferenzen, Vertreter- und Delegiertenversammlungen und ähnliche Veranstaltungen eine weitere Ausnahme zu den Regelungen der Absätze 1 bis 7 formuliert. Die Ausnahme ist erforderlich, um der besonderen Bedeutung des Bewerberaufstellungsverfahrens für die Demokratie gerecht zu werden.
Neben den Vorbereitungen für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 werden auch für anstehende einzelne kommunale Wahlen (Direktwahlen) die Vorbereitungen der Wahlvorschlagsträger beginnen. Die wahlrechtlichen Regelungen sehen dafür die Durchführung von Präsenzversammlungen vor. Bei diesen Versammlungen kann die Anzahl von 500 Personen überschritten werden, etwa bei der Durchführung einer Mitgliederversammlung für die Aufstellung der Landesliste einer Partei zur Landtagswahl.
Eine entsprechende Änderung sieht auch der neu eingefügte § 11 Absatz 9 für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel
mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor.
Für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen mit bis zu 500 Personen bedarf es keiner entsprechenden Regelung, da § 8 Abs. 3 Nr. 1 Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen dieser Größe, wenn sie durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, von den durch § 8 Abs. 4 bis 8 angeordneten Beschränkungen freistellt. Die im Zusammenhang mit der Bewerberaufstellung für Wahlen jeweils erforderlichen Versammlungen ergeben sich aus den jeweiligen Wahlgesetzen, sie sind also „durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben“.
Die Änderung in § 16 der Corona-Verordnung bewirkt vor dem Hintergrund des sich rasant steigernden Infektionsgeschehens eine Verlängerung der nach den Weihnachtsferien geltenden täglichen Testpflicht für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022, also bis zum 31.1.2022. Für das schulische Personal besteht die Pflicht zum täglichen Test nach § 28 b Abs. 3 IfSG.
In § 23 wird die Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. November 2021 verlängert, sie tritt nun mit Ablauf des 2. Februar 2022 außer Kraft.
Foto: © 14.01.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie

POL-H: Veranstaltungsreihe "Coffee with a cop" startet Ende April An mehreren Terminen Ende April und im Mai 2026 haben Bürgerinnen und Bürger in Hannover, Laatzen und Seelze erneut die Möglichkeit, bei einer Tasse Kaffee mit Polizistinnen und Polizisten ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltungsreihe "Coffee with a cop" bietet Raum für Fragen, Hinweise und persönliche Anliegen. Interessierte können Themen ansprechen, die sie bewegen, und sich in persönlicher Atmosphäre mit Mitarbeitenden der Polizei austauschen. Bei allen Veranstaltungen werden allgemeine Bürgergespräche angeboten. Darüber hinaus können Fahrräder codiert werden, Interessierte Informationen zum Polizeiberuf erhalten sowie Präventionshinweise zu Trickbetrug und Einbruchschutz bekommen. Ziel der Aktion ist es, den direkten Kontakt zwischen Polizei und Bevölkerung zu stärken und Gespräche außerhalb konkreter Einsatzsituationen zu ermöglichen. Die nächsten Stationen der Aktion "Coffee with a cop" sind: Donnerstag, 30.04.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Oberricklinger Markt Montag, 04.05.2026, 10:00 bis 18:00 Uhr, Lidl Oberricklingen,, Tillystraße Dienstag, 05.05.2026, 10:00 bis 16:00 Uhr, Platz "Alter Krug", Hannoversche Straße 13, 30926 Seelze Mittwoch, 06.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Wochenmarkt, Moltkeplatz Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 bis 18:00 Uhr, Rewe Wettbergen Freitag, 08.05.2026, 14:00 bis 18:00 Uhr, Bauernmarkt Bothfeld Montag, 11.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Meyers Garten, Misburg Mittwoch, 13.05.2026, 13:00 bis 18:00 Uhr, Wochenmarkt, Mühlenberg Freitag, 15.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Wochenmarkt Döhren Montag, 18.05.2026, 10:00 bis 16:00 Uhr, Nahkauf, Kampstraße 2, 30880 Laatzen Dienstag, 19.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Wochenmarkt, Zooviertel Polizei Hannover Foto: © 20.04.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Finals: 143 Deutsche Meistertitel, fast 4.000 Athletinnen und Athleten Bei den Finals 2026 Hannover vom 23. – 26. Juli werden insgesamt 143 Deutsche Meistertitel in 24 Spitzensportarten vergeben. Fast 4.000 Sportlerinnen und Sportler und mehr als 1.400 Betreuerinnen und Betreuer machen Hannover und das Umland für vier Tage zur Herzkammer des deutschen Spitzensports. 100 Tage vor dem Multisport-Event haben Beteiligte aus der Politik, von den TV-Partnern, Athletinnen und Athleten, Förderer und Veranstalter das Sportprogramm sowie die aufwändige TV-Produktion bei einer Pressekonferenz im Neuen Rathaus, moderiert durch ARD-Moderatorin Stephanie Müller-Spirra, vorgestellt. Oberbürgermeister Belit Onay: „100 Tage vor den Finals steigt die Vorfreude spürbar. Die Finals bringen Menschen zusammen und zeigen wie verbindend Sport sein kann – eine ganz besondere Atmosphäre, die weit über den Wettbewerb hinausgeht. Wir freuen uns sehr, dass Hannover Gastgeber dieses großen Sportereignisses ist und im Sommer zum Treffpunkt für Sportbegeisterte aus ganz Deutschland wird. Mit den Schul-Finals holen wir diese Begeisterung auch in unsere Schulen. Dank der Unterstützung von Sportvereinen und regionalen Wirtschaftspartnern wird dieses große Event möglich. Das wird ein gemeinsamer Sportsommer für unsere Stadt.“ Erster Regionsrat, Jens Palandt: „Die Menschen in der Region und Landeshauptstadt dürfen sich auf ein sportliches Großereignis freuen, dass jetzt spürbar immer näher rückt. Spitzenleistungen, Begeisterung und Gemeinschaft werden dabei auf einzigartige Weise verbunden. Dadurch wird ein besonderes Flair entstehen, dass in Stadt und Region spürbar sein wird. Für Hannover ist das Multisport-Event eine große Chance, sich als sportbegeisterte, weltoffene und lebenswerte Region zu präsentieren.“ Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens: „Die Finals 2026 zeigen eindrucksvoll, welche Bedeutung das Sportland Niedersachsen als leistungsstarker und innovativer Sportstandort hat. Hannover und die Region werden für vier Tage zur Bühne des deutschen Spitzensports – offen, urban und nah bei den Menschen. Das Multi-Sportevent macht sportliche Spitzenleistungen unmittelbar erlebbar und steht zudem für Werte wie Zusammenhalt, Fairness und Begeisterung. Diese Impulse wollen wir als Land Niedersachsen in die Breite tragen“. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung fördert die Durchführung der Deutschen Meisterschaften im Rahmen der Finals mit bis zu drei Millionen Euro. Das Land Niedersachsen ist damit der größte öffentliche Geldgeber bei der Finanzierung der Finals. Das Sportprogramm Zu den Deutschen Meisterschaften in 24 Sportarten zählen unter anderem 3x3-Basketball, Gerätturnen, Kanu, Rhythmische Sportgymnastik, Rudern und Triathlon. Einige Sportarten sind neu bei den Finals dabei, dazu zählen Beach-Volleyball, Gewichtheben, Ju-Jutsu, Rapid Surfen, Segeln und Windsurfen. Ein wichtiger Kern der Finals besteht darin, dass die Wettbewerbe nah an die Menschen gebracht werden sollen. Daher sind auch für die Finals 2026 ungewöhnliche Austragungsorte für die Wettbewerbe vorgesehen: Kanu und Rudern auf dem Maschsee, 3x3 Basketball, Bogensport, BMX Flatland sowie Breaking am Neuen Rathaus. Auch das Umland der Landeshauptstadt ist Teil der Finals. Am Steinhuder Meer werden die Deutschen Meisterschaften im Coastal Rowing, Segeln, Triathlon und Windsurfen ausgetragen. Die Leichtathletik-Wettkämpfe finden in Bochum statt, die Deutsche Meisterschaften im Stabhochsprung in Hannover auf dem Opernplatz. Paulina Paszek, Silber- und Bronzemedaillengewinnerin bei den Olympischen Spiele 2024 Paris vom HKC Hannover: „Es fühlt sich einfach besonders an, wenn so ein großes Event in der eigenen Region stattfindet. Das sorgt nochmal für eine bisschen mehr extra Motivation.“ Sven Schwarz, zweifacher Vize-Weltmeister 2025 im Schwimmen von den Wasserfreunden von 1898 Hannover: „Die neuen Formate wie die Elimination Races und die Kombinationswertungen brechen den gewohnten Wettkampfmodus auf und machen die Rennen extrem spannend. Dass die gesamte deutsche Spitze für dieses Highlight hier in meiner Heimatstadt zusammenkommt, ist einfach großartig. Ich freue mich auf ein tolles Event mit super Stimmung.“ Andreas Toba, ehemaliger Deutscher Spitzenturner, vom TK Hannover: „Die Finals haben immer einen hohen Stellenwert, weil es vergleichbar ist mit Olympischen Spielen, nur halt National. Vor allem endlich mal in Hannover, in der ZAG Arena, eigentlich direkt vor meiner Haustür, darauf habe ich schon lange gewartet. Für das Turnen in Hannover, ist es natürlich auch was ganz Besonderes, wie gesagt wir haben schon lange darauf gewartet.“ Demonstrationsportarten Erstmals werden einige Demonstrationswettbewerbe die Finals ergänzen und sich einem breiten Publikum vorstellen. Dazu gehören Floorball (Rathenauplatz), Kanu-Polo (Maschsee), Stand-Up-Paddling (Maschsee) und Tec-Ball (Sport-Leistungs-Zentrum Hannover). Sie werden mit dafür sorgen, dass Hannover während der Finals eine große, bunte und vielfältige Sport-Stadt ist. Die TV-Produktion Die Finals 2026 Hannover ist eine der aufwändigsten und größten TV-Sport-Produktionen des Jahres in Deutschland. Erstmals werden in der niedersächsischen Landeshauptstadt und dem Umland die TV-Bilder der Finals durch einen externen Dienstleister produziert. Mit TVN hat sich hier in einer europaweiten Ausschreibung ein lokaler Anbieter durchgesetzt. Bei der TV-Produktion werden mehr als 200 Stunden Live-Bilder durch ca. 400 Produktions-Mitarbeiter*innen erstellt. Dabei kommen ca. 140 Kameras zum Einsatz, die in 13 unterschiedlichen Regien zusammenlaufen. Insgesamt werden ca. 80 Terabyte (TB) an Videomaterial erstellt und verteilt. Es werden 7 Ü-Wägen mit 16 Regien im Einsatz sein. Das TV-Zentrum wird, wie das Medienzentrum, in der Heinz von Heiden Arena angesiedelt. Sendezeiten bei ARD und ZDF ARD und ZDF übertragen die Finals rund 30 Stunden in den Hauptprogrammen und mehr als 100 Stunden in den Streams. Der NDR übernimmt federführend für die ARD-Anstalten auch die umfangreiche Radio-Produktion des Multisport-Event. Dr. Yorck Polus, ZDF-Sportchef: „Die Vielfalt der Sportarten bei den Finals ist einmalig und die Sportarten zu präsentieren, die sonst nicht so im Fokus stehen, die Breite des Sports zu zeigen und ihnen eine Plattform zu bieten, davon waren wir von Anfang überzeugt und sind ein stückweit Stolz, welche Ebene das heute erreicht hat.“ Gerd Gottlob, Sportchef des NDR: „Der NDR begleitet das Multisport-Event neben dem TV-Hauptprogramm und in den Streams, auch sehr umfangreich im Hörfunk in Deutschland. Zudem wird es ab Mittwoch in der Finals-Woche, ein Pop-Up-Studio am Maschsee geben, aus dem NDR1 live sendet. Natürlich produzieren wir für alle ARD-Radiostationen zudem ein umfangreiches Sportpaket.“ Hauptpartner und Förderer aus der Wirtschaft Mit enercity, Rossmann, der Sparkasse und Volkswagen sind vier Hauptpartner an der Seite der Finals 2026 Hannover. Hinzu fördern mit Clarios, Lotto Niedersachsen, Vergölst und VGH weitere Partner aus Hannover die Finals. Aurélie Alemany, Vorstandsvorsitzende der enercity AG: „Die Finals 2026 bringen deutschen Spitzensport nach Hannover – und damit eine besondere Energie in unsere Stadt. Hannover rückt als Gastgeberin bundesweit in den Fokus und genau diese Strahlkraft wollen wir als Hauptsponsorin unterstützen. enercity geht jeden Tag als Frontrunner der Energie- und Wärmewende voran: mit dem Ziel fest im Blick, gemeinsam im Team, mit Leidenschaft und Haltung. Dieser Anspruch passt hervorragend zum Spirit der Finals. Sport verbindet Menschen, löst Emotionen aus und schafft Gemeinschaft: Wir freuen uns auf vier Tage voller positiver Energie in Hannover!” Volker Alt, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hannover: „Als Sparkasse Hannover sind wir seit über 200 Jahren fest in der Region verwurzelt und verstehen uns als Starkmacherin vor Ort. Sport bewegt Menschen, bringt sie zusammen und weckt Begeisterung – genau deshalb engagieren wir uns mit voller Überzeugung. Die Finals sind für uns weit mehr als ein Sportevent der Spitzenklasse: Sie sind eine wunderbare Gelegenheit, ganz Deutschland zu zeigen, wie lebenswert und sympathisch Hannover und die Region sind.“ Hagen Boßdorf, Geschäftsführer der Finals GmbH: „Die Unterstützung der Wirtschaft vor allem aus Niedersachsen ist enorm groß und trägt maßgeblich mit dazu bei, dass die Finals 2026 Hannover eine außergewöhnliche Sportgroßveranstaltung werden. Die Hauptpartner und Partner versetzen uns in die Lage, für die Zuschauenden vor Ort und am Bildschirm bestmögliche Erlebnisse zu schaffen.“ Viele Deutsche Meisterschaften können ohne Eintrittskarte besucht werden Die meisten Veranstaltungen werden ganz ohne Ticket für alle Besuchenden offen sein. Der Ticketvorverkauf für die Turn-Wettbewerbe in der ZAG arena und die Leichtathletik in Bochum ist bereits gestartet. Seit heute sind auch die Eintrittskarten für die Deutschen Clubmeisterschaften im Beach-Volleyball im Verkauf. Die Tickets für das Schwimmen im Stadionbad Hannover werden bald verfügbar sein. Beim 3x3 Basketball wird es Tickets voraussichtlich ab den Halbfinals geben, vorher sind alle Wettbewerbe frei. Alle hier nicht genannten Sportarten können ohne Eintrittskarte besucht werden. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 16.04.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie






