Vier Landkreise liegen im Restriktionsgebiet – Einschränkungen im Handelsverkehr

Hannover. Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Fulda in Hessen am 1. Juni erstreckt sich die eingerichtete Restriktionszone nun bis nach Niedersachsen. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit. Betroffen sind der Landkreis Göttingen und Teile der Landkreise Northeim, Holzminden und Goslar. Hier gelten besondere Vorgaben hinsichtlich des Transports von empfänglichen Tieren. In Niedersachsen wurde eine Infektion mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 8 zuletzt im Dezember 2008 in einem Rinderbestand festgestellt.
Aus der Restriktionszone, die für Niedersachsen in einer interaktiven Karte dargestellt ist, dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb nicht BTV-8-freier Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. Weitere Informationen zur Verbringung können Tierhalterinnen und Tierhalter vom jeweils zuständigen Veterinäramt erfahren, mit denen das ML sich im engen Austausch befindet. Die Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine zu meldende Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Erkrankung empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmückenart) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Symbolfoto: © 04.06.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie










