Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem (morgigen) Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 
beschlossen.  
 
In Niedersachsen nimmt die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach einem Höchstwert am 11. Februar 2022 mit 1220,5 aktuell langsam, aber kontinuierlich ab. Der heutige Wert liegt bei 1090,6. Auch der Hospitalisierungswert geht zurück. Der Scheitelpunkt lag am 12. Februar 2022 bei 11,9 heute sind es noch 10,3. Die Zahl der Aufnahmen von Corona-Patientinnen und -Patienten auf den niedersächsischen Intensivstationen ist bereits seit einigen Wochen gleichbleibend niedrig.  
 
Nach wie vor aber infizieren sich täglich mehrere Tausend Menschen in Niedersachsen neu mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Das ist auch weiterhin zu erwarten. Glücklicherweise erkranken jedoch nur wenige davon so stark, dass sie in einem 
Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Die Niedersächsische Landesregierung schließt nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es besteht jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen wird.    
 
Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass auch in den nächsten Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, erscheinen in einem Abstand von acht Tagen vorgenommene Lockerungsschritte in Niedersachsen vertretbar.

„Morgen beginnt für Niedersachsen ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil heute im Landtag.  
 
Die Übersicht über die beiden anstehenden, jetzt normierten Lockerungsschritte befindet sich ebenfalls in der Anlage sowie auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung  https://www.niedersachsen.de/download/180543
 
Hier nun die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 24. Februar 2022 im Einzelnen:  
 
  • Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.  
  • Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
  • Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
  • In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
  • Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
  • Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.
  • Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.
Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und 
Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.

  • Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste. § 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
  • Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden. 
  • In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
  • § 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen. 

In den §§ 10 und 11 der neuen Corona-Verordnung finden sich die neuen Vorgaben für große Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen. 

  • Gegenüber der Fassung in der vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in § 10 einige grundlegende Änderungen vorgenommen worden. § 10 Absatz 1 Satz 1 regelt nunmehr, dass Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in 
  • geschlossenen Räumen mit mehr als 2000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Die Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen müssen weiterhin wie zuvor von den zuständigen Behörden zugelassen werden, dies erfolgt dann auch weiterhin mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. § 10 Absatz 2 beschränkt die Anzahl der an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung teilnehmenden Personen auf bis zu 60 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung. Die absolute Obergrenze liegt bei 6000 Personen. § 10 Absatz 3 regelt das Erfordernis zur Vorlage eines Hygienekonzeptes nach § 5 Absatz 1 und die Anforderungen an das vorzulegende Hygienekonzept. Diese sind im Wesentlichen gleich geblieben zu der vorherigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, lediglich die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist nicht mehr explizit als eine besondere Maßnahme genannt. Nach Satz 2 haben die Veranstalterin oder der Veranstalter unabhängig von Größe der Teilnehmeranzahl für eine hinreichende Lüftung zu sorgen, nämlich durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung wie bislang. § 10 Absatz 4 schreibt für alle Großveranstaltungen drinnen wie draußen 2Gplus vor. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1m. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen.
  • § 11 der Verordnung sieht die gleichen nachweisgebundenen Zugangsregelungen und sonstigen Beschränkungen wie in § 10 auch für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem 
  • Himmel vor. Eine Zulassung darf hier jedoch bis zu 75 Prozent der Personenkapazität erfolgen, mit einer Obergrenze von 25.000 Personen. Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt.
  • Nach § 11 a sind Messen ohne weitere Begrenzung der Besucheranzahl zulässig. Die Besucherinnen und Besucher unterliegen nunmehr generell der sogenannten 3G-Regelung. Im Innenbereich der Messen gilt jedoch auch in den nächsten acht Tagen noch eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
  • Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen – das ergibt sich aus § 12 der neuen Corona-Verordnung. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.
  • Es bleibt unverändert bei den bisherigen Regelungen in § 13 für die Beschäftigung von Personen in bestimmten Betrieben, gemeint sind Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind.
  • In § 14 Kindertagespflege, Jugendfreizeiten entfallen zukünftig die bisherigen Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Kindertagespflegeperson. Außerdem wird – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – die bisherige Beschränkung der Teilnehmendenzahl (50 Personen) aufgehoben. Die bis zum 23. Februar 2022 geltenden Bestimmungen werden darüber hinaus im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen.
  • In der Kindertagesbetreuung gilt nach § 15 Absatz 2 weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich dreimal wöchentlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause testen (lassen). Davon ausgenommen sind schulpflichtige Kinder, die ein Hortangebot nutzen (sie werden bereits im Schul-Zusammenhang getestet). Das gilt allerdings nur für die tatsächliche Schulzeit. Während der Schulferien gilt auch für diese Kinder die Kita-Testpflicht (dreimal wöchentlich).  Personen, die nicht zum Kita-Personal gehören, die Einrichtung aber betreten wollen, müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativ-Test vorlegen (ausgenommen Rettungsdienste u.ä.). Neu ist allerdings, dass Erziehungsberechtigte und andere Personen, die ein Kind nur kurz bringen oder abholen wollen, keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen.
  • Auch im Schulbereich wird langsam und schrittweise gelockert: Bis zum 04.03.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 16 Absatz 3 Satz 3 weiterhin an jedem Tag, an dem sie in die Schule kommen, zu Hause testen (ausgenommen „Geboosterte“). Ab Montag, den 07.03.2022, wird dann aber (verpflichtend) nur noch dreimal wöchentlich getestet.Tritt in einer Lerngruppe ein Verdachtsfall auf, greift dann (ab 07.03.2022) wieder das ABIT-Verfahren, bei dem sich ALLE Schülerinnen und Schüler dann an fünf Schultagen hintereinander täglich testen müssen. Das „anlassbezogene intensivierte Testen“ kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt. Zunächst muss auch im Unterricht am Platz weiter (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.
  • Es bleibt bei der bisherigen Regelungsstruktur im § 17 zu Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. In § 17 Absatz 3 Satz 3 erfolgt allerdings die Klarstellung, dass die in Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. 
  • Unverändert bleiben in § 18 die Regelungen für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.
  • Das gleiche gilt für § 19 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
  • § 22 regelt das Außerkrafttreten der Verordnung mit Ablauf des 19. März 2022. Während der Geltungsdauer auch dieser Corona-Verordnung erfolgt unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen eine stetige Überprüfung der in dieser Verordnung enthaltenen Infektionsbegrenzenden Schutzmaßnahmen. Zum 4. März 2022 kommt es zu der bereits in Artikel 2 der Verordnung skizzierten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. (Eine Erläuterung im Detail folgt in der nächsten Woche.)  Damit wird – wie oben bereits ausgeführt – dem Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 gefolgt: in einem Dreischritt der Öffnungen in Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich.
Abschließend sei noch einmal auf die ausdrücklichen Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung aus der 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 hingewiesen: Zu bedenken bleibe, so der 19:1-Beschluss, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden können. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten geschützt werden. 

Die Niedersächsische Landesregierung fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger   weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln in Bezug auf den Infektionsschutz auf. Dazu gehören insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die schnelle und konsequente Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen sowie anlasslose und anlassbezogene Testungen. Das effektivste Instrument, um die  Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu  
erreichen aber bleibt, so auch der Expertenrat, die zumindest dreifache Impfung. Eine möglichst lückenlose Immunität sei daher anzustreben, um in den kommenden  Monaten, insbesondere im Herbst/Winter, einer erneuten, starken Krankheitswelle  vorzubeugen.  
Ministerpräsident Stephan Weil abschließend in seiner Landtagsunterrichtung: „Wir sind in Niedersachsen gut durch einen weiteren schwierigen Corona-Winter gekommen. Wir haben uns dafür einmal mehr bei der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung zu bedanken, die durch ihre Vorsicht, durch ihre Umsicht dafür die Grundlage gelegt hat. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger freutes mich, wenn jetzt Schritt für Schritt wieder Normalität möglich werden wird. Wir haben die Chance, damit in einen entspannten Frühling und einen entspannten Sommer einzutreten. Aber, bitte, machen wir einen Fehler nicht: Das Virus ist nicht weg, wir können es nicht abhaken, nicht im Frühling und nicht im Sommer, erst recht nicht im Herbst. Wenn unsere Erfolge von Dauer sein sollen, müssen wir vorsichtig bleiben.“ 
 
Foto: 23.02.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie
Niedersächsische Corona-Verordnung ab 24.02.2022 Download Niedersächsische Corona-Verordnung in Grafiken
von Matthias Falk 12. Dezember 2025
Übergabe des Zuwendungsbescheids für den Erwerb von 17 Stadtbahnfahrzeugen an die ÜSTRA Zur Erneuerung und Stabilisierung der hannoverschen Stadtbahnflotte stellt das Land Mittel in zweistelliger Millionenhöhe bereit. Damit kann die ÜSTRA 17 Stadtbahnwagen des Typs TW 4000 anschaffen. Der Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne hat am heutigen Freitag einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Mitglieder des ÜSTRA-Vorstands, Elke Maria von Zadel und Denise Hain, feierlich übergeben. Bisher hatten die Üstra 42 Fahrzeuge dieser neuen Generation bestellt. Mit der heutigen Zusage stockt die Üstra ihre Flotte auf insgesamt 59 TW 4000 auf. Fotos/Video: © 12.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 12. Dezember 2025
Ab Fahrplanwechsel: sprintH Linie 900 fährt neue Strecke - Direkte Anbindung an das Gehägeviertel Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, verkehrt die sprintH Linie 900 durch die Eilenriede über die Waldchaussee und schafft damit eine direkte Anbindung des Gehägeviertels an den Nahverkehr. Die sprintH Linie 900 nimmt damit ihre angedachte Route auf, die bei der ursprünglichen Verlängerung der Linie in die Stadt Hannover geplant war. Möglich wird dies durch die abgeschlossene Sanierung der Brücke über den Schiffgraben auf der Waldchaussee, die nun auch für Schwerlastverkehr freigegeben ist. So verkehrt die sprintH Linie 900 ab dem Fahrplanwechsel Die Linie 900 verbindet Hannover mit dem Mittelzentrum Burgdorf. Als sprintH Linie schafft sie allen Burgdorferinnen und Burgdorfern sowie Menschen aus dem südlichen Bereich Isernhagens eine direkte Verbindung in die Innenstadt Hannovers. Im dritten Quartal nutzten pro Schulwerktag rund 3.000 Fahrgäste auf der gesamten Strecke die Linie. Künftig verkehrt sie auf einem neuen Weg und bedient dabei die drei neuen Haltestellen „Rehmer Feld“, „Gehägestraße“ und „Habichtshorststraße“. In Fahrtrichtung „Hannover ZOB“ fährt der Bus im Bereich der Noltemeyerbrücke in den Groß-Buchholzer Kirchweg. Direkt am Gehaplatz wird die Haltestelle „Noltemeyerbrücke“ bedient. Weiter führt die Linie über die Groß-Buchholzer Straße. An der Einmündung Kapellenbrink befindet sich die Haltestelle „Rehmer Feld“. Anschließend fährt der Bus über die Kreuzung Klingerstraße in die Hermann-Bahlsen-Allee und biegt in die Gehägestraße ab. Vor der Kreuzung hält der Bus an der Haltestelle „Gehägestraße“. Im Gehägeviertel wird auf der Gehägestraße in Höhe der Einmündung Habichtshorststraße die gleichnamige neue Haltestelle „Habichtshorststraße“ bedient. Von der Gehägestraße fährt die Linie über die Waldchaussee direkt zum Erlebnis-Zoo Hannover. Am Zoo wird in Fahrtrichtung Innenstadt eine neue Haltestelle, direkt gegenüber des Zoo-Parkhauses, errichtet. Die Haltestelle „Lister Turm“ entfällt durch den neuen Streckenverlauf, der dann über die Fritz-Behrens-Allee und weiter bis zur Haltestelle „Neues Haus“ führt. Durch die neue Linienführung über die Waldchaussee ist das Gehägeviertel nun an allen Wochentagen direkt mit dem Bus erreichbar. Von der Haltestelle „Habichtshorststraße“ bis zum „Ernst-August-Platz“ dauert die Fahrt nur noch rund 13 Minuten – statt bisher etwa 30 Minuten mit Fußweg und Umstieg in die Stadtbahn. Waldchaussee öffnet am Wochenende für den Busverkehr Die Waldchaussee bleibt auch weiterhin am Wochenende für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gehägeviertels eine verlässliche Busanbindung zu bieten, fährt die sprintH Linie 900 auch während der Sperrzeiten über die Waldchaussee – aus Sicherheitsgründen allerdings mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h. Eine automatische Schrankenanlage in Höhe des Restaurants Steuerndieb und dem Parkhaus am Zoo regelt die Durchfahrt der Linienbusse. Am Wochenende verkehrt die Linie tagsüber wie gewohnt in beiden Fahrtrichtungen im 30-Minuten-Takt. Neue Linienführung stärkt Hannovers Nahverkehrsangebot Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz: „Die sprintH Linie 900 zeigt, wie Verkehrswende praktisch umgesetzt wird: direkte Wege, kürzere Fahrzeiten und eine bessere Erreichbarkeit für alle. So wird der Nahverkehr zur Alternative zum Auto und stärkt die nachhaltige Mobilität in Hannover.“ ÜSTRA Vorstandsvorsitzende Elke Maria van Zadel: „Unsere Fahrgäste wünschen sich schnelle und direkte Verbindungen. Mit der neuen Linienführung der 900 erfüllen wir diesen Anspruch und verbessern unser Nahverkehrsangebot für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Gehägeviertels. Das macht den Nahverkehr für alle spürbar attraktiver.“ Andreas M. Casdorff, Geschäftsführer Erlebnis-Zoo Hannover: „Jeder Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Schritt Richtung Klimaschutz. Die gute Anbindung aus dem Umland macht es unseren Gästen leicht, den Zoo umweltfreundlich zu erreichen. Mit der neuen Wegeführung der Linie 900 haben noch mehr Menschen die Möglichkeit, bequem mit dem öffentlichen Nahverkehr zum Zoo zu fahren.“ regiobus Hannover GmbH Fotos/Video: © 12.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 5. Dezember 2025
Erster Spatenstich: Erlebnis-Zoo Hannover baut neues Warmhaus für gefährdete Seychellen-Riesenschildkröten Riesenschildkröten gehören zu den faszinierendsten und beliebtesten Tieren – schon bald kommen sie zurück in den Erlebnis-Zoo Hannover! Um aktiv zum Erhalt der Seychellen-Riesenschildkröten (Geochelone gigantaea) beizutragen, baut der Erlebnis-Zoo ein neues Warmhaus für die gefährdeten Reptilien. Nach detaillierten Planungen setzten heute der Erste Regionsrat Jens Palandt, Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff und der erste Pate der Schildkröten den startenden Spatenstich. 60-80 Prozent Luftfeuchtigkeit, konstante 26 Grad Celsius, Sandflächen, Bademöglichkeiten – für die anspruchsvollen Bedürfnisse der großen Landschildkröten hat der Erlebnis-Zoo ein besonderes Warmhaus entworfen, das die Bedingungen des natürlichen Lebensraums nachempfindet. „Unsere Architektin, unser Baumanagement und die Zoologen haben viel Herzblut in die Planung dieses Hauses gelegt“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Casdorff. „Die Rückkehr der Riesen ist tatsächlich eine Herzensangelegenheit für das Zoo-Team.“ Vor 17 Jahren musste sich der Erlebnis-Zoo von den beeindruckenden Reptilien trennen und sie an andere Zoos abgeben, da ihre Anlage in die Jahre gekommen war und zudem mitten im Baugebiet für die heutige Themenwelt Yukon Bay lag. „Wir hatten uns seitdem gewünscht, die Riesenschildkröten eines Tages wieder nach Hannover zu holen, und sind über die Jahre auch immer wieder von so vielen Zoo-Besuchenden darauf angesprochen worden“, so Casdorff. Dieser Wunsch geht nun in Erfüllung. Das rund 240 m2 große gläserne Warmhaus mit Natursteinboden bietet den fünf Tieren ein großes Badebecken und Sandbäder. Üppig bepflanzte Inseln tauchen das Haus in tropisches Grün und dienen gleichzeitig als Rückzugsmöglichkeiten. Eine Fußbodenheizung, UV-Leuchten und Infrarotstrahler, zusätzliche Heizstrahler entlang des Firstes und eine Luftbefeuchtungsanlage schaffen das optimale Tropenklima für die Schildkröten. Zwei spezielle Plätze – ein Sandhügel und ein Sandbecken, mit Fußbodenheizung gewärmt – sind für die Ei-Ablage vorgesehen. Die Weibchen können dort Gruben graben, um die 4-14 kugelförmigen Eier pro Gelege mit dem gewärmten Sand zu bedecken. Die Internationale Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) stuft den Bestand der Seychellen-Riesenschildkröte als gefährdet ein. Ihr Lebensraum im Indischen Ozean ist heute nahezu ausschließlich auf das Aldabra-Atoll beschränkt. Klimawandel sowie invasive Arten setzen dem Bestand zusätzlich zu. Jens Palandt, Erster Regionsrat und Aufsichtsratsvorsitzender des Zoos, erläuterte: „Das neue Warmhaus bietet beste Voraussetzungen für die Haltung und Zucht der Riesenschildkröten. Damit kann der Zoo zukünftig einen wertvollen Beitrag zum Erhalt dieser beeindruckenden Art leisten. Gleichzeitig schafft der Bau ein weiteres Highlight im Zoo und macht einen Besuch noch attraktiver. Deshalb unterstützt die Region Hannover als Gesellschafterin das Projekt gerne.“ Die Region fördert den Bau mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 669.000 Euro, weitere 950.000 Euro finanziert der Zoo selbst. In dem begehbaren Warmhaus können die Zoogäste nicht nur die Schildkröten aus nächster Nähe beobachten, sondern auch die Faultiere, die in den Bäumen über den Schildkröten klettern werden. Schlangen und Echsen werden die Wohngemeinschaft – in Terrarien – vervollständigen. Das Warmhaus ist mit einer großen grasbewachsenen Außenanlage im Zoologicum verbunden, auf der sich die Schildkröten im Sommer tummeln können. Die Faultiere gelangen über Seile auf die Kletterbäume der Außenanlage. Lange Planung Von der Idee des Warmhauses bis zum ersten Spatenstich seien einige Jahre vergangen, erzählte der Zoo-Geschäftsführer. Aufgrund stetig steigender Baupreise musste das Haus mehrfach umgeplant werden. „Es gab viele Widrigkeiten, aber der große Zuspruch der Zoogäste und Schildkrötenfreunde hat uns sehr berührt – und uns an dem Projekt festhalten lassen“, erzählte Zoodirektor Casdorff. Für die Rückkehr der Riesen wurden viele Menschen kreativ und aktiv: Beim ZOO-RUN traten 2.200 Laufende im Schildkröten-T-Shirt an, es wurden Bilder gemalt und Schildkrötenkekse gebacken. „Durch die vielen kleinen und großen Spenden sind rund 46.000 Euro zusammengekommen. „Diese Unterstützung ist von unschätzbarem Wert und sie bewegt uns tief, denn sie zeigt, wie sehr der Zoo den Menschen am Herzen liegt“, bedankte sich der Zoodirektor, „gemeinsam können wir ein starkes Zeichen für den Artenschutz setzen.“ Stellvertretend für alle Unterstützenden setzte heute Daniel Haasbach, Geschäftsführer des ersten Patenunternehmens der Schildkröten – die AVE Audio Visual Equipment GmbH – den baustartenden Spatenstich: „Wir freuen uns sehr, als Unternehmen AVE die Patenschaft für die Riesenschildkröte zu übernehmen. Damit unterstützen wir nicht nur den Zoo und seine wertvolle Arbeit, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Für uns ist es ein schönes und besonderes Erlebnis, als Pate sogar beim Spatenstich dabei sein zu dürfen. Dieses Engagement liegt uns am Herzen, und wir sind stolz darauf, Teil dieses Projekts zu sein.“ Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff unterstrich die große Bedeutung der Hilfe von Unternehmen und Privatpersonen für den Zoo: „Eine Patenschaft zu übernehmen, ist eine tolle Möglichkeit, den Zoo und zugleich den Artenschutz zu unterstützen.“ Casdorff fügte hinzu: „Gerade jetzt zu Weihnachten gibt es hier im Zoo bärenstarke Geschenkideen für Patenschaften vom Kleinen Winkerfrosch bis zum Faultier.“ Weitere Informationen unter erlebnis-zoo.de/patenschaft Hintergrund: Die Seychellen- oder Aldabra-Riesenschildkröte (Geochelone gigantaea) zählt zu den größten Landschildkröten der Welt – und zu den bedrohten Arten. Ihr natürlicher Lebensraum ist auf wenige Inseln im Indischen Ozean, das Aldabra-Atoll, beschränkt. Klimawandel, invasive Arten und die historische Übernutzung haben die Bestände stark reduziert. Heute stehen die Riesenschildkröten unter strengem Schutz und dürfen nicht gehandelt werden. Dennoch gilt die Art laut der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „gefährdet“. Schutzmaßnahmen auf den Inseln im Indischen Ozean und die Zucht in Zoos sind entscheidend für das Überleben dieser Art. Steckbrief Aldabra-Riesenschildkröte (Geochelone gigantaea) Lebensraum: Aldabra-Atoll (Seychellen), wenige weitere Inseln im Indischen Ozean Größe: bis zu 1,20 m Panzerlänge Gewicht: bis zu 250 kg (Männchen), Alter: Über 100 Jahre möglich Bedrohungsstatus: Gefährdet (IUCN) Gefährdungsursachen: Klimawandel, invasive Arten (Ratten, Katzen), historische Übernutzung Erlebnis-Zoo Hannover Fotos: © 05.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 3. Dezember 2025
Driving home with ÜSTRA Ho, ho ho ... auch in diesem Jahr fährt ein Winterbus und eine Winterbahn in Hannover und Region. Bei der Üstra weihnachtet es sehr. In der kalten Jahreszeit, ist warme "Kleidung" wichtig. Winterbus und Winterbahn sind daher in ein kuscheliges Strickgewand gehüllt. So macht die Fahrt in die Stadt oder zum Weihnachtsmarkt gleich doppelt Spaß. Bus und Bahn im Strick-Design sind auf wechselnden Linien zu sehen. Fotos: © 03.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 3. Dezember 2025
Erlebnis-Zoo Hannover - Spitzmaulnashorn „Nasor“ in Hannover eingetroffen Reise für den Artenschutz – Hoffnung auf Nachwuchs Spitzmaulnashorn „Nasor“ aus dem Zoo Rotterdam ist gut im Erlebnis-Zoo Hannover angekommen. Die Reise erfolgte im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP) für Östliche Spitzmaulnashörner: Der junge Bulle soll in Hannover künftig mit Nashornkuh „Maisha“ zusammenleben und – wenn die beiden sich gut riechen können – zum Erhalt der bedrohten Art beitragen. In den nächsten Tagen wird sich der junge Bulle in aller Ruhe hinter den Kulissen an die neue Umgebung gewöhnen. Nach und nach lernt er dann zunächst die Außenanlagen am Sambesi kennen, bevor er nächstes Jahr seine neue Partnerin „Maisha“ treffen wird. Hintergrund Östliche Spitzmaulnashörner sind vom Aussterben bedroht. Anfang der 1990er wurden nur noch rund 500 Tiere in der Wildbahn gezählt. Durch großangelegte Schutzprogramme hat sich der Bestand erholt – heute leben wieder über 1.000 Östliche Spitzmaulnashörner in Afrika. Wiederansiedlung Europäische Zoos leisten einen wichtigen Beitrag für die Regeneration der wildlebenden Population: 2019 wurden fünf Tiere aus dem Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP) in den Akagera National Park in Ruanda gebracht. Damit wurde die genetische Vielfalt der dortigen Nashornpopulation erweitert – ein entscheidender Faktor für ihre Anpassungsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen und somit für ihre langfristige Überlebensfähigkeit. Weitere Wiederansiedlungen zur Unterstützung der wildlebenden Populationen sind geplant. Der Erlebnis-Zoo Hannover setzt sich zum Beispiel bereits seit Jahren intensiv für den Schutz der Spitzmaulnashörner ein, sowohl im Zoo als auch im eigentlichen Lebensraum in Kenia. Weitere Informationen unter zoo-hannover.de/save-the-rhino Erlebnis-Zoo Hannover Symbolfoto: © 03.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 2. Dezember 2025
Ausstellungseröffnung im Berggarten - „Grüner Fokus – Pflanzenfotografie“ Von April 2025 bis September 2025 leitete Jessica Kreit von der Fakultät Architektur und Landschaft, Leibniz Universität Hannover, Lehrgebiet Pflanzenverwendung, ein studentisches Projekt im Berggarten. Studentinnen der Landschaftsarchitektur haben sich mit Hilfe der Fotografie mit den schönsten Pflanzen­kompositionen und Stimmungen im Berggarten auseinandergesetzt. Der Titel dieser Projektarbeit lautete: Vom Knipsen zur Fotografie. Mit den Praxisstudien zur Fotografie schärften die Studentinnen ihren Blick für Bildaufbau, Licht und Farbe und fingen besondere Situationen im Bild ein. Die besten Aufnahmen von Pflanzen aus dem Berggarten – von Frühblühern bis Sommerblumen – sind von Dezember bis April im Subtropenhof zu sehen. Fotos: © 02.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 25. November 2025
Magie und Vorfreude unterm Weihnachtsbaum - Kleines Fest 2026 - Vorverkauf startet Das Kleine Fest im Großen Garten 2026 startet mit einer Premiere: Erstmals können sich Fans und Besucher*innen schon vor Weihnachten Tickets sichern und Magie, Zirkus, Kleinkunst und Vorfreude als Geschenk unter den Weihnachtsbaum legen. Der Weihnachts-Vorverkauf beginnt am Mittwoch, 26. November, um 9 Uhr. Dem Künstlerischen Leiter DESiMO lag diese Neuerung am Herzen, denn: „Das Kleine Fest ist für viele Menschen in und um Hannover ein ganz besonderer Sommermoment. Diese Freude auf den Zauber möchten wir früher ermöglichen: ‚Das Fest zum Fest‘! Jetzt können unsere Gäste ihren Liebsten ein Stück Sommerfreude und Magie schon mitten im Winter schenken.“ „Wer sich bereits jetzt auf ein paar Stunden wunderbarer Kleinkunst im einzigartigen Ambiente des Großen Gartens freuen und sich seinen Wunschtermin sichern möchte, sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. ‚Auf die Plätze, fertig, Kleines Fest‘ lautet die Devise zum Start des Vorverkaufs“, ergänzt Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender. Unter DESiMOs Leitung wird das Kleine Fest vom 2. bis 16. Juli 2026 „das Beste aus zwei Welten“ vereinigen. DESiMO führt das Kleine Fest unter dem Motto „Schön hier!“ in der beliebten Tradition weiter, die viele Fans seit Jahrzehnten schätzen, und verleiht ihm zugleich neue, innovative künstlerische Impulse. Um besonders Familien mit kleineren Kindern einen entspannten Besuch des Kleinen Fests zu ermöglichen, ist erstmals ein Familientag geplant. Am Dienstag, 7. Juli, öffnet die Picknickwiese bereits um 15 Uhr und damit zwei Stunden früher als gewohnt. Das Programm beginnt um 16 Uhr und endet um 21 Uhr. Im Anschluss bleibt der Garten dennoch bis 22 Uhr geöffnet: Besucher*innen können also weiterhin die stimmungsvolle Illumination genießen und den Abend in entspannter Atmosphäre ausklingen lassen, mit oder ohne Kinder. Neues Plakat: Eine Traum-Kutsche über Herrenhausen Mit dem Start des Vorverkaufs stellte DESiMO zusammen mit dem Team des Kleinen Fests das neue Plakatmotiv für 2026 vor. Ein handgezeichnetes Traum-Einhorn zieht eine barock anmutende Kutsche durch den Nachthimmel über den Herrenhäuser Gärten. Unten begrüßt ein fantasievoller Walkact die Besucher*innen, umgeben von leuchtenden Blüten und Lichterketten. Das Plakat mit seinem märchenhaften Motiv soll die Vorfreude auf einen zauberhaften Abend im Großen Garten steigern. Es schafft einen starken Wiedererkennungswert für das große und kleine Publikum, und nicht zuletzt unterstreicht es das Motto „Schön hier!“ des Kleinen Fests 2026. Gestaltet wurde das Plakat vom bekannten hannoverschen Illustrator und Künstler Claus Dorsch in Zusammenarbeit mit der Agentur Windrich & Sörgel. DESiMO verriet bereits heute einen besonderen Punkt aus dem Programm für das Kleine Fest 2026: Der Illustrator Claus Dorsch wird beim Kleinen Fest persönlich jeden Abend vor Ort sein und den Gästen ein individuelles, edles Andenken auf Papier zeichnen – ein kleines Original als Erinnerung an einen großen Abend voller Fantasie und Freude. Besucher*innen-Info Das Kleine Fest im Großen Garten findet 2026 von Donnerstag, 2. Juli, bis Donnerstag, 16. Juli 2026, statt. Gespielt wird täglich außer montags an insgesamt 13 Abenden. Die Besucher*innen erwartet ein abwechslungsreiches Programm aus unter anderem Comedy, Kabarett, Artistik, Musik, Improvisation, Tanz, Jonglage und Zauberei mit insgesamt bis zu 100 internationalen Künstler*innen. Die Eintrittspreise zum Kleinen Fest 2026 bleiben stabil: Erwachsene: 37 Euro Ermäßigt: 17 Euro Kinder bis einschließlich 11 Jahre: Eintritt frei Das Ticket beinhaltet den Eintritt in die Herrenhäuser Gärten (Großer Garten, Berggarten und Museum Schloss Herrenhausen) am Veranstaltungs- und am Folgetag. Die Gartenöffnungszeiten sind zu beachten. Tickets Vorverkauf online: Kleines Fest-Online-Shop (ohne VVK-Gebühr) https://www.ticket-onlineshop.com/ols/kleines-fest/ Vorverkauf stationär: Im Gartenticketshop im Ostflügel Schloss Herrenhausen (ohne VVK-Gebühr), täglich geöffnet 9 bis 15.30 Uhr Vorverkaufsstellen der HAZ/NP (mit VVK-Gebühr) https://tickets.haz.de/unsere-lokalen-ticketshops-persoenlich-fuer-sie-da/ Telefonische Bestell-Hotline, Tel.: 0180 – 65 15 341 Montag bis Sonnabend 8 bis 20 Uhr, Sonntag/Feiertag 10 bis 20 Uhr (0,20 Euro/Anruf inklusive MwSt. aus allen Netzen) Abendkasse Es wird wie immer eine Abendkasse mit mindestens 300 Karten geben. Bei Ausfall oder Absage vor 19.30 Uhr wird der Kaufpreis erstattet. Eine Gutscheinregelung gibt es nicht mehr. Alle weiteren Informationen zum Ticketkauf und zur Veranstaltung gibt es unter www.kleines-fest-hannover.de . An den stationären Vorverkaufsstellen liegen Grußkarten vom Kleinen Fest bereit, auf die ein Gruß an die Beschenkten geschrieben werden kann. Aktion „Two for One“ beim Kartenkauf nutzen Der Ticketkauf lässt sich ideal mit einem Besuch im Großen Garten verbinden, denn ein besonderes Extra erwartet alle Käufer*innen vor Ort im Gartenticketshop: Unter dem Motto „Two for One“ können am Tag des Kartenkaufs zwei Personen den Garten zum Preis von einer besuchen. Wer allein kommt, kann sich spontan mit einer anderen Person in der Verkaufsschlange zusammentun. Das Kleine Fest besitzt seit 2024 eine eigene Präsenz auf Social Media. Auf Instagram ist das Kleine Fest unter @kleinesfesthannover zu finden. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 25.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 21. November 2025
Feierliche Eröffnung des Christmas Garden Hannover im Erlebnis-Zoo „Lights on“ mit Scorpions-Legende Klaus Meine! Gestern Abend fand die feierliche Eröffnung des Christmas Garden Hannover statt. Der neu gestaltete Rundweg mit mehr als 30 funkelnden Lichtinstallationen ist ab sofort bis zum 4. Januar 2026 zu erleben. In der fünften Saison des Christmas Garden Hannover erwartet das Publikum aus Hannover und aus der Region eine Vielfalt an abwechslungsreichen Highlights und fantasievollen Lichtinszenierungen. Nico Röger (Geschäftsführer der Hannover Concerts GmbH) und Christian Doll, Geschäftsführer der C² Concerts GmbH) als örtliche Veranstalter sowie Andreas M. Casdorff (Geschäftsführer des Erlebnis-Zoo Hannover) als Gastgeber begrüßten die rund 150 geladenen Premierengäste, allen voran den gebürtigen Hannoveraner Klaus Meine, mit festlichen Ansprachen bei heißem Glühwein und Punsch. Mit einem beherzten Druck auf den Buzzer ließ Klaus Meine, die legendäre Stimme der Scorpions, den Christmas Garden Hannover in festlichem Lichterglanz erstrahlen und eröffnete somit offiziell die fünfte Saison. Anschließend fand ein erster Rundgang durch den farbenprächtig beleuchteten, rund zwei Kilometer langen Trail statt. Andreas Michael Casdorff, Geschäftsführer Erlebnis-Zoo Hannover: „Wenn sich der Erlebnis-Zoo in ein Meer aus Lichtern verwandelt und vertraute Wege plötzlich magisch erscheinen, beginnt eine ganz besondere Zeit. Der Christmas Garden verzaubert unseren Zoo Jahr für Jahr in eine funkelnde Winterwunderwelt. Der Spaziergang durch die Zoowelten mit den kunstvollen Lichtinstallationen und die stimmungsvolle Atmosphäre lassen den Alltag in dieser hektischen Zeit vergessen.“ Nico Röger, örtlicher Veranstalter und Geschäftsführer der Hannover Concerts GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft: „Wir freuen uns sehr, den Zauber des Christmas Garden bereits zum fünften Mal in Hannover zu entfachen und die festliche Saison mit strahlenden Lichtern und magischen Momenten zu bereichern. Das Event ist jedes Jahr wieder ein glitzerndes Highlight für die ganze Familie. Welch hohen Stellenwert es inzwischen genießt, zeigt die Tatsache, dass sich Klaus Meine, der mit den Scorpions seit Jahrzehnten weltweit erfolgreich ist, gern bereit erklärt, die Saison 2025/26 mit dem Buzzermoment zu eröffnen." Christian Doll, örtlicher Co-Veranstalter und Geschäftsführer der C² Concerts GmbH: „Die feierliche Eröffnung des Christmas Garden Hannover erfüllt unser Team jedes Jahr aufs Neue mit großer Freude. Es ist beeindruckend zu sehen, wie unsere Lichtinstallationen in dieser einzigartigen Umgebung mit ihren unterschiedlichen Welten ihre volle Wirkung entfalten. Mit großer Vorfreude blicken wir auf viele Wochen voller bezaubernder Eindrücke für unsere Gäste." Der Christmas Garden Hannover präsentiert ab sofort seine große Vielfalt an Highlights wie die Traumreise mit einem musiksynchronen Videomapping, bei dem eine Parade aus lebensgroßen Tieren dem Publikum begegnet. Begleitet von geheimnisvollen Lichtpunkten folgt die Spurensuche, einem exklusiv für den Christmas Garden Hannover inszenierten Highlight, bei dem per Videoprojektion Tierspuren und vorbei huschende Schatten im dichten Dschungel des Löwengeheges zu entdecken sind. Die Yukon Bay hat sich in dieser Saison mit dem Titel Fröhliche Weihnachten! in eine romantische Weihnachtskulisse verwandelt, die etliche Selfie-Optionen für originelle Weihnachtsgrüße bereithält. Den festlichen Mittelpunkt bildet ein acht Meter hoher opulent geschmückter Tannenbaum, der von bunten Geschenken, Sternen, roten Schleifen und weihnachtlicher Fassadendekoration flankiert wird. Beim Dschungelfieber, einer kunstvollen Projektion auf die Fassade des Dschungelpalasts, lässt es sich im gastronomischen Weihnachtsdorf bei süßen oder herzhaften Snacks verweilen und es können persönliche Wünsche im Wishing Tree platziert werden. Die magische Reise des Christmas Garden Hannover führt die Besucher:innen weiter durch fünf Nebelmonde, die von mystischem Nebel umspielt werden, bevor sich das Sternenballett zeigt: Auf 800 Quadratmetern erscheint eine synchron auf Musik programmierte spektakuläre Lichtchoreografie aus Tausenden von Lichtpunkten, in die auch zwölf funkelnde Sterne, die in den Bäumen schweben, mit eingebunden sind. Familientage mit Kinderprogramm gibt es am 26. November 2025 sowie am 3. & 10. Dezember 2025. An den Familientagen sind Familientickets online ab 38,50 Euro erhältlich. Vom 20. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 lädt der Christmas Garden Hannover – örtlich durchgeführt von der Hannover Concerts GmbH und der C2 Concerts GmbH – unter freiem Himmel fast täglich zum Staunen und Genießen ein. Der Christmas Garden Hannover ist geschlossen am 24. & 25. November 2025, am 1. & 2. sowie am 24. & 31. Dezember 2025. Karten gibt es auf christmas-garden.de/hannover sowie auf myticket.de . Tickets sind ab 15,50 Euro erhältlich. Neben den beliebten Familientagen mit attraktiven Familientickets bietet der Christmas Garden Hannover erstmals auch FlexTickets für Kinder an. Weitere Informationen auf christmas-garden.de/hannover Fotos: © 21.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 13. November 2025
Das große Hannoversche Stadionsingen 2025: Gemeinsam für den guten Zweck Hannover stimmt sich auf Weihnachten ein: Am Mittwoch, den 17. Dezember 2025 um 18:00 Uhr, lädt der Kirchenkreis Hannover zum vierten Mal zum Großen Hannoverschen Stadionsingen ein. In der Heinz von Heiden Arena, wo sonst Fangesänge angestimmt werden, wird es eine Woche vor Heiligabend weihnachtlich. „Rund 20.000 Besucher*innen haben die Veranstaltung im vergangenen Jahr zu einem bewegenden und festlichen Erlebnis gemacht.“, sagt Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes. „Wir freuen uns, dass im Lauf der Jahre immer mehr Hannoveraner*innen vom Stadionsingen begeistert sind und als „größter Chor Hannovers“ die schönsten Weihnachtslieder – von „Oh, du fröhliche“ bis „In der Weihnachtsbäckerei“ – gemeinsam singen.“ Auch in diesem Jahr erwartet die Teilnehmenden ein festliches Programm. Mitwirkende sind unter anderem das Gospelensemble PrayStation, der Gospelchor Hannover, die PraiseBand, Bläser*innen unter der Leitung von Henning Herzog und Moritz Schilling, der Kinderchor der Staatsoper Hannover sowie der Wohnungslosenchor „Chorwerk Hannover“, dessen Auftritt mit „Hallelujah“ für besondere Gänsehautmomente sorgt. Mit dabei sind außerdem prominente Gäste, die die Weihnachtsgeschichte vorlesen. Moderator Christoph Dannowski führt durch den Abend. Gospelkantor Jan Meyer, künstlerischer Leiter des Stadionsingens, verrät noch mehr: „In diesem Jahr freuen wir uns besonders auf den Besuch des Kabarettisten und Musikers Matthias Brodowy, der auch ein wenig mit dem Publikum singen wird.“ Jan Meyer hat noch mehr Neues zu berichten: Er schreibt gerade eine eigene „Stadionsingen-Hymne“, die in diesem Jahr erstmals erklingen wird. Meyer dazu: „Mittlerweile ist das Stadionsingen für viele ein zentraler Punkt in der Adventszeit geworden. Das wollen wir in einem Lied einfangen – und dabei auch das mit aufnehmen, was Menschen mit Hannover und der Weihnachtszeit verbinden.“ Singen, Gemeinschaft erleben und gleichzeitig Gutes tun - der soziale Gedanke steht beim Hannoverschen Stadionsingen im Mittelpunkt: Überschüsse aus dem Ticketverkauf sowie Spenden kommen der Ökumenischen Essenausgabe und der HAZ-Weihnachtshilfe zugute. Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes betont: „Das Stadionsingen ist nicht nur musikalisch bewegend, sondern auch für eine gute Sache – und das macht doppelt Spaß!“ Propst Wolfgang Semmet, Regionaldechant der katholischen Kirche in der Region Hannover, ergänzt: „Hoffnung und Hilfe – so kommt beides zusammen. Die Hoffnung von Weihnachten, die so wichtig ist in unsicheren Zeiten. Die Hilfe, die Menschen erreicht, denen es nicht so gut geht. Gemeinsam zu singen, gerade in einem Stadion mitten in der Stadt, stiftet Zusammenhalt. Wir laden alle Menschen dazu ein, die Freude am Singen haben: jung, alt, Familien, Alleinstehende, aus allen Nationen und Kulturen der Stadt und der Region Hannover.“ Eintrittskarten kosten 10 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre. Sie sind erhältlich unter www.eventim.de sowie in den Vorverkaufsstellen von HAZ und NP. Veranstaltet wird das Stadionsingen vom Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover, mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner*innen: Katholische Kirche in der Region Hannover, Sparkasse Hannover, Hannoversche Volksbank, Bürgerstiftung Hannover, Diakovere, VHV-Stiftung, VGH-Versicherungen, Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Hannover 96, Heinz von Heiden Arena, Hannover Concerts, Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover, HAZ, Neue Presse, Radio21, eventim, Eichels Event, Straßenmagazin Asphalt. Weitere Informationen gibt es unter www.stadionsingen-hannover.de . Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis Hannover Foto: © 13.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 11. November 2025
Weltleitmesse Agritechnica 2025 als zentrale Plattform für Innovation und Fortschritt feierlich eröffnet DLG-Präsident Hubertus Paetow sowie Ehrengäste aus Wirtschaft und Politik würdigen Agritechnica 2025 als globalen Dreh- und Angelpunkt für eine zukunftsfähige Landwirtschaft – Leitthema „Touch Smart Efficiency“ bringt Innovationskraft und unternehmerische Kreativität der Branche zum Ausdruck Die Agritechnica 2025 ist am Montag, dem 10. November, auf dem Max-Eyth-Abend in der ZAG Arena offiziell eröffnet worden. Die Weltleitmesse für Landtechnik findet vom 9. bis 15. November auf dem Messegelände in Hannover statt. Hubertus Paetow, Präsident der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), beschrieb die Agritechnica in seiner Festansprache als zentralen Ort der Impulse für Innovationen und Fortschritt. Unter ihrem Leitthema „Touch Smart Efficiency“ lade die Messe Landwirtinnen und Landwirte aus der ganzen Welt ein, gemeinsam aufzubrechen in eine Zukunft der nachhaltigen Produktivitätssteigerung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bezeichnete die Agritechnica als Symbol für die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit der Branche. DLG-Präsident Hubertus Paetow: Verantwortung und Wachstum in einer Welt voller Umbrüche Die Agritechnica 2025, zu der mehr als 2.800 Aussteller aus 52 Ländern ihre Lösungen und Innovationen präsentieren, sei unter aktuellen Rahmenbedingungen wichtiger denn je als Business-Plattform und Wegebereiterin für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft. Das unterstrich DLG-Präsident Hubertus Paetow anlässlich der offiziellen Eröffnung der Messe auf dem Max-Eyth-Abend am Montag, dem 10. November. Der Impuls für Innovation und nachhaltigen Fortschritt komme „von den Akteuren aus der Branche, von den kreativen Köpfen in Ihren Unternehmen und von den fortschrittlichen Landwirten, die diese Innovationen einfordern und anwenden”, hob der DLG-Präsident ebenfalls in seiner Rede hervor und beschrieb das herausfordernde Marktumfeld für die internationale Landwirtschaft: „Die Welt steht im Umbruch, politische Gewissheiten verschwinden in schneller Folge, sei es in Washington, im Kreml, in Gaza oder auch in Berlin. Kaum eine Woche vergeht ohne neue Zolldrohungen und militärische Provokationen.“ In dieser Situation sähen sich Deutschland und Europa besonderem politischen und ökonomischen Druck ausgesetzt, analysierte Paetow und bezog sich dabei auf das mittlerweile gescheiterte wirtschaftspolitische Konzept des Green Deal in der EU. Dessen Versagen führte der DLG-Präsident neben veränderten globalen Rahmenbedingen insbesondere auf die fehlerhafte Grundannahme zurück, dass sich Wirtschaftswachstum nicht mit ökologischem Fortschritt vereinbaren lasse. Bei der politischen Umsetzung des Green Deal sei in der Folge jede Wachstumsdynamik „mittels statischer Instrumente der bürokratischen Regulierung“ ausgebremst worden. Für die Agrarbranche sei die Abkehr vom Green Deal eine Chance, machte Paetow deutlich: Es entstehe „viel Raum für neue Wege und Lösungen für den Fortschritt“. Was nach dem Ende des Green Deal bleibe, so der DLG-Präsident weiter, „sind die ungelösten Fortschrittsfragen wie Ernährungssicherung, Klimaschutz und Biodiversitätserhalt“. Nachhaltige Produktivitätssteigerung gibt Richtung für Fortschritt vor Die DLG übernehme in dieser Lage Verantwortung mit ihrem neuen Leitbild „Nachhaltige Produktivitätssteigerung“. Dessen Kern sei die Erweiterung des klassischen Produktivitätsbegriffes um ökologische Ressourcenverbräuche. Nachhaltige Produktivitätssteigerung bedeute zudem, Klimaschutz und Biodiversität zu messen, zu bewerten und mit der Notwendigkeit der Ertragssteigerung zur globalen Ernährungssicherung in Verhältnis zu setzen. „Mit dem Leitbild der nachhaltigen Produktivitätssteigerung haben wir eine Richtung, in die wir mit dem Fortschritt gehen wollen“, betonte Paetow. „Und ich meine: Damit haben wir alles, was wir brauchen. Wir müssen nicht warten, bis andere etwas tun. Den Aufbruch, den wir jetzt in der Landwirtschaft und in der ganzen Gesellschaft so dringend brauchen, den wird keine Politik, keine Zivilgesellschaft, auch keine Europäische Kommission in Gange setzen können. Das müssen wir schon selbst tun”, richtete der DLG-Präsident einen Appell an die Zuhörerschaft. Branchenvertreter, Landwirtinnen und Landwirte sollten den Besuch der Agritechnica nutzen, „um gemeinsam den Blick nach vorne zu richten, auf eine erfolgreiche Zukunft der Landwirtschaft – eine Zukunft des gemeinsamen Aufbruchs in das Zeitalter der nachhaltigen Produktivitätssteigerung“. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: Landwirtschaft neu denken Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nahm in seinem Grußwort Bezug auf die Verbindung von Innovation, technologischem Fortschritt und Ressourcenschutz: „Die Agritechnica ist ein Symbol für die Innovationskraft, Exportstärke und Zukunftsfähigkeit unserer Agrarbranche. Hier sehen wir, wie sich technologischer Fortschritt und effizienter, smarter Ressourceneinsatz verbinden lassen. Diese Innovationen eröffnen neue Absatzmärkte weltweit und leisten zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Agritechnica ist ein Motor internationaler Kooperation. Hier entstehen Partnerschaften, die Landwirtschaft über Grenzen hinweg neu denken.“ Anthony van der Ley: Agritechnica ist internationaler Technologie-Hotspot „Die Agritechnica ist und bleibt der internationale Technologie- und Netzwerk-Hotspot unserer Branche. Als internationale Bühne für Innovationen in der Agrartechnik steht die Agritechnica für Technologie im Zentrum der Landwirtschaft von morgen“, betonte Anthony van der Ley, Vorsitzender des Branchenverbandes VDMA Landtechnik, in seiner Ansprache auf dem Max-Eyth-Abend. „Die beeindruckende Vielfalt an Innovationen in diesem Jahr zeigt, dass wir in der Landtechnik-Branche auf dem richtigen Weg sind. Hier auf der Agritechnica in Hannover werden die Grundlagen für eine nachhaltige, effiziente und produktive Landwirtschaft gelegt – über alle Kulturen, Anbaumethoden und Ländergrenzen hinweg“, so van der Ley weiter. Der Vorsitzende des VDMA Landtechnik ging zudem auf die Bedeutung des Standorts Europa als Impulsgeber für die globale Landtechnik-Branche ein: „Passend zum Veranstaltungsort der Weltleitmesse ist Europa die Heimat besonders anspruchsvoller Landwirte und Lohnunternehmer, deren Anforderungen unsere Ingenieure vor echte Herausforderungen stellen. Und genau das ist richtig so. Denn Fortschritt braucht Antrieb – und neue Ideen.“ Ministerpräsident Olaf Lies: Technologie und Verantwortung gehen Hand in Hand „Als Agrarland Nummer eins in Deutschland ist es für Niedersachsen Ehre und Auftrag, die Agritechnica 2025 in Hannover als Taktgeber für Innovation und Zukunft des Agribusiness zu begrüßen“, betonte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies. „Das Leitthema ‚Touch Smart Efficiency‘ setzt genau den richtigen Ton für die Landwirtschaft von morgen. Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz helfen, Produktivität nachhaltig zu erhöhen, Ressourcen zu schonen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Messe macht sichtbar, wie technologische Innovationen und verantwortungsvolles Handeln Hand in Hand gehen können. Niedersachsen begleitet diesen Wandel entschlossen – mit klaren Rahmenbedingungen, verlässlicher Förderung und echter Partnerschaft mit der Branche.“ Miriam Staudte, Agrarministerin Niedersachsen: Nachhaltigkeit Voraussetzung für Effizienz Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin aus Niedersachsen, hatte zuvor anlässlich des offiziellen Eröffnungsrundgangs der Messe betont: „Die Agritechnica zeigt eindrucksvoll, wie technische Innovationen zur nachhaltigen Transformation der Landwirtschaft beitragen können. Für uns in Niedersachsen ist klar: Nur mit umweltverträglicher Technik, die Ressourcen schont und Emissionen reduziert, sichern wir langfristig die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe. Nachhaltigkeit ist kein Widerspruch zur Effizienz – sie ist ihre Voraussetzung. Das untermauert die Agritechnica als Schaufenster für nachhaltige Innovationen eindrucksvoll.“ Agritechnica: Schaufenster für internationale Innovationen Die Agritechnica 2025, Weltleitmesse für Landtechnik und der Treffpunkt der Entscheider und führender Business-Marktplatz der internationalen Agrarbranche, findet vom 9. bis 15. November 2025 auf dem Messegelände in Hannover statt. Unter dem Leitthema „Touch Smart Efficiency“ präsentieren rund 2.800 Aussteller aus 52 Ländern ihre Innovationen. Erwartet werden etwa 430.000 Besucher aus aller Welt. Das Fachprogramm zur Messe bietet zahlreiche Highlights, darunter das neue Digital Farm Center in Halle 21, das als interaktive Erlebniswelt digitale Technologien wie Robotik, GPS-Systeme, Sensortechnik und Softwarelösungen für die Landwirtschaft erlebbar macht. Zu den thematischen Schwerpunkten in den DLG-Spotlights zählen unter anderem Digital Farming, Soil Health sowie Vorführungen von Servicearbeiten im Spotlight „Werkstatt-Live“. Parallel zur Agritechnica findet die Systems & Components statt – der B2B-Marktplatz der Zulieferindustrie der Landtechnik und des Off-Highway-Sektors. DLG e.V. Fotos: © 11.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie