Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen
Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen
Niedersächsische Corona-Verordnung ab 24.02.2022
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Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem (morgigen) Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022
beschlossen.
In Niedersachsen nimmt die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach einem Höchstwert am 11. Februar 2022 mit 1220,5 aktuell langsam, aber kontinuierlich ab. Der heutige Wert liegt bei 1090,6. Auch der Hospitalisierungswert geht zurück. Der Scheitelpunkt lag am 12. Februar 2022 bei 11,9 heute sind es noch 10,3. Die Zahl der Aufnahmen von Corona-Patientinnen und -Patienten auf den niedersächsischen Intensivstationen ist bereits seit einigen Wochen gleichbleibend niedrig.
Nach wie vor aber infizieren sich täglich mehrere Tausend Menschen in Niedersachsen neu mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Das ist auch weiterhin zu erwarten. Glücklicherweise erkranken jedoch nur wenige davon so stark, dass sie in einem
Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Die Niedersächsische Landesregierung schließt nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es besteht jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen wird.
Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass auch in den nächsten Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, erscheinen in einem Abstand von acht Tagen vorgenommene Lockerungsschritte in Niedersachsen vertretbar.
„Morgen beginnt für Niedersachsen ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil heute im Landtag.
Die Übersicht über die beiden anstehenden, jetzt normierten Lockerungsschritte befindet sich ebenfalls in der Anlage sowie auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung https://www.niedersachsen.de/download/180543.
Hier nun die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 24. Februar 2022 im Einzelnen:
- Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.
- Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
- Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
- In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
- Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
- Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.
- Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.
Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und
Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.
- Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste. § 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
- Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.
- In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
- § 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.
In den §§ 10 und 11 der neuen Corona-Verordnung finden sich die neuen Vorgaben für große Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen.
- Gegenüber der Fassung in der vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in § 10 einige grundlegende Änderungen vorgenommen worden. § 10 Absatz 1 Satz 1 regelt nunmehr, dass Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in
- geschlossenen Räumen mit mehr als 2000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Die Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen müssen weiterhin wie zuvor von den zuständigen Behörden zugelassen werden, dies erfolgt dann auch weiterhin mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. § 10 Absatz 2 beschränkt die Anzahl der an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung teilnehmenden Personen auf bis zu 60 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung. Die absolute Obergrenze liegt bei 6000 Personen. § 10 Absatz 3 regelt das Erfordernis zur Vorlage eines Hygienekonzeptes nach § 5 Absatz 1 und die Anforderungen an das vorzulegende Hygienekonzept. Diese sind im Wesentlichen gleich geblieben zu der vorherigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, lediglich die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist nicht mehr explizit als eine besondere Maßnahme genannt. Nach Satz 2 haben die Veranstalterin oder der Veranstalter unabhängig von Größe der Teilnehmeranzahl für eine hinreichende Lüftung zu sorgen, nämlich durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung wie bislang. § 10 Absatz 4 schreibt für alle Großveranstaltungen drinnen wie draußen 2Gplus vor. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1m. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen.
- § 11 der Verordnung sieht die gleichen nachweisgebundenen Zugangsregelungen und sonstigen Beschränkungen wie in § 10 auch für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem
- Himmel vor. Eine Zulassung darf hier jedoch bis zu 75 Prozent der Personenkapazität erfolgen, mit einer Obergrenze von 25.000 Personen. Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt.
- Nach § 11 a sind Messen ohne weitere Begrenzung der Besucheranzahl zulässig. Die Besucherinnen und Besucher unterliegen nunmehr generell der sogenannten 3G-Regelung. Im Innenbereich der Messen gilt jedoch auch in den nächsten acht Tagen noch eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
- Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen – das ergibt sich aus § 12 der neuen Corona-Verordnung. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.
- Es bleibt unverändert bei den bisherigen Regelungen in § 13 für die Beschäftigung von Personen in bestimmten Betrieben, gemeint sind Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind.
- In § 14 Kindertagespflege, Jugendfreizeiten entfallen zukünftig die bisherigen Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Kindertagespflegeperson. Außerdem wird – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – die bisherige Beschränkung der Teilnehmendenzahl (50 Personen) aufgehoben. Die bis zum 23. Februar 2022 geltenden Bestimmungen werden darüber hinaus im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen.
- In der Kindertagesbetreuung gilt nach § 15 Absatz 2 weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich dreimal wöchentlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause testen (lassen). Davon ausgenommen sind schulpflichtige Kinder, die ein Hortangebot nutzen (sie werden bereits im Schul-Zusammenhang getestet). Das gilt allerdings nur für die tatsächliche Schulzeit. Während der Schulferien gilt auch für diese Kinder die Kita-Testpflicht (dreimal wöchentlich). Personen, die nicht zum Kita-Personal gehören, die Einrichtung aber betreten wollen, müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativ-Test vorlegen (ausgenommen Rettungsdienste u.ä.). Neu ist allerdings, dass Erziehungsberechtigte und andere Personen, die ein Kind nur kurz bringen oder abholen wollen, keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen.
- Auch im Schulbereich wird langsam und schrittweise gelockert: Bis zum 04.03.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 16 Absatz 3 Satz 3 weiterhin an jedem Tag, an dem sie in die Schule kommen, zu Hause testen (ausgenommen „Geboosterte“). Ab Montag, den 07.03.2022, wird dann aber (verpflichtend) nur noch dreimal wöchentlich getestet.Tritt in einer Lerngruppe ein Verdachtsfall auf, greift dann (ab 07.03.2022) wieder das ABIT-Verfahren, bei dem sich ALLE Schülerinnen und Schüler dann an fünf Schultagen hintereinander täglich testen müssen. Das „anlassbezogene intensivierte Testen“ kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt. Zunächst muss auch im Unterricht am Platz weiter (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.
- Es bleibt bei der bisherigen Regelungsstruktur im § 17 zu Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. In § 17 Absatz 3 Satz 3 erfolgt allerdings die Klarstellung, dass die in Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
- Unverändert bleiben in § 18 die Regelungen für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.
- Das gleiche gilt für § 19 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
- § 22 regelt das Außerkrafttreten der Verordnung mit Ablauf des 19. März 2022. Während der Geltungsdauer auch dieser Corona-Verordnung erfolgt unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen eine stetige Überprüfung der in dieser Verordnung enthaltenen Infektionsbegrenzenden Schutzmaßnahmen. Zum 4. März 2022 kommt es zu der bereits in Artikel 2 der Verordnung skizzierten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. (Eine Erläuterung im Detail folgt in der nächsten Woche.) Damit wird – wie oben bereits ausgeführt – dem Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 gefolgt: in einem Dreischritt der Öffnungen in Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich.
Abschließend sei noch einmal auf die ausdrücklichen Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung aus der 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 hingewiesen: Zu bedenken bleibe, so der 19:1-Beschluss, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden können. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten geschützt werden.
Die Niedersächsische Landesregierung fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln in Bezug auf den Infektionsschutz auf. Dazu gehören insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die schnelle und konsequente Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen sowie anlasslose und anlassbezogene Testungen. Das effektivste Instrument, um die Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu
erreichen aber bleibt, so auch der Expertenrat, die zumindest dreifache Impfung. Eine möglichst lückenlose Immunität sei daher anzustreben, um in den kommenden Monaten, insbesondere im Herbst/Winter, einer erneuten, starken Krankheitswelle vorzubeugen.
Ministerpräsident Stephan Weil abschließend in seiner Landtagsunterrichtung: „Wir sind in Niedersachsen gut durch einen weiteren schwierigen Corona-Winter gekommen. Wir haben uns dafür einmal mehr bei der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung zu bedanken, die durch ihre Vorsicht, durch ihre Umsicht dafür die Grundlage gelegt hat. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger freutes mich, wenn jetzt Schritt für Schritt wieder Normalität möglich werden wird. Wir haben die Chance, damit in einen entspannten Frühling und einen entspannten Sommer einzutreten. Aber, bitte, machen wir einen Fehler nicht: Das Virus ist nicht weg, wir können es nicht abhaken, nicht im Frühling und nicht im Sommer, erst recht nicht im Herbst. Wenn unsere Erfolge von Dauer sein sollen, müssen wir vorsichtig bleiben.“
Foto: 23.02.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie

DESiMO als neuer künstlerischen Leiter des Kleinen Fests bestätigt Der Moderator, Entertainer und Zauberer DESiMO übernimmt ab dem 1. November die künstlerische Leitung für das Kleine Fest im Großen Garten Herrenhausen. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben heute, 30. Oktober, den Personalvorschlag der Stadtverwaltung bestätigt. „Der Beschluss, DESiMO die künstlerische Leitung des Kleinen Fests zu übertragen, zeigt den großen Rückhalt und das Vertrauen, das DESiMO genießt, und gibt allen Beteiligten Planungssicherheit. Jetzt kann er mit seinem Team in die Arbeit einsteigen und wir können uns schon jetzt auf die Darbietungen freuen, die uns im kommenden Jahr beim Kleinen Fest im wunderbaren Ambiente des Großen Gartens in Herrenhausen erwarten werden“, begrüßt Oberbürgermeister Belit Onay das Ergebnis. Auch Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender freut sich über die Zustimmung aus der Politik: „Wir haben mit DESiMO einfach die perfekte Besetzung für die große Aufgabe gefunden, das Kleine Fest in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Das haben mir ganz persönlich auch die vielen ausschließlich positiven Rückmeldungen der letzten Tage gezeigt. Mit dem heute gefassten Beschluss hat DESiMO das klare Mandat, seinen Zauber wirken zu lassen und mit seinem Gespür für dieses ganz besondere Kleinkunstfestival dem Publikum im kommenden Jahr fantastische Momente im Großen Garten zu bescheren.“ DESiMO tritt zum 1. November seine Position als künstlerischer Leiter an. Sein Vertrag sieht eine Laufzeit bis Ende 2028 vor. „Ich freue mich sehr über das Vertrauen aus der Politik und auf die Aufgabe, die vor unserem Team liegt. Dieser Rückenwind motiviert natürlich sehr. ‚Schön hier!‘ ist ja das Motto, unter das wir das Kleine Fest stellen, der Vertrauensvorschuss in unsere Arbeit ist sogar sehr schön. Auch wenn wir jetzt unter großem Druck arbeiten, bin ich hochmotiviert und freue mich, dass wir jetzt schnell die konkreten Planungen für das kommende Jahr vorantreiben können“, sagt DESiMO. Vita DESiMO Detlef Simon, abgekürzt „DESiMO”, betreibt seit 2002 mit seinem spezial Club eine regelmäßige Veranstaltungsreihe mit Comedy, Kabarett und Mix-Shows. Heimatbühne ist das Programmkino Apollo in Linden, welches über 200 Plätze verfügt. Jedoch veranstaltet der spezial Club auch Gastspiele im Kulturzentrum Pavillon, im Theater am Aegi und in der Swiss Life Hall. Hinzu kommen Mix-Shows in anderen Städten wie zum Beispiel in Braunschweig und Bad Harzburg. Pro Jahr veranstaltet der spezial Club knapp 100 Kleinkunstabende. DESiMO ist dabei meist Gastgeber sowie Moderator der Mix-Shows. Zudem spielt er eigene Soloprogramme im Apollo und bundesweit auf Tournee in Kleinkunsttheatern. Er ist Zauberkünstler und Comedian und wurde als solcher mehrfach ausgezeichnet: „Deutscher Meister” und Weltmeister der „Comedy-Magic” in Yokohama mit seinem damaligen Trio Plebsbüttel Comedy. In Folge wurde er „Magier des Jahres” im Magischen Zirkel von Deutschland MZvD. Diesen Titel hat er 2019 auch noch einmal solo erhalten. Ebenfalls 2019 wurde er in Nürnberg mit dem Deutschen Kabarettpreis (Sonderpreis) geehrt. Nach seinem abgeschlossenen Volontariat beim niedersächsischen Privatsender radio ffn hatte der Hannoveraner sein Studium der Angewandten Kulturwissenschaften abgebrochen und neben Radio auch für Fernsehen moderiert, unter anderem „ARD-Varietépreis Traumtänzer“, „SAT.1 Frühstücksfernsehen“, „NDR Comedy Gala“, den täglichen WDR Talk „Verdammt lang her“ oder auch die große SAT.1-Event-Show „Halli Galli“. DESiMO war jahrelang für Programme in Varietés engagiert, vom Stuttgarter Friedrichsbau über den Frankfurter Tigerpalast bis hin zum GOP Hannover. Dabei hat er die Shows meist mitgestaltet, Co-Regie geführt und war Gastgeber der Abende. Er gilt laut Jurybegründung für den Deutschen Kabarettpreis 2019 als „einer der stilbildenden Moderatoren des neuen deutschen Varietés“ und hat entsprechend tiefe Einblicke in die Varieté- und Zirkusszene erhalten. Landeshauptstadt Hannover Foto: © 30.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Ausrangierter Bundeswehr-Airbus A310 ist im Serengeti-Park Hodenhagen angekommen Im Juni konnte der Serengeti-Park aufatmen, denn nach über 4 Jahren, gab es endlich grünes Licht für Airbus-Transport. „Wir haben in dem langwierigen Prozess zahlreiche Gespräche mit dem Serengeti Park geführt und nach einer umweltverträglichen Lösung gesucht. Die gibt es mit der neuen Methode jetzt. Im von uns vorgeschlagenen Praxistest konnten sich die Untere Naturschutzbehörde, die Gemeinde und der NABU davon überzeugen, dass es nicht mehr zu Schäden an den wertvollen Bäumen im LSG kommt. Wir freuen uns, das Thema für den Zuständigkeitsbereich der Region Hannover nun mit einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis abschließen zu können“, erklärte Jens Palandt, Umweltdezernent der Region Hannover. Am Sonntag, den 26.10. hat der Transport am Nachmittag das Flughafengelände verlassen. Um 22:00 Uhr setze sich der Schwerlastzug dann in Bewegung. In 3 Etappen kam der Airbus dann am Mittwoch in der Nacht im Serengeti-Park an. Geplant ist ein Restaurant mit insgesamt 148 Sitzplätze im Inneren auf den original Flugzeug-Sitzen.

Tiergarten mit geänderten Öffnungszeiten – Wildfleischverkauf startet im November Der Tiergarten Hannover passt ab Montag, 3. November, seine Öffnungszeiten an: Bis voraussichtlich Mitte Dezember bleibt das Gelände montags bis mittwochs vormittags geschlossen und öffnet erst ab 12 Uhr. An allen anderen Tagen – donnerstags, freitags und am Wochenende – können Besucher*innen den Tiergarten wie gewohnt von 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erleben. Grund für die zeitweise eingeschränkten Öffnungszeiten ist die jährliche Reduzierung des Wildbestands. Sie dient einer nachhaltigen und artgerechten Haltung der Tiere. Der Bestand im Tiergarten wird regelmäßig an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, um Stress, Krankheiten und übermäßigen Verbiss an der Vegetation zu vermeiden. So bleibt das ökologische Gleichgewicht im 112 Hektar großen historischen Waldgebiet dauerhaft erhalten. Nachhaltiges Wildfleisch wird verkauft Neben dem regulären Betrieb beginnt im November auch wieder der Verkauf von Wildfleisch aus dem Tiergarten. Angeboten werden – solange der Vorrat reicht – portioniertes Fleisch in Einheiten von einem bis fünf Kilogramm sowie Wildbratwürste (Packung zu je fünf Stück). Je nach Verfügbarkeit stammt das Fleisch von Dam-, Rot-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild. Der Verkauf findet jeweils donnerstags, am 6., 13., 20. und 27. November sowie am 4. Dezember, ab 16 Uhr direkt am Forstbetriebshof (Tiergartenstraße 149) statt. An den Verkaufstagen werden außerdem Holznebenprodukte, Bratwurst und Getränke angeboten. Das Wildfleisch stammt aus PEFC-, FSC- und Naturland-zertifizierten Waldflächen und wird unter höchsten ökologischen Standards gewonnen. Verwendet wird ausschließlich bleifreie Munition, kurze Transportwege und strenge Hygienerichtlinien sorgen für beste Lebensmittelqualität – regional, nachhaltig und umweltschonend. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 29.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Frühzeitiger Kohleausstieg in Hannover rückt näher: Biomasse-Heizkraftwerk speist erstmals grüne Wärme ein Finale Phase der Inbetriebnahme gestartet Innovative Anlage schafft die Voraussetzung für die Abschaltung von Block I des Kohlekraftwerks CO2-Emissionen sinken um rund 300.000 Tonnen pro Jahr Hannover erreicht einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung: Mit dem Biomasse-Heizkraftwerk (BMHKW) Stöcken geht eine der innovativsten Anlagen für grüne Fernwärme in Deutschland ans Netz. Die Inbetriebnahme schafft die Voraussetzungen für die Stilllegung von Block I des Kohlekraftwerks Stöcken und ebnet den Weg für einen frühzeitigen Kohleausstieg in Hannover. In dieser Woche hat das Biomasse-Heizkraftwerk erstmals grüne Energie ins Wärmenetz eingespeist, die technische Inbetriebnahme ist dabei ein mehrstufiger Prozess. Das neue Kraftwerk ist die erste Altholzverbrennungsanlage Deutschlands, die mit einer Großwärmepumpe an der Rauchgaskondensation betrieben wird. Diese Kombination ermöglicht eine Nutzung des Brennstoffes von nahezu 100 Prozent – ein technologischer Meilenstein für klimafreundliche Wärmeversorgung. Künftig liefert das Heizkraftwerk jährlich bis zu 500.000 Megawattstunden (MWh) Wärme für Hannover und den benachbarten Standort von Volkswagen Nutzfahrzeuge. Davon profitiert auch der Wirtschaftsstandort Hannover. Die jeweilige Verteilung der Wärme erfolgt mit dem ebenfalls am Standort errichteten hochmodernen Wärmeknoten. Im Vergleich zum Steinkohlekraftwerk wird das Biomasse-Heizkraftwerk die CO₂-Emissionen um rund 300.000 Tonnen pro Jahr reduzieren. „Dieses Projekt beweist, dass Niedersachsen nicht nur beim Umstieg auf erneuerbaren Strom, sondern auch beim Kohleausstieg und der Wärmewende in Deutschland die Nr. 1 ist. Der Kohleausstieg, die Energiewende und der Klimaschutz kommen beschleunigt voran – und enercity erzeugt mit dem modernen Biomasse-Heizkraftwerk grünen Strom und Fernwärme. Das zeigt, wie regionale Ressourcen, moderne Technik und Klimaschutz zusammenwirken – ein starkes Signal für die klimaneutrale Energiezukunft des Landes“, betont Christian Meyer, Niedersachsens Umwelt- und Energieminister. Mit dem neuen Biomasse-Heizkraftwerk investieren wir in Hannovers Zukunft. Wir sichern Arbeitsplätze, stärken die regionale Wirtschaft und zeigen, dass nachhaltige Wärmeversorgung heute schon machbar ist“, sagt Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. „enercity steht für ganzheitliche Lösungen, wenn es um die Energie- und Wärmewende geht. Das Biomasse-Heizkraftwerk ist ein ausgezeichnetes Beispiel für grüne Wärmewende und für integrierte Zusammenarbeit – es wurde mit dem geballten Know-how im enercity-Konzern gemeinsam mit unserer Tochter Danpower geplant und gebaut. Das macht enercity aus – wir bieten alles aus einer Hand, von der Planung bis zur Umsetzung. So bringen wir die Energie- und Wärmewende voran”, sagt enercity-CEO Aurélie Alemany. „Das neue enercity-Biomasseheizkraftwerk zeigt, wie kommunale Wärmewende und industrielle Transformation gemeinsam gelingen können. Für VWN bedeutet die nachhaltige Wärmeversorgung eine Reduzierung der CO₂-Emissionen gegenüber 2024 um mehr als 40 Prozent und ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur bilanziell klimaneutralen Produktion bis 2040", sagt Steffen Reiche, Mitglied des Markenvorstands Volkswagen Nutzfahrzeuge für Produktion und Logistik. Regionale Kreislaufwirtschaft und Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten Das Biomasse-Heizkraftwerk nutzt ausschließlich nicht mehr recycelbares Altholz. Das bedeutet, dass dieses Holz nur noch der thermischen Verwertung zugeführt werden kann. Das Altholz stammt dabei aus dem Umland in einem Radius von rund 150 Kilometern. So stärkt enercity regionale Lieferketten und trägt zur Kreislaufwirtschaft bei. Mit der Inbetriebnahme des Biomasse-Heizkraftwerks steigt der Anteil klimaneutraler Fernwärme in Hannover dann bereits auf bis zu 50 Prozent. Damit wird die Wärmeversorgung zunehmend unabhängig von fossilen Energieimporten und langfristig preisstabiler. enercity investiert rund 195 Millionen Euro in das neue Heizkraftwerk. Es ist Bestandteil eines umfassenden Investitionsprogramms von enercity, mit dem die Fernwärmeversorgung in Hannover schrittweise und konsequent dekarbonisiert wird. enercity verzichtet dabei bewusst auf die Zwischenlösung Erdgas. Insgesamt entstehen so 14 neue klimaneutrale Erzeugungsanlagen – darunter Großwärmepumpen, Geothermie- und Biomethanprojekte. Damit möglichst viele Menschen von der Fernwärme profitieren können, wird das Leitungsnetz in dieser Zeit von derzeit rund 360 Kilometern auf etwa 550 Kilometer erweitert. Im Zielszenario steigt die Anzahl der versorgten Gebäude somit auf rund 18.000 – das Fünffache der heutigen Zahl. Bis 2040 investiert enercity rund 1,5 Milliarden Euro in den Netzausbau und die Ersatzanlagen für die grüne Fernwärme Hannovers. Hintergrund zur Technik Das Herzstück des neuen Kraftwerks bildet ein Rostkessel, der das Altholz in mehreren Stufen trocknet, entzündet und vollständig verbrennt. Eine mehrstufige Rauchgasreinigung sorgt dafür, dass Abgasgrenzwerte sehr deutlich unterschritten werden. Die integrierte Großwärmepumpe nutzt die Abwärme aus dem Rauchgas, hebt deren Temperatur auf Fernwärmeniveau und steigert so die Gesamteffizienz der Anlage. enercity Fotos: © 29.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Fälle von Vogelgrippe bei Wildgänsen in der Region Hannover festgestellt Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen gibt Tipps zur Vorbeugung Region Hannover. An den Zuckerfabriksteichen in Lehrte ist bei Wildgänsen die Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt worden. Die Untersuchung von verendeten Tieren ergab einen Seuchenbefund. Im Bereich Lehrte, am Altwarmbüchener See und im Neustädter Raum wurden weitere tote Vögel gefunden und werden aktuell noch untersucht. Die Region Hannover ist bei solchen Fällen mit den Kommunen, in denen die Tiere gefunden wurden, im engen Austausch. Ist das Virus für Menschen gefährlich? Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich. Nur einem bei sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung denkbar. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Wie verhalte ich mich, wenn ich ein totes Tier finde? Fassen Sie das verendete Tier zur Sicherheit nicht an, denn die Tiere könnten auch andere Krankheiten übertragen. Tote Wildvögel (insbesondere Wasservögel und Greifvögel) sind dem FB 39 Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover zu melden (telefonisch oder via E-Mail an 0511-61622095 oder fbvv@region-hannover.de ). Wie wird das Virus übertragen? Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Wildvögel erkranken häufig selbst nicht an Vogelgrippe. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden. Wie kann der Vogelgrippe vorgebeugt werden? Die Region Hannover ruft Geflügelhalter*innen zu vermehrter Wachsamkeit und Einhaltung mindestens folgender Biosicherheitsmaßnahmen auf: Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung. Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Das wird wie folgt erreicht: Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane. Geflügel darf auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Diese Vorschriften dienen dazu, die Einschleppungsgefahr von Vogelgrippe durch Wildvögel zu minimieren. Die Region Hannover lässt weiterhin tote Wildvögel, insbesondere Wasservögel, untersuchen. Wenn sich vermehrt die Verdachtsfälle auf Vogelgrippe bestätigen, wird die Region Hannover weitere Maßnahmen treffen und darüber informieren. Region Hannover Foto: © 23.10.2025 Matthias Falk - Hanover_fotografie

POL-H: Ein Toter nach Schussabgaben in der Vahrenwalder Straße - Die Polizei Hannover sucht nach Zeugen Bei einer Auseinandersetzung im hannoverschen Stadtteil Vahrenwald sind am Mittwoch, 22.10.2025, mehrere Personen verletzt und ein 27-jähriger Mann getötet worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei Hannover wurde gegen 18:30 Uhr eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in der Vahrenwalder Straße, in der Nähe der Kreuzung Niedersachsenring, gemeldet. Dabei wurden mehrere Schüsse abgegeben. Im Nahbereich fanden Einsatzkräfte einen 27-jährigen Mann mit tödlichen Verletzungen. Zudem wurden weitere Personen verletzt, die aktuell in Krankenhäusern behandelt werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung lagen der Polizei noch keine Informationen zur Art und Schwere der Verletzungen vor. Die Polizei war mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften vor Ort, sperrte den Einsatzort weiträumig ab und leitete unverzüglich umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein. Unter anderem kamen Spürhunde und ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Im späteren Verlauf wurde im Bereich der Ludwigstraße (Hannover-Mitte) eine ebenfalls verletzte Person festgestellt. Die zuständigen Ermittler prüfen, ob ein Zusammenhang mit dem Vorfall in der Vahrenwalder Straße besteht. Der Kriminaldauerdienst hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hintergründe der Tat und die Anzahl der Beteiligten sind Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Zeugen, die Hinweise jeglicher Art geben können, werden gebeten, sich telefonisch beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. / trim, nash Polizei Hannover Fotos/Video: © 23.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Sprengel Museum - Neue Ausstellung: "Käte Steinitz. Von Hannover nach Los Angeles“ Das Sprengel Museum Hannover widmet der Künstlerin, Autorin und Kunstwissenschaftlerin Käte Steinitz (1889–1975) erstmals eine umfassende Retrospektive. Unter dem Titel „Käte Steinitz. Von Hannover nach Los Angeles“ werden vom 22. Oktober 2025 bis 25. Ja- nuar 2026 rund 180 Werke aus sieben Jahrzehnten gezeigt – darunter expressionistische Hinterglasbilder, Zeichnungen, Fotografien und Texte, die den Lebensweg der Künstlerin und ihr Schaffen und Wirken nachzeichnen. Erstmals werden zahlreiche fotografische Arbeiten präsentiert, die bislang nur als Negative überliefert waren. Begleitend zur Ausstellung erscheint im Hirmer-Verlag eine Monografie. Sie ist Ergebnis eines Forschungsprojekts, das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert wird. Zudem vergibt die Landeshauptstadt Hannover erstmals den „Käte Steinitz Preis für künstlerische Kollaboration“, der das vielseitige Schaffen der Künstlerin in die Gegenwart führt. Steinitz gehörte in den 1920er-Jahren zum engen Kreis der europäischen Avantgarde um Kurt Schwitters, Hannah Höch und El Lissitzky. Ihr Werk, das durch Exil und Marginalisierung lange Zeit in Vergessenheit geraten war, wird mit der Übernahme ihres Teilnachlasses – über 2000 Arbeiten – in das Sprengel Museum Hannover im Jahr 2018 wieder umfassend sichtbar. Die Ausstellung zeigt Käte Steinitz als aufmerksame Beobachterin des Menschen und seiner Umwelt, als Chronistin ihrer Zeit und als Brückenbauerin zwischen den Künsten. Von frühen expressionistischen Arbeiten bis zu farbintensiven Zeichnungen aus dem amerikanischen Exil eröffnet die Retrospektive neue Perspektiven auf eine außergewöhnliche Künstlerin, die zeitlebens für Freiheit, Verständigung und die zeitgenössische Kunst eintrat. Kuratorin Isabel Schulz fasst den künstlerischen Antrieb von Steinitz zusammen: „Ihr Antrieb, sich künstlerisch auszudrücken, überwand sämtliche Widerstände, die für eine Frau, Jüdin und Emigrantin damals nicht unerheblich waren. Im Mittelpunkt ihres Schaffens standen der Mensch und das Leben in ihrer Umgebung. Steinitz war eine aufmerksame Beobachterin, erfasste treffend und nahm in gewisser Weise die Rolle einer Chronistin ein.“ Dr. Martin Hoernes, Generalsekretär der Ernst von Siemens Kunststiftung, die die Ausstellung fördert, konstatiert: „In der hannoverschen Kunstgeschichtsschreibung gilt Käte Steinitz als zentrale Figur im Umfeld von Kurt Schwitters, allerdings blieb ihr eigenes künstlerisches Werk lange im Schatten. Umso erfreulicher ist es, dass das Sprengel Museum mit dieser Ausstellung erstmals die Gelegenheit bietet, das vielseitige bildnerische Schaffen der Künstlerin umfassend zu würdigen. Im Rahmen der CORONA-Förderlinie konnten bereits Restaurierungen an dem 2018 ans Museum gekommenen Nachlass der Künstlerin ermöglicht werden.“ Sprengel Museum Hannover Fotos: © 21.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

infa 2025 - Messe zieht positive Bilanz Hannover - Nach neun Messetagen ging die infa 2025 am Sonntagabend (19.10.2025) auf dem Messegelände in Hannover zu Ende. Rund 750 Aussteller präsentierten Produkte, Dienstleistungen und Trends aus den Bereichen Wohnen, Lifestyle, Genuss, Mode, Beauty und Weihnachten. Der Besuch lag mit 102.000 Menschen knapp unter dem des Vorjahres, dennoch ziehen die Veranstalter positive Bilanz. Klaudia Kohl, Abteilungsleiterin Consumer Shows Deutsche Messe: „Trotz wirtschaftlich herausfordernder Rahmenbedingungen zeigte sich erneut, dass auch die nunmehr 71. infa ihren festen Platz in norddeutschen Veranstaltungskalendern behauptet.“ Die Vielfalt der Themenwelten war erneut eines der Markenzeichen der Messe. Von Einrichtungsideen und Küchenneuheiten über kreative Mitmachangebote bis hin zu Weihnachtsdekoration und Delikatessen bot die infa ein breites Spektrum, das zum Bummeln, Ausprobieren und Entdecken einlud. Besonders stark frequentiert waren die Wochenenden, an denen traditionell die thematischen Schwerpunkte wechselten und unterschiedliche Besuchergruppen ansprachen. Bereits zum Auftakt sorgte die infalino, die Messe für junge Familien, für reges Interesse. Hier drehte sich alles um Schwangerschaft, Baby- und Kleinkindausstattung, Ernährung und Baby-Gesundheit. Neben Beratungsangeboten und Produktneuheiten bot das Rahmenprogramm praxisnahe Vorträge und Mitmachaktionen. Zahlreiche Familien nutzten die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und direkt mit Herstellern und Fachleuten ins Gespräch zu kommen. Auch die infa kreativ am zweiten Messewochenende, war ein Besuchermagnet für kreative Köpfe, hier stand alles unter dem Motto „Do It Yourself“. Die Besucher konnten sich über neue Materialien, Werkzeuge und Techniken informieren, an Workshops teilnehmen oder sich in offenen Mitmachbereichen kreativ betätigen. Von Handarbeiten über Basteln bis hin zu nachhaltigen Upcycling-Ideen reichte das Angebot. Besonders gut kam das neue Format „Entkorkte Kunst“ an, bei dem erstmalig gleichzeitig gemalt und kuratierte Weine verkostet wurden. Ein besonderes Highlight gabs in diesem Jahr in der Weihnachtshalle Christmas. Hier lud erstmals eine Schlittschuhbahn dazu ein, inmitten von Lichterketten, Tannenbäumen und weihnachtlicher Musik ein paar Bahnen zu drehen. Das neue Angebot wurde von knapp 1500 Menschen genutzt und sorgte für eine lebendige Atmosphäre in der Halle, die traditionell zu den stimmungsvollsten Bereichen der Messe gehört. Neben Dekoration, Geschenkideen und kulinarischen Spezialitäten war die Schlittschuhbahn ein Publikumsmagnet, der insbesondere Familien ansprach und den Erlebnischarakter der infa weiter stärkte. Darüber hinaus engagierte sich die infa auch in diesem Jahr wieder für einen guten Zweck. Beim Spendenprojekt „DIE!!! Weihnachtsfeier“, das seit drei Jahren Bestandteil der Christmas ist, kamen insgesamt 15.000 Euro zusammen. Die Spenden werden verwendet, um bedürftigen Menschen in Hannover eine festliche Weihnachtsfeier im Dezember im Hannover Congress Centrum zu ermöglichen. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte in diesem Jahr das neue Veranstaltungsformat Grow & Glow, das am Freitag erstmals auf der infa stattfand. Der Tag stand ganz im Zeichen von Female Empowerment und richtete sich an Frauen, die sich für Themen rund um Beauty, Gesundheit, Finanzen und Karriere interessieren. Die Resonanz war durchweg positiv und von Beginn an waren alle Plätze vor der Bühne in Halle 19 besetzt. Zu den prominenten Gästen zählte Schauspielerin Wolke Hegenbarth, die offen über Selbstfindung, berufliche Herausforderungen und persönliche Balance sprach. Ergänzt wurde das Programm durch Panels mit Expertinnen aus Medizin, Coaching, Mode und Lifestyle. Ziel des Formats war es, unterschiedliche Facetten des Frauseins zu beleuchten und Anregungen zu geben, wie Frauen selbstbewusst, gesund und gleichberechtigt ihren Alltag gestalten können. infa-Chefin Klaudia Kohl zieht eine positive Bilanz: „Mit Grow & Glow haben wir wichtige Fragen rund um Frauengesundheit, Karriere, Liebe, Mode und Kosmetik in den Fokus gerückt, ein neues Netzwerk geschaffen und für ein Strahlen bei den Frauen gesorgt. Das war der erfolgreiche Beginn einer neuen Reihe, die wir im kommenden Jahr weiter ausbauen wollen.“ Geplant sei, so Kohl, die Grow & Glow künftig als festen Bestandteil der Messe zu etablieren und die Inhalte thematisch zu erweitern. Neu in diesem Jahr war auch die Genusslounge mit zahlreichen Tastings sowie spannende Workshops, unter anderem mit Raheem Haidar („Das große Backen“) sowie zahlreiche Mitmachaktionen im Bereich Yoga, Pilates, Mental Health. Neben diesen Höhepunkten bot die infa 2025 erneut das gewohnte breite Spektrum an Einkaufs- und Erlebnismöglichkeiten. Die Themenwelten Lebensart, Beauty & Wellness, Bauen & Wohnen, Markthalle und Christmas zeigten eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen – von hochwertigen Möbeln über Mode und Kosmetik bis hin zu kulinarischen Spezialitäten. Auffällig war, dass viele Aussteller vermehrt auf Nachhaltigkeit und Regionalität setzten - vorneweg im Sonderbereich infa regional, der vom Verband Norddeutscher Direktvermarkter organisiert wurde. Aber auch das Thema Energieeffizienz spielte im Bereich Bauen & Wohnen eine zunehmende Rolle, wo Fachbetriebe Lösungen zu Sanierungsfragen, Heizungstechnik und Photovoltaik präsentierten. Klaudia Kohl: „Die infa hat sich erneut als Plattform erwiesen, die aktuelle Trends aufgreift und unterschiedliche Lebensbereiche verbindet. Sie steht gleichermaßen für Shopping-Spaß sowie für Austausch, Information und Inspiration.“ Es wurde erneut deutlich, dass vor allem die Qualität der Besucher hoch war und viele Aussteller von konkreten Verkaufserfolgen und einem regen Austausch sowohl mit Stamm-, als auch Neukunden berichteten (Siehe Ausstellerstimmen unten). Laut eines unabhängigen Marktforschungsinstituts haben 80 Prozent der Besucher auf der infa etwas gekauft oder bestellt. Klaudia Kohl sieht in diesen Ergebnissen eine Bestätigung des Messekonzepts. Das Bedürfnis nach realen Erlebnissen, persönlicher Beratung und direktem Austausch sei weiterhin groß, so die infa-Chefin. „Formate wie Grow & Glow, die Tastings, die Genusstouren, die Workshops bei der infa kreativ, die Kostproben in der Showküche unterstreichen, dass Messen heute mehr sein müssen als reine Verkaufsveranstaltungen – sie sind Orte der Begegnung und des Erlebens.“ Insgesamt zeigte die infa 2025, dass das Konzept einer vielseitigen Erlebnismesse nichts an Attraktivität für Aussteller und Besucher verloren hat. Die Mischung aus Information, Unterhaltung, Verkauf und gesellschaftlichem Engagement fand Anklang bei Ausstellern und Besuchern gleichermaßen. Und so blieb die Messe auch in ihrem 71. Jahr ein wichtiger Treffpunkt für Konsumenten, Händler und Branchenvertreter in Norddeutschland. Und beweist, dass Messen als reale Plattformen für Austausch, Inspiration und Gemeinschaft auch im digitalen Zeitalter nichts von ihrer Relevanz verloren haben. Die nächste infa findet statt vom 10. bis 18. Oktober 2026 statt Deutsche Messe AG Foto: © 20.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

7. Grand Prix der Artisten ab 18. Dezember 2025 auf dem Schützenplatz - Dieser Weihnachtscircus Hannover wird legendär! Der Grand Prix der Artisten wird in seinem siebten Jahr nicht „verflixt", er könnte dagegen „legendär" werden! So viele große Stars der Circus Welt waren selten zusammen in einem Programm hier in Hannover zu erleben. Wenn der Weihnachtscircus seine komplett neue Inszenierung vom 18. Dezember bis 4. Januar auf dem Schützenplatz präsentiert, wollen Legenden wie der König der Clowns, Mikhail Usov, der Grandseigneur der Jonglage, Kris Kremo, höchste fernöstliche Bühnenkunst aus China, aber auch die modernen, muskelbepackten Superstars der TV-Castingshows, „The Bartigerzz", für Spaß, Spannung und spektakuläre Momente sorgen. Karten ab 22,90€ gibt es an den bekannten Vorverkaufsstellen, per Telefon unter 02405-40860 oder direkt über die Circus Webseite www.weihnachtscircus-hannover.com . Jedes Jahr laden die Circus Macher von Grandezza Entertainment die Crème de la Crème der internationalen Artistik nach Hannover ein. Preisträgerinnen und Preisträger großer internationaler Festivals werden ausgewählt - und manche vielversprechenden Newcomer, die hier mit einer „Wild Card" antreten dürfen. Das Publikum stimmt nach jeder Vorstellung per Kreuzchen oder App über seine persönlichen Favoriten ab. Zusammen mit der Gilde Brauerei stellt der Circus den drei besten Acts Preisgelder von insgesamt 5000 € in Aussicht. Die Siegerehrung findet am 4. Januar 2026 im Anschluss an die 11:00 Uhr-Vorstellung statt. Mit Gold und Silber im Gepäck auf den Schützenplatz Zu den preisgekrönten, legendären Darbietungen der Weltspitze gehört dieses Jahr unter anderem Handstand-Legende Oleg Izossimov, der schon mit einer der höchsten Trophäen der Circus Branche, dem Silbernen Clown des Internationalen Circus Festivals von Monte-Carlo, ausgezeichnet wurde. Er befindet sich damit in bester Gesellschaft mit Olga Moreva, die für ihre flirrend-schöne Tuchakrobatik gleichermaßen in Monaco geadelt wurde. Dritter im Bunde der Monte-Carlo Stars ist Jonglier-Legende Kris Kremo, der bereits vor 44 (!) Jahren dort mit Silber dekoriert wurde. Heute tritt der Grandseigneur mit seinem Sohn Harrison auf und verspricht Hannover somit doppelte Perfektion. Gar im Dutzend wird die dann auch von der Akrobatentruppe aus Dezhou City in China mit ihren prachtvollen Kostümen geliefert. Die weltweit gefeierten vier Circus-Wunder aus dem Reich der Mitte und ihre acht männlichen Kollegen verzaubern im Weihnachtscircus mit einer synchronen Diabolo-Jonglage sowie atemberaubenden Reifensprüngen im Zeichen des Drachen. Gut zielen können muss auch das Duo Fabulous, das im Übrigen beweist, dass Tätigkeiten im Liegen Sprungkraft haben können. Bei dieser „Ikarier"-Darbietung katapultiert schließlich der liegende Untermann seinen Partner per kräftigem Fuß-Tritt in schwindelnde Höhen - und fängt ihn nach Salto und Sturzflug im besten Fall auch wieder auf. Abstürze können sich auch die Golden Girls des Duo Antresol nicht leisten, denn hier bildet allein ein schmaler Luftring die Basis für atemberaubende Himmels-Akrobatik der beiden jungen Künstlerinnen, die in jüngster Vergangenheit reihenweise Preise auf Circus Festivals abräumen. Absolut Preis-wert auch die Bartigerzz, die viel frischen Wind in die Manege bringen. Das coole Quartett aus Paris ließ schon bei sechs internationalen „Supertalent"-TV-Shows in Arabien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien sowie in Deutschland seine beachtlichen Muskeln bei der Barren-Akrobatik spielen. Frisch vergoldet kommt das Duo „2gether" daher. Die Partnerakrobatik aus Russland wurde dieses Jahr in Spanien mit dem feinen Edelmetall belohnt. Gar den Preis des französischen Präsidenten hat Kateryna Korneva 2025 beim Festival in Massy/Paris eingeheimst. Diese höchste Auszeichnung des Contests belohnt ihre herausragende und riskante Kunst am Flying Pole. Einen wahren Weltstar der Komik konnte der Weihnachtscircus mit Mikhail „Misha" Usov dieses Jahr gewinnen. Der langjährige „Stamm Clown" des Cirque du Soleil nennt viele glitzernde Preise sein Eigen. Vor allem kommt der Spaßbereiter der leisen Töne ohne Brachialklamauk aus und wird Hannover sicher ein sanftes Lächeln ins Gesicht zaubern. Seinen Gegenpart bildet die in Hannover nicht unbekannte Hamburger Humor-Ikone Jens Ohle. Mit viel artistischer Comedy und herrlich-schrägem Wortspiel wird der Mann mit der Leiter beim Grand Prix der Artisten bestimmt noch einmal ein paar Karriere-Sprossen weiter kommen... Lara Wolf, die bereits im vergangenen Jahr das Publikum mit ihrem Gesang und Moderationen unterhalten hat, übernimmt auch dieses Mal wieder den Part der „Voice of Weihnachtscircus". Die sechsköpfige Tanzformation Liazeed bringt zwischen den Darbietungen mit viel lateinamerikanischem Taktgefühl sicher das Zelt zum Mitwippen. Alle Jahre wieder liegt die Regie und technische Direktion in den bewährten Händen von Marco Biasini. Seit 2016 präsentiert der Weihnachtscircus Hannover (mit pandemiebedingten Unterbrechungen) seinen Grand Prix der Artisten. Die Produzenten von Grandezza Entertainment sind besonders stolz und froh, dass sie Anfang dieses Jahres auch die erneute Ausschreibung des Weihnachtscircus auf dem Schützenplatz gewonnen haben. Nun kann der Wettbewerb, bei dem das Publikum per Stimmzettel oder App seine Favoriten wählt, auch in den nächsten Jahren mit Tempo weitergehen. Termine und Tickets Im großen, festlich geschmückten und gut geheizten Zelt auf dem Schützenplatz verspricht die Circus Elite Hannover unvergessliche Stunden. Erneut kommt das Zelt ohne Innenmasten zum Einsatz, das beste Sicht von allen Plätzen bietet. Der Circus spielt vom 18. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 auf dem Schützenplatz. Vorstellungen sind um 15 und 19 Uhr, an den Sonntagen um 11 und 15 Uhr. Um 11 Uhr gibt es an den Sonntagen, 21. Dezember und 4. Januar, die beliebten Familienvorstellungen zu Einheitspreisen. Ein Adventsspecial bietet am 18. Dezember, 19.00 Uhr, für beide Shows am 19. Dezember sowie für jeweils beide Vorstellungen am 22. und 23. Dezember um bis zu 25% reduzierte Ticketpreise. Heiligabend ist um 14.00 Uhr eine Vorstellung, an Silvester und am 1.1. bleibt der Circus geschlossen. Die feierliche Siegerehrung von Hannovers Superstars ist wieder am letzten Spieltag nach dem Finale der 11.00 Uhr-Vorstellung geplant. Fotos/Video: © 20.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Zoofreunde Hannover veranstalten Aktionswochenende zum „Zootier des Jahres“ am 18./19. Oktober Das Gürteltier ist das „Zootier des Jahres“ 2025. Mit ihrem einzigartigen Knochenpanzer haben die Gürteltiere 60 Millionen Jahre Erdgeschichte überdauert, doch heute kämpfen viele Arten um ihr Überleben. Im Rahmen der ‚Zootier des Jahres‘-Kampagne stellt der Verein der Zoofreunde Hannover e.V. die liebenswerten Urzeitsäuger bei einem Aktionswochenende am 18./19. Oktober im Erlebnis-Zoo Hannover vor. Bastelaktionen, Ausmalbilder, Tiere aus Salzteig formen, Buttons kreieren: Mit lustigen Mitmachaktionen und spannenden Informationen bringen die Mitglieder der Zoofreunde Hannover kleinen und großen Gästen die über 20 Gürtelarten näher. Gemeinsam ist allen Arten, ob winzig klein oder riesengroß: Durch die Veränderungen in ihren Lebensräumen geraten die Tiere zunehmend in Gefahr, die Zahl der Gürteltiere geht in vielen Verbreitungsgebieten rapide zurück. Die Kampagne „Zootier des Jahres“ der Zoologischen Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. (ZGAP) setzt sich daher intensiv für den Schutz der Gürteltiere ein und stellt sie ein Jahr lang ins Rampenlicht. Partner sind die Gemeinschaft der Zooförderer (GdZ), zu der auch der Verein der Zoofreunde Hannover e.V. gehört, die Deutsche Tierpark-Gesellschaft (DTG) und der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ). „Wir unterstützen diese wichtige Kampagne wieder finanziell, aber auch durch Aufklärungsarbeit“, erklärt der Vorsitzende der Zoofreunde Hannover, Christian Wagner. „Mit dem Aktionswochenende möchten wir die Menschen sensibilisieren und sie motivieren, sich für den Schutz der Gürteltiere und ihrer Lebensräume zu engagieren.“ Beim Aktionswochenende werden die Gäste unter anderem erfahren, dass es Gürteltiere ausschließlich auf dem amerikanischen Kontinent gibt, ihr Panzer aus vielen kleinen Knochenplättchen besteht und sehr beweglich ist, sie starke Klauen an den Vorderbeinen haben, einige sich zur Kugel zusammenrollen können, dass Gürteltiere eine lange, klebrige Zunge haben und einige sogar mithilfe eines cleveren Tricks trotz ihres schweren Panzers schwimmen können! „Gürteltiere sind einfach superspannend“, bringt es Christian Wagner auf den Punkt. Beim Aktionswochenende können die Kinder auch Beschäftigungsspielzeug für die Sechsbinden-Gürteltiere im Zoo basteln und während der Tierpräsentation im Zoologicum zusehen, was die Tiere damit anstellen. Der Besuch des Aktionswochenendes ist im Zoo-Eintrittspreis enthalten. Wann: 18./19. Oktober, jeweils ab 11 Uhr Wo: Forschungszimmer im Erlebnis-Zoo Hannover (Zoologicum) Die „Zootier des Jahres“-Kampagne Seit 2016 machen die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. (ZGAP) und ihre Partner mit der Kampagne „Zootier des Jahres“ auf bedrohte Tierarten aufmerksam und sammeln Spendengelder für Artenschutzprojekte in dem jeweiligen Lebensraum der Tiere. Für die Gürteltiere sollen nachhaltige Artenschutzprojekte in Brasilien und Kolumbien gefördert werden ( www.zootierdesjahres.de ). Erlebnis-Zoo Hannover Foto: © 13.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
