Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem (morgigen) Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 
beschlossen.  
 
In Niedersachsen nimmt die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach einem Höchstwert am 11. Februar 2022 mit 1220,5 aktuell langsam, aber kontinuierlich ab. Der heutige Wert liegt bei 1090,6. Auch der Hospitalisierungswert geht zurück. Der Scheitelpunkt lag am 12. Februar 2022 bei 11,9 heute sind es noch 10,3. Die Zahl der Aufnahmen von Corona-Patientinnen und -Patienten auf den niedersächsischen Intensivstationen ist bereits seit einigen Wochen gleichbleibend niedrig.  
 
Nach wie vor aber infizieren sich täglich mehrere Tausend Menschen in Niedersachsen neu mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Das ist auch weiterhin zu erwarten. Glücklicherweise erkranken jedoch nur wenige davon so stark, dass sie in einem 
Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Die Niedersächsische Landesregierung schließt nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es besteht jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen wird.    
 
Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass auch in den nächsten Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, erscheinen in einem Abstand von acht Tagen vorgenommene Lockerungsschritte in Niedersachsen vertretbar.

„Morgen beginnt für Niedersachsen ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil heute im Landtag.  
 
Die Übersicht über die beiden anstehenden, jetzt normierten Lockerungsschritte befindet sich ebenfalls in der Anlage sowie auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung  https://www.niedersachsen.de/download/180543
 
Hier nun die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 24. Februar 2022 im Einzelnen:  
 
  • Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.  
  • Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
  • Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
  • In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
  • Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
  • Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.
  • Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.
Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und 
Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.

  • Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste. § 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
  • Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden. 
  • In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
  • § 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen. 

In den §§ 10 und 11 der neuen Corona-Verordnung finden sich die neuen Vorgaben für große Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen. 

  • Gegenüber der Fassung in der vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in § 10 einige grundlegende Änderungen vorgenommen worden. § 10 Absatz 1 Satz 1 regelt nunmehr, dass Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in 
  • geschlossenen Räumen mit mehr als 2000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Die Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen müssen weiterhin wie zuvor von den zuständigen Behörden zugelassen werden, dies erfolgt dann auch weiterhin mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. § 10 Absatz 2 beschränkt die Anzahl der an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung teilnehmenden Personen auf bis zu 60 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung. Die absolute Obergrenze liegt bei 6000 Personen. § 10 Absatz 3 regelt das Erfordernis zur Vorlage eines Hygienekonzeptes nach § 5 Absatz 1 und die Anforderungen an das vorzulegende Hygienekonzept. Diese sind im Wesentlichen gleich geblieben zu der vorherigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, lediglich die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist nicht mehr explizit als eine besondere Maßnahme genannt. Nach Satz 2 haben die Veranstalterin oder der Veranstalter unabhängig von Größe der Teilnehmeranzahl für eine hinreichende Lüftung zu sorgen, nämlich durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung wie bislang. § 10 Absatz 4 schreibt für alle Großveranstaltungen drinnen wie draußen 2Gplus vor. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1m. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen.
  • § 11 der Verordnung sieht die gleichen nachweisgebundenen Zugangsregelungen und sonstigen Beschränkungen wie in § 10 auch für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem 
  • Himmel vor. Eine Zulassung darf hier jedoch bis zu 75 Prozent der Personenkapazität erfolgen, mit einer Obergrenze von 25.000 Personen. Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt.
  • Nach § 11 a sind Messen ohne weitere Begrenzung der Besucheranzahl zulässig. Die Besucherinnen und Besucher unterliegen nunmehr generell der sogenannten 3G-Regelung. Im Innenbereich der Messen gilt jedoch auch in den nächsten acht Tagen noch eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
  • Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen – das ergibt sich aus § 12 der neuen Corona-Verordnung. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.
  • Es bleibt unverändert bei den bisherigen Regelungen in § 13 für die Beschäftigung von Personen in bestimmten Betrieben, gemeint sind Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind.
  • In § 14 Kindertagespflege, Jugendfreizeiten entfallen zukünftig die bisherigen Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Kindertagespflegeperson. Außerdem wird – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – die bisherige Beschränkung der Teilnehmendenzahl (50 Personen) aufgehoben. Die bis zum 23. Februar 2022 geltenden Bestimmungen werden darüber hinaus im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen.
  • In der Kindertagesbetreuung gilt nach § 15 Absatz 2 weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich dreimal wöchentlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause testen (lassen). Davon ausgenommen sind schulpflichtige Kinder, die ein Hortangebot nutzen (sie werden bereits im Schul-Zusammenhang getestet). Das gilt allerdings nur für die tatsächliche Schulzeit. Während der Schulferien gilt auch für diese Kinder die Kita-Testpflicht (dreimal wöchentlich).  Personen, die nicht zum Kita-Personal gehören, die Einrichtung aber betreten wollen, müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativ-Test vorlegen (ausgenommen Rettungsdienste u.ä.). Neu ist allerdings, dass Erziehungsberechtigte und andere Personen, die ein Kind nur kurz bringen oder abholen wollen, keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen.
  • Auch im Schulbereich wird langsam und schrittweise gelockert: Bis zum 04.03.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 16 Absatz 3 Satz 3 weiterhin an jedem Tag, an dem sie in die Schule kommen, zu Hause testen (ausgenommen „Geboosterte“). Ab Montag, den 07.03.2022, wird dann aber (verpflichtend) nur noch dreimal wöchentlich getestet.Tritt in einer Lerngruppe ein Verdachtsfall auf, greift dann (ab 07.03.2022) wieder das ABIT-Verfahren, bei dem sich ALLE Schülerinnen und Schüler dann an fünf Schultagen hintereinander täglich testen müssen. Das „anlassbezogene intensivierte Testen“ kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt. Zunächst muss auch im Unterricht am Platz weiter (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.
  • Es bleibt bei der bisherigen Regelungsstruktur im § 17 zu Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. In § 17 Absatz 3 Satz 3 erfolgt allerdings die Klarstellung, dass die in Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. 
  • Unverändert bleiben in § 18 die Regelungen für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.
  • Das gleiche gilt für § 19 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
  • § 22 regelt das Außerkrafttreten der Verordnung mit Ablauf des 19. März 2022. Während der Geltungsdauer auch dieser Corona-Verordnung erfolgt unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen eine stetige Überprüfung der in dieser Verordnung enthaltenen Infektionsbegrenzenden Schutzmaßnahmen. Zum 4. März 2022 kommt es zu der bereits in Artikel 2 der Verordnung skizzierten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. (Eine Erläuterung im Detail folgt in der nächsten Woche.)  Damit wird – wie oben bereits ausgeführt – dem Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 gefolgt: in einem Dreischritt der Öffnungen in Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich.
Abschließend sei noch einmal auf die ausdrücklichen Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung aus der 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 hingewiesen: Zu bedenken bleibe, so der 19:1-Beschluss, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden können. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten geschützt werden. 

Die Niedersächsische Landesregierung fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger   weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln in Bezug auf den Infektionsschutz auf. Dazu gehören insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die schnelle und konsequente Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen sowie anlasslose und anlassbezogene Testungen. Das effektivste Instrument, um die  Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu  
erreichen aber bleibt, so auch der Expertenrat, die zumindest dreifache Impfung. Eine möglichst lückenlose Immunität sei daher anzustreben, um in den kommenden  Monaten, insbesondere im Herbst/Winter, einer erneuten, starken Krankheitswelle  vorzubeugen.  
Ministerpräsident Stephan Weil abschließend in seiner Landtagsunterrichtung: „Wir sind in Niedersachsen gut durch einen weiteren schwierigen Corona-Winter gekommen. Wir haben uns dafür einmal mehr bei der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung zu bedanken, die durch ihre Vorsicht, durch ihre Umsicht dafür die Grundlage gelegt hat. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger freutes mich, wenn jetzt Schritt für Schritt wieder Normalität möglich werden wird. Wir haben die Chance, damit in einen entspannten Frühling und einen entspannten Sommer einzutreten. Aber, bitte, machen wir einen Fehler nicht: Das Virus ist nicht weg, wir können es nicht abhaken, nicht im Frühling und nicht im Sommer, erst recht nicht im Herbst. Wenn unsere Erfolge von Dauer sein sollen, müssen wir vorsichtig bleiben.“ 
 
Foto: 23.02.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie
Niedersächsische Corona-Verordnung ab 24.02.2022 Download Niedersächsische Corona-Verordnung in Grafiken
von Matthias Falk 19. Februar 2026
„Unboxing Hannover“ - Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) präsentiert neue Leitkampagne Hannovers Hannover startet mit „Unboxing Hannover“ eine neue Leitkampagne zur Imagebildung, die bekannte und unbekannte Seiten der gesamten Region neu erzählt. Ziel ist es, das Bild Hannovers national und international zeitgemäß zu schärfen – jenseits gängiger Zuschreibungen und ohne sich neu zu erfinden. Am heutigen Mittwoch präsentierte die HMTG erste Einblicke in Prozess, Motivation und Zielsetzung der neuen Kommunikation und stellte zum Kampagnenstart erste Motive vor. Nur 37 Prozent der Deutschen verbinden aktuell konkrete Vorstellung mit Hannover. Dieses Ergebnis aus dem Brandmeyer Stadtmarken-Monitor 2025 begreift die HMTG als strategische Chance: Wo das Bild unscharf ist, lässt es sich aktiv gestalten. Vor diesem Hintergrund stand eine zentrale Frage im Raum: Welche Assoziationen und Vorstellungen sollen künftig mit Hannover verbunden werden – und wie wird man dabei ihrer Vielfalt und Komplexität gerecht? Die Antwort darauf ist „Unboxing Hannover“. Hannover packt aus! Die Leitkampagne „Unboxing Hannover“ setzt auf einen Perspektivwechsel. Bekannte Motive treffen auf neue Blickwinkel, Vertrautes erscheint in überraschenden Kontexten. Die Kampagne arbeitet mit einer Vielzahl pointierter Aussagen, die neugierig machen und Stärken auspacken – frech, humorvoll, zugespitzt. Im Zentrum stehen konkrete Highlights Hannovers. Sie werden sichtbar gemacht und selbstbewusst ins Schaufenster gestellt – mit dem Ziel, Hannover differenziert, zeitgemäß und wirksam zu positionieren – ohne sich neu zu erfinden. „Wir verstehen „Unboxing Hannover“ nicht nur als Kampagne, sondern auch als Statement. Wir wollen klar zeigen, wofür Hannover steht. Wir wollen starke Narrative verbinden und sichtbar machen, was hier längst Realität ist: Innovationskraft, Lebensqualität und Vielfalt. Wir wollen das Wir-Gefühl unterstützen und mit Stolz die lokalen Stärken ins Rampenlicht rücken. Unser Anspruch ist es, dass Hannover langfristig als eine der schönsten und lebenswerteste Regionen Deutschlands wahrgenommen wird. Denn das sind wir“, sagt HMTG-Geschäftsführer Christian Katz. Sichtbarkeit ab März – national und international Die Kampagne wird ab Mitte März schrittweise im öffentlichen Raum, auf digitalen Kanälen sowie in ausgewählten nationalen und internationalen Maßnahmen ausgespielt. Die Kampagne ist modular angelegt und kann thematisch erweitert werden – von Kultur über Wissenschaft und Wirtschaft bis hin zu Lifestyle und Naherholung. „Unboxing Hannover“ versteht sich nicht als kurzfristige Werbeaktion, sondern als langfristige Kommunikation für die zukünftige Standortposition. Die Leitkampagne soll künftig flexibel weiterentwickelt werden und unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Anlässe aufnehmen können. Entwicklung mit Beteiligung „von innen“ Der Kampagne voraus ging eine europaweite Ausschreibung, die im Juni 2025 startete. Im Oktober erhielt eine Bietergemeinschaft aus den Agenturen Pahnke GmbH & Co. KG, Brandmeyer Markenberatung GmbH & Co. KG und der Stadtmanufaktur GmbH den Zuschlag. Zielsetzung der Ausschreibung: die Entwicklung einer strategischen und konzeptionellen Standortpositionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb. In die inhaltliche Entwicklung flossen zudem Impulse zentraler Akteurinnen und Akteure aus Stadt und Region ein. In mehreren Workshops wurden Perspektiven, Erfahrungen und Einschätzungen gebündelt und in die strategische Ausrichtung eingearbeitet. „Uns war wichtig, kein künstliches Bild zu erzeugen, sondern von innen heraus das sichtbar zu machen, was Hannover tatsächlich auszeichnet“, so Katz. „Die Menschen vor Ort kennen die Stärken der Region. ‚Unboxing Hannover‘ übersetzt dieses Selbstverständnis in eine klare, zeitgemäße Sprache.“ Neue Spielräume in der Standortkommunikation Die Umsetzung der Leitkampagne wurde durch erweiterte finanzielle Mittel ermöglicht. Nach Jahren begrenzter Budgets eröffnen sich damit erstmals größere Spielräume für eine strategisch angelegte, langfristige Kommunikation. Mit „Unboxing Hannover“ positioniert sich Hannover klarer im Wettbewerb um Gäste, Fachkräfte, Unternehmen und Investitionen – und nutzt die Chance, ein bislang diffuses Bild aktiv positiv zu prägen. „Wenn bislang nur 37 Prozent der Deutschen genauer wissen, wofür Hannover steht, zeigt das vor allem eines: mindestens 63 Prozent Potenzial“, sagt Katz. Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) Fotos: © 19.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 11. Februar 2026
Tag des Notrufs am 11. Februar - Region und Landeshauptstadt Hannover weisen auf sensiblen Umgang mit der Nummer 112 hin Der 11. Februar steht europaweit im Zeichen des Notrufs 112. Der sogenannte Tag des Notrufs macht darauf aufmerksam, wie wichtig ein schneller, zuverlässiger und richtig genutzter Notruf für die Sicherheit der Bevölkerung ist. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr erreichbar und gilt europaweit für Feuerwehr und Rettungsdienst. In den Leitstellen gehen täglich ca. 830 Notrufe ein – von medizinischen Notfällen über Brände bis hin zu Verkehrsunfällen. Geschulte Mitarbeiter*innen nehmen die Anrufe entgegen, koordinieren die Einsätze und geben den Anrufenden bei Bedarf bereits am Telefon lebensrettende Hinweise. Christine Karasch, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit und Gesundheit der Region Hannover, betont die Bedeutung der Nummer: „Der Notruf 112 ist eine der wichtigsten Lebensadern unserer Gesellschaft. Er sorgt dafür, dass Menschen in Not schnell und professionell Hilfe bekommen. Dafür arbeiten in der Region Hannover jeden Tag engagierte Einsatzkräfte und Mitarbeitende in der Regionsleitstelle – rund um die Uhr und hochprofessionell.“ Dr. Axel von der Ohe, erster Stadtrat und Feuerwehrdezernent der Landeshauptstadt Hannover, sagt hierzu: „Alle, die einen medizinischen Notfall, einen schweren Unfall oder einen Brand erkennen, haben mit der Notrufnummer 112 rund um die Uhr einen direkten Draht zum Rettungsdienst und zur Feuerwehr. Deshalb ist es wichtig, dass bereits Kinder die 112 kennen und wissen, wann sie den Notruf wählen müssen.“ Worauf ist zu achten? Gerade in Stress- und Ausnahmesituationen ist es entscheidend, den Notruf richtig abzusetzen. Wichtig sind klare Angaben zum Ort des Geschehens, zur Art des Notfalls und dazu, wie viele Personen betroffen sind. Um im Ernstfall schnell Hilfe zu leisten, arbeiten Feuerwehr, Rettungsdienst und die Regionsleitstelle Hannover eng zusammen und sind technisch wie organisatorisch gut aufgestellt. Der Tag des Notrufs soll das Bewusstsein für diese unverzichtbare Infrastruktur stärken. Region Hannover Foto: © 11.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 5. Februar 2026
Gesundheitsminister Philippi besucht Kinderklinik der MHH und wirbt für HPV-Impfung: „Schützen Sie Ihre Kinder" Am gestrigen Weltkrebstag (04.02.2026) hat der Niedersächsische Gesundheitsminister und diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Dr. Andreas Philippi die Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie besucht. Der diesjährige Weltkrebstag steht unter dem Motto „Gemeinsam. Einzigartig“. Minister Philippi nahm den Besuch der Onkologie zum Anlass nochmals auf Präventionsmaßnahmen gegen Krebs hinzuweisen: „Krebs kennt keine Einheitslösung und jede Patientin und jeder Patient ist mit seinen Bedürfnissen einzigartig. Ich bin sehr beeindruckt, wie in der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie mit neuesten Entwicklungen in der Krebsbekämpfung vielen Kindern geholfen werden kann. Dank intensiver Forschung steigen die Heilungsraten weiter. Bei all diesem Fortschritt gilt jedoch weiterhin: je früher Krebs erkannt und behandelt wird, desto besser ist er zu heilen. Deshalb sollten Erwachsene die verfügbaren Präventionsmaßnahmen unbedingt nutzen. Denn: Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Die Prävention von Krebs im Kindesalter ist nur in begrenztem Umfang möglich, da die meisten Fälle genetisch bedingt sind und nicht durch den Lebensstil entstehen. Dennoch reduzieren einige Maßnahmen die Risiken. Neben einer gesunden Ernährung und UV-Schutzmaßnahmen möchte ich einmal mehr für die HPV-Impfung werben. Gebärmutterhalskrebs wird zu fast 100 Prozent durch humane Papillomaviren verursacht. Die Impfung schützt vor virusbedingten Krebsarten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Schützen Sie Ihre Kinder, indem Sie sie gegen HPV impfen lassen.“ Hintergrund: Die Klinik für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist eine der führenden Abteilungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Blut- und Krebserkrankungen in Deutschland. Das Behandlungsspektrum umfasst Bösartige Erkrankungen wie Leukämien, Lymphome und solide Tumore (z. B. Knochen-, Weichteil- und Hirntumore) gutartige Bluterkrankungen, einschließlich Gerinnungsstörungen, Anämien und Immunstörungen und hämatopoetische Stammzelltransplantationen (einziges Zentrum in Niedersachsen). Die Klinik ist akkreditiertes ITCC-Zentrum für innovative Krebsstudien und forscht zu Leukämien, Immuntherapien und seltenen Erkrankungen. Sie arbeitet mit dem Cellular Therapy Centre (CTC) und internationalen Netzwerken zusammen. In Niedersachsen erkranken jährlich ca. 210 Kinder und Jugendliche an Krebs. Die 15-Jahres-Überlebensrate liegt bei 84 Prozent. Häufige Formen sind Leukämien (ca. 30 Prozent), Hirntumore und Lymphome. Krebskranke Kinder werden in Niedersachsen primär in spezialisierten Zentren behandelt (Medizinische Hochschule Hannover, Universitätsmedizin Göttingen, Oldenburg). Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Fotos/Video: © 05.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 5. Februar 2026
ABF und B.I.G. 2026 - vom 11. bis 15. Februar Vom 11. bis 15. Februar 2026 laden die ABF – Norddeutschlands größte Freizeit- und Caravaningmesse sowie die zeitgleich stattfindende B.I.G. – Bauen. Interieur. Garten. – zum Messebesuch nach Hannover ein. Beide Messen bieten ein umfangreiches Angebot für Besucher, die sich für Freizeit, Caravaning & Camping, Reisen, Mobilität sowie Bauen, Wohnen und Garten interessieren. Auf dem Messegelände präsentieren über 500 Aussteller Trends, Innovationen und Neuheiten rund um die Themen Freizeitgestaltung, Urlaub, Mobilität, Bau- und Gartenprojekte. Eines der Herzstücke der ABF ist die Themenwelt Caravaning & Camping, die in ihrer Größenordnung und Markenvielfalt ihresgleichen sucht. Auf über 35.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche präsentieren Händler und Hersteller nahezu alle Marken der Branche. Das Angebot umfasst kompakte Campervans, teil- und vollintegrierte Reisemobile, klassische Caravans und eine große Auswahl an technischem Zubehör sowie innovativen Ausstattungen. Für Besucher bietet Caravaning & Camping die perfekte Gelegenheit, unterschiedliche Modelle zu vergleichen, sich über neueste technische Entwicklungen zu informieren und individuelle Lösungen für das mobile Reisen zu finden. Der Caravaning-Bereich zeigt damit nicht nur das breite Spektrum an Fahrzeugen, sondern auch die Vielfalt an Möglichkeiten, die das mobile Reisen heute bietet – vom Kurztrip übers Wochenende bis zur langjährigen Reise im Wohnmobil. Im Rahmen der Caravaning & Camping rückt auch das Thema Vanlife erneut in den Fokus. Dabei stehen individuelle Fahrzeugausbauten, nachhaltige Konzepte und praktische Tipps für das Leben und Reisen im Campervan im Mittelpunkt. Bitte einen Satz zum DACHZELT HUB einbauen. Ein weiteres Highlight für Fans des mobilen Lebensstils ist das Event VANLIFE@NIGHT, in diesem Jahr mit Gregor Meyle am Abend des 13. Februar. Der Musiker und Vanlife-Enthusiast teilt seine persönlichen Erfahrungen, erzählt Geschichten von der Straße und sorgt mit einem akustischen Live-Konzert für eine stimmungsvolle Atmosphäre, die die Verbindung von Musik und Freiheit auf vier Rädern erlebbar macht. Das Beste: Der Eintritt zu Vanlife@Night ist im regulären ABF Ticket enthalten. Neu in diesem Jahr ist die Camping Bühne – eine zentrale Plattform für informative Vorträge, praxisnahe Talks und Expertenrunden. Hier erhalten Besucher Tipps zur Reiseplanung, Technik, Ausrüstung und zum Alltag im Wohnmobil. Das Programm richtet sich an Einsteiger ebenso wie an erfahrene Camper und soll Inspiration, Wissensvermittlung und Austausch ermöglichen. Am 11. Februar, dem ersten Messetag, ist Camping-Experte und Podcaster Friso Richter („Natural Born Campers“) zu Gast. Er nimmt seinen Podcast live auf der Messe auf und bietet den Besuchern die Gelegenheit, mit ihm ins Gespräch zu kommen und Einblicke in die Camping-Szene zu gewinnen. Die Themenwelt Reisen & Urlaub widmet sich in diesem Jahr dem Reiseziel Asien, das unter der Regie von Explorer Fernreisen präsentiert wird. Asien, mit seiner kulturellen Vielfalt, faszinierenden Landschaften und abwechslungsreichen Reisezielen, steht im Mittelpunkt der Reisen & Urlaub. Besucher finden hier ausführliche Informationen zu Fernreisen, individuellen Urlaubsangeboten sowie nachhaltigen und authentischen Reiseformen. Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften geben vor Ort Antworten auf Fragen rund um Planung, Sicherheit und aktuelle Entwicklungen im Fernreisemarkt. Darüber hinaus gibt’s ein informatives und unterhaltsames Rahmenprogramm sowie kulinarische Highlights. Ebenfalls im Fokus steht bei Reisen & Urlaub der Deutschlandtourismus in all seinen Facetten. Vom Harz bis in die Heide, vom Meer bis in die Alpen - zahlreiche Touristiker präsentieren die schönsten Ziele des Landes. Die Themenwelt Automobil ist bei der ABF ebenfalls ein wichtiger Bereich mit großer Modell- und Markenvielfalt. Von etablierten Herstellern klassischer Fahrzeuge über moderne Hybrid- und Elektrofahrzeuge bis hin zu innovativen Konzepten für nachhaltige Mobilität zeigt die Messe ein breites Spektrum an neuesten Modellen. Die Möglichkeit, alle präsentierten Fahrzeuge auf dem Freigelände zur Probe fahren zu können, macht das Angebot besonders attraktiv für alle, die sich einen umfassenden Eindruck verschaffen möchten. Ergänzt wird das Mobilitätsangebot durch die Themenwelt Fahrrad & Mobilität, die ein breites Spektrum an Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern und weiteren E-Mobilitätslösungen vorstellt. Besucher haben die Möglichkeit, viele der ausgestellten Modelle vor Ort zu testen. Die Angebote richten sich sowohl an sportlich Aktive als auch an Pendler und Freizeitfahrer. Die Themenwelt Outdoor & Fitness ergänzt die ABF mit einem vielfältigen Programm rund um Sport, Bewegung und Aktivitäten im Freien. Hier zeigen Aussteller Sportgeräte, Outdoor-Ausrüstung und neue Trends für die aktive Freizeitgestaltung. Sportlich aktiv können Besucher am 14. Februar beim ABF RUN werden, der zum zweiten Mal stattfindet. Mit unterschiedlichen Streckenlängen über das Messegelände und die Umgebung bietet der Lauf eine attraktive Möglichkeit, Bewegung und Messebesuch zu verbinden – sowohl für Hobbyläufer als auch für ambitionierte Sportler. B.I.G. – Bauen. Interieur. Garten.: Bau- und Gartenprojekte im Fokus Parallel zur ABF findet die B.I.G. – Bauen. Interieur. Garten. statt. Mit einem breiten Angebot an Ausstellern aus den Bereichen Bau, Innenausstattung und Garten richtet sich die B.I.G. an Bauherren, Renovierer, Gartenliebhaber und alle, die sich für Wohnraumgestaltung und nachhaltige Gartengestaltung interessieren. Ein Highlight der B.I.G. ist erneut die Grillshow mit BBQ-Tina, die dreimal täglich stattfindet. BBQ-Tina, alias Tina Kirchhoff, zeigt Techniken, Rezepte und Tricks rund ums Grillen und vermittelt die Vielfalt des Outdoor-Kochens – von klassischen bis zu kreativen Grillideen. Neben dem umfangreichen Produktangebot bereichern starke Partner wie die Klimaschutzagentur Niedersachsen und die Niedersächsische Gartenakademie die Messe mit Fachvorträgen und Beratungsangeboten zu nachhaltigem Bauen, Energieeffizienz und naturnaher Gartengestaltung. Mit ihrem umfangreichen Angebot und vielfältigen Programmpunkten bieten sowohl ABF als auch die B.I.G. ein Messeerlebnis, das Freizeit, Mobilität, Reisen und Wohnen verbindet. Besucher können sich umfassend informieren, ausprobieren, Inspiration sammeln und sich mit Experten austauschen. ABF & B.I.G. – vom 11. bis 15. Februar 2026 auf dem Messegelände Hannover, täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr. Alle Infos www.abf-hannover.de . Deutsche Messe AG Fotos/Video: © 05.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 29. Januar 2026
Sophienschule erhält Karl-Heinz Siemer Jugend-Demokratiepreis Geschichte erleben, Erinnerungen wachhalten, Demokratie stärken: Der Karl-Heinz Siemer Jugend-Demokratiepreis geht in diesem Jahr an die Schüler*innen der Sophienschule Hannover. Verliehen wird der mit 3.000 Euro dotierte Preis in der Gedenkstätte Ahlem der Region Hannover, mit der die Schüler*innen der Sophienschule seit mehr als zehn Jahren eine vielfältige Kooperation leben. „Der Jugend-Demokratiepreis, der Karl-Heinz-Siemer-Preis, ist Erinnerungskultur, die lebt. Die sich einmischt. Die Haltung zeigt. Liebe Sophienschule, dieser Preis passt zu Euch. Und Ihr passt zu diesem Preis. Seit mehr als zehn Jahren arbeitet ihr nun mit der Gedenkstätte Ahlem zusammen. Und ihr zeigt: Erinnerung kann immer neue Wege gehen, ohne ihren Kern zu verlieren“, sagt Regionspräsident Steffen Krach bei der Verleihung des Preises in der Gedenkstätte. Ministerpräsident Olaf Lies richtete sich mit einem Grußwort, das verlesen wurde, an die Schüler*innen der Sophienschule: „Euer und Ihr Engagement für eine zeitgemäße, lebendige Erinnerungskultur ist zutiefst beeindruckend. Dass ihr heute den Siemer Jugend-Demokratiepreis als zweite Schule überhaupt verliehen bekommt, zeigt, wie wichtig euer Einsatz für Erinnerung und Demokratie ist – und dass ihr bereit seid, Verantwortung in unserer Gesellschaft zu übernehmen.“ Auch Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay richtete sich mit einem verlesenen Grußwort an die Anwesenden: „Die heutige Preisverleihung steht in einem gesellschaftlichen Kontext, der aktueller kaum sein könnte. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht Menschen, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen und bereit sind, sich mit Geschichte und Gegenwart kritisch auseinanderzusetzen.“ Raphael Heinrich ist Lehrer für Geschichte an der Sophienschule. Er erinnert sich an die Anfänge der Kooperation mit der Gedenkstätte Ahlem von vor mehr als zehn Jahren: „Seitdem ich Lehrer bin, quält mich vor jeder Unterrichtsstunde zum Nationalsozialismus die Frage: Mache ich das so, dass meine Schülerinnen und Schüler es nicht nur verstehen können, sondern auch das eigentlich unfassbare menschliche Leid fassen, das aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie folgte? Dass sie daraus ihre ganz eigenen, authentischen, persönlichen Konsequenzen für ihre Zukunft ziehen?“ Durch die Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte sei es gelungen, Erinnerungskultur tatsächlich lebendig zu gestalten, so Heinrich. Seine Kollegin Anne Katrin Möller begleitet seit vielen Jahren Schüler*innen des 12. Jahrgangs der Sophienschule bei der Gestaltung des Holocaust-Gedenktages: „Anders als im Geschichtsunterricht, wo es um objektive und distanzierte Betrachtung geht, ist die Vorbereitung auf den Gedenktag am 27. Januar ein Blick in das eigene Innere und ein echter Balanceakt für die 16- und 17-Jährigen. Denn es geht um die Themen Gewalt, Unterdrückung, Folter, Hinrichtung, Massenmord, Elend, Leid und Qual, Trauer und Trauma der Überlebenden und deren Nachkommen.“ Damit verbunden sie ihr Dank in Richtung der Gedenkstätte Ahlem: „Danke, dass ich meine Schülerinnen und Schüler auf ihrem mutigen Weg nicht allein begleiten muss.“ Eine dieser Schülerinnen ist Paula Castaneda-Busche. Sie hat den Holocaust-Gedenktag vor zwei Tagen, am 27. Januar, gemeinsam mit ihren Mitschüler*innen gestaltet. „Immer wieder begegne ich in meinem Alltag Hass und Diskriminierung gegenüber Minderheiten. Mir liegt es am Herzen, dass ich mich für Gerechtigkeit, Sicherheit und Freiheit einsetze und meine Werte auch an die nächsten Generationen weitergebe“, sagt die Jugendliche. 2023 hat Karl-Heinz Siemer den Jugend-Demokratiepreis das erste Mal verliehen, damals an die Heisterbergschule. „Wir müssen unsere Demokratie beschützen und bewahren – in der heutigen Zeit jeden Tag ein Stückchen mehr“, sagt der Preisstifter. Kinder und Jugendliche sind ihm ein besonderes Anliegen. „Junge Menschen gehen immer wieder neu mit dem Thema Erinnerungskultur um. Das macht Gedenken nicht nur lebendig, sondern auch greifbar für ihre Altergenossinnen und -genossen“, so Siemer weiter. Zur Zusammenarbeit der Gedenkstätte Ahlem und der Sophienschule Die Kooperation zwischen der Gedenkstätte und der Sophienschule ist die am längsten bestehende Zusammenarbeit der Gedenkstätte und hat sich seit ihrer offiziellen Begründung im Jahr 2015 kontinuierlich und erfolgreich entwickelt. Von Beginn an wurden der regelmäßige Austausch und die enge Kommunikation zwischen den Lehrkräften der Sophienschule und der Pädagogik der Gedenkstätte gepflegt. Inzwischen ist das Wissen über die Gedenkstätte und ihre Themen an der Schule breit verankert: Zahlreiche Lehrkräfte sowie viele Schüler* haben die Gedenkstätte besucht und sich intensiv mit der Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen auseinandergesetzt. Ein zentraler Bestandteil der Kooperation sind die jährlich stattfindenden Projekte zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar. Seit 2016 gestalten Schüler*innen – insbesondere der Oberstufe – die Gedenkfeiern mit vielfältigen Beiträgen. Die Kooperation wurde über die Jahre stetig ausgebaut: Jährliche Besuche aller 10. Klassen in der Gedenkstätte, Fortbildungen für Lehrkräfte sowie neue Projektformate wie Film- und Theaterproduktionen erweiterten die Zusammenarbeit. Mit der Ausbildung von sogenannten „Sophienscouts“ ab 2022 erhielt die Kooperation eine weitere nachhaltige Dimension. Schüler*innen übernehmen dabei Verantwortung sowohl im schulischen Alltag als auch in der pädagogischen Arbeit der Gedenkstätte. Die Zusammenarbeit zeigt modellhaft, wie lebendiges Gedenken gelingen kann und den Blick in die Zukunft richtet – ganz im Sinne des Mottos: „Befreiung endet niemals“. Region Hannover Fotos: © 29.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 27. Januar 2026
15. Bilderbuch-Sonntag: Ein Tag voller Geschichten, Musik und Fantasie Bilderbücher entdecken, Geschichten erleben und gemeinsam kreativ werden: Der 15. Bilderbuch-Sonntag lädt am 8. Februar Familien mit kleinen Kindern ein. Zwischen 10 und 16 Uhr verwandeln sich das Kulturzentrum Pavillon und die Oststadtbibliothek, Lister Meile 4, in lebendige Orte voller Fantasie, Sprache und Musik. Der Eintritt ist frei. Neu im Programm ist eine gemeinsame Reise in die fantasievolle Welt des Bilderbuch-Klassikers „Wo die wilden Kerle wohnen“ – ein musikalisches Bewegungsangebot der Musikschule Hannover. Außerdem zeigt der Blickwechsel e.V. in einem Mitmachangebot wie Kinder ihre Lieblingsbücher und Lieblingsfiguren in Animationsfilmen zum Leben erwecken können und berät Eltern zu altersgerechter Mediennutzung. Um 10.30 Uhr wird Oberbürgermeister Belit Onay den Bilderbuch-Sonntag feierlich eröffnen. Auch Kinderbuchautor Ingo Siegner (Der kleine Drache Kokosnuss) ist wieder als Schirmherr dabei – mit im Gepäck: Geschichten über seine bekannten Erdmännchen. Darüber hinaus erwartet die Familien ein vielseitiges Programm: Die Musikschule Hannover präsentiert ein Theaterstück mit eigens komponierter Musik zum Bilderbuch „Bauer Beck fährt weg“. Das Angebot „Babys in der Bibliothek“ ermöglicht schon den Jüngsten erste Erfahrungen mit Liedern, Fingerspielen und Instrumenten – ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Musikschule Hannover. Die Kinderbuchautorin Johanna Lindemann liest aus ihrer Reihe „Die Dino-Detektive“. Beim Bilderbuchkino werden Geschichten in Deutsch, Arabisch, Türkisch, Russisch und weiteren Sprachen vorgelesen. Büchertische der Stadtbibliothek Hannover und der beteiligten Buchhandlungen geben einen Überblick über das aktuelle Angebot an Bilderbüchern für die Allerkleinsten. Mit Kreativangeboten rund ums Bilderbuch beteiligen sich außerdem die Familienbildungsprogramme „Rucksack“ und „HIPPY“ sowie die Alice-Salomon-Schule. Hintergrund Der Vorlesemonitor 2024 der Stiftung Lesen zeigt, dass in mehr als einem Drittel der Familien selten oder gar nicht vorgelesen wird. Besonders für Kinder unter drei Jahren ist das Vorlesen allerdings eine wichtige Grundlage für die Sprachentwicklung. Der Bilderbuch-Sonntag setzt hier an und gibt Familien Impulse, wie frühzeitig Interesse an Büchern geweckt und Sprachförderung spielerisch in den Alltag integriert werden kann. Er ist eine Initiative des Lesenetzwerks Hannover und wird von der Stadtbibliothek Hannover organisiert. Landeshauptstadt Hannover Fotos/Video: © 27.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 23. Januar 2026
Hannover holt den Grand Slam - SLAM 2026 Vom 23. bis 26. September 2026 wird Hannover zum Zentrum der deutschsprachigen Poetry Slam-Szene. Das größte Live-Literatur-Festival Europas ist der absolute Höhepunkt im Jahr für alle Slam-Poet*innen und Poetry Slam-Fans. Rund 200 Poet*innen und Veranstalter*innen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Italien, Liechtenstein und Luxemburg kommen an diesen vier Tagen zusammen und ermitteln ihre neuen Meister*innen im Einzel- und Team-Wettbewerb. In neun Vorrunden, drei Halbfinals und einem Finale im Einzel-Wettbewerb sowie zwei Halbfinalen und einem Finale im Team-Wettbewerb werden die Gewinner*innen ermittelt. Auf einer Pressekonferenz im Künstlerhaus Hannover stellte das Orga-Team des ausrichtenden Vereines Live Literatur Hannover e.V. am Freitag sein Konzept vor. Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender äußerte ihre Freude über das kommende Event: „Es ist für Hannover ein echter kultureller Paukenschlag und eine Ehre, dass wir erneut gastgebende Stadt des größten Literatur-Festivals für die deutschsprachige Poetry-Slam-Szene sind. Wir freuen uns auf die Besucher*innen von nah und fern und schüren als Kooperationspartnerin die Vorfreude bereits ab dem Frühsommer mit Slams an ungewohnten Orten und im öffentlichen Raum – ganz im Sinne der Kulturstadt Hannover, in der Kunst und Kultur für alle erlebbar sein sollen. Ein herzliches Dankeschön allen Förder*innen und dem engagierten Veranstaltungsteam.“ Mittelpunkt des viertägigen Spektakels ist das Kulturzentrum Faust, das als Festivalzentrum neun Vorrunden, zwei Team-Halbfinalen und das Rahmenprogramm beherbergen wird. Während die Warenannahme, die 60er-Jahre Halle und das Tango Milieu als Spielorte eingeplant sind, wird das Mephisto zur After Show-Lounge und das Café dient als Chill-Area, Check-in und Treffpunkt für die Gäste aus dem deutschsprachigen Raum. Dazu kommen als Halbfinal-Spielorte für den Einzel-Wettbewerb die Galerie Herrenhausen und das Kulturzentrum Pavillon sowie als Austragungsort für die beiden Finals das Theater am Aegi. Mitorganisator Henning Chadde, der seit über 20 Jahren Poetry Slams in Hannover veranstaltet, ist voller Vorfreude auf den SLAM 2026: „Ich finde es eine große Leistung, dass wir es geschafft haben, SLAM 2026 – 30. deutschsprachige Poetry Slam-Meister*innenschaften Europas größtes Bühnen-Literatur-Festival nach 2017 zum zweiten Mal nach Hannover zu holen. Eine überaus schöne Anerkennung für unsere langjährige engagierte Arbeit!“ Gleichzeitig ist der SLAM 2026 eine Art Messe für die Autor*innen und Veranstalter*innen aus dem deutschsprachigen Raum, das Highlight des Jahres für die Szene, sagt Autorin und Mitorganisatorin Antonia Josefa: „Die Meister*innenschaften sind ein riesiges Klassentreffen der Slam-Community, bei dem voller Emotion und Leidenschaft gezeigt wird, was Poetry Slam ausmacht. Diese Energie mitzuerleben, ist jedes Jahr unvergleichlich. Ich kann es kaum glauben, dass meine Heimatstadt im September mit all diesen krassen Slam-Talenten aus allen deutschsprachigen Ländern gefüllt sein wird!“ Ein weiteres Highlight ist das umfassende Vorprogramm zum SLAM 2026, das die Veranstalter*innen in Kooperation mit der Stadtteilkultur im April, Mai und Juni geplant haben. So wird es ein Running Mic geben, eine literarische Parade vom Hauptbahnhof durch das Kulturdreieck bis zum Schiller-Denkmal. Dazu kommen drei Tiny Glashaus-Lesungen in den Stadtteilen, ein Queer-Slam in der Schwulen Sau in der Nordstadt und ein Open Air-Slam zum Thema „In welcher Stadt leben wir eigentlich?“ im Ihme-Park. Jörg Smotlacha aus dem Orga-Team freut sich: „2026 wird ein Slam-Jahr. In Zeiten wie diesen wollen wir literarisch dazu beitragen, dass Hannover so bunt, weltoffen und liebenswert bleibt, wie es ist.“ Anke Blome von der NORD/LB-Kulturstiftung betonte: „Mit der Förderung des Poetry-Slam-Wettbewerbs wird Sprache zur Bühne: Wortkunst trifft auf Haltung, Humor und Herz. Das Projekt schafft Raum für neue Stimmen, lebendige Debatten und kreative Energie – und bereichert so nachhaltig die kulturelle Vielfalt." Susanne Mamzed, Referentin für Literatur, VGH Stiftung ergänzte: „Literatur- und Leseförderung spielen für die VGH Stiftung schon von jeher eine wichtige Rolle. Poetry Slam als Kulturformat vermag es auf unnachahmliche Weise, ein breites Publikum für gesprochene Texte zu gewinnen, von humorvoll über gesellschaftskritisch bis lyrisch. Gerne unterstützen wir deshalb den SLAM 2026 und wünschen den Poetry Slam-Meister*innenschaften in Hannover viele begeisterte Besucher*innen.“ Büro für Popkultur GmbH & Co. KG Fotos: /Video: © 23.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 20. Januar 2026
Winterdienst-Bilanz und Technik-Einblick: aha rüstet sich für die nächsten Frostphasen Bilanz des ersten Volleinsatzes im Januar. Nachschub gesichert: Streumittellager in der aha-Zentrale werden aufgefüllt. Modernste Technik im Fokus: Vorstellung der Solemischlage und des Winterdienst-Fuhrparks. Nach den intensiven Wintertagen Anfang Januar zieht der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) eine positive erste Bilanz. Vom 3. bis zum 12. Januar befand sich die Stadtreinigung im Volleinsatz, um die Landeshauptstadt mobil zu halten. Während sich die Wetterlage aktuell entspannt, laufen im Hintergrund bereits die Vorbereitungen für kommende Frostperioden: Die Streumittellager werden aufgefüllt und die hochmoderne Technik hinter dem Winterdienst wird der Öffentlichkeit präsentiert. Nachschub für die Sicherheit: 6.000 Tonnen Streusalz Die Logistik hinter dem Winterdienst ist eine gewaltige Aufgabe. Um für künftige Ereignisse gewappnet zu sein, werden die Lagerkapazitäten in der aha-Zentrale am Standort Karl-Wiechert-Allee derzeit wieder aufgefüllt. Die Stadtreinigung von aha hat rund 3.000 Tonnen Salz nachbestellt. Diese werden nach und nach zugliefert. Die Salzlieferungen treffen bei aha täglich mit rund 200 Tonnen ein und füllen das Lager für den Salzbestand für den Winterdienst wieder zuverlässig auf. Insgesamt verfügt aha über eine Lagerkapazität von rund 6.000 Tonnen Salz und 3.000 Tonnen Splitt. Präzision durch Sole: Eine der größten Anlagen der Region Ein Herzstück der Glättebekämpfung ist die hocheffiziente Solemischanlage. Hier wird eine Salz-Wasser-Lösung (Sole) hergestellt, die im sogenannten Feuchtsalz-Verfahren (FS 100) eingesetzt wird. Wirkungsweise : Das Salz wird unmittelbar vor dem Ausbringen mit der Sole befeuchtet. Dies verhindert, dass das Streugut durch Wind oder vorbeifahrende Fahrzeuge verweht wird. Effizienz : Die Sole haftet sofort auf der Fahrbahn und beginnt das Eis zu tauen, was den Salzverbrauch insgesamt reduziert und die Umwelt schont. Kapazität : Die Anlage gehört zu den leistungsstärksten in der Region und stellt sicher, dass auch bei langanhaltenden Frostperioden stets ausreichend Streumittel in optimaler Qualität zur Verfügung steht. Der Fuhrpark: 200 Fahrzeuge im Einsatz Um das Stadtgebiet von Hannover sicher zu halten, operiert aha im Volleinsatz mit rund 200 Fahrzeugen. Großfahrzeuge: Schwere Räum- und Streufahrzeuge sichern die Hauptverkehrsstraßen 420 km und Rettungswege der Priorität W1 und W2. Schmalspurfahrzeuge: Speziell ausgerüstete Fahrzeuge reinigen das Radwegenetz, Überwege und Nebenstraßen rund 2000 km. Instandhaltung: Die aha-Werkstatt arbeitet, bei solch herausfordernden Witterungslagen, im Schicht- und Notdienst, um die technische Einsatzfähigkeit dieser komplexen Flotte rund um die Uhr zu garantieren. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Deshalb füllen wir unsere Lagerkapazitäten von 6.000 Tonnen Streusalz bereits jetzt wieder konsequent auf, um für kommende Frostphasen bestmöglich gerüstet zu sein“, betont Julia Fürst, aha-Geschäftsführung. „Unsere Bilanz der letzten Tage zeigt: Die logistischen Rädchen greifen ineinander – von der Werkstatt über die Materialbeschaffung bis hin zum Räumdienst auf der Straße.“ Ein starkes Team für Hannover In der Spitze waren in den vergangenen Tagen über 360 Beschäftigte im Einsatz, unterstützt durch Personal der Landeshauptstadt Hannover (LHH) sowie abteilungsübergreifende Hilfe aus der Abfallsammlung und von den Wertstoffhöfen. „Der erste große Härtetest des Jahres hat gezeigt, dass unsere Strategie der Priorisierung und der Einsatz modernster Sole-Technik greifen“, so die Bilanz von Mandy Hesse, Einsatzleitung des Winterdienstes und stellv. Leitung der Stadtreinigung. „Wir nutzen die jetzige Beruhigung der Wetterlage, um unsere Reserven aufzustocken und die Technik für den nächsten Einsatz bereitzuhalten.“ aha Hannover Fotos/Videos: © 2ß.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 15. Januar 2026
Tierische Inventur im Erlebnis-Zoo Hannover Durchgezählt: Im Erlebnis-Zoo leben 1.779 Tiere in 164 Arten Beliebter außerschulischer Lernort: 67.000 Schülerinnen und Schüler nutzen Bildungsangebot im Zoo Internationales Engagement in Artenschutz und Forschung Ausblick 2026: Neuer Eingangsbereich, neue Tierarten, neue Veranstaltungen, neue Angebote Einmal im Jahr heißt es im Erlebnis-Zoo Hannover: Durchzählen! Bei der großen Zoo-Inventur erfassen die Tierpflegenden alle tierischen Bewohner von den imposanten Elefanten bis hin zu den kleinsten Winkerfröschen. Diese jährliche Bestandsaufnahme ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein entscheidendes Instrument für den internationalen Artenschutz. In tagelanger Zählarbeit hat das Zoo-Team den genauen Tier-Bestand von der Addax bis zum Zebra ermittelt. Das Ergebnis für das Jahr 2025: Im Erlebnis-Zoo leben 1.779 Tiere in 164 Arten. Gezählt wurden: 319 Säugetiere in 64 Arten, 391 Vögel in 45 Arten, 43 Reptilien in 12 Arten, 472 Amphibien in 17 Arten, 340 Fische in 19 Arten und 214 Wirbellose in 7 Arten. Den Jahresbericht stellen die Zoo-Kuratoren zusammen und vergleichen ihn mit den täglichen Aufzeichnungen. Der lückenlose Bericht geht an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie an die Gesellschafterin des Zoos, die Region Hannover, und an das Veterinäramt. Auf diese Weise ist jedes Tier im Zoo „aktenkundig“. Zugleich werden bei der Inventur einige der Tiere auch gemessen und gewogen, um die jährlichen Werte miteinander vergleichen zu können und wichtige Informationen über die Tiergesundheit und die Entwicklung der Tiere zu erhalten. Alle erfassten Daten fließen in das globale Zoological Information Management System (ZIMS) und werden mit Zoos weltweit geteilt. So lassen sich internationale Zuchtprogramme koordinieren, Populationen überwachen und Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten gezielt umsetzen. Allein im Jahr 2025 gab es im Erlebnis-Zoo Nachwuchs bei den vom Aussterben bedrohten Addax, Somali Wildeseln, Feldhamstern und Brillenpinguinen, bei den stark gefährdeten Roten Pandas, Leinegänsen und Mallorca-Geburtshelferkröten, den gefährdeten Feuersalamandern und Rauwolligen Pommerschen Landschafen. „Jeder Nachwuchs ist ein Erfolg für den Artenschutz – und zeigt, wie wichtig die Arbeit der Zoos für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff. Mit seinen Artenschutzpartnern engagiert sich der Erlebnis-Zoo weltweit in rund 15 Ländern für die Erhaltung bedrohter Tierarten und ihrer Lebensräume. Zum nachhaltigen In-situ-Schutz zählen die Unterstützung von Nationalparks und Reservaten, Rettungsstationen, Auswilderungsprogrammen, Renaturierungen sowie Forschungs- und Monitoring-Projekten. Der Zoo trägt mit diesen Projekten konkret zur Erhaltung von über 20 hochbedrohten Tierarten bei – darunter Spitzmaulnashörner, Drills und Feldhamster – und fördert darüber hinaus zahlreiche heimische Insekten und Amphibien. Als wissenschaftlich geführter Zoo arbeitet der Erlebnis-Zoo im Bereich Forschung mit nationalen und internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Jahr 2025 hat der der Erlebnis-Zoo an 33 Forschungsprojekten mit Kooperationspartnern aus Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Schweiz, Spanien und den USA auf den Gebieten der Verhaltensbiologie, Tiermedizin, Mikrobiologie, Genetik, des Artenschutzes und KI-basierten Analysen mitgewirkt. Noch mehr Zahlen Über 460 Mitarbeitende in mehr als 45 Berufsgruppen sorgen täglich für das Wohl von Mensch und Tier im Erlebnis-Zoo Hannover. Dazu kamen 2025 insgesamt 25 Auszubildende in zoologischen, kaufmännischen, gastronomischen und technischen Berufen sowie zwei FÖJlerinnen. „Der Erlebnis-Zoo ist ein vielseitiger, tierisch spannender Arbeitgeber“, betonte der Zoo-Geschäftsführer. Das Zoo-Gärtnerteam pflanzte im Jahr 2025 insgesamt 5.159 Saisonstauden, 3.339 heimische Bienenstauden, 5.000 heimische Zwiebelpflanzen und 3 einheimische Laubbäume. Für die Erweiterung der Afrika-Themenwelt im neuen Eingangsbereich, die zum Saisonstart fertiggestellt wird, wurden bislang ca. 5.200 m³ Erde bewegt, eine Fläche von 1.650 m² gepflastert, 25 neue Bäume gepflanzt, 140 Findlinge versetzt und etwa 900 Meter Tropfschläuche für die Bewässerung verlegt. Die Zoo-Bewohner wurden 2025 mit 984 Kisten Obst in 29 Sorten, 11.440 Kisten Gemüse in 40 Sorten, 166.000 kg Heu, 136.000 kg Gras, 15.000 Eiern, 10.500 kg Fleisch und 24.500 kg Fisch, der reichhaltigen Bärensuppe und kühlenden Eistorten versorgt. Bildung zum Anfassen Als größter außerschulischer Lernort Niedersachsens begrüßte der Zoo über 67.000 Schülerinnen und Schüler. Mit dem Zoo-Artenschutzpreis ZAP! brachte der Zoo das Thema Artenschutz in die Klassenzimmer: Über 1.000 Schülerinnen und Schüler entwickelten Projekte zum Schutz der Ökosysteme. Ein Ort für besondere Anlässe Auch als Eventlocation ist der Zoo gefragt: 2025 feierten 19.786 Gäste bei 313 Veranstaltungen – von Hochzeiten und Geburtstagen bis zu Firmenfeiern – in den außergewöhnlichen Locations wie dem Café am Sambesi, der Markthalle in Yukon Bay, dem Prunksaal im Dschungelpalast oder der Festscheune auf Meyers Hof. Vorfreude auf die Zoo-Saison 2026 In der kommenden Saison können sich die Zoo-Gäste auf viele Neuerungen und Veranstaltungen freuen. „Zum Saisonstart wird der neue Eingangsbereich mit Streichelwiese und MitMachCamp fertig sein, neue, gefährdete Tierarten ziehen in den Dschungelpalast, die Seychellen-Riesenschildkröten kehren zurück und es wird viele spannende Veranstaltungen wie die Weinweltreise, die Nacht der Erlebnisse, den ZOO-RUN, die Stofftierklinik und das Zoo-Kino geben“, zählte Geschäftsführer Casdorff auf. Zudem hat der Zoo neue Ticketaktionen im Programm, unter anderem das Ticket für den Late-Zoo und das Familienticket zum Familienfest. „Es lohnt sich, immer wieder nach neuen Angeboten zu schauen“, so Casdorff, „2026 wird tierisch spannend!“ Tierische Zahlenbeispiele 2 Spitzmaulnashörner, 8 Aras, 87 Flamingos, 2 Giraffen, 3 Eisbären, 2 Faultiere, 4 Thüringer Waldziegen, 4 Kegelrobben, 6 Kalifornische Seelöwen, 22 Impalas, 13 Rosapelikane, 10 Dikdiks, 80 Rußköpfchen, 2 Sibirische Tiger, 2 Nördliche Löwen, 7 Addax, 6 Vietnamesische Moosfrösche, 3 Somali-Wildesel, 21 Feldhamster, 6 Flachlandgorillas, 9 Drills, 8 Brazza-Meerkatzen, 6 Asiatische Elefanten, 3 Rote Pandas, 41 Klätschertauben, 3 Bunte Bentheimer Landschweine, 4 Thüringer Waldziegen, 5 Sumpfwallabys, 4 Alpakas, 2 Axolotl, 22 Titicaca-Riesenfrösche, 37 Madagaskar Fauchschaben, 96 Pfeilgiftfrösche, 120 Kleine Winkerfrösche, 9 Mauritius Taggeckos, u.v.m. Erlebnis-Zoo Hannover Fotos/Video: © 15.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 8. Januar 2026
Außergewöhnliche Wetterlage: Hannover hebt Verbot von Tausalz vorübergehend auf Nachdem am vergangenen Wochenende in Hannover viel Schnee gefallen ist, bereitet sich die Landeshauptstadt auf eine weitere Verschärfung der Wetterlage vor. Angesichts der aktuellen Ankündigung von zweistelligen Minusgraden und erneutem starken Schneefall setzt die Stadt Hannover per Allgemeinverfügung das grundsätzliche Verbot von Tausalz ab morgigen Freitag (9. Januar), 0 Uhr aus. Durch die Kombination aus dem bereits vorhandenen Schnee und Eis und dem bevorstehenden extremen Frost entsteht eine außergewöhnliche Glättegefahr, der mit rein mechanischen Mitteln nicht mehr sicher begegnet werden kann. Der außergewöhnliche Wintereinbruch führt in Verbindung mit kurzen Tauperioden am Tag und anschließendem Überfrieren zu einer massiven Glättegefahr. Zwar dient das Verbot von Tausalz dem wichtigen Schutz der Umwelt, insbesondere der Vegetation und des Grundwassers. In der aktuellen Extremsituation überwiegt jedoch das Interesse am Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmenden. Die zeitlich beschränkte Befreiung vom Salzverbot gilt zunächst bis zum 23. Januar. „Die Stadtreinigung von aha leistet seit Tagen verstärkten Einsatz im Winterdienst. Wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen. Da die Sicherheit an manchen Stellen trotz aller Anstrengungen allein mit mechanischen Mitteln nicht flächendeckend garantiert werden kann, haben wir das Tausalzverbot befristet aufgehoben. Ich bitte dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst mit dieser Ausnahme umzugehen und Tausalz nur dort einzusetzen, wo es zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist“, erklärt Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. Wo eine mechanische Räumung oder abstumpfende Mittel (wie Splitt oder Sand) ausreichen, sollten diese im Sinne des Umweltschutzes weiterhin bevorzugt werden. „Der Schutz der Umwelt bleibt für uns wichtig. Die aktuelle Wetterlage ist jedoch eine Ausnahmesituation, in der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat“, betont Julia Fürst, Geschäftsführung von aha. „Deshalb setzen wir Tausalz gezielt und so sparsam wie möglich ein, um gefährliche Glätte zu vermeiden.“ Landeshauptstadt Hannover Foto: © 08.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie