Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen
Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen
Niedersächsische Corona-Verordnung ab 24.02.2022
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Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem (morgigen) Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022
beschlossen.
In Niedersachsen nimmt die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach einem Höchstwert am 11. Februar 2022 mit 1220,5 aktuell langsam, aber kontinuierlich ab. Der heutige Wert liegt bei 1090,6. Auch der Hospitalisierungswert geht zurück. Der Scheitelpunkt lag am 12. Februar 2022 bei 11,9 heute sind es noch 10,3. Die Zahl der Aufnahmen von Corona-Patientinnen und -Patienten auf den niedersächsischen Intensivstationen ist bereits seit einigen Wochen gleichbleibend niedrig.
Nach wie vor aber infizieren sich täglich mehrere Tausend Menschen in Niedersachsen neu mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Das ist auch weiterhin zu erwarten. Glücklicherweise erkranken jedoch nur wenige davon so stark, dass sie in einem
Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Die Niedersächsische Landesregierung schließt nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es besteht jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen wird.
Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass auch in den nächsten Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, erscheinen in einem Abstand von acht Tagen vorgenommene Lockerungsschritte in Niedersachsen vertretbar.
„Morgen beginnt für Niedersachsen ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil heute im Landtag.
Die Übersicht über die beiden anstehenden, jetzt normierten Lockerungsschritte befindet sich ebenfalls in der Anlage sowie auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung https://www.niedersachsen.de/download/180543.
Hier nun die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 24. Februar 2022 im Einzelnen:
- Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.
- Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
- Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
- In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
- Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
- Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.
- Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.
Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und
Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.
- Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste. § 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
- Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.
- In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
- § 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.
In den §§ 10 und 11 der neuen Corona-Verordnung finden sich die neuen Vorgaben für große Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen.
- Gegenüber der Fassung in der vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in § 10 einige grundlegende Änderungen vorgenommen worden. § 10 Absatz 1 Satz 1 regelt nunmehr, dass Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in
- geschlossenen Räumen mit mehr als 2000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Die Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen müssen weiterhin wie zuvor von den zuständigen Behörden zugelassen werden, dies erfolgt dann auch weiterhin mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. § 10 Absatz 2 beschränkt die Anzahl der an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung teilnehmenden Personen auf bis zu 60 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung. Die absolute Obergrenze liegt bei 6000 Personen. § 10 Absatz 3 regelt das Erfordernis zur Vorlage eines Hygienekonzeptes nach § 5 Absatz 1 und die Anforderungen an das vorzulegende Hygienekonzept. Diese sind im Wesentlichen gleich geblieben zu der vorherigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, lediglich die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist nicht mehr explizit als eine besondere Maßnahme genannt. Nach Satz 2 haben die Veranstalterin oder der Veranstalter unabhängig von Größe der Teilnehmeranzahl für eine hinreichende Lüftung zu sorgen, nämlich durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung wie bislang. § 10 Absatz 4 schreibt für alle Großveranstaltungen drinnen wie draußen 2Gplus vor. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1m. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen.
- § 11 der Verordnung sieht die gleichen nachweisgebundenen Zugangsregelungen und sonstigen Beschränkungen wie in § 10 auch für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem
- Himmel vor. Eine Zulassung darf hier jedoch bis zu 75 Prozent der Personenkapazität erfolgen, mit einer Obergrenze von 25.000 Personen. Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt.
- Nach § 11 a sind Messen ohne weitere Begrenzung der Besucheranzahl zulässig. Die Besucherinnen und Besucher unterliegen nunmehr generell der sogenannten 3G-Regelung. Im Innenbereich der Messen gilt jedoch auch in den nächsten acht Tagen noch eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
- Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen – das ergibt sich aus § 12 der neuen Corona-Verordnung. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.
- Es bleibt unverändert bei den bisherigen Regelungen in § 13 für die Beschäftigung von Personen in bestimmten Betrieben, gemeint sind Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind.
- In § 14 Kindertagespflege, Jugendfreizeiten entfallen zukünftig die bisherigen Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Kindertagespflegeperson. Außerdem wird – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – die bisherige Beschränkung der Teilnehmendenzahl (50 Personen) aufgehoben. Die bis zum 23. Februar 2022 geltenden Bestimmungen werden darüber hinaus im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen.
- In der Kindertagesbetreuung gilt nach § 15 Absatz 2 weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich dreimal wöchentlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause testen (lassen). Davon ausgenommen sind schulpflichtige Kinder, die ein Hortangebot nutzen (sie werden bereits im Schul-Zusammenhang getestet). Das gilt allerdings nur für die tatsächliche Schulzeit. Während der Schulferien gilt auch für diese Kinder die Kita-Testpflicht (dreimal wöchentlich). Personen, die nicht zum Kita-Personal gehören, die Einrichtung aber betreten wollen, müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativ-Test vorlegen (ausgenommen Rettungsdienste u.ä.). Neu ist allerdings, dass Erziehungsberechtigte und andere Personen, die ein Kind nur kurz bringen oder abholen wollen, keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen.
- Auch im Schulbereich wird langsam und schrittweise gelockert: Bis zum 04.03.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 16 Absatz 3 Satz 3 weiterhin an jedem Tag, an dem sie in die Schule kommen, zu Hause testen (ausgenommen „Geboosterte“). Ab Montag, den 07.03.2022, wird dann aber (verpflichtend) nur noch dreimal wöchentlich getestet.Tritt in einer Lerngruppe ein Verdachtsfall auf, greift dann (ab 07.03.2022) wieder das ABIT-Verfahren, bei dem sich ALLE Schülerinnen und Schüler dann an fünf Schultagen hintereinander täglich testen müssen. Das „anlassbezogene intensivierte Testen“ kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt. Zunächst muss auch im Unterricht am Platz weiter (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.
- Es bleibt bei der bisherigen Regelungsstruktur im § 17 zu Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. In § 17 Absatz 3 Satz 3 erfolgt allerdings die Klarstellung, dass die in Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
- Unverändert bleiben in § 18 die Regelungen für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.
- Das gleiche gilt für § 19 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
- § 22 regelt das Außerkrafttreten der Verordnung mit Ablauf des 19. März 2022. Während der Geltungsdauer auch dieser Corona-Verordnung erfolgt unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen eine stetige Überprüfung der in dieser Verordnung enthaltenen Infektionsbegrenzenden Schutzmaßnahmen. Zum 4. März 2022 kommt es zu der bereits in Artikel 2 der Verordnung skizzierten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. (Eine Erläuterung im Detail folgt in der nächsten Woche.) Damit wird – wie oben bereits ausgeführt – dem Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 gefolgt: in einem Dreischritt der Öffnungen in Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich.
Abschließend sei noch einmal auf die ausdrücklichen Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung aus der 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 hingewiesen: Zu bedenken bleibe, so der 19:1-Beschluss, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden können. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten geschützt werden.
Die Niedersächsische Landesregierung fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln in Bezug auf den Infektionsschutz auf. Dazu gehören insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die schnelle und konsequente Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen sowie anlasslose und anlassbezogene Testungen. Das effektivste Instrument, um die Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu
erreichen aber bleibt, so auch der Expertenrat, die zumindest dreifache Impfung. Eine möglichst lückenlose Immunität sei daher anzustreben, um in den kommenden Monaten, insbesondere im Herbst/Winter, einer erneuten, starken Krankheitswelle vorzubeugen.
Ministerpräsident Stephan Weil abschließend in seiner Landtagsunterrichtung: „Wir sind in Niedersachsen gut durch einen weiteren schwierigen Corona-Winter gekommen. Wir haben uns dafür einmal mehr bei der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung zu bedanken, die durch ihre Vorsicht, durch ihre Umsicht dafür die Grundlage gelegt hat. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger freutes mich, wenn jetzt Schritt für Schritt wieder Normalität möglich werden wird. Wir haben die Chance, damit in einen entspannten Frühling und einen entspannten Sommer einzutreten. Aber, bitte, machen wir einen Fehler nicht: Das Virus ist nicht weg, wir können es nicht abhaken, nicht im Frühling und nicht im Sommer, erst recht nicht im Herbst. Wenn unsere Erfolge von Dauer sein sollen, müssen wir vorsichtig bleiben.“
Foto: 23.02.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie

POL-H: Veranstaltungsreihe "Coffee with a cop" startet Ende April An mehreren Terminen Ende April und im Mai 2026 haben Bürgerinnen und Bürger in Hannover, Laatzen und Seelze erneut die Möglichkeit, bei einer Tasse Kaffee mit Polizistinnen und Polizisten ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltungsreihe "Coffee with a cop" bietet Raum für Fragen, Hinweise und persönliche Anliegen. Interessierte können Themen ansprechen, die sie bewegen, und sich in persönlicher Atmosphäre mit Mitarbeitenden der Polizei austauschen. Bei allen Veranstaltungen werden allgemeine Bürgergespräche angeboten. Darüber hinaus können Fahrräder codiert werden, Interessierte Informationen zum Polizeiberuf erhalten sowie Präventionshinweise zu Trickbetrug und Einbruchschutz bekommen. Ziel der Aktion ist es, den direkten Kontakt zwischen Polizei und Bevölkerung zu stärken und Gespräche außerhalb konkreter Einsatzsituationen zu ermöglichen. Die nächsten Stationen der Aktion "Coffee with a cop" sind: Donnerstag, 30.04.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Oberricklinger Markt Montag, 04.05.2026, 10:00 bis 18:00 Uhr, Lidl Oberricklingen,, Tillystraße Dienstag, 05.05.2026, 10:00 bis 16:00 Uhr, Platz "Alter Krug", Hannoversche Straße 13, 30926 Seelze Mittwoch, 06.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Wochenmarkt, Moltkeplatz Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 bis 18:00 Uhr, Rewe Wettbergen Freitag, 08.05.2026, 14:00 bis 18:00 Uhr, Bauernmarkt Bothfeld Montag, 11.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Meyers Garten, Misburg Mittwoch, 13.05.2026, 13:00 bis 18:00 Uhr, Wochenmarkt, Mühlenberg Freitag, 15.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Wochenmarkt Döhren Montag, 18.05.2026, 10:00 bis 16:00 Uhr, Nahkauf, Kampstraße 2, 30880 Laatzen Dienstag, 19.05.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr, Wochenmarkt, Zooviertel Polizei Hannover Foto: © 20.04.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Finals: 143 Deutsche Meistertitel, fast 4.000 Athletinnen und Athleten Bei den Finals 2026 Hannover vom 23. – 26. Juli werden insgesamt 143 Deutsche Meistertitel in 24 Spitzensportarten vergeben. Fast 4.000 Sportlerinnen und Sportler und mehr als 1.400 Betreuerinnen und Betreuer machen Hannover und das Umland für vier Tage zur Herzkammer des deutschen Spitzensports. 100 Tage vor dem Multisport-Event haben Beteiligte aus der Politik, von den TV-Partnern, Athletinnen und Athleten, Förderer und Veranstalter das Sportprogramm sowie die aufwändige TV-Produktion bei einer Pressekonferenz im Neuen Rathaus, moderiert durch ARD-Moderatorin Stephanie Müller-Spirra, vorgestellt. Oberbürgermeister Belit Onay: „100 Tage vor den Finals steigt die Vorfreude spürbar. Die Finals bringen Menschen zusammen und zeigen wie verbindend Sport sein kann – eine ganz besondere Atmosphäre, die weit über den Wettbewerb hinausgeht. Wir freuen uns sehr, dass Hannover Gastgeber dieses großen Sportereignisses ist und im Sommer zum Treffpunkt für Sportbegeisterte aus ganz Deutschland wird. Mit den Schul-Finals holen wir diese Begeisterung auch in unsere Schulen. Dank der Unterstützung von Sportvereinen und regionalen Wirtschaftspartnern wird dieses große Event möglich. Das wird ein gemeinsamer Sportsommer für unsere Stadt.“ Erster Regionsrat, Jens Palandt: „Die Menschen in der Region und Landeshauptstadt dürfen sich auf ein sportliches Großereignis freuen, dass jetzt spürbar immer näher rückt. Spitzenleistungen, Begeisterung und Gemeinschaft werden dabei auf einzigartige Weise verbunden. Dadurch wird ein besonderes Flair entstehen, dass in Stadt und Region spürbar sein wird. Für Hannover ist das Multisport-Event eine große Chance, sich als sportbegeisterte, weltoffene und lebenswerte Region zu präsentieren.“ Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens: „Die Finals 2026 zeigen eindrucksvoll, welche Bedeutung das Sportland Niedersachsen als leistungsstarker und innovativer Sportstandort hat. Hannover und die Region werden für vier Tage zur Bühne des deutschen Spitzensports – offen, urban und nah bei den Menschen. Das Multi-Sportevent macht sportliche Spitzenleistungen unmittelbar erlebbar und steht zudem für Werte wie Zusammenhalt, Fairness und Begeisterung. Diese Impulse wollen wir als Land Niedersachsen in die Breite tragen“. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung fördert die Durchführung der Deutschen Meisterschaften im Rahmen der Finals mit bis zu drei Millionen Euro. Das Land Niedersachsen ist damit der größte öffentliche Geldgeber bei der Finanzierung der Finals. Das Sportprogramm Zu den Deutschen Meisterschaften in 24 Sportarten zählen unter anderem 3x3-Basketball, Gerätturnen, Kanu, Rhythmische Sportgymnastik, Rudern und Triathlon. Einige Sportarten sind neu bei den Finals dabei, dazu zählen Beach-Volleyball, Gewichtheben, Ju-Jutsu, Rapid Surfen, Segeln und Windsurfen. Ein wichtiger Kern der Finals besteht darin, dass die Wettbewerbe nah an die Menschen gebracht werden sollen. Daher sind auch für die Finals 2026 ungewöhnliche Austragungsorte für die Wettbewerbe vorgesehen: Kanu und Rudern auf dem Maschsee, 3x3 Basketball, Bogensport, BMX Flatland sowie Breaking am Neuen Rathaus. Auch das Umland der Landeshauptstadt ist Teil der Finals. Am Steinhuder Meer werden die Deutschen Meisterschaften im Coastal Rowing, Segeln, Triathlon und Windsurfen ausgetragen. Die Leichtathletik-Wettkämpfe finden in Bochum statt, die Deutsche Meisterschaften im Stabhochsprung in Hannover auf dem Opernplatz. Paulina Paszek, Silber- und Bronzemedaillengewinnerin bei den Olympischen Spiele 2024 Paris vom HKC Hannover: „Es fühlt sich einfach besonders an, wenn so ein großes Event in der eigenen Region stattfindet. Das sorgt nochmal für eine bisschen mehr extra Motivation.“ Sven Schwarz, zweifacher Vize-Weltmeister 2025 im Schwimmen von den Wasserfreunden von 1898 Hannover: „Die neuen Formate wie die Elimination Races und die Kombinationswertungen brechen den gewohnten Wettkampfmodus auf und machen die Rennen extrem spannend. Dass die gesamte deutsche Spitze für dieses Highlight hier in meiner Heimatstadt zusammenkommt, ist einfach großartig. Ich freue mich auf ein tolles Event mit super Stimmung.“ Andreas Toba, ehemaliger Deutscher Spitzenturner, vom TK Hannover: „Die Finals haben immer einen hohen Stellenwert, weil es vergleichbar ist mit Olympischen Spielen, nur halt National. Vor allem endlich mal in Hannover, in der ZAG Arena, eigentlich direkt vor meiner Haustür, darauf habe ich schon lange gewartet. Für das Turnen in Hannover, ist es natürlich auch was ganz Besonderes, wie gesagt wir haben schon lange darauf gewartet.“ Demonstrationsportarten Erstmals werden einige Demonstrationswettbewerbe die Finals ergänzen und sich einem breiten Publikum vorstellen. Dazu gehören Floorball (Rathenauplatz), Kanu-Polo (Maschsee), Stand-Up-Paddling (Maschsee) und Tec-Ball (Sport-Leistungs-Zentrum Hannover). Sie werden mit dafür sorgen, dass Hannover während der Finals eine große, bunte und vielfältige Sport-Stadt ist. Die TV-Produktion Die Finals 2026 Hannover ist eine der aufwändigsten und größten TV-Sport-Produktionen des Jahres in Deutschland. Erstmals werden in der niedersächsischen Landeshauptstadt und dem Umland die TV-Bilder der Finals durch einen externen Dienstleister produziert. Mit TVN hat sich hier in einer europaweiten Ausschreibung ein lokaler Anbieter durchgesetzt. Bei der TV-Produktion werden mehr als 200 Stunden Live-Bilder durch ca. 400 Produktions-Mitarbeiter*innen erstellt. Dabei kommen ca. 140 Kameras zum Einsatz, die in 13 unterschiedlichen Regien zusammenlaufen. Insgesamt werden ca. 80 Terabyte (TB) an Videomaterial erstellt und verteilt. Es werden 7 Ü-Wägen mit 16 Regien im Einsatz sein. Das TV-Zentrum wird, wie das Medienzentrum, in der Heinz von Heiden Arena angesiedelt. Sendezeiten bei ARD und ZDF ARD und ZDF übertragen die Finals rund 30 Stunden in den Hauptprogrammen und mehr als 100 Stunden in den Streams. Der NDR übernimmt federführend für die ARD-Anstalten auch die umfangreiche Radio-Produktion des Multisport-Event. Dr. Yorck Polus, ZDF-Sportchef: „Die Vielfalt der Sportarten bei den Finals ist einmalig und die Sportarten zu präsentieren, die sonst nicht so im Fokus stehen, die Breite des Sports zu zeigen und ihnen eine Plattform zu bieten, davon waren wir von Anfang überzeugt und sind ein stückweit Stolz, welche Ebene das heute erreicht hat.“ Gerd Gottlob, Sportchef des NDR: „Der NDR begleitet das Multisport-Event neben dem TV-Hauptprogramm und in den Streams, auch sehr umfangreich im Hörfunk in Deutschland. Zudem wird es ab Mittwoch in der Finals-Woche, ein Pop-Up-Studio am Maschsee geben, aus dem NDR1 live sendet. Natürlich produzieren wir für alle ARD-Radiostationen zudem ein umfangreiches Sportpaket.“ Hauptpartner und Förderer aus der Wirtschaft Mit enercity, Rossmann, der Sparkasse und Volkswagen sind vier Hauptpartner an der Seite der Finals 2026 Hannover. Hinzu fördern mit Clarios, Lotto Niedersachsen, Vergölst und VGH weitere Partner aus Hannover die Finals. Aurélie Alemany, Vorstandsvorsitzende der enercity AG: „Die Finals 2026 bringen deutschen Spitzensport nach Hannover – und damit eine besondere Energie in unsere Stadt. Hannover rückt als Gastgeberin bundesweit in den Fokus und genau diese Strahlkraft wollen wir als Hauptsponsorin unterstützen. enercity geht jeden Tag als Frontrunner der Energie- und Wärmewende voran: mit dem Ziel fest im Blick, gemeinsam im Team, mit Leidenschaft und Haltung. Dieser Anspruch passt hervorragend zum Spirit der Finals. Sport verbindet Menschen, löst Emotionen aus und schafft Gemeinschaft: Wir freuen uns auf vier Tage voller positiver Energie in Hannover!” Volker Alt, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hannover: „Als Sparkasse Hannover sind wir seit über 200 Jahren fest in der Region verwurzelt und verstehen uns als Starkmacherin vor Ort. Sport bewegt Menschen, bringt sie zusammen und weckt Begeisterung – genau deshalb engagieren wir uns mit voller Überzeugung. Die Finals sind für uns weit mehr als ein Sportevent der Spitzenklasse: Sie sind eine wunderbare Gelegenheit, ganz Deutschland zu zeigen, wie lebenswert und sympathisch Hannover und die Region sind.“ Hagen Boßdorf, Geschäftsführer der Finals GmbH: „Die Unterstützung der Wirtschaft vor allem aus Niedersachsen ist enorm groß und trägt maßgeblich mit dazu bei, dass die Finals 2026 Hannover eine außergewöhnliche Sportgroßveranstaltung werden. Die Hauptpartner und Partner versetzen uns in die Lage, für die Zuschauenden vor Ort und am Bildschirm bestmögliche Erlebnisse zu schaffen.“ Viele Deutsche Meisterschaften können ohne Eintrittskarte besucht werden Die meisten Veranstaltungen werden ganz ohne Ticket für alle Besuchenden offen sein. Der Ticketvorverkauf für die Turn-Wettbewerbe in der ZAG arena und die Leichtathletik in Bochum ist bereits gestartet. Seit heute sind auch die Eintrittskarten für die Deutschen Clubmeisterschaften im Beach-Volleyball im Verkauf. Die Tickets für das Schwimmen im Stadionbad Hannover werden bald verfügbar sein. Beim 3x3 Basketball wird es Tickets voraussichtlich ab den Halbfinals geben, vorher sind alle Wettbewerbe frei. Alle hier nicht genannten Sportarten können ohne Eintrittskarte besucht werden. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 16.04.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie






