Geflügel-Pest in Niedersachsen – Vorsichtsmaßnahmen in der Region

Geflügel-Pest in Niedersachsen – Vorsichtsmaßnahmen in der Region

Nach zwei bestätigten Fällen in Cloppenburg und Nienburg erinnert die Region Hannover an Hygienemaßnahmen / tote Wildvogel-Funde bitte melden!
 
Region Hannover. Aktuell sind zwei bestätigte Fälle von Geflügel-Pest bei Hausgeflügel in Niedersachsen bekannt – in Cloppenburg und in Nienburg. Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region appelliert daher an Geflügelhalterinnen und -halter in der Region, ihre Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder überdacht in Gehegen zu halten und besondere Hygienemaßnahmen umzusetzen. In den 20 Umlandkommunen, für die der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region zuständig ist, gibt es rund 2.400 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 500.000 Tieren (Hühner, Puten, Enten und Gänse).

Außerdem bittet die Veterinärbehörde alle Bürgerinnen und Bürger, tote Wildvogel-Funde – Enten, Gänse und Greifvögel – zu melden. „Wir sind hier auf Mithilfe angewiesen – wenn uns tote Wildvogel-Funde gemeldet werden, holen wir sie zur Untersuchung ab. Es besteht eine hohe Einschleppungsgefahr der Vogelgrippe, deswegen ist es wichtig, achtsam zu sein und die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen“, sagt Dr. Michael Schimanski, Amtstierarzt und Leiter des Teams Veterinärwesen. Mit Hilfe der Wildvogeluntersuchungen soll ein besseres Bild darüber gewonnen werden, ob die Geflügelpest bei Wildvögeln schon in der Region Hannover angekommen ist.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0511-616-22095 an den Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region zu wenden, wenn sie tote Gänse, Enten oder Greifvögel finden.
 
Folgende Hygienemaßnahmen werden allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter empfohlen:

  • Zugänge zu den Geflügelstallungen oder anderen Standorten sollten gegen unbefugten Zutritt gesichert werden.
  • Die Ställe und anderen Standorte sollten von fremden Personen nur in Schutzkleidung (nicht in normaler Straßenkleidung) betreten werden.
  • Außerhalb der Ställe oder der anderen Standorte sollte diese Schutzkleidung nicht getragen werden.
  • Beim Betreten und Verlassen der Ställe sollte eine Schuhdesinfektion erfolgen.
 
In größeren Geflügelhaltungen (ab 1000 Tiere) sind diese und weitere Hygienemaßnahmen verpflichtend einzuhalten.
 
In allen Geflügelhaltungen (auch Hobby) sind folgende Hygienemaßnahmen verpflichtend zu beachten:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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