Lies zum „Insektenschutz-Paket“ im Bundesrat: „Gutes Ergebnis für unseren Niedersächsischen Weg“

Lies zum „Insektenschutz-Paket“ im Bundesrat: „Gutes Ergebnis für unseren Niedersächsischen Weg“
Die heutige Abstimmung im Bundesrat über Änderungen in der Pflanzenschutzanwendungsverordung sowie zum Insektenschutzgesetz kommentiert der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies wie folgt:
„Wir haben uns seit Monaten auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Vereinbarungen, die wir im Niedersächsischen Weg getroffen haben, auch weiterhin Bestand haben können. Wir haben mit dem Niedersächsischen Weg einen Kompromiss ausgehandelt, der von Seiten des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Politik getragen wird. Das ist ein Vertrag, der das Miteinander stärkt. Gemeinsam erreichen wir so mehr für den Naturschutz in Niedersachsen.
Durch die heutige Annahme des Antrages aus Baden-Württemberg im Bundesrat zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung haben wir erreicht, dass die Zusagen für einen fairen Ausgleich für die Landwirtschaft gesichert bleiben. Unser niedersächsischer Antrag wäre noch passgenauer gewesen. Aber es ist trotzdem für den Niedersächsischen Weg aber auch für den Insektenschutz ein großer Erfolg.“
Hintergrund: Durch die Annahme des Antrages ist eine „Öffnungsklausel“ in die Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwVO) eingefügt worden, die die Unterschiede in den Ländern berücksichtigt und über das Bundesrecht hinausgehende Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht.
„Wir haben uns seit Monaten auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Vereinbarungen, die wir im Niedersächsischen Weg getroffen haben, auch weiterhin Bestand haben können. Wir haben mit dem Niedersächsischen Weg einen Kompromiss ausgehandelt, der von Seiten des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Politik getragen wird. Das ist ein Vertrag, der das Miteinander stärkt. Gemeinsam erreichen wir so mehr für den Naturschutz in Niedersachsen.
Durch die heutige Annahme des Antrages aus Baden-Württemberg im Bundesrat zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung haben wir erreicht, dass die Zusagen für einen fairen Ausgleich für die Landwirtschaft gesichert bleiben. Unser niedersächsischer Antrag wäre noch passgenauer gewesen. Aber es ist trotzdem für den Niedersächsischen Weg aber auch für den Insektenschutz ein großer Erfolg.“
Hintergrund: Durch die Annahme des Antrages ist eine „Öffnungsklausel“ in die Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwVO) eingefügt worden, die die Unterschiede in den Ländern berücksichtigt und über das Bundesrecht hinausgehende Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht.
Foto: © 25.06.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie










