Oberbürgermeister Belit Onay hisst Inter* Pride Flagge vor dem Neuen Rathaus

Die Landeshauptstadt Hannover startet gemeinsam mit dem VereinIntergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachen sowie derLandeskoordination Inter* im Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. einePlakatkampagne, die die Sichtbarkeit intergeschlechtlicher Menschen inHannover und Niedersachsen erhöht. Ab dem 26. April werden sich unterdem Motto „Ich bin Inter*... sieht man doch“ erstmaligintergeschlechtliche Menschen an zentralen Plätzen der LandeshauptstadtHannover zeigen – später auch in anderen Städten Niedersachsens. Auf derdazugehörigen Website https://im-nds-ev.de/ichbininter
stellen sie sich vor.
Als Zeichen der Anerkennung und Solidarität für intergeschlechtliche Menschen hisstdie Landeshauptstadt Hannover außerdem zum Start der Kampagne zum ersten Malauch die Inter* Pride Flagge vor dem Rathaus. „Intergeschlechtliche Menschenexistieren, auch in Hannover“, betont Oberbürgermeister Onay. „Sie sindselbstverständlicher Teil unserer Stadtgesellschaft und das erkennen wir an.Sichtbarkeit ist dabei ein erster Schritt.“
Gleiche Rechte und Teilhabe auf kommunaler Ebene
Neben Sichtbarkeit und Aufklärung, ist der Einsatz für gleiche Rechte zentralesAnliegen für intergeschlechtliche Menschen. Gleiche Rechte und Möglichkeiten derTeilhabe betreffen auch kommunale Dienstleistungen. Die Landeshauptstadt Hannoversieht es als ihre Aufgabe, ihre Angebote daraufhin zu prüfen. „Wir müssen uns fragen:Wie zugänglich sind unsere Dienstleistungen auch für Menschen, die sich nicht mit denKategorien Frau oder Mann definieren?“, so Oberbürgermeister Onay. „Dies ist einanspruchsvoller Weg, auf dem wir die ersten Schritte bereits gegangen sind.Gleichzeitig ist es eine Aufgabe, die uns auch in den kommenden Jahren noch begleitenwird – eine Aufgabe, die notwendig und lohnend ist.“
Hintergrund
Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung
Am 25. März 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindernmit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das rein geschlechtsangleichendeOperationen an intergeschlechtlichen Kindern verbietet – ein weiterer Meilenstein hinzur Anerkennung von intergeschlechtlichem Leben in Deutschland nach Änderung desPersonenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019. „Der jahrzehntelange Kampf vonintergeschlechtlichen Menschen für ihr Recht auf körperliche und seelischeUnversehrtheit war teilweise erfolgreich“, bestätigt Julia Gerasch, 1. Vorsitz vonIntergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V. „Die Signalwirkungist eindeutig: Eingriffe dürfen nur nach der informierten Einwilligung der Person selbsterfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden.“
Intergeschlechtliche Menschen
Der Begriff Intergeschlechtlichkeit bezeichnet biologische Besonderheiten bei derGeschlechtsdifferenzierung. Intergeschlechtliche Körper weisen deshalb sowohlMerkmale auf, die üblicherweise einem weiblichen Geschlecht zugeschrieben werden,als auch solche, die im binären System gewöhnlich dem männlichen Geschlechtzugeordnet werden. Es handelt sich also um Menschen, deren geschlechtlichesErscheinungsbild sich von Geburt an – hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen,der Hormonproduktion und der sonstigen körperlichen Erscheinungsform – nicht alseindeutig oder ausschließlich männlich oder weiblich bestimmen lässt.
Intergeschlechtliche Menschen sind in erster Linie Menschen. Von der Medizin oft zu„Syndromen“ erklärt, in der gesellschaftlichen Wahrnehmung unsichtbar, sindintergeschlechtliche Menschen natürliche Varianten menschlichen Lebens.
Inter*
Der Begriff inter* dient als inklusiver Überbegriff dazu, die Vielfalt intergeschlechtlicherKörperlichkeiten, Lebensrealitäten, Erfahrungen und Selbstbezeichnungen zu beschreiben.
Weitere Informationen zum Thema: https://im-nds-ev.de/intergeschlechtlichkeit-was-ist-das
Kontakt und weiterführende Informationen
Informationen zur Kampagne und zum Thema gibt es bei der LandeskoordinationInter*, einem Kooperationsprojekt von Intergeschlechtliche Menschen LandesverbandNiedersachsen e.V. und dem Queeren Netzwerk Niedersachsen, E-Mail: inter@q-nn.de.
Für Fragen zur kommunalen Arbeit für intergeschlechtliche Menschen stehen dieBeauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Landeshauptstadt Hannoverunter der E-Mail: LSBTIQ@Hannover-Stadt.de zur Verfügung.
Fotos: © 26.04.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie










