Stadt schafft Anreiz für die Beherbergung von Geflüchteten

Stadt schafft Anreiz für die Beherbergung von Geflüchteten

Die Landeshauptstadt Hannover stellt sich darauf ein, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen und zu beheimaten. Neben den Notunterkünften auf dem Messegelände und der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft will sie auch die Beherbergung von Geflüchteten bei Privatleuten fördern. Hierzu schafft sie einen finanziellen Anreiz: den Solidaritätscheck.

Oberbürgermeister Belit Onay sagt dazu: „Bei der Landeshauptstadt gibt es keine Denkverbote, wenn es darum geht, die Menschen aus der Ukraine unterzubringen. Wir alle hoffen, dass der Krieg bald endet und die Menschen in ihr Leben in der Ukraine zurückkehren können – doch wir stellen uns darauf ein, dass dies nicht der Fall sein wird.“ Die Landeshauptstadt, so Onay, will deshalb die Möglichkeit privater Unterbringung fördern.

Konkret heißt das: Bei einer Mietdauer von mindestens neun Monaten gewährt die Landeshauptstadt privaten Vermieter*innen eine Prämie von 1.500 Euro bzw. 3.000 Euro bei einer Mietdauer von mindestens 18 Monaten bei der Beherbergung einer Einzelperson. Werden zwei Personen beherbergt läuft sich die Prämie auf 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro. Werden mehr als drei Personen aufgenommen beträgt die Prämie 3.500 Euro bzw. 7.000 Euro. Für den Wohnraum müssen bestimmte Mindeststandards erfüllt sein, wie z. B. eine Mindestgröße des zur Verfügung gestellten Wohnraums.

Der Erste Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover, Axel von der Ohe, stellt klar: „Geflüchtete Menschen in seiner privaten Wohnung unterzubringen, zeugt von großem Engagement. Wir schaffen mit dem Solidaritätsscheck einen Anreiz, um im Wortsinn zusammenzurücken und Schutzsuchende bei uns aufzunehmen.“ Die Schecks seien zudem integrationspolitisch richtig und machen auch finanziell Sinn. „Verglichen mit anderen Formen der Unterbringung ist die Bereitstellung der Schecks ein sehr sinnvolles finanzielles Engagement“, so von der Ohe.

Die Prämie kann von Vermieter*innen ab dem 15.April bis zum 15.Oktober 2022 beantragt werden. Die Prüfung des Antrags findet über die Koordinierungsstelle Flüchtlinge statt. Details werden hierzu noch veröffentlicht.

Eine entsprechende Drucksache wurde im heutigen Finanzausschuss eingebracht und fand einstimmige Zustimmung. Die Verwaltung beginnt nun mit der administrativen Ausgestaltung.
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