Statement enercity CEO: „Erneuerbare gesicherte Leistung darf gegenüber fossiler gesicherter Leistung nicht benachteiligt werden“ 

Statement enercity CEO: „Erneuerbare gesicherte Leistung darf gegenüber fossiler gesicherter Leistung nicht benachteiligt werden“ 


Zu den überarbeiteten Referentenentwürfen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nimmt Aurélie Alemany, CEO von enercity, wie folgt Stellung:

 

Die überarbeiteten Entwürfe für das EEG sowie das Netzpaket bringen Licht und Schatten. Auch wenn der Gesetzgeber etwa in puncto Redispatch nachgebessert hat, sehen wir weiterhin dringenden Anpassungsbedarf. 

 

Besonders kritisch sehen wir die geplante vollständige Abschaffung der Biomethanausschreibungen im EEG.Damit entfällt der einzige etablierte Investitionsrahmen für neue Biomethananlagen in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das darf nicht passieren: Hochflexible Biomethan-KWK-Anlagen können in Zeiten von Dunkelflauten und Netzengpässen zuverlässig erneuerbaren Strom und Wärme bereitstellen. Sie sorgen für Netzstabilität und Versorgungssicherheit, stärken die regionale Wertschöpfung und sind ein wesentlicher Baustein des flexiblen, resilienten und klimafreundlichen Energiesystems der Zukunft. 

 

Die Biomethanausschreibungen sowie der Flexibilisierungszuschlag im EEG müssen daher unbedingt erhalten und weiterentwickelt werden. Erneuerbare gesicherte Leistung darf gegenüber fossiler gesicherter Leistung nicht benachteiligt werden. Die geplante Streichung des §28d EEG sendet das falsche Signal und sollte zurückgenommen werden. Wer hochflexible Biomethan-KWK streicht, streicht ein Stück erneuerbare Versorgungssicherheit.


enerctity

Foto: © 27.07.26 Matthias Falk - hannover_fotografie

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