FAQ zu den Änderungen der Corona-Verordnung

Allgemeines
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Zoos und botanische Gärten
Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?
Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.
Weitere Freizeitaktivitäten
Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?
Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.
Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.
Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.
Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).
Museen etc.
Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?
Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
Kulturelle Veranstaltungen
Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?
Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.
Testungen
Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?
Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.
Wo kann ich mich denn dann testen lassen?
Unter Aufsicht kann man sich
a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.
Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden?
Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?
Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.
Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.
Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?
Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.
Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?
Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.
Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?
Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.
Foto: © 09.05.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie

Spatenstich zum Baubeginn der enercity-Großwärmepumpe am Klärwerk Herrenhausen - Nächster Meilenstein für die grüne Fernwärme in Hannover enercity beginnt mit dem Bau einer Großwärmepumpe am Klärwerk Erneuerbare Wärme für bis zu 13.000 Haushalte Kohleausstieg rückt näher: Block 1 des Kraftwerks geht in Kürze vom Netz Der Kohleausstieg in Hannover nimmt weiter konkrete Formen an: Mit einem symbolischen Spatenstich beginnen heute die Arbeiten am Klärwerk Hannover für eine Großwärmepumpe. Diese Anlage wird ab 2027 eine Schlüsselrolle in der klimafreundlichen Wärmeversorgung der Landeshauptstadt spielen. Die Klarwasser-Wärmepumpe wird eine thermische Leistung von 30 Megawatt haben und soll jährlich rund 130.000 Megawattstunden produzieren. Sie deckt vor allem während der Wintermonate sieben bis acht Prozent des Jahreswärmebedarfs Hannovers. Insgesamt investiert enercity rund 56 Millionen Euro, gefördert wird das Projekt durch einen Zuschuss in Höhe von 22,5 Millionen Euro aus dem Programm ,,Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ” (BEW). ,,Die Energiewende ist ein Kraftakt, der gemeinsam am besten gelingt. Kommunale Energieunternehmen brauchen eine verlässliche Förderung und stabile Rahmenbedingungen, um die großen Investitionen zu stemmen”, sagt Prof. Dr. Marc Hansmann, Vorstand für Finanzen und Infrastruktur bei enercity. ,,Dafür bringen wir das Know-how und die Expertise mit, wie wir die Wärmewende bezahlbar gestalten und dabei auf die bestmöglichen Lösungen setzen. Das verdeutlicht das Projekt der Großwärmepumpe am Klärwerk, wo wir von einer konstant hohen Ausgangstemperatur des Wassers profitieren. Das sichert eine effiziente Wärmeversorgung für bis zu 13.000 Haushalte in Hannover”, sagt Hansmann. Die vorhandene Wärme wird dem aufbereiteten Abwasser entzogen, auf ein höheres Temperaturniveau gebracht und ins Fernwärmenetz eingespeist. Das Klarwasser, das auch in den Wintermonaten eine Temperatur von 12-16 Grad Celsius hat, wird erst durch einen Filter und dann durch Wärmepumpenmodule geleitet. Dabei wird dem Wasser Energie entzogen, so dass sich die Temperatur des Wassers reduziert. Das Energiepotenzial wird wiederum genutzt, um das für die Fernwärme benötigte Wasser auf eine Betriebstemperatur von 95 Grad Celsius zu erwärmen. Klärwerkswärme als lokale Quelle für die urbane Wärmewende „Wärme aus der kommunalen Abwasseraufbereitung leistet einen effektiven Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung”, betont Anja Ritschel, Wirtschafts- und Umweltdezernentin der Landeshauptstadt Hannover. Besonders in Ballungsgebieten, wo täglich viel Abwasser entsteht, bestehe auch ein erhöhter Wärmebedarf. „Wärme aus dem Klärwerk ist eine konstante, lokale Energiequelle, die wir nutzen können”, so Ritschel. „Mit der Großwärmepumpe am Klärwerk Herrenhausen schließen wir Kreisläufe und setzen Energie dort ein, wo sie gebraucht wird – das ist gelebte Kreislaufwirtschaft.” Gebaut wird die Großwärmepumpe auf dem Gelände der Stadtentwässerung Hannover von der enercity-Tochter enercity contracting . Nach dem Errichten des Betriebsgebäudes können ab Frühjahr 2026 die Montagearbeiten beginnen. Ende 2026 ist die erste Inbetriebnahme geplant und ab 2027 der Regelbetrieb. „Als kommunaler Betrieb tragen wir gern zum Gelingen der Wärmewende bei. Die Stadtentwässerung Hannover als zertifizierter Umweltbetrieb unterstützt den Bau der Großwärmepumpe ausdrücklich. Für die Entnahme des Klarwassers wird ein Ablaufbauwerk so gestaltet, dass enercity die Großwärmepumpe einfach anschließen und effizient betreiben kann. Die Entnahme von Restwärme aus dem Ablauf des Klärwerks führt zu keiner Beeinträchtigung der biologischen Reinigungsleistung im Klärwerk“, erläutert Martin Kramer, kommissarischer Betriebsleiter der Stadtentwässerung Hannover. 14 klimafreundliche Ersatzanlagen für das Kohlekraftwerk Der Wärmesektor verursacht rund 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. In Hannover ersetzt enercity deshalb das Kohlekraftwerk in Stöcken schrittweise durch 14 neue, klimafreundliche Erzeugungsanlagen (u.a. Geothermie, Klärschlammverwertung, Biomasse-Heizkraftwerk). Ziel ist es, das Kohlekraftwerk bis Ende 2027 stillzulegen, die Abschaltung des ersten Blocks steht bereits in Kürze bevor. Dadurch wird Hannovers Wärmeversorgung klimafreundlich und zunehmend unabhängiger von fossilen und teuren Energieimporten. Großwärmepumpen sind dabei ein zentraler Baustein. Sie ersetzen fossile Energien, arbeiten emissionsfrei und nutzen Energiequellen aus der Umwelt. ,,Die Wärmepumpe am Klärwerk wandelt Restwärme effizient in nutzbare Heizenergie um”, sagt Michael Hartung, Geschäftsführer der enercity Contracting GmbH. ,,Das Klärwerk wird damit auch noch zu einem großen Wärmeerzeuger, der nun direkt ins Fernwärmenetz Hannovers einspeist.” Die Fernwärme ist elementarer Baustein für die Wärmewende der Landeshauptstadt. Das Fernwärmenetz wird kontinuierlich erweitert – von derzeit etwa 360 Kilometern auf rund 550 Kilometer. Bis 2040 werden etwa 18.000 Gebäude in Hannover von klimaneutraler Fernwärme versorgt - fünfmal so viele wie heute. enercity Fotos: © 12.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Neugestaltung Schillerstraße beginnt: Erneuerung der Kanalisation ab Montag Parallel zur Prinzenstraße wird nun mit der Neugestaltung der Schillerstraße begonnen. Sie wird die nächste Straße, die zu einer klima-resilienten Innenstadt beitragen soll. Dafür sind im ersten Schritt umfangreiche Leitungsbauarbeiten erforderlich. Die Stadtentwässerung Hannover beginnt ab Montag, 22. September, mit der Erneuerung der Kanalisation. Bereits ab Montag, 15. September, finden Kampfmittelsondierungen statt. Die Arbeiten werden zunächst bis zur Weihnachtspause am Samstag, 15. November, andauern und im Januar 2026 fortgesetzt. Direkt im Anschluss erfolgt dann ab Sommer 2026 der Straßenausbau. Die Rosenstraße wird während der Leitungsbaumaßnahme zur Sackgasse, in der Schillerstraße wird der Verkehr im Einrichtungsverkehr an der Baustelle vorbei geleitet, der Fuß- und Radverkehr wird im Nahbereich der Baustelle umgeleitet. Die Verkehrsführung in den folgenden Bauphasen wird jeweils vor Änderung der Verkehrsführung bekannt gemacht. Die Gesamtbauzeit der Maßnahme beträgt circa zwei Jahre. Landeshauptstadt Hannover Foto: © 11.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Circus-Theater Roncalli mit Bernhard Pauls neuem Meisterwerk „ARTistART" gastiert vom 05. September bis 12. Oktober 2025 auf dem Waterlooplatz in Hannover Roncalli ist da. Bei bestem Reisewetter rollte der Sonderzug des Circus-Theater Roncalli am Dienstag, 02.09.2025, in Hannover Linden an: Über 80 historische Wagen aus der Sammlung von Bernhard Paul auf 33 Wagons mit 100 Achsen bildeten den genau 653 m langen Express-Güterzug, der mit 1.278 t Gesamtgewicht von der Clownsgarderobe über die Materialwagen, Caféwagen und Schneiderei alles transportiert, was die nostalgische Circuswelt für ihr Gastspiel auf dem Waterlooplatz benötigt. Als einziger Circus in Europa reist Roncalli noch über die Schiene und transportiert fast die gesamte Circusstadt nachhaltig mit Ökostrom per Bahn. Bereits während des Entladevorgangs machten sich die Roncalli-Mitarbeitenden an den Aufbau der nostalgischen Circuslandschaft auf dem Waterlooplatz, in der die rund hundert Mitarbeitenden – bestehend aus Artistinnen, Musikern, Tänzerinnen und Requisiteuren – ihr Zuhause finden. Vom 05. September bis 12. Oktober 2025 gastiert das Circus-Theater Roncalli mit seinem weiß-blauen Zeltpalast wieder auf dem Waterlooplatz in Hannover. Mit im Gepäck: Bernhard Pauls neuestes Meisterwerk „ARTistART“. Das Circus-Theater präsentiert seinen Gästen die wohl magischste Hommage an die Kunstwelt, die ein Circus je geboten hat. In dem – laut Andy Warhol – „wundervollsten Circus der Welt“ verneigen sich die Roncalli-Künstler vor Größen wie Frida Kahlo oder Keith Haring und entführen ihre Gäste dabei auf eine poetische Reise ins Manegenrund. Wenn Kunst auf Zirkus trifft, entsteht eine magische Fusion aus atemberaubender Artistik, charmanter Clownerie und der typischen Roncalli- Atmosphäre. Von Hannover in die Welt Seit der Uraufführung 1976 steht der Name Roncalli für die Erneuerung der Circuskunst und für kreative künstlerische Impulse weit über die Manege hinaus. Der internationale Durchbruch gelang dem Circusgründer Bernhard Paul mit seiner innovativen Inszenierung „Die Reise zum Regenbogen“, die 1982 auch in Hannover Premiere feierte. Seitdem begeistert der „Erneuerer der Circuskunst“ (Herald Tribune) mit seinen künstlerischen Konzepten, die Nostalgie und Moderne erlebbar machen, sein Publikum auf der ganzen Welt, von Köln über München bis nach Wien, Sevilla, Kopenhagen, Moskau oder New York. Auszeichnungen wie das Deutsche Verdienstkreuz, der Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen und der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigen das langjährige Engagement Bernhard Pauls für die Circuswelt. Was mit einem Jugendtraum und einem ausrangierten Circuswohnwagen begann, hat sich in den vergangenen knapp fünf Jahrzehnten zu einem Live-Entertainment-Unternehmen entwickelt, das weltweit bewundert wird. 80 historische Wagen, nostalgische Foodtrucks sowie rund hundert Mitarbeiter, bestehend aus Artisten, Musikern und Requisiteuren, sorgen für das typische Roncalli - Flair. Internationale Spitzenartisten und hochkarätige Clownerie verzaubern die Gäste im, laut Andy Warhol, „wundervollsten Circus der Welt“. 1.316 Personen finden in dem ikonischen Zelt Platz. Über 10.000 LED-Lichter und Messinglampen tauchen die gesamte Roncalli-Stadt in nostalgisches Licht. Seit 2018 ist das Circus-Theater Roncalli tierfrei. Von New York nach Hannover Mit überwältigendem Erfolg verzauberte Roncalli im Winter 2023 erstmals das Publikum in der US - Metropole New York: Über 100.000 Zuschauer sahen die Show im Big Apple Circus neben der Metropolitan Opera und ließen sich von ‚Der Reise zum Regenbogen‘ in ihren Bann ziehen. Unter ihnen Stars wie Robert De Niro, Scarlett Johansson und Isabella Rossellini. Einige der New Yorker Artisten werden auch den Besuchern in Hannover eine bunte Mischung aus hochkarätiger Clownerie, Tanz, Live-Musik und spektakulärer Spitzenartistik bieten: Spektakulär, mitreißend und poetisch! Den Rahmen für das einzigartige Spektakel bildet das Roncalli Royal Orchestra unter der langjährigen Leitung von Georg Pommer, seit 47 Jahren fester Bestandteil der Roncalli Traumwelt. So entsteht der einzigartige Roncalli-Zauber! Roncalli Fotos: © 08.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

„Wir haben das gleiche Ziel!“ - Das MUSEUM Wilhelm BUSCH und das Kulturzentrum Faust batteln sich beim Tauziehen und geben eine Kooperation bekannt, die vielfältige Angebote umfasst Am Freitagmittag haben sich auf der Dornröschenbrücke zwischen Linden und der Nordstadt die Teams des MUSEUM Wilhelm BUSCH und des Kulturzentrum Faust getroffen, um sich symbolisch zu batteln. Zwar kam es nicht zur traditionellen „Gemüseschlacht“, bei der sich die benachbarten Stadtviertel Anfang der 2000er-Jahre regelmäßig mit Tomaten bewarfen, aber ein Tauziehen sollte klären, wer den Kürzeren zieht. Hintergrund der ungewöhnlichen Aktion waren die Debatten über Kulturkürzungen und -förderungen. So gibt es die generelle Tendenz, Kultureinrichtungen wie Faust und BUSCH je nach Förderstrategie gegeneinander auszuspielen. Sogenannte Leuchttürme stehen dann gegen Soziokultur, Subkultur gegen Hochkultur. In Zeiten knapper Kassen kämpft dann Kultur gegen Kultur. „Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren, sondern ziehen an einem Strang. Die Gesellschaft und die Kulturszene brauchen eine große Bandbreite und wir bleiben solidarisch. Faust und BUSCH gehen unterschiedliche Wege, haben aber das gleiche Ziel: den Diskurs, die Vernetzung und die Teilhabe voranzubringen, Kultur zu ermöglichen und Demokratie zu fördern“, sagte Eva Jandl-Jörg, Direktorin des MUSEUM Wilhelm BUSCH. „In Zeiten des Sozialabbaus müssen wir für die soziale und kulturelle Infrastruktur kämpfen, sie ist die DNA unserer Stadtgesellschaft. Umso wichtiger ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen“, ergänzte Jörg Smotlacha, Sprecher des Kulturzentrums Faust. So haben sich die beiden benachbarten Einrichtungen am Freitag auf der Dornröschenbrücke nach dem Tauziehen nicht mit Gemüse beworfen. Stattdessen gab es veganes Gulasch – nachhaltig und verbindend, Gemüsesuppe statt -schlacht. Außerdem verkündeten die beiden Häuser eine Kooperation, die mehrere niedrigschwellige Angebote umfasst: unter anderem einen gemeinsamen Graffiti Workshop, bei dem am Ende eine Wand in der Faust neugestaltet wird, einen Poetry Slam zur bevorstehenden Ausstellung im MUSEUM Wilhelm BUSCH, eine zweiteilige Führung durch beide Häuser und zu ihrer Geschichte sowie eine Diskussionsrunde zum Thema Widerstand. Apropos Widerstand: Am 27. September eröffnet das MUSEUM Wilhelm BUSCH die Ausstellung „BÖSE?! Widerstand und Verbrechen - 160 Jahre Max und Moritz“. Dazu Eva Jandl-Jörg: „Hier begegnen die Besucher*innen den bösen Buben, Wilhelm Busch und weiteren zeitgenössischen Künstler*innen und erfahren, wie alles kam, wie es eben kam. Wer kennt die beiden heute noch und was verbindet man mit ihnen? Welche Rolle spielen Ungehorsam, Widerstand und Verbrechen in Buschs Geschichten? Und wie gegenwärtig sind diese Themen in unserer Gesellschaft? Karikaturen und Satire bieten immer die Möglichkeit, gesellschaftliche Fragen aufzuwerfen - und so verbinden wir die Klassiker mit dem aktuellen Geschehen.“ Auch das Kulturzentrum Faust hatte Neuigkeiten zu verkünden, unter anderem die künftige Nutzung der ehemaligen Kunsthalle Faust als ausschließlicher Proberaum für Tanz. "Wir freuen uns sehr, dass der TanzRAUM Faust nun ganzjährig der freien Tanzszene Hannovers kostenfrei als Proberaum zur Verfügung gestellt werden kann und wir damit nachhaltig die Tanzszene Hannovers stärken können“, sagte Jörg Smotlacha. Cosma Jo Gagelmann aus dem Team der Warenannahme berichtete außerdem nicht nur über den gelungenen Generationenwechsel bei der Faust, sondern auch, dass es gelungen sei, die einst männlich dominierte Veranstaltungsbranche gründlich umzukrempeln: Inzwischen würden beispielsweise mehr weiblich gelesene Personen für Lesungen gebucht als männliche. Am Ende betonten beide Häuser noch einmal die Freude über ihre bereichernde Zusammenarbeit: Diese Kooperation bringt besondere Synergien mit sich und ist der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst/Kulturzentrum Faust Fotos: © 07.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

infa 2025: Erlebnis- und Einkaufsmesse vom 11. bis 19. Oktober in Hannover Hannover – Erleben, entdecken, einkaufen - vom 11. bis 19. Oktober präsentiert sich auf dem Messegelände Hannover wieder die infa. Die Veranstaltung gilt als Deutschlands schönste Einkaufsmesse und findet in diesem Jahr bereits zum 71. Mal statt. Erwartet werden über 700 Aussteller aus unterschiedlichen Branchen, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen, darüber hinaus gibt es ein buntes und vielseitiges Informations- und Unterhaltungsprogramm. Die Messe ist in mehrere Themenwelten gegliedert. In Halle 19 befindet sich der Bereich „LEBENSART“, in dem Mode, Mobiliar, Kunst, Design, Accessoires und gastronomische Angebote präsentiert werden. In der Halle 21 lädt die "Markthalle" mit kulinarischen Spezialitäten, Delikatessen und Küchenutensilien zum Entdecken ein. Beauty-, Wellnessprodukte sowie Yoga-, Pilates- und Entspannungsworkshops sind in Halle 23 zu finden, während die Halle 24 ganz im Zeichen der „Christmas“, Deutschlands schönster Weihnachtswelt, steht. Dort werden Weihnachtsdekoration, Geschenkartikel und Kunsthandwerk angeboten. Ebenfalls in Halle 23 ist der „Basar der Nationen“ untergebracht, der traditionell ein internationales Sortiment von Kunsthandwerk und Spezialitäten zeigt. Wer sich für Bauen, Wohnen, Modernisieren und Einrichten interessiert, findet in den Hallen 20 und 22 die richtigen Ansprechpartner. Auf dem Freigelände wird die Messe durch Food Trucks ergänzt, die angesagte Streetfood-Spezialitäten bereithalten. Neben den bekannten Themenwelten bietet die infa mehrere Sonderformate an, die jeweils an bestimmten Tagen oder Wochenenden stattfinden. Bereits am ersten Messewochenende (11. bis 12. Oktober) steigt die große Oldtimer-Parade auf dem Freigelände, außerdem öffnet die Babymesse infalino in Halle 25. Dort erhalten werdende Eltern und junge Familien Informationen und Produkte rund um Schwangerschaft, Geburt und Kleinkind. Vom 11. bis 13. sowie vom 17. bis 19. Oktober wird in Halle 21 die infa regional ausgerichtet. Hier stehen regionale Anbieter im Mittelpunkt, die Lebensmittel, Getränke und handgefertigte Produkte vorstellen. Hobbyisten kommen vom 17. bis 19. Oktober bei der infa kreativ in Halle 25 auf ihre Kosten. Workshops und Mitmachaktionen rund um Malen, Nähen oder Basteln bilden das Kernstück dieses Bereichs. Neu in diesem Jahr ist das Format „Entkorkte Kunst“, bei dem Besucherinnen und Besucher Bilder unter fachlicher Anleitung gestalten können. Angeboten werden sowohl kurze 45-Minuten-Workshops als auch zweistündige Malsessions, jeweils mit anregender Weinbegleitung. Hierfür sind separate Tickets notwendig. Ebenfalls neu: die Genusslounge, die am ersten Messewochenende Premiere feiert. Am 11. und 12. Oktober stehen hier Verkostungen von Getränken im Vordergrund. Besucherinnen und Besucher können verschiedene Weine, Craft-Biere sowie Spirituosen wie Gin, Whisky oder Rum probieren und sich von Expertinnen und Experten beraten lassen. Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, bekommt in zusätzlich buchbaren Spezial-Tastings von ausgewiesenen Kennern das entsprechende Know-how vermittelt. Besonderes Augenmerk legt die Messe in diesem Jahr auf den Grow & Glow Tag, der am Freitag, 17. Oktober, stattfindet. Im Mittelpunkt steht dabei die Sichtbarkeit von Frauen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Geplant sind Panels, Gesprächsrunden und Keynotes zu Themen wie berufliche Entwicklung, Gesundheit, Finanzen, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Ziel ist es, Frauen eine Networking-Plattform zu geben und Themen, die sie betreffen, stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Über die verschiedenen Themenwelten hinaus bietet die infa ein großes Rahmenprogramm mit Vorträgen, Kochvorführungen, Kulturbeiträgen und Mitmachaktionen. Damit richtet sich die Messe an ein breites Publikum, das sowohl Informationen und Beratung als auch Unterhaltung sucht. Veranstalter ist die Deutsche Messe AG. Die Öffnungszeiten sind täglich von 10 bis 18 Uhr. Eintrittskarten sind online im Vorverkauf erhältlich. Die Tickets berechtigen gleichzeitig zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum Hannover. infa 2025 – 11. bis 19. Oktober, täglich von 10 bis 18 Uhr, Messegelände, Hannover. info Messe Fotos: © 04.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Ausstellung „Mach es sichtbar“ sensibilisiert für das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz „Mach es sichtbar – gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz“ heißt eine Ausstellung der Polizeidirektion Hannover, die ab morgen (30. August) bis zum 22. September im Neuen Rathaus zu sehen ist. Oberbürgermeister Belit Onay, Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten und Hannovers Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe haben die Ausstellung heute (29. August) eröffnet. Gezeigt werden 32 Exponate - Skulpturen, teilweise interaktive Installationen, Gemälde, Plakate, Texte, ein Song und Fotos. Jedes der Werke bietet einen einzigartigen Einblick in die Perspektiven und Gedanken der beteiligten Mitarbeitenden der Polizei in Niedersachsen zu diesem Thema. Die Ausstellung im Bürgersaal des Neuen Rathauses, Platz der Menschenrechte 1, ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Es ist eine Veranstaltung der Polizeidirektion Hannover (PD) in Kooperation mit dem Kommunalen Präventionsrat der Landeshauptstadt Hannover. Engagierte Polizist*innen betätigten sich künstlerisch Was verbinden Mitarbeitende der Polizei Niedersachsen mit sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz? Diese Frage stellten sich die PD-Gleichstellungsbeauftragten Simone Kellner und Anette Wolf und riefen interessierte Mitarbeitende der eigenen PD, aber auch der Polizeidirektion Braunschweig und des Landeskriminalamtes, dazu auf, sich künstlerisch zu betätigen. Die 32 Exponate sind berührend, erschreckend und teilweise erschütternd. Sie enttabuisieren, regen zum Nachdenken an und provozieren. Vor allem aber tragen sie dazu bei, Verantwortliche und Mitarbeitende zu sensibilisieren und sie zu bestärken, Haltung zu zeigen und füreinander einzustehen. „Es ist wichtig, in Institutionen und Organisationen eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens zu verankern. Das bedeutet, Verantwortliche zu schulen, klare Verhaltensregeln zu etablieren und eine Atmosphäre des Respekts und der Wertschätzung zu schaffen. Die Ausstellung macht die Auswirkungen von sexueller Belästigung auf künstlerische Weise sichtbar und fordert uns auf, unsere Haltung zu hinterfragen und aktiv für eine Gesellschaft einzutreten, in der jeder Mensch sich sicher und respektiert fühlen kann“, sagte Belit Onay bei der Ausstellungseröffnung. „Beschäftigte, egal in welcher Organisation oder bei welchem Arbeitgeber sie arbeiten, haben das Recht auf einen Arbeitsplatz, der frei ist von Einschüchterungen und Diskriminierung, wo ihre Würde geachtet und ihre Individualität und Persönlichkeit respektiert wird“, unterstrich Gwendolin von der Osten. „Eine Organisationskultur, die sich durch respektvolles Verhalten auszeichnet, bildet die Basis für ein gutes, auch nach außen strahlendes Arbeitsklima. Sie fördert eine wertschätzende, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ist ein Fundament für einen menschlich und rechtlich richtig ausgerichteten Kompass insbesondere auch in volatilen, fordernden Zeiten, wie wir sie aktuell erleben.“ Axel von der Ohe betonte: „Diese Ausstellung zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie wichtig es ist, gesamtgesellschaftliche Probleme wie sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sichtbar zu machen, um aktiv dagegen vorzugehen. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass sich alle Menschen sicher und respektiert fühlen können. Das Sicherheitsempfinden ist ein Grundpfeiler für eine lebendige, offene und inklusive Gesellschaft. Sicherheit ist nicht nur die Abwesenheit von Gefahr, sondern auch das Vertrauen, dass wir gemeinsam für ein respektvolles Miteinander sorgen und Zivilcourage zeigen.“ Die PD-Gleichstellungsbeauftragten Simone Kellner und Anette Wolf bieten sechs Führungen an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Termine: Dienstag, 2. September, 10 Uhr, Mittwoch, 10. September, 15 Uhr, Montag, 15. September, 11 Uhr, Dienstag, 16. September, 13 Uhr, Donnerstag, 18. September, 13 Uhr, und Sonntag, 21. September, 12 Uhr. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 01.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Sportstätteninvestitionsprogramm für Bäderinfrastruktur: Land investiert insgesamt 25 Millionen Euro in Lehrschwimmbecken und vereinsgebundene Sportstätten Behrens: „Jedes Kind in Niedersachsen soll die Möglichkeit haben, schwimmen zu lernen. Wir unterstützen Kommunen dabei, dafür die nötige Infrastruktur bereitzustellen“ Mit dem Sportstätteninvestitionsprogramm in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro wird die Infrastruktur von kommunalen und vereinsgebundenen Sportstätten landesweit modernisiert. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sanierung von Lehrschwimmbecken in Hallenschwimmbädern – ein entscheidender Schritt, um Kindern auch künftig das Schwimmenlernen zu ermöglichen. Am 7. Mai 2025 wurde die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht. Bis zum 30. Juni hatten Kommunen Zeit, Förderanträge an das Land zu stellen. Nach Abschluss der Antragsprüfung steht fest: In 16 Kommunen können Lehrschwimmbecken saniert werden. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Unser Ziel ist klar: Jedes Kind in Niedersachsen soll die Möglichkeit haben, schwimmen zu lernen. Schwimmen zu können ist eine grundlegende Fähigkeit, die für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern entscheidend ist. Mit unserer Investition unterstützen wir Kommunen dabei, die nötige Infrastruktur bereitzustellen, damit Schwimmunterricht auch in Zukunft zuverlässig stattfinden kann. Denn Schwimmen ist nicht nur gesund und macht Spaß – es ist eine lebenswichtige Fähigkeit, die allen Kindern zugänglich sein muss.“ Das Programm umfasst 20 Millionen Euro für den kommunalen Sportstättenbau, die über das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung abgewickelt werden. Es ist eine Förderung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich – bei finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 80 Prozent. Weitere 5 Millionen Euro fließen in den Vereinssportstättenbau und werden über den Landessportbund Niedersachsen e. V. gefördert. Bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni 2025 sind insgesamt 97 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 126,4 Millionen Euro eingegangen. Niedersächsisches Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung Fotos: © 01.09.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

POL-H: Hannover-Bult: Amokalarm an Schule - Großeinsatz der Polizei entpuppt sich als Fehlalarm Am heutigen Freitagmorgen, 29.08.2025, hat der Amokalarm an einer Schule im hannoverschen Stadtteil Bult einen umfangreichen Einsatz von Polizei und Rettungskräften ausgelöst. Innerhalb kürzester Zeit waren zahlreiche Einsatzkräfte vor Ort, um die Lage professionell zu bewältigen. Der Einsatz wurde abgebrochen, als sich herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Gegen 08:30 Uhr wurde der Amokalarm ausgelöst, ein technisches System, das speziell für Notfälle dieser Art installiert ist. Unmittelbar nach dem Eingang des Alarms eilten Rettungs- und Polizeikräfte mit hoher Priorität zum Einsatzort. Der Bereich um die Schule wurde großräumig abgesperrt. Mit entsprechender Ausrüstung und Bewaffnung gingen die Einsatzkräfte taktisch und umsichtig vor, um auf eine potenziell ernste Bedrohung konsequent reagieren zu können. Die Schule wurde durchsucht und parallel evakuiert. Schülerinnen und Schüler wurden geordnet herausgeführt und den bereitstehenden Rettungskräften übergeben. Eine benachbarte Firma unterstützte die Rettungskräfte bei der Versorgung der Evakuierten. Im Lauf der polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass ein technischer Defekt den Alarm ausgelöst hatte. Gegen 10:30 Uhr war der Einsatz beendet. Durch die großräumigen Absperrungen war während des Einsatzes auch das Umfeld der Schule betroffen. Dies führte zu Einschränkungen für Verkehrsteilnehmende sowie für Besuchende und Patientinnen und Patienten des nahegelegenen Krankenhauses. Medizinischen Notfällen wurde der Zugang zum Krankenhaus über gesicherte Wege jederzeit ermöglicht. Gegen 09:15 Uhr kam es zudem zu einem weiteren Amokalarm an einer Gesamtschule in Ronnenberg-Hemmingen. Auch hier reagierten Polizei und Rettungskräfte schnell, professionell und taktisch umsichtig. Nach den eingeleiteten Maßnahmen stellte sich heraus, dass der Alarm ebenfalls unbegründet war. Er war durch ein Missverständnis in Bezug auf die Schule in Hannover und damit kursierende Falschinformationen in der Schülerschaft zustande gekommen. Letztlich handelte es sich auch hier um einen Fehlalarm. /ms, pol Polizeidirektion Hannover Fotos/Video: © 29.08.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

FW Hannover: Großbrand einer Turnhalle in Hannover-Misburg Seit Donnerstagabend brennt im hannoverschen Stadtteil Misburg-Nord die Turnhalle der Grundschule Mühlenweg. Rund 110 Einsatzkräfte konnten den Brand mittlerweile unter Kontrolle bringen. Ein Übergreifen auf das benachbarte Schulgebäude konnte verhindert werden, die Turnhalle brannte jedoch nahezu vollständig nieder. Aufgrund der massiven Rauchausbreitung wurden die Anwohner*innen aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Einsatzmaßnahmen dauern aktuell noch an. Um 18:44 Uhr gingen bei der Feuerwehr Hannover mehrere Meldungen über den Brand eines Baugerüsts an der Turnhalle der Grundschule Mühlenweg in Hannover-Misburg ein. Die kurz darauf eintreffenden Kräfte der Feuerwehr stellten fest, dass der Brand bereits auf das Gebäude übergegriffen hatte und lösten Großalarm für die Feuerwehr Hannover aus. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich keine Personen in dem Gebäude. Zeitgleich wurde ein massiver Löschangriff eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Noch während der ersten Löschmaßnahmen kam es aber zu einer rasanten Brandausbreitung, infolge derer eine Teleskopmastbühne der Feuerwehr beschädigt und zwei Feuerwehrangehörige verletzt wurden. Der Rettungsdienst behandelte die Verletzten umgehend und brachte sie in eine hannoversche Klinik. Sie erlitten Brandverletzungen an den Händen. Ein Feuerwehrangehöriger konnte die Klinik bereits wieder verlassen. Trotz des umfassenden Löschangriffs hatte der Brand sich in kurzer Zeit auf die gesamte Turnhalle ausgebreitet. Die Einsatzkräfte legten daher die Priorität darauf, benachbarte Schulgebäude zu schützen. Nach drei Stunden intensiver Löscharbeiten stellt sich die Situation aktuell so dar, dass der Brand unter Kontrolle gebracht ist. Die Turnhalle ist zum Großteil ausgebrannt. Da das Dach der Halle eingestürzt ist, sind die Nachlöscharbeiten komplex. Es ist damit zu rechnen, dass diese Arbeiten noch bis in die Nacht andauern werden. Oberbürgermeister Belit Onay machte sich noch während der Löscharbeiten ein Bild von dem Einsatz und führte hierzu aus: "Der Großbrand der städtischen Schulturnhalle der Grundschule Mühlenweg hat vermutlich zu einem Millionenschaden geführt und ist ein harter Schlag für unsere Schülerinnen und Schüler und die dort trainierenden Sportvereine. Ich danke allen Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei für ihren mutigen und schnellen Einsatz und wünsche den verletzten Feuerwehrangehörigen schnelle Genesung." Der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Hannover, Gregor Fleischmann, ergänzte hierzu: "Aufgrund der dynamischen Brandausbreitung war dieser Einsatz für die Feuerwehr sehr fordernd. Der Umstand, dass durch die hohe Intensität zwei Feuerwehrangehörige Brandverletzungen davongetragen haben und ein Hubrettungsgerät beschädigt wurde, zeigt deutlich, mit welchen Risiken die Einsatzkräfte zu kämpfen hatten. Ich bin daher dankbar, dass keine weiteren Verletzten zu beklagen sind und eine Brandausbreitung auf weitere Schulgebäude verhindert werden konnte." Hans Jürgen Licht, Leiter des Fachbereichs Schulen der Landeshauptstadt Hannover, betont, dass der Unterricht für alle Schüler und Schülerinnen der Grundschule Mühlenweg am morgigen Freitag ausfallen wird. Die Rauchwolke des Brandes war über weiten Teilen des Ostens von Hannover zu erkennen. Vorsorglich wurden die Bewohnenden der betroffenen Bereiche über die Warnapps NINA und KATWARN gebeten, Türen und Fenster geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen abzuschalten. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind mit 110 Einsatzkräften vor Ort und in der Einsatzleitung im Einsatz. Zusätzlich sind 97 weitere Einsatzkräfte in den Feuer- und Rettungswachen sowie in den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr für mögliche parallele Einsätze in Bereitschaft. Zur Schadenhöhe und der Brandursache können von Seiten der Feuerwehr derzeit keine Angaben gemacht werden. Feuerwehr Hannover: Fotos/Video: © 22.08.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

"Oper für alle" Klassik Open Air am 22. und 23. August im Maschpark - freier Eintritt Beim diesjährigen Klassik Open Air Konzert im Maschpark präsentiert Dirigent Stanislav Kochanovsky mit der NDR Radiophilharmonie Werke von Tschaikowsky, Borodin, Puccini u. a. Es hat mittlerweile Kultstatus: Alljährlich lässt das Hannover Klassik Open Air Tausende in den Maschpark strömen. Das Motto des Events "Oper für alle" hält, was es verspricht. Denn bei freiem Eintritt kommen hier wirklich alle auf ihre Kosten. Vom Operninsider bis zum Klassikneuling kann jede und jeder auf den Parkwiesen die Picknickdecke ausbreiten, genüsslich der Musik lauschen und das Geschehen auf der Bühne vor dem Neuen Rathaus auf zwei großen Videoleinwänden mitverfolgen. Das besondere Highlight beim Hannover Klassik Open Air 2025: Am Pult steht diesmal der Chefdirigent der NDR Radiophilharmonie Stanislav Kochanovsky. Er verbindet bei seinem ersten Hannover Klassik Open Air ein Best-of aus bekannten Opern von Borodin und Tschaikowsky mit Massenet, Korngold sowie Italienischem von Puccini & Co. Wie bereits in den letzten Jahren übernehmen die Solo-Partien internationale Sängerpersönlichkeiten der Spitzenklasse. Die Sopranistin Oksana Dyka gab beispielsweise unter Regielegende Franco Zeffirelli eine gefeierte Tosca und Turandot. An der New Yorker Met ist die Ukrainerin ebenso regelmäßig zu Gast wie an den wichtigsten Opernhäusern Europas. International gefragt ist auch der russisch-österreichische Bariton Boris Pinkhasovich. Auftritte führen ihn u. a. zum Londoner Covent Garden, zur Bayerischen und Wiener Staatsoper und an die Mailänder Scala. Der Jüngste des Solisten-Trios ist der armenische Tenor Liparit Avetisyan. Er hat bereits ein beeindruckendes sängerisches Portfolio - darunter Auftritte an der Seite von Pretty Yende, unseres letztjährigen Open-Air-Stars - und wurde nicht nur einmal mit dem jungen Pavarotti verglichen. Fotos: © 20.08.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie