FAQ zu den Änderungen der Corona-Verordnung

Allgemeines
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Zoos und botanische Gärten
Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?
Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.
Weitere Freizeitaktivitäten
Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?
Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.
Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.
Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.
Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).
Museen etc.
Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?
Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
Kulturelle Veranstaltungen
Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?
Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.
Testungen
Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?
Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.
Wo kann ich mich denn dann testen lassen?
Unter Aufsicht kann man sich
a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.
Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden?
Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?
Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.
Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.
Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?
Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.
Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?
Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.
Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?
Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.
Foto: © 09.05.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie

„Unboxing Hannover“ - Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) präsentiert neue Leitkampagne Hannovers Hannover startet mit „Unboxing Hannover“ eine neue Leitkampagne zur Imagebildung, die bekannte und unbekannte Seiten der gesamten Region neu erzählt. Ziel ist es, das Bild Hannovers national und international zeitgemäß zu schärfen – jenseits gängiger Zuschreibungen und ohne sich neu zu erfinden. Am heutigen Mittwoch präsentierte die HMTG erste Einblicke in Prozess, Motivation und Zielsetzung der neuen Kommunikation und stellte zum Kampagnenstart erste Motive vor. Nur 37 Prozent der Deutschen verbinden aktuell konkrete Vorstellung mit Hannover. Dieses Ergebnis aus dem Brandmeyer Stadtmarken-Monitor 2025 begreift die HMTG als strategische Chance: Wo das Bild unscharf ist, lässt es sich aktiv gestalten. Vor diesem Hintergrund stand eine zentrale Frage im Raum: Welche Assoziationen und Vorstellungen sollen künftig mit Hannover verbunden werden – und wie wird man dabei ihrer Vielfalt und Komplexität gerecht? Die Antwort darauf ist „Unboxing Hannover“. Hannover packt aus! Die Leitkampagne „Unboxing Hannover“ setzt auf einen Perspektivwechsel. Bekannte Motive treffen auf neue Blickwinkel, Vertrautes erscheint in überraschenden Kontexten. Die Kampagne arbeitet mit einer Vielzahl pointierter Aussagen, die neugierig machen und Stärken auspacken – frech, humorvoll, zugespitzt. Im Zentrum stehen konkrete Highlights Hannovers. Sie werden sichtbar gemacht und selbstbewusst ins Schaufenster gestellt – mit dem Ziel, Hannover differenziert, zeitgemäß und wirksam zu positionieren – ohne sich neu zu erfinden. „Wir verstehen „Unboxing Hannover“ nicht nur als Kampagne, sondern auch als Statement. Wir wollen klar zeigen, wofür Hannover steht. Wir wollen starke Narrative verbinden und sichtbar machen, was hier längst Realität ist: Innovationskraft, Lebensqualität und Vielfalt. Wir wollen das Wir-Gefühl unterstützen und mit Stolz die lokalen Stärken ins Rampenlicht rücken. Unser Anspruch ist es, dass Hannover langfristig als eine der schönsten und lebenswerteste Regionen Deutschlands wahrgenommen wird. Denn das sind wir“, sagt HMTG-Geschäftsführer Christian Katz. Sichtbarkeit ab März – national und international Die Kampagne wird ab Mitte März schrittweise im öffentlichen Raum, auf digitalen Kanälen sowie in ausgewählten nationalen und internationalen Maßnahmen ausgespielt. Die Kampagne ist modular angelegt und kann thematisch erweitert werden – von Kultur über Wissenschaft und Wirtschaft bis hin zu Lifestyle und Naherholung. „Unboxing Hannover“ versteht sich nicht als kurzfristige Werbeaktion, sondern als langfristige Kommunikation für die zukünftige Standortposition. Die Leitkampagne soll künftig flexibel weiterentwickelt werden und unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Anlässe aufnehmen können. Entwicklung mit Beteiligung „von innen“ Der Kampagne voraus ging eine europaweite Ausschreibung, die im Juni 2025 startete. Im Oktober erhielt eine Bietergemeinschaft aus den Agenturen Pahnke GmbH & Co. KG, Brandmeyer Markenberatung GmbH & Co. KG und der Stadtmanufaktur GmbH den Zuschlag. Zielsetzung der Ausschreibung: die Entwicklung einer strategischen und konzeptionellen Standortpositionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb. In die inhaltliche Entwicklung flossen zudem Impulse zentraler Akteurinnen und Akteure aus Stadt und Region ein. In mehreren Workshops wurden Perspektiven, Erfahrungen und Einschätzungen gebündelt und in die strategische Ausrichtung eingearbeitet. „Uns war wichtig, kein künstliches Bild zu erzeugen, sondern von innen heraus das sichtbar zu machen, was Hannover tatsächlich auszeichnet“, so Katz. „Die Menschen vor Ort kennen die Stärken der Region. ‚Unboxing Hannover‘ übersetzt dieses Selbstverständnis in eine klare, zeitgemäße Sprache.“ Neue Spielräume in der Standortkommunikation Die Umsetzung der Leitkampagne wurde durch erweiterte finanzielle Mittel ermöglicht. Nach Jahren begrenzter Budgets eröffnen sich damit erstmals größere Spielräume für eine strategisch angelegte, langfristige Kommunikation. Mit „Unboxing Hannover“ positioniert sich Hannover klarer im Wettbewerb um Gäste, Fachkräfte, Unternehmen und Investitionen – und nutzt die Chance, ein bislang diffuses Bild aktiv positiv zu prägen. „Wenn bislang nur 37 Prozent der Deutschen genauer wissen, wofür Hannover steht, zeigt das vor allem eines: mindestens 63 Prozent Potenzial“, sagt Katz. Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) Fotos: © 19.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Tag des Notrufs am 11. Februar - Region und Landeshauptstadt Hannover weisen auf sensiblen Umgang mit der Nummer 112 hin Der 11. Februar steht europaweit im Zeichen des Notrufs 112. Der sogenannte Tag des Notrufs macht darauf aufmerksam, wie wichtig ein schneller, zuverlässiger und richtig genutzter Notruf für die Sicherheit der Bevölkerung ist. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr erreichbar und gilt europaweit für Feuerwehr und Rettungsdienst. In den Leitstellen gehen täglich ca. 830 Notrufe ein – von medizinischen Notfällen über Brände bis hin zu Verkehrsunfällen. Geschulte Mitarbeiter*innen nehmen die Anrufe entgegen, koordinieren die Einsätze und geben den Anrufenden bei Bedarf bereits am Telefon lebensrettende Hinweise. Christine Karasch, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit und Gesundheit der Region Hannover, betont die Bedeutung der Nummer: „Der Notruf 112 ist eine der wichtigsten Lebensadern unserer Gesellschaft. Er sorgt dafür, dass Menschen in Not schnell und professionell Hilfe bekommen. Dafür arbeiten in der Region Hannover jeden Tag engagierte Einsatzkräfte und Mitarbeitende in der Regionsleitstelle – rund um die Uhr und hochprofessionell.“ Dr. Axel von der Ohe, erster Stadtrat und Feuerwehrdezernent der Landeshauptstadt Hannover, sagt hierzu: „Alle, die einen medizinischen Notfall, einen schweren Unfall oder einen Brand erkennen, haben mit der Notrufnummer 112 rund um die Uhr einen direkten Draht zum Rettungsdienst und zur Feuerwehr. Deshalb ist es wichtig, dass bereits Kinder die 112 kennen und wissen, wann sie den Notruf wählen müssen.“ Worauf ist zu achten? Gerade in Stress- und Ausnahmesituationen ist es entscheidend, den Notruf richtig abzusetzen. Wichtig sind klare Angaben zum Ort des Geschehens, zur Art des Notfalls und dazu, wie viele Personen betroffen sind. Um im Ernstfall schnell Hilfe zu leisten, arbeiten Feuerwehr, Rettungsdienst und die Regionsleitstelle Hannover eng zusammen und sind technisch wie organisatorisch gut aufgestellt. Der Tag des Notrufs soll das Bewusstsein für diese unverzichtbare Infrastruktur stärken. Region Hannover Foto: © 11.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Gesundheitsminister Philippi besucht Kinderklinik der MHH und wirbt für HPV-Impfung: „Schützen Sie Ihre Kinder" Am gestrigen Weltkrebstag (04.02.2026) hat der Niedersächsische Gesundheitsminister und diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Dr. Andreas Philippi die Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie besucht. Der diesjährige Weltkrebstag steht unter dem Motto „Gemeinsam. Einzigartig“. Minister Philippi nahm den Besuch der Onkologie zum Anlass nochmals auf Präventionsmaßnahmen gegen Krebs hinzuweisen: „Krebs kennt keine Einheitslösung und jede Patientin und jeder Patient ist mit seinen Bedürfnissen einzigartig. Ich bin sehr beeindruckt, wie in der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie mit neuesten Entwicklungen in der Krebsbekämpfung vielen Kindern geholfen werden kann. Dank intensiver Forschung steigen die Heilungsraten weiter. Bei all diesem Fortschritt gilt jedoch weiterhin: je früher Krebs erkannt und behandelt wird, desto besser ist er zu heilen. Deshalb sollten Erwachsene die verfügbaren Präventionsmaßnahmen unbedingt nutzen. Denn: Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Die Prävention von Krebs im Kindesalter ist nur in begrenztem Umfang möglich, da die meisten Fälle genetisch bedingt sind und nicht durch den Lebensstil entstehen. Dennoch reduzieren einige Maßnahmen die Risiken. Neben einer gesunden Ernährung und UV-Schutzmaßnahmen möchte ich einmal mehr für die HPV-Impfung werben. Gebärmutterhalskrebs wird zu fast 100 Prozent durch humane Papillomaviren verursacht. Die Impfung schützt vor virusbedingten Krebsarten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Schützen Sie Ihre Kinder, indem Sie sie gegen HPV impfen lassen.“ Hintergrund: Die Klinik für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist eine der führenden Abteilungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Blut- und Krebserkrankungen in Deutschland. Das Behandlungsspektrum umfasst Bösartige Erkrankungen wie Leukämien, Lymphome und solide Tumore (z. B. Knochen-, Weichteil- und Hirntumore) gutartige Bluterkrankungen, einschließlich Gerinnungsstörungen, Anämien und Immunstörungen und hämatopoetische Stammzelltransplantationen (einziges Zentrum in Niedersachsen). Die Klinik ist akkreditiertes ITCC-Zentrum für innovative Krebsstudien und forscht zu Leukämien, Immuntherapien und seltenen Erkrankungen. Sie arbeitet mit dem Cellular Therapy Centre (CTC) und internationalen Netzwerken zusammen. In Niedersachsen erkranken jährlich ca. 210 Kinder und Jugendliche an Krebs. Die 15-Jahres-Überlebensrate liegt bei 84 Prozent. Häufige Formen sind Leukämien (ca. 30 Prozent), Hirntumore und Lymphome. Krebskranke Kinder werden in Niedersachsen primär in spezialisierten Zentren behandelt (Medizinische Hochschule Hannover, Universitätsmedizin Göttingen, Oldenburg). Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Fotos/Video: © 05.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

ABF und B.I.G. 2026 - vom 11. bis 15. Februar Vom 11. bis 15. Februar 2026 laden die ABF – Norddeutschlands größte Freizeit- und Caravaningmesse sowie die zeitgleich stattfindende B.I.G. – Bauen. Interieur. Garten. – zum Messebesuch nach Hannover ein. Beide Messen bieten ein umfangreiches Angebot für Besucher, die sich für Freizeit, Caravaning & Camping, Reisen, Mobilität sowie Bauen, Wohnen und Garten interessieren. Auf dem Messegelände präsentieren über 500 Aussteller Trends, Innovationen und Neuheiten rund um die Themen Freizeitgestaltung, Urlaub, Mobilität, Bau- und Gartenprojekte. Eines der Herzstücke der ABF ist die Themenwelt Caravaning & Camping, die in ihrer Größenordnung und Markenvielfalt ihresgleichen sucht. Auf über 35.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche präsentieren Händler und Hersteller nahezu alle Marken der Branche. Das Angebot umfasst kompakte Campervans, teil- und vollintegrierte Reisemobile, klassische Caravans und eine große Auswahl an technischem Zubehör sowie innovativen Ausstattungen. Für Besucher bietet Caravaning & Camping die perfekte Gelegenheit, unterschiedliche Modelle zu vergleichen, sich über neueste technische Entwicklungen zu informieren und individuelle Lösungen für das mobile Reisen zu finden. Der Caravaning-Bereich zeigt damit nicht nur das breite Spektrum an Fahrzeugen, sondern auch die Vielfalt an Möglichkeiten, die das mobile Reisen heute bietet – vom Kurztrip übers Wochenende bis zur langjährigen Reise im Wohnmobil. Im Rahmen der Caravaning & Camping rückt auch das Thema Vanlife erneut in den Fokus. Dabei stehen individuelle Fahrzeugausbauten, nachhaltige Konzepte und praktische Tipps für das Leben und Reisen im Campervan im Mittelpunkt. Bitte einen Satz zum DACHZELT HUB einbauen. Ein weiteres Highlight für Fans des mobilen Lebensstils ist das Event VANLIFE@NIGHT, in diesem Jahr mit Gregor Meyle am Abend des 13. Februar. Der Musiker und Vanlife-Enthusiast teilt seine persönlichen Erfahrungen, erzählt Geschichten von der Straße und sorgt mit einem akustischen Live-Konzert für eine stimmungsvolle Atmosphäre, die die Verbindung von Musik und Freiheit auf vier Rädern erlebbar macht. Das Beste: Der Eintritt zu Vanlife@Night ist im regulären ABF Ticket enthalten. Neu in diesem Jahr ist die Camping Bühne – eine zentrale Plattform für informative Vorträge, praxisnahe Talks und Expertenrunden. Hier erhalten Besucher Tipps zur Reiseplanung, Technik, Ausrüstung und zum Alltag im Wohnmobil. Das Programm richtet sich an Einsteiger ebenso wie an erfahrene Camper und soll Inspiration, Wissensvermittlung und Austausch ermöglichen. Am 11. Februar, dem ersten Messetag, ist Camping-Experte und Podcaster Friso Richter („Natural Born Campers“) zu Gast. Er nimmt seinen Podcast live auf der Messe auf und bietet den Besuchern die Gelegenheit, mit ihm ins Gespräch zu kommen und Einblicke in die Camping-Szene zu gewinnen. Die Themenwelt Reisen & Urlaub widmet sich in diesem Jahr dem Reiseziel Asien, das unter der Regie von Explorer Fernreisen präsentiert wird. Asien, mit seiner kulturellen Vielfalt, faszinierenden Landschaften und abwechslungsreichen Reisezielen, steht im Mittelpunkt der Reisen & Urlaub. Besucher finden hier ausführliche Informationen zu Fernreisen, individuellen Urlaubsangeboten sowie nachhaltigen und authentischen Reiseformen. Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften geben vor Ort Antworten auf Fragen rund um Planung, Sicherheit und aktuelle Entwicklungen im Fernreisemarkt. Darüber hinaus gibt’s ein informatives und unterhaltsames Rahmenprogramm sowie kulinarische Highlights. Ebenfalls im Fokus steht bei Reisen & Urlaub der Deutschlandtourismus in all seinen Facetten. Vom Harz bis in die Heide, vom Meer bis in die Alpen - zahlreiche Touristiker präsentieren die schönsten Ziele des Landes. Die Themenwelt Automobil ist bei der ABF ebenfalls ein wichtiger Bereich mit großer Modell- und Markenvielfalt. Von etablierten Herstellern klassischer Fahrzeuge über moderne Hybrid- und Elektrofahrzeuge bis hin zu innovativen Konzepten für nachhaltige Mobilität zeigt die Messe ein breites Spektrum an neuesten Modellen. Die Möglichkeit, alle präsentierten Fahrzeuge auf dem Freigelände zur Probe fahren zu können, macht das Angebot besonders attraktiv für alle, die sich einen umfassenden Eindruck verschaffen möchten. Ergänzt wird das Mobilitätsangebot durch die Themenwelt Fahrrad & Mobilität, die ein breites Spektrum an Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern und weiteren E-Mobilitätslösungen vorstellt. Besucher haben die Möglichkeit, viele der ausgestellten Modelle vor Ort zu testen. Die Angebote richten sich sowohl an sportlich Aktive als auch an Pendler und Freizeitfahrer. Die Themenwelt Outdoor & Fitness ergänzt die ABF mit einem vielfältigen Programm rund um Sport, Bewegung und Aktivitäten im Freien. Hier zeigen Aussteller Sportgeräte, Outdoor-Ausrüstung und neue Trends für die aktive Freizeitgestaltung. Sportlich aktiv können Besucher am 14. Februar beim ABF RUN werden, der zum zweiten Mal stattfindet. Mit unterschiedlichen Streckenlängen über das Messegelände und die Umgebung bietet der Lauf eine attraktive Möglichkeit, Bewegung und Messebesuch zu verbinden – sowohl für Hobbyläufer als auch für ambitionierte Sportler. B.I.G. – Bauen. Interieur. Garten.: Bau- und Gartenprojekte im Fokus Parallel zur ABF findet die B.I.G. – Bauen. Interieur. Garten. statt. Mit einem breiten Angebot an Ausstellern aus den Bereichen Bau, Innenausstattung und Garten richtet sich die B.I.G. an Bauherren, Renovierer, Gartenliebhaber und alle, die sich für Wohnraumgestaltung und nachhaltige Gartengestaltung interessieren. Ein Highlight der B.I.G. ist erneut die Grillshow mit BBQ-Tina, die dreimal täglich stattfindet. BBQ-Tina, alias Tina Kirchhoff, zeigt Techniken, Rezepte und Tricks rund ums Grillen und vermittelt die Vielfalt des Outdoor-Kochens – von klassischen bis zu kreativen Grillideen. Neben dem umfangreichen Produktangebot bereichern starke Partner wie die Klimaschutzagentur Niedersachsen und die Niedersächsische Gartenakademie die Messe mit Fachvorträgen und Beratungsangeboten zu nachhaltigem Bauen, Energieeffizienz und naturnaher Gartengestaltung. Mit ihrem umfangreichen Angebot und vielfältigen Programmpunkten bieten sowohl ABF als auch die B.I.G. ein Messeerlebnis, das Freizeit, Mobilität, Reisen und Wohnen verbindet. Besucher können sich umfassend informieren, ausprobieren, Inspiration sammeln und sich mit Experten austauschen. ABF & B.I.G. – vom 11. bis 15. Februar 2026 auf dem Messegelände Hannover, täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr. Alle Infos www.abf-hannover.de . Deutsche Messe AG Fotos/Video: © 05.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Sophienschule erhält Karl-Heinz Siemer Jugend-Demokratiepreis Geschichte erleben, Erinnerungen wachhalten, Demokratie stärken: Der Karl-Heinz Siemer Jugend-Demokratiepreis geht in diesem Jahr an die Schüler*innen der Sophienschule Hannover. Verliehen wird der mit 3.000 Euro dotierte Preis in der Gedenkstätte Ahlem der Region Hannover, mit der die Schüler*innen der Sophienschule seit mehr als zehn Jahren eine vielfältige Kooperation leben. „Der Jugend-Demokratiepreis, der Karl-Heinz-Siemer-Preis, ist Erinnerungskultur, die lebt. Die sich einmischt. Die Haltung zeigt. Liebe Sophienschule, dieser Preis passt zu Euch. Und Ihr passt zu diesem Preis. Seit mehr als zehn Jahren arbeitet ihr nun mit der Gedenkstätte Ahlem zusammen. Und ihr zeigt: Erinnerung kann immer neue Wege gehen, ohne ihren Kern zu verlieren“, sagt Regionspräsident Steffen Krach bei der Verleihung des Preises in der Gedenkstätte. Ministerpräsident Olaf Lies richtete sich mit einem Grußwort, das verlesen wurde, an die Schüler*innen der Sophienschule: „Euer und Ihr Engagement für eine zeitgemäße, lebendige Erinnerungskultur ist zutiefst beeindruckend. Dass ihr heute den Siemer Jugend-Demokratiepreis als zweite Schule überhaupt verliehen bekommt, zeigt, wie wichtig euer Einsatz für Erinnerung und Demokratie ist – und dass ihr bereit seid, Verantwortung in unserer Gesellschaft zu übernehmen.“ Auch Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay richtete sich mit einem verlesenen Grußwort an die Anwesenden: „Die heutige Preisverleihung steht in einem gesellschaftlichen Kontext, der aktueller kaum sein könnte. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht Menschen, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen und bereit sind, sich mit Geschichte und Gegenwart kritisch auseinanderzusetzen.“ Raphael Heinrich ist Lehrer für Geschichte an der Sophienschule. Er erinnert sich an die Anfänge der Kooperation mit der Gedenkstätte Ahlem von vor mehr als zehn Jahren: „Seitdem ich Lehrer bin, quält mich vor jeder Unterrichtsstunde zum Nationalsozialismus die Frage: Mache ich das so, dass meine Schülerinnen und Schüler es nicht nur verstehen können, sondern auch das eigentlich unfassbare menschliche Leid fassen, das aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie folgte? Dass sie daraus ihre ganz eigenen, authentischen, persönlichen Konsequenzen für ihre Zukunft ziehen?“ Durch die Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte sei es gelungen, Erinnerungskultur tatsächlich lebendig zu gestalten, so Heinrich. Seine Kollegin Anne Katrin Möller begleitet seit vielen Jahren Schüler*innen des 12. Jahrgangs der Sophienschule bei der Gestaltung des Holocaust-Gedenktages: „Anders als im Geschichtsunterricht, wo es um objektive und distanzierte Betrachtung geht, ist die Vorbereitung auf den Gedenktag am 27. Januar ein Blick in das eigene Innere und ein echter Balanceakt für die 16- und 17-Jährigen. Denn es geht um die Themen Gewalt, Unterdrückung, Folter, Hinrichtung, Massenmord, Elend, Leid und Qual, Trauer und Trauma der Überlebenden und deren Nachkommen.“ Damit verbunden sie ihr Dank in Richtung der Gedenkstätte Ahlem: „Danke, dass ich meine Schülerinnen und Schüler auf ihrem mutigen Weg nicht allein begleiten muss.“ Eine dieser Schülerinnen ist Paula Castaneda-Busche. Sie hat den Holocaust-Gedenktag vor zwei Tagen, am 27. Januar, gemeinsam mit ihren Mitschüler*innen gestaltet. „Immer wieder begegne ich in meinem Alltag Hass und Diskriminierung gegenüber Minderheiten. Mir liegt es am Herzen, dass ich mich für Gerechtigkeit, Sicherheit und Freiheit einsetze und meine Werte auch an die nächsten Generationen weitergebe“, sagt die Jugendliche. 2023 hat Karl-Heinz Siemer den Jugend-Demokratiepreis das erste Mal verliehen, damals an die Heisterbergschule. „Wir müssen unsere Demokratie beschützen und bewahren – in der heutigen Zeit jeden Tag ein Stückchen mehr“, sagt der Preisstifter. Kinder und Jugendliche sind ihm ein besonderes Anliegen. „Junge Menschen gehen immer wieder neu mit dem Thema Erinnerungskultur um. Das macht Gedenken nicht nur lebendig, sondern auch greifbar für ihre Altergenossinnen und -genossen“, so Siemer weiter. Zur Zusammenarbeit der Gedenkstätte Ahlem und der Sophienschule Die Kooperation zwischen der Gedenkstätte und der Sophienschule ist die am längsten bestehende Zusammenarbeit der Gedenkstätte und hat sich seit ihrer offiziellen Begründung im Jahr 2015 kontinuierlich und erfolgreich entwickelt. Von Beginn an wurden der regelmäßige Austausch und die enge Kommunikation zwischen den Lehrkräften der Sophienschule und der Pädagogik der Gedenkstätte gepflegt. Inzwischen ist das Wissen über die Gedenkstätte und ihre Themen an der Schule breit verankert: Zahlreiche Lehrkräfte sowie viele Schüler* haben die Gedenkstätte besucht und sich intensiv mit der Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen auseinandergesetzt. Ein zentraler Bestandteil der Kooperation sind die jährlich stattfindenden Projekte zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar. Seit 2016 gestalten Schüler*innen – insbesondere der Oberstufe – die Gedenkfeiern mit vielfältigen Beiträgen. Die Kooperation wurde über die Jahre stetig ausgebaut: Jährliche Besuche aller 10. Klassen in der Gedenkstätte, Fortbildungen für Lehrkräfte sowie neue Projektformate wie Film- und Theaterproduktionen erweiterten die Zusammenarbeit. Mit der Ausbildung von sogenannten „Sophienscouts“ ab 2022 erhielt die Kooperation eine weitere nachhaltige Dimension. Schüler*innen übernehmen dabei Verantwortung sowohl im schulischen Alltag als auch in der pädagogischen Arbeit der Gedenkstätte. Die Zusammenarbeit zeigt modellhaft, wie lebendiges Gedenken gelingen kann und den Blick in die Zukunft richtet – ganz im Sinne des Mottos: „Befreiung endet niemals“. Region Hannover Fotos: © 29.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

15. Bilderbuch-Sonntag: Ein Tag voller Geschichten, Musik und Fantasie Bilderbücher entdecken, Geschichten erleben und gemeinsam kreativ werden: Der 15. Bilderbuch-Sonntag lädt am 8. Februar Familien mit kleinen Kindern ein. Zwischen 10 und 16 Uhr verwandeln sich das Kulturzentrum Pavillon und die Oststadtbibliothek, Lister Meile 4, in lebendige Orte voller Fantasie, Sprache und Musik. Der Eintritt ist frei. Neu im Programm ist eine gemeinsame Reise in die fantasievolle Welt des Bilderbuch-Klassikers „Wo die wilden Kerle wohnen“ – ein musikalisches Bewegungsangebot der Musikschule Hannover. Außerdem zeigt der Blickwechsel e.V. in einem Mitmachangebot wie Kinder ihre Lieblingsbücher und Lieblingsfiguren in Animationsfilmen zum Leben erwecken können und berät Eltern zu altersgerechter Mediennutzung. Um 10.30 Uhr wird Oberbürgermeister Belit Onay den Bilderbuch-Sonntag feierlich eröffnen. Auch Kinderbuchautor Ingo Siegner (Der kleine Drache Kokosnuss) ist wieder als Schirmherr dabei – mit im Gepäck: Geschichten über seine bekannten Erdmännchen. Darüber hinaus erwartet die Familien ein vielseitiges Programm: Die Musikschule Hannover präsentiert ein Theaterstück mit eigens komponierter Musik zum Bilderbuch „Bauer Beck fährt weg“. Das Angebot „Babys in der Bibliothek“ ermöglicht schon den Jüngsten erste Erfahrungen mit Liedern, Fingerspielen und Instrumenten – ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Musikschule Hannover. Die Kinderbuchautorin Johanna Lindemann liest aus ihrer Reihe „Die Dino-Detektive“. Beim Bilderbuchkino werden Geschichten in Deutsch, Arabisch, Türkisch, Russisch und weiteren Sprachen vorgelesen. Büchertische der Stadtbibliothek Hannover und der beteiligten Buchhandlungen geben einen Überblick über das aktuelle Angebot an Bilderbüchern für die Allerkleinsten. Mit Kreativangeboten rund ums Bilderbuch beteiligen sich außerdem die Familienbildungsprogramme „Rucksack“ und „HIPPY“ sowie die Alice-Salomon-Schule. Hintergrund Der Vorlesemonitor 2024 der Stiftung Lesen zeigt, dass in mehr als einem Drittel der Familien selten oder gar nicht vorgelesen wird. Besonders für Kinder unter drei Jahren ist das Vorlesen allerdings eine wichtige Grundlage für die Sprachentwicklung. Der Bilderbuch-Sonntag setzt hier an und gibt Familien Impulse, wie frühzeitig Interesse an Büchern geweckt und Sprachförderung spielerisch in den Alltag integriert werden kann. Er ist eine Initiative des Lesenetzwerks Hannover und wird von der Stadtbibliothek Hannover organisiert. Landeshauptstadt Hannover Fotos/Video: © 27.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Hannover holt den Grand Slam - SLAM 2026 Vom 23. bis 26. September 2026 wird Hannover zum Zentrum der deutschsprachigen Poetry Slam-Szene. Das größte Live-Literatur-Festival Europas ist der absolute Höhepunkt im Jahr für alle Slam-Poet*innen und Poetry Slam-Fans. Rund 200 Poet*innen und Veranstalter*innen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Italien, Liechtenstein und Luxemburg kommen an diesen vier Tagen zusammen und ermitteln ihre neuen Meister*innen im Einzel- und Team-Wettbewerb. In neun Vorrunden, drei Halbfinals und einem Finale im Einzel-Wettbewerb sowie zwei Halbfinalen und einem Finale im Team-Wettbewerb werden die Gewinner*innen ermittelt. Auf einer Pressekonferenz im Künstlerhaus Hannover stellte das Orga-Team des ausrichtenden Vereines Live Literatur Hannover e.V. am Freitag sein Konzept vor. Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender äußerte ihre Freude über das kommende Event: „Es ist für Hannover ein echter kultureller Paukenschlag und eine Ehre, dass wir erneut gastgebende Stadt des größten Literatur-Festivals für die deutschsprachige Poetry-Slam-Szene sind. Wir freuen uns auf die Besucher*innen von nah und fern und schüren als Kooperationspartnerin die Vorfreude bereits ab dem Frühsommer mit Slams an ungewohnten Orten und im öffentlichen Raum – ganz im Sinne der Kulturstadt Hannover, in der Kunst und Kultur für alle erlebbar sein sollen. Ein herzliches Dankeschön allen Förder*innen und dem engagierten Veranstaltungsteam.“ Mittelpunkt des viertägigen Spektakels ist das Kulturzentrum Faust, das als Festivalzentrum neun Vorrunden, zwei Team-Halbfinalen und das Rahmenprogramm beherbergen wird. Während die Warenannahme, die 60er-Jahre Halle und das Tango Milieu als Spielorte eingeplant sind, wird das Mephisto zur After Show-Lounge und das Café dient als Chill-Area, Check-in und Treffpunkt für die Gäste aus dem deutschsprachigen Raum. Dazu kommen als Halbfinal-Spielorte für den Einzel-Wettbewerb die Galerie Herrenhausen und das Kulturzentrum Pavillon sowie als Austragungsort für die beiden Finals das Theater am Aegi. Mitorganisator Henning Chadde, der seit über 20 Jahren Poetry Slams in Hannover veranstaltet, ist voller Vorfreude auf den SLAM 2026: „Ich finde es eine große Leistung, dass wir es geschafft haben, SLAM 2026 – 30. deutschsprachige Poetry Slam-Meister*innenschaften Europas größtes Bühnen-Literatur-Festival nach 2017 zum zweiten Mal nach Hannover zu holen. Eine überaus schöne Anerkennung für unsere langjährige engagierte Arbeit!“ Gleichzeitig ist der SLAM 2026 eine Art Messe für die Autor*innen und Veranstalter*innen aus dem deutschsprachigen Raum, das Highlight des Jahres für die Szene, sagt Autorin und Mitorganisatorin Antonia Josefa: „Die Meister*innenschaften sind ein riesiges Klassentreffen der Slam-Community, bei dem voller Emotion und Leidenschaft gezeigt wird, was Poetry Slam ausmacht. Diese Energie mitzuerleben, ist jedes Jahr unvergleichlich. Ich kann es kaum glauben, dass meine Heimatstadt im September mit all diesen krassen Slam-Talenten aus allen deutschsprachigen Ländern gefüllt sein wird!“ Ein weiteres Highlight ist das umfassende Vorprogramm zum SLAM 2026, das die Veranstalter*innen in Kooperation mit der Stadtteilkultur im April, Mai und Juni geplant haben. So wird es ein Running Mic geben, eine literarische Parade vom Hauptbahnhof durch das Kulturdreieck bis zum Schiller-Denkmal. Dazu kommen drei Tiny Glashaus-Lesungen in den Stadtteilen, ein Queer-Slam in der Schwulen Sau in der Nordstadt und ein Open Air-Slam zum Thema „In welcher Stadt leben wir eigentlich?“ im Ihme-Park. Jörg Smotlacha aus dem Orga-Team freut sich: „2026 wird ein Slam-Jahr. In Zeiten wie diesen wollen wir literarisch dazu beitragen, dass Hannover so bunt, weltoffen und liebenswert bleibt, wie es ist.“ Anke Blome von der NORD/LB-Kulturstiftung betonte: „Mit der Förderung des Poetry-Slam-Wettbewerbs wird Sprache zur Bühne: Wortkunst trifft auf Haltung, Humor und Herz. Das Projekt schafft Raum für neue Stimmen, lebendige Debatten und kreative Energie – und bereichert so nachhaltig die kulturelle Vielfalt." Susanne Mamzed, Referentin für Literatur, VGH Stiftung ergänzte: „Literatur- und Leseförderung spielen für die VGH Stiftung schon von jeher eine wichtige Rolle. Poetry Slam als Kulturformat vermag es auf unnachahmliche Weise, ein breites Publikum für gesprochene Texte zu gewinnen, von humorvoll über gesellschaftskritisch bis lyrisch. Gerne unterstützen wir deshalb den SLAM 2026 und wünschen den Poetry Slam-Meister*innenschaften in Hannover viele begeisterte Besucher*innen.“ Büro für Popkultur GmbH & Co. KG Fotos: /Video: © 23.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Winterdienst-Bilanz und Technik-Einblick: aha rüstet sich für die nächsten Frostphasen Bilanz des ersten Volleinsatzes im Januar. Nachschub gesichert: Streumittellager in der aha-Zentrale werden aufgefüllt. Modernste Technik im Fokus: Vorstellung der Solemischlage und des Winterdienst-Fuhrparks. Nach den intensiven Wintertagen Anfang Januar zieht der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) eine positive erste Bilanz. Vom 3. bis zum 12. Januar befand sich die Stadtreinigung im Volleinsatz, um die Landeshauptstadt mobil zu halten. Während sich die Wetterlage aktuell entspannt, laufen im Hintergrund bereits die Vorbereitungen für kommende Frostperioden: Die Streumittellager werden aufgefüllt und die hochmoderne Technik hinter dem Winterdienst wird der Öffentlichkeit präsentiert. Nachschub für die Sicherheit: 6.000 Tonnen Streusalz Die Logistik hinter dem Winterdienst ist eine gewaltige Aufgabe. Um für künftige Ereignisse gewappnet zu sein, werden die Lagerkapazitäten in der aha-Zentrale am Standort Karl-Wiechert-Allee derzeit wieder aufgefüllt. Die Stadtreinigung von aha hat rund 3.000 Tonnen Salz nachbestellt. Diese werden nach und nach zugliefert. Die Salzlieferungen treffen bei aha täglich mit rund 200 Tonnen ein und füllen das Lager für den Salzbestand für den Winterdienst wieder zuverlässig auf. Insgesamt verfügt aha über eine Lagerkapazität von rund 6.000 Tonnen Salz und 3.000 Tonnen Splitt. Präzision durch Sole: Eine der größten Anlagen der Region Ein Herzstück der Glättebekämpfung ist die hocheffiziente Solemischanlage. Hier wird eine Salz-Wasser-Lösung (Sole) hergestellt, die im sogenannten Feuchtsalz-Verfahren (FS 100) eingesetzt wird. Wirkungsweise : Das Salz wird unmittelbar vor dem Ausbringen mit der Sole befeuchtet. Dies verhindert, dass das Streugut durch Wind oder vorbeifahrende Fahrzeuge verweht wird. Effizienz : Die Sole haftet sofort auf der Fahrbahn und beginnt das Eis zu tauen, was den Salzverbrauch insgesamt reduziert und die Umwelt schont. Kapazität : Die Anlage gehört zu den leistungsstärksten in der Region und stellt sicher, dass auch bei langanhaltenden Frostperioden stets ausreichend Streumittel in optimaler Qualität zur Verfügung steht. Der Fuhrpark: 200 Fahrzeuge im Einsatz Um das Stadtgebiet von Hannover sicher zu halten, operiert aha im Volleinsatz mit rund 200 Fahrzeugen. Großfahrzeuge: Schwere Räum- und Streufahrzeuge sichern die Hauptverkehrsstraßen 420 km und Rettungswege der Priorität W1 und W2. Schmalspurfahrzeuge: Speziell ausgerüstete Fahrzeuge reinigen das Radwegenetz, Überwege und Nebenstraßen rund 2000 km. Instandhaltung: Die aha-Werkstatt arbeitet, bei solch herausfordernden Witterungslagen, im Schicht- und Notdienst, um die technische Einsatzfähigkeit dieser komplexen Flotte rund um die Uhr zu garantieren. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Deshalb füllen wir unsere Lagerkapazitäten von 6.000 Tonnen Streusalz bereits jetzt wieder konsequent auf, um für kommende Frostphasen bestmöglich gerüstet zu sein“, betont Julia Fürst, aha-Geschäftsführung. „Unsere Bilanz der letzten Tage zeigt: Die logistischen Rädchen greifen ineinander – von der Werkstatt über die Materialbeschaffung bis hin zum Räumdienst auf der Straße.“ Ein starkes Team für Hannover In der Spitze waren in den vergangenen Tagen über 360 Beschäftigte im Einsatz, unterstützt durch Personal der Landeshauptstadt Hannover (LHH) sowie abteilungsübergreifende Hilfe aus der Abfallsammlung und von den Wertstoffhöfen. „Der erste große Härtetest des Jahres hat gezeigt, dass unsere Strategie der Priorisierung und der Einsatz modernster Sole-Technik greifen“, so die Bilanz von Mandy Hesse, Einsatzleitung des Winterdienstes und stellv. Leitung der Stadtreinigung. „Wir nutzen die jetzige Beruhigung der Wetterlage, um unsere Reserven aufzustocken und die Technik für den nächsten Einsatz bereitzuhalten.“ aha Hannover Fotos/Videos: © 2ß.02.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Tierische Inventur im Erlebnis-Zoo Hannover Durchgezählt: Im Erlebnis-Zoo leben 1.779 Tiere in 164 Arten Beliebter außerschulischer Lernort: 67.000 Schülerinnen und Schüler nutzen Bildungsangebot im Zoo Internationales Engagement in Artenschutz und Forschung Ausblick 2026: Neuer Eingangsbereich, neue Tierarten, neue Veranstaltungen, neue Angebote Einmal im Jahr heißt es im Erlebnis-Zoo Hannover: Durchzählen! Bei der großen Zoo-Inventur erfassen die Tierpflegenden alle tierischen Bewohner von den imposanten Elefanten bis hin zu den kleinsten Winkerfröschen. Diese jährliche Bestandsaufnahme ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein entscheidendes Instrument für den internationalen Artenschutz. In tagelanger Zählarbeit hat das Zoo-Team den genauen Tier-Bestand von der Addax bis zum Zebra ermittelt. Das Ergebnis für das Jahr 2025: Im Erlebnis-Zoo leben 1.779 Tiere in 164 Arten. Gezählt wurden: 319 Säugetiere in 64 Arten, 391 Vögel in 45 Arten, 43 Reptilien in 12 Arten, 472 Amphibien in 17 Arten, 340 Fische in 19 Arten und 214 Wirbellose in 7 Arten. Den Jahresbericht stellen die Zoo-Kuratoren zusammen und vergleichen ihn mit den täglichen Aufzeichnungen. Der lückenlose Bericht geht an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie an die Gesellschafterin des Zoos, die Region Hannover, und an das Veterinäramt. Auf diese Weise ist jedes Tier im Zoo „aktenkundig“. Zugleich werden bei der Inventur einige der Tiere auch gemessen und gewogen, um die jährlichen Werte miteinander vergleichen zu können und wichtige Informationen über die Tiergesundheit und die Entwicklung der Tiere zu erhalten. Alle erfassten Daten fließen in das globale Zoological Information Management System (ZIMS) und werden mit Zoos weltweit geteilt. So lassen sich internationale Zuchtprogramme koordinieren, Populationen überwachen und Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten gezielt umsetzen. Allein im Jahr 2025 gab es im Erlebnis-Zoo Nachwuchs bei den vom Aussterben bedrohten Addax, Somali Wildeseln, Feldhamstern und Brillenpinguinen, bei den stark gefährdeten Roten Pandas, Leinegänsen und Mallorca-Geburtshelferkröten, den gefährdeten Feuersalamandern und Rauwolligen Pommerschen Landschafen. „Jeder Nachwuchs ist ein Erfolg für den Artenschutz – und zeigt, wie wichtig die Arbeit der Zoos für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff. Mit seinen Artenschutzpartnern engagiert sich der Erlebnis-Zoo weltweit in rund 15 Ländern für die Erhaltung bedrohter Tierarten und ihrer Lebensräume. Zum nachhaltigen In-situ-Schutz zählen die Unterstützung von Nationalparks und Reservaten, Rettungsstationen, Auswilderungsprogrammen, Renaturierungen sowie Forschungs- und Monitoring-Projekten. Der Zoo trägt mit diesen Projekten konkret zur Erhaltung von über 20 hochbedrohten Tierarten bei – darunter Spitzmaulnashörner, Drills und Feldhamster – und fördert darüber hinaus zahlreiche heimische Insekten und Amphibien. Als wissenschaftlich geführter Zoo arbeitet der Erlebnis-Zoo im Bereich Forschung mit nationalen und internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Jahr 2025 hat der der Erlebnis-Zoo an 33 Forschungsprojekten mit Kooperationspartnern aus Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Schweiz, Spanien und den USA auf den Gebieten der Verhaltensbiologie, Tiermedizin, Mikrobiologie, Genetik, des Artenschutzes und KI-basierten Analysen mitgewirkt. Noch mehr Zahlen Über 460 Mitarbeitende in mehr als 45 Berufsgruppen sorgen täglich für das Wohl von Mensch und Tier im Erlebnis-Zoo Hannover. Dazu kamen 2025 insgesamt 25 Auszubildende in zoologischen, kaufmännischen, gastronomischen und technischen Berufen sowie zwei FÖJlerinnen. „Der Erlebnis-Zoo ist ein vielseitiger, tierisch spannender Arbeitgeber“, betonte der Zoo-Geschäftsführer. Das Zoo-Gärtnerteam pflanzte im Jahr 2025 insgesamt 5.159 Saisonstauden, 3.339 heimische Bienenstauden, 5.000 heimische Zwiebelpflanzen und 3 einheimische Laubbäume. Für die Erweiterung der Afrika-Themenwelt im neuen Eingangsbereich, die zum Saisonstart fertiggestellt wird, wurden bislang ca. 5.200 m³ Erde bewegt, eine Fläche von 1.650 m² gepflastert, 25 neue Bäume gepflanzt, 140 Findlinge versetzt und etwa 900 Meter Tropfschläuche für die Bewässerung verlegt. Die Zoo-Bewohner wurden 2025 mit 984 Kisten Obst in 29 Sorten, 11.440 Kisten Gemüse in 40 Sorten, 166.000 kg Heu, 136.000 kg Gras, 15.000 Eiern, 10.500 kg Fleisch und 24.500 kg Fisch, der reichhaltigen Bärensuppe und kühlenden Eistorten versorgt. Bildung zum Anfassen Als größter außerschulischer Lernort Niedersachsens begrüßte der Zoo über 67.000 Schülerinnen und Schüler. Mit dem Zoo-Artenschutzpreis ZAP! brachte der Zoo das Thema Artenschutz in die Klassenzimmer: Über 1.000 Schülerinnen und Schüler entwickelten Projekte zum Schutz der Ökosysteme. Ein Ort für besondere Anlässe Auch als Eventlocation ist der Zoo gefragt: 2025 feierten 19.786 Gäste bei 313 Veranstaltungen – von Hochzeiten und Geburtstagen bis zu Firmenfeiern – in den außergewöhnlichen Locations wie dem Café am Sambesi, der Markthalle in Yukon Bay, dem Prunksaal im Dschungelpalast oder der Festscheune auf Meyers Hof. Vorfreude auf die Zoo-Saison 2026 In der kommenden Saison können sich die Zoo-Gäste auf viele Neuerungen und Veranstaltungen freuen. „Zum Saisonstart wird der neue Eingangsbereich mit Streichelwiese und MitMachCamp fertig sein, neue, gefährdete Tierarten ziehen in den Dschungelpalast, die Seychellen-Riesenschildkröten kehren zurück und es wird viele spannende Veranstaltungen wie die Weinweltreise, die Nacht der Erlebnisse, den ZOO-RUN, die Stofftierklinik und das Zoo-Kino geben“, zählte Geschäftsführer Casdorff auf. Zudem hat der Zoo neue Ticketaktionen im Programm, unter anderem das Ticket für den Late-Zoo und das Familienticket zum Familienfest. „Es lohnt sich, immer wieder nach neuen Angeboten zu schauen“, so Casdorff, „2026 wird tierisch spannend!“ Tierische Zahlenbeispiele 2 Spitzmaulnashörner, 8 Aras, 87 Flamingos, 2 Giraffen, 3 Eisbären, 2 Faultiere, 4 Thüringer Waldziegen, 4 Kegelrobben, 6 Kalifornische Seelöwen, 22 Impalas, 13 Rosapelikane, 10 Dikdiks, 80 Rußköpfchen, 2 Sibirische Tiger, 2 Nördliche Löwen, 7 Addax, 6 Vietnamesische Moosfrösche, 3 Somali-Wildesel, 21 Feldhamster, 6 Flachlandgorillas, 9 Drills, 8 Brazza-Meerkatzen, 6 Asiatische Elefanten, 3 Rote Pandas, 41 Klätschertauben, 3 Bunte Bentheimer Landschweine, 4 Thüringer Waldziegen, 5 Sumpfwallabys, 4 Alpakas, 2 Axolotl, 22 Titicaca-Riesenfrösche, 37 Madagaskar Fauchschaben, 96 Pfeilgiftfrösche, 120 Kleine Winkerfrösche, 9 Mauritius Taggeckos, u.v.m. Erlebnis-Zoo Hannover Fotos/Video: © 15.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie

Außergewöhnliche Wetterlage: Hannover hebt Verbot von Tausalz vorübergehend auf Nachdem am vergangenen Wochenende in Hannover viel Schnee gefallen ist, bereitet sich die Landeshauptstadt auf eine weitere Verschärfung der Wetterlage vor. Angesichts der aktuellen Ankündigung von zweistelligen Minusgraden und erneutem starken Schneefall setzt die Stadt Hannover per Allgemeinverfügung das grundsätzliche Verbot von Tausalz ab morgigen Freitag (9. Januar), 0 Uhr aus. Durch die Kombination aus dem bereits vorhandenen Schnee und Eis und dem bevorstehenden extremen Frost entsteht eine außergewöhnliche Glättegefahr, der mit rein mechanischen Mitteln nicht mehr sicher begegnet werden kann. Der außergewöhnliche Wintereinbruch führt in Verbindung mit kurzen Tauperioden am Tag und anschließendem Überfrieren zu einer massiven Glättegefahr. Zwar dient das Verbot von Tausalz dem wichtigen Schutz der Umwelt, insbesondere der Vegetation und des Grundwassers. In der aktuellen Extremsituation überwiegt jedoch das Interesse am Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmenden. Die zeitlich beschränkte Befreiung vom Salzverbot gilt zunächst bis zum 23. Januar. „Die Stadtreinigung von aha leistet seit Tagen verstärkten Einsatz im Winterdienst. Wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen. Da die Sicherheit an manchen Stellen trotz aller Anstrengungen allein mit mechanischen Mitteln nicht flächendeckend garantiert werden kann, haben wir das Tausalzverbot befristet aufgehoben. Ich bitte dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst mit dieser Ausnahme umzugehen und Tausalz nur dort einzusetzen, wo es zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist“, erklärt Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. Wo eine mechanische Räumung oder abstumpfende Mittel (wie Splitt oder Sand) ausreichen, sollten diese im Sinne des Umweltschutzes weiterhin bevorzugt werden. „Der Schutz der Umwelt bleibt für uns wichtig. Die aktuelle Wetterlage ist jedoch eine Ausnahmesituation, in der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat“, betont Julia Fürst, Geschäftsführung von aha. „Deshalb setzen wir Tausalz gezielt und so sparsam wie möglich ein, um gefährliche Glätte zu vermeiden.“ Landeshauptstadt Hannover Foto: © 08.01.2026 Matthias Falk - hannover_fotografie
