FAQ zu den Änderungen der Corona-Verordnung

Allgemeines
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Zoos und botanische Gärten
Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?
Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.
Weitere Freizeitaktivitäten
Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?
Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.
Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.
Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.
Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).
Museen etc.
Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?
Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
Kulturelle Veranstaltungen
Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?
Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.
Testungen
Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?
Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.
Wo kann ich mich denn dann testen lassen?
Unter Aufsicht kann man sich
a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.
Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden?
Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?
Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.
Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.
Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?
Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.
Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?
Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.
Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?
Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.
Foto: © 09.05.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie
160 Jahre im Herzen von Hannover - Erlebnis-Zoo feiert sein Jubiläum mit bunten Aktionen: Zum Geburtstag gab es eine tierische Torte und eine Zoo-Zeitreise Am 4. Mai 1865 wurde der Zoo in Hannover eröffnet. 160 Jahre lang ist der Zoo jetzt im Herzen von Hannover – das Jubiläum wird mit einem kunterbunten Programm den ganzen Sommer über gefeiert. Zum Auftakt der Jubiläumssaison gab es am heutigen Zoo-Geburtstag, am 4. Mai 2025, eine wirklich tierische Torte – verziert mit Pinguin, Robbe, Löwe & Co. aus Marzipan. Mit der beeindruckenden Ausstellung „160 Jahre Zoo: gestern-heute-morgen“ geht es ab jetzt auf eine Zeitreise durch die Zoogeschichte. „Der Zoo hatte in den 160 Jahren eine bewegte Geschichte“, erzählte Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff. Der Zoo erlebte die tierischsten Herausforderungen, wurde im Krieg zerstört und wieder aufgebaut, geschlossen und auf Drängen der Bevölkerung wieder geöffnet. „Eines jedoch blieb im Laufe der Geschichte immer gleich: Die Begeisterung der Menschen in Hannover und Region für ihren Zoo.“ Gemeinsam mit Zoo-Maskottchen Tatzi Tatz stach der Zoodirektor die Torte an und verteilte die Stücke an die Zoo-Gäste: „Seit 160 Jahren ist der Zoo im Herzen von Hannover, knapp 100.000 Menschen aus Hannover und der Region haben eine Jahreskarte, um ihren Zoo so oft wie möglich zu besuchen – diese Verbundenheit macht uns sehr stolz“, so Casdorff. Das Jubiläum feiert der Erlebnis-Zoo unter anderem mit einem großen Familienfest am 17./18.Mai, Sonder-Führungen, interaktiven Rallyes, Sommer-Kino-Abenden, der großen Ausstellung „160 Jahre Zoo: gestern-heute-morgen“ und einem Fotowettbewerb zu den schönsten Zoo-Momenten seiner Besuchenden. „160 Jahre Zoo: gestern-heute-morgen“ In der Ausstellung „160 Jahre Zoo: gestern-heute-morgen“ nehmen historische Bilder, Ansichtskarten, Modelle, Plakate und Schilder mit auf eine Zeitreise durch die Zoogeschichte von den Anfängen mit der romantischen Felsenanlage mit Verlobungsbrücke bis zur Neugestaltung des Erlebnis-Zoo mit immersiven Themenwelten. Was in 160 Jahren Zoogeschichte passiert ist, wie sich die Tierhaltung und das Verhältnis von Mensch und Tier verändert haben, welche Fortschritte die Tiermedizin gemacht hat, wie viele Gebäude und Baustile es gab, stellt das Zoo-Team auf 15 Wänden und 33 großflächigen Tafeln vor. Bereits auf dem Weg in die Ausstellung vermitteln Zoopläne von 1908 bis 2025, wie sich der Zoo auf seinem Gelände entwickelt hat. Die Ausstellung zeigt unter anderem die Chronik der Zoobauten, den Zoo als Schaufenster der Alfelder Tierhandlung Ruhe, erklärt das „hannoversche Grabenprinzip“, den Aufbau moderner Tieranlagen, tiermedizinisches Training und Tierbeschäftigung sowie die Artenschutzprojekte des Erlebnis-Zoo und die weltweite Vernetzung der Zoos für den Artenschutz. „In seiner 160jährigen Geschichte hat sich der Zoo stark verändert, ist aber seinen Werten immer treu geblieben“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff bei der Ausstellungseröffnung. Schon die Gründer des Zoos wollten den Menschen die Vielfalt und Schönheit der Natur nahebringen. Der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Vertiefung und Vermittlung von Wissen bleiben – neben der Naherholung – die Schwerpunkte des Zoos. „Unsere Mission heißt auch heute noch: Wir wollen Menschen für Tiere begeistern“, so Casdorff. Unterstützung und Expertise Viele der historischen Abbildungen und Ansichtskarten stammen aus der umfangreichen Sammlung von Michael Mettler, Mitglied des Vereins der Zoofreunde Hannover e.V., der seine Lieblingsmotive bei der Ausstellungseröffnung vorstellte. „Dank der Exponate von Michael Mettler können wir die Geschichte unseres Zoos von den Anfangsjahren bis heute auf eindrucksvolle Weise präsentieren“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Casdorff und bedankte sich für die Unterstützung und Expertise des Sammlers. Die Ausstellung ist täglich von 09-18.30 Uhr im Ausstellungsgebäude des Zoos zu sehen. Weitere Informationen zum Zoo-Jubiläum unter: www.erlebnis-zoo.de Fotos: © 04.05.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, zur neuen Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz „Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist für die Bundesrepublik von kaum zu unterschätzender Tragweite. Sie ist angesichts der zigfachen menschenverachtenden Äußerungen ihrer Repräsentanten in den vergangenen Monaten allerdings auch keine Überraschung. Die AfD hetzt unablässig gegen Geflüchtete und Migranten und betrachtet auch Menschen mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse. Sie fantasiert mittlerweile unverhohlen und offen über die sogenannte ‚Remigration‘ von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Mitte unserer Gesellschaft. Es ist richtig und wichtig, dass unser Rechtsstaat mit den Ämtern für Verfassungsschutz über schlagkräftige Instrumente verfügt, um gegen Bestrebungen, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten, vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Die neue Bundesregierung wird sich das eingestufte Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutz nun sehr genau anschauen und intensiv prüfen müssen, welche juristischen Konsequenzen sich daraus für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. Auf die Einstufung der AfD Niedersachsen als Verdachtsobjekt des Verfassungsschutzes hat das Gutachten zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Erkenntnisse, die sich daraus gegebenenfalls mit Blick auf mögliche Bezüge nach Niedersachsen ergeben, werden jedoch intensiv ausgewertet und in das weitere Einstufungsverfahren einfließen.“ Foto: © 02.05.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Hannover setzt auf digitales Bewässerungsmanagement - Effiziente Wasserwirtschaft als Klimaanpassungsmaßnahme Das Frühjahr 2025 war bisher auch in Hannover außergewöhnlich trocken – eine Entwicklung, die den Klimawandel und die zunehmende Hitzeinselwirkung in Städten deutlich sichtbar und erfahrbar macht. Bäume spielen dabei eine entscheidende Rolle: Sie sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch essenziell für das Stadtklima, da sie die Hitze mindern und das Stadtbild auflockern und verschönern. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover reagiert auf diese Herausforderungen mit gezielten Maßnahmen und investiert auch in eine nachhaltige und effiziente Bewässerung. „Gerade in Zeiten des Klimawandels ist es wichtiger denn je, unsere Bäume optimal zu versorgen. Sie sind unsere natürlichen Klimaanlagen und tragen maßgeblich zur Lebensqualität in Hannover bei“, erklärt Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel. „Mit der neuen Gießtechnik können wir die Bewässerung noch effizienter und ressourcenschonender gestalten.“ In diesem Jahr werden rund 4.600 Straßenbäume sowie zahlreiche Kübelpflanzen, Beete und Hecken bewässert. Besonders die frisch gepflanzten Jungbäume benötigen bis zu ihrem vierten Standjahr regelmäßige Wassergaben – etwa alle 7 bis 14 Tage, mit circa 200 Litern pro Baum. Um diese Aufgabe effizienter zu bewältigen, hat die Stadt Hannover zu Beginn der Bewässerungssaison in modernste Technik investiert. „Wir haben acht Gießarme für Traktoren sowie acht professionelle Bewässerungsanhänger angeschafft – insgesamt im Wert von rund 280.000 Euro“, berichtet Manuel Kornmayer, Bereichsleiter für Grünflächen im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. „Mit dieser neuen Technik können wir das Wasser deutlich effizienter und gezielter ausbringen und in kürzerer Zeit mehr Bäume versorgen.“ Neben der Gießtechnik wurde auch das gesamte Bewässerungsmanagement optimiert und digitalisiert: Zu den gärtnerischen Erfahrungen über die Bewässerung kommen auch Daten von etwa 420 Bodenfeuchte-Sensoren und Wettervorhersagen zum Einsatz. Diese Daten dienen als Steuerungsinstrument, um die Bewässerung gezielt und ressourcenschonend zu planen und umzusetzen. Auch die Routenplanung für die Bewässerungstouren wurden optimiert und an die aktuelle Situation und die neue Technik angepasst. So wurde das gesamte Bewässerungsmanagement in das bestehende digitale Grünflächenmanagement implementiert. „Unser neuer Slogan ‚Wasser SMART‘ auf den Bewässerungsfahrzeugen unterstreicht die Bedeutung dieser innovativen Ansätze“, so Anja Ritschel. „Durch die Kombination aus moderner Technik und Datenanalyse können wir Personal, Finanzmittel und Wasser zielgenau einsetzen – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels.“ Hannover zeigt damit, wie moderne Gießtechnik in Verbindung mit digitaler Sensorik dazu beiträgt, die Stadt nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Die Stadt setzt auf Innovationen - um auch in Zukunft grüne Oasen und ein lebenswertes Stadtbild zu erhalten. Landeshauptstadt Hannover Fotos/Video: © 28.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Stadt liefert weitere rund 2200 neue Tablets an die Schulen Die Digitalisierung des Schulunterrichts ist in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein fortlaufendes Großprojekt. Die Stadt geht nun einen weiteren entscheidenden Schritt: Aktuell liefert sie rund 2200 neue iPads samt Lade-Infrastruktur an die Schulen. Wie der Leiter des Fachbereichs Schule, Hans-Jürgen Licht, bei einem Pressetermin anlässlich der Geräteübergabe am 28. April in der Tellkampfschule erklärte, erhält jede weiterführende Schule 32 iPads und zwei Ladekoffer und jede Grundschule 16 iPads sowie einen Ladekoffer. In der Tellkampfschule nahmen Schüler*innen der siebten Klasse, Schulleiter Dr. René Mounajed und der Koordinator für Digitalisierung, Steffen Hofmann, die Geräte in Empfang. Die Kinder können die Tablets ab sofort für den Unterricht und für Prüfungen nutzen und so wichtige digitale Kompetenzen erlernen. „Unsere Schüler*innen bewegen sich auch außerhalb der Schule zunehmend online. Als Schule sehen wir uns deshalb in der Pflicht, sie mit dem notwendigen Werkzeug und pädagogischen Kompetenzen auszustatten, damit sie sich in dieser oft unübersichtlichen Umgebung sicher bewegen können“, sagte Schulleiter René Moujaned. Die Landeshauptstadt setzt darauf, dass immer mehr Schüler*innen an städtischen Schulen mit modernen Endgeräten arbeiten können. So gibt es an hannoverschen Schulen momentan etwa 22.500 iPads für Schüler*innen. Davon hat der Fachbereich Schule rund 15000 beschafft – inklusive der 2200 Geräte, die jetzt ausgeliefert werden. 7500 Geräte sind von Eltern finanziert, da das Land Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit für Schüler*innen gewährt. Rund 5000 Endgeräte hat die Stadt außerdem für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Insgesamt belaufen sich die bisherigen Investitionen auf rund 30 Millionen Euro. Davon konnten mit finanziellen Mitteln aus dem vom Bund aufgelegten „Digital-Pakt Schule“ rund 20 Millionen Euro gefördert werden. „Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen und des Angebots an digitalen Lernmitteln haben wir große Fortschritte gemacht“, stellte Fachbereichsleiter Hans-Jürgen Licht fest. Die Schulen könnten nun in eigener pädagogischer Verantwortung in sinnvollen Schritten und Maßen den Unterricht mit digitalen Angeboten unterstützend durchführen. Eine Fortsetzung des bestehenden Digitalpaktes sei notwendig, fordern sowohl Fachberechsleiter Licht als auch Schulleiter Moujaned. Damit wäre sichergestellt, dass die Stadt auch in Zukunft die Kinder und Jugendlichen mit modernen Geräten ausstatten, die Lizenzen für die Software finanzieren und den zugehörigen technischen Support leisten könne. Der Digital-Pakt solle so gestaltet werden, dass Eltern künftig nicht mehr für die Anschaffung von Tablets finanziell belastet werden. Hintergrund: Bereits im Jahr 2013 hat der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover mit dem Aufstellen eines Medienentwicklungsplans (MEP) eine Strategie zur Digitalisierung der Schulen entwickelt. Die Umsetzung begann in einem Pilotprojekt in den Jahren 2016 bis 2018 mit sechs Schulen. Aktuell haben alle 100 städtischen allgemeinbildenden Schulen von den Grundschulen bis zu den Gymnasien flächendeckendes WLAN in den Unterrichtsräumen mit einem sehr leistungsfähigen Breitbandanschluss von 1 GBit/s über Glasfaseranbindungen. Zuvor wurden alle unterrichtsrelevanten Räumlichkeiten in den Schulen mit digitalen Tafeln sowie Tablets in Koffersystemen zum Aufladen ausgestattet. Die Geräte selbst sind im sogenannten „Mobile Device Management“ der LHH erfasst und sollen für die digitale Medienbildung vor Ort an den Schulen zum Einsatz kommen. Sie werden zum Beispiel zur individuellen Förderung von Schüler*innen, für Projektarbeiten oder an den weiterführenden Schulen als institutioneller Klassensatz für Klausuren genutzt. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 28.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Flughafen Hannover: Wartungsbedingte Schließung der Südbahn GARBSEN (stp). Der Flughafen Hannover hat mitgeteilt, dass die Südbahn aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen bis zum 27. Juni außer Betrieb bleibt. Während dieser Phase wird der gesamte Flugverkehr über die Nordbahn abgewickelt. Die Flughafengesellschaft bittet die Anwohnerinnen und Anwohner in den angrenzenden Gebieten um Verständnis für die dadurch entstehende Mehrbelastung. Die regelmäßige Überprüfung und Pflege der Flugbetriebsflächen ist zwingend erforderlich. Dabei werden unter anderem Fugen, Betonflächen, elektrische Anlagen und Markierungen inspiziert und überarbeitet. Auch die Entfernung von Gummiabrieb ist Bestandteil der Maßnahmen. Darüber hinaus werden während der Schließung an der Südbahn und in den angrenzenden Bereichen neue Entwässerungssysteme installiert, die Enteisungsmittel aufnehmen können. Zusätzlich entsteht ein befahrbarer Wirtschaftsweg. Die Umsetzung dieser Arbeiten macht eine zeitweise Stilllegung der Start- und Landebahn unumgänglich, so die Flughafengesellschaft. Foto: © 25.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Saisonauftakt auf der Neuen Bult - Hannover 96-Renntag am 1. Mai 2025 Am 1. Mai startet die Galoppsaison 2025 auf der Neuen Bult in Langenhagen. Acht spannende Renntage sind in diesem Jahr geplant – den Auftakt macht ein ereignisreicher Renntag mit voraussichtlich zehn Rennen. Im Mittelpunkt stehen zwei Listenrennen, jeweils mit 25.000 Euro dotiert – sie lassen sich im Vergleich zum Fußball durchaus auf Europa-League-Niveau heben. Der Große Preis von Rossmann führt über 2.000 Meter. Der Große Preis von Hannover 96 ist mit 1.300 Metern auf die Sprinter unter den Vollblütern zugeschnitten. Wer trifft ins Schwarze – oder besser gesagt: Wer galoppiert zum Sieg? Die Antwort darauf wird mit Spannung erwartet – schließlich ist es der beliebte 96-Renntag! Pferderennen und Fußball – zwei Sportarten, die auf den ersten Blick unterschiedlich wirken, aber in Tempo, Spannung und Emotionen vieles gemeinsam haben. Für die Rennsaison 2025 sind stehen die folgenden Renntage fest: Hannover 96-Renntag, Donnerstag, 1. Mai 2025 Familienrenntag, Sonntag, 18. Mai 2025 Renntag der Hannoverschen Volksbank, 9. Juni 2025 After Work-Renntag der Bauwirtschaft, Freitag 20. Juni 2025 Ascot-Renntag, Sonntag, 24. August 2025 Oktoberfest-Renntag, Sonntag, 21. September 2025 Renntag der Landwirtschaft, 5. Oktober 2025 Renntag der Gestüte, Sonntag, 26. Oktober 2025 Tickets können an der Tageskasse oder vergünstigt im Online-Shop erworben werden. Fotos: © 25.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Mit Vorfreude in die Natur: Der 16. Deistertag am 4. Mai 2025 - Mit einem bunten Programm für alle Sinne zeigen die sechs Deister-Kommunen am Sonntag, 4. Mai, wie spannend Naherholung sein kann Der Arbeitskreis Deister lädt am 4. Mai 2025 zum mittlerweile 16. Deistertag ein – ein Tag voller Naturerlebnisse für große und kleine Entdeckerinnen und Entdecker. Auch in diesem Jahr erwartet die Besucherinnen und Besucher eine gelungene Kombination aus Erlebnis, Information und Spannung – mitten im Grünen. Die sechs Deister-Kommunen – Bad Münder, Bad Nenndorf, Barsinghausen, Rodenberg, Springe und Wennigsen – haben erneut ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt, das die Vielfalt der Region widerspiegelt und für die ganze Familie attraktiv ist. Ob geführte Wanderungen und Radtouren, Kräuterführungen, Besichtigungen oder Live-Musik – der Deistertag bietet Naturgenuss und Entdeckungen für jeden Geschmack. „Der Deistertag ist ein großartiges Gemeinschaftsprojekt, das die sechs Kommunen vereint und das touristische Potenzial unserer Region eindrucksvoll aufzeigt. Wir freuen uns, den Besucherinnen und Besuchern erneut ein vielfältiges Programm inmitten einer einzigartigen Naturkulisse präsentieren zu können“, betont Timo Muchow, Sprecher des Arbeitskreises Deister und Wirtschaftsförderer der Stadt Barsinghausen. Gleichzeitig rückt der Erlebnistag das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt: Mit umweltfreundlicher Anreise, regionalen Produkten und naturverträglichen Angeboten wird gezeigt, wie naturnaher Tourismus verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Wer den Deister erleben möchte, kann dabei ganz bewusst auf das Auto verzichten – zahlreiche Wander- und Veranstaltungsorte sind bequem mit dem ÖPNV erreichbar. Die gute Anbindung mit Bus und Bahn ermöglicht nicht nur eine entspannte Anreise, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus in der Region. So wird der Tag im Grünen zur klimafreundlichen Entdeckungstour – ganz ohne Parkplatzsuche. Wie in den vergangenen Jahren übernimmt die Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) auch 2025 wieder maßgeblich die Bewerbung des Deistertages. Dazu gehören neben dem Programmflyer auch eine großflächige Plakatierung im Umkreis von 60 Kilometern rund um Hannover. Ergänzend wird die Veranstaltung an Litfaßsäulen und auf Dreieckständern in Hannovers Innenstadt beworben. Fahrgastfernsehspots in den Stadtbahnen und Stationen der Üstra machen zusätzlich auf das Event aufmerksam. Auch Anzeigen und Advertorials in Zeitschriften und Stadtmagazinen tragen zur umfassenden medialen Bewerbung bei. Der Programmflyer ist in den Tourist-Informationen der Deister-Kommunen sowie in der Tourist Information Hannover am Ernst-August-Platz 8 erhältlich. Außerdem liegt er in Kultureinrichtungen und gastronomischen Betrieben aus. Online ist der Flyer unter www.visit-hannover.com/deister sowie auf www.deister.de verfügbar. Fotos: © 24.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Süntel-Buche im Berggarten bekommt ein Korsett auf Zeit Eine innovative Konstruktion für einen besonderen Baum wurde jetzt im Berggarten gebaut: Die rotblättrige, etwa 30 Jahre alte Süntel-Buche (Fagus sylvatica var. suentelensis ‘Atropurpurea‘) ist dabei, den angrenzenden Fußweg zu überwachsen. Eine eigens entwickelte Konstruktion aus Gerüstrohren leitet nun die Äste der Buche über den Weg. Von der gegenüberliegen Seite des Weges wachsen ihr neu gepflanzte rotlaubige Süntel-Buchen entgegen. Haben sich die Äste im Laufe der Jahre erreicht, werden sie miteinander verbunden und wachsen zusammen. So wird nach und nach in etwa 25 Jahren ein sich selbst tragender Laubengang entstehen. Die Gerüstkonstruktion wird dem weiteren Wachstum des Baums entsprechend angepasst und erweitert. Sobald die Buchen-Äste stark genug sind, wird das Gerüst Stück für Stück zurückgebaut. Der angestrebte Laubengang hat ein historisches Vorbild an anderer Stelle im Berggarten. Das alte Prachtexemplar einer Süntel-Buche bedeckt eine Fläche von fast 1.000 Quadratmetern. Mit seinen bizarr verdrehten Ästen überwuchert es eine 33 Meter lange Pergola und zählt zu den meist fotografierten Attraktionen des Berggartens. Süntel-Buchen sind abnorm wachsende Mutationen der heimischen Rot-Buche (Fagus sylvatica). Ihr ungewöhnlicher Wuchs hat ihnen Namen wie Gespensterbaum, Teufels- oder Hexenbaum eingebracht und einst dazu geführt, dass sie im namensgebenden Höhenzug Süntel fast ausgerottet wurden. Heute sind nur noch wenige Süntel-Buchen in Parks und Gärten zu bestaunen. Besonders selten sind rotlaubige Exemplare. Informationen kurz und knapp: Lage im Berggarten: Blumenwiese unterhalb des Mausoleums, am Weg in den Staudengrund Kosten: circa 30.000 Euro Finanziert durch die Stiftung Hannoversche Volksbank, vertreten durch Daniel Haartz (Vorstandsvorsitzender Stiftung Hannoversche Volksbank) und Marko Volck (Leiter Unternehmenskommunikation). Konstruktion: OLA (Office for Living Architecture, Stuttgart) Landeshauptstadt Hannover Foto: © 23.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
TK Hannover Luchse – 3x3 Edition! Gemeinsam mit Belit Onay (Oberbürgermeister), Jürgen Wache (Vorsitzender Hannoversche Volksbank) und der 3x3 Goldmedaillengewinnerin Marie Reichert und weiteren Überraschungsgästen wurde heute vor unserem neuen Rathaus ein zukunftsweisendes Projekt im deutschen Frauenbasketball vorstellt. „TK Hannover Luchse – 3x3 Edition!“ 3x3 und Hannover – das passt. Spätestens seit dem vergangenen Sommer hat sich diese dynamische Spielform des Basketballs als fester Bestandteil im Sportkalender etabliert. Nun gehen die TK Hannover Luchse den nächsten konsequenten Schritt: Als erstes Profibasketball-Team Deutschlands stellen wir auch im Sommer ein Profiteam – die 3x3 Luchse. Wir setzen damit ein starkes Zeichen für die Professionalisierung des Frauenbasketballs, für mehr Kontinuität in der sportlichen Entwicklung und für den Standort Hannover als Zentrum des 3x3-Basketballs. Wichtig: 3x3 und klassischer 5-gegen-5-Basketball schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich. Dieser Schritt ist ein nachhaltiger Beitrag zur Zukunft des Sports. Fotos: © 23.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
Prüfungen für Mensch und Hund - Johanniter richteten umfangreiches Prüfungsszenario für das Rettungshundewesen aus. Hannover. Für 36 Teams der bundesweiten Johanniter-Rettungshundstaffeln war es am Osterwochenende in Hannover und Umgebung eher eine Zeit der Konzentration als der Kontemplation: Die Hundeführerinnen und -führer wollten sich mit ihrem Tier der regelmäßig erforderlichen Prüfung in den Sparten Flächensuche und Mantrailing unterziehen. Für zehn weitere Ehrenamtliche ging es um die Qualifikation zur Prüferanwärterschaft. „Erfahrene Hundeführende haben in diesem Auswahlseminar die Möglichkeit, sich als mögliche Anwärter zur Prüferin und Prüfer für das Rettungshundewesen zu qualifizieren“, erläutert Dr. Anja Rocksin, Tierärztin und Fachberaterin Rettungshundewesen der JUH. „Unter Aufsicht aller Prüfer der JUH und einer begleitenden Prüferin des ASB haben sie an diesem Wochenende ihr bisheriges Wissen angewandt, Entscheidungen getroffen und begründet.“ Alle Interessierten hatten sich bereits vorher durch ihre praktische Erfahrung als Hundeführende qualifiziert und mit Beginn der Bewerbung einen Theorie-Test zur Prüfungsordnung bestanden. Bei erfolgreich erlangter Anwärterschaft sind mindestens 20 weitere Prüfungen unter der Aufsicht wechselnder JUH-Prüfer in der jeweiligen Sparte erforderlich. Lutz Fricke, Landesfachberater Rettungshundewesen im Landesverband Niedersachsen/Bremen beschreibt den Anspruch: „In der Beurteilung der Anwärter dreht es sich nicht nur um ihr Fachwissen. Hier ist natürlich Kompetenz erforderlich, ebenso wichtig sind aber auch ein Verständnis für das Miteinander im Rettungshundewesen und Empathie. Wie gehen sie als mögliche Prüfer zum Beispiel mit Verbesserungsvorschlägen ihrer Arbeit oder der Enttäuschung von Hundeführenden um, deren Prüfung nicht bestanden wurde?“ Bei der umfangreich durchgeführten Veranstaltung waren für den Landesverband Niedersachsen/Bremen Teams aus Braunschweig, Oldenburg und Südniedersachsen im Rahmen der Rettungshundeteamprüfung dabei. Weitere teilnehmende Staffeln kamen aus den Regional- und Ortsverbänden Straubing, Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, Landsberg, Paderborn, Schleswig, München, Ostwestfalen, Leipzig, Kötz, Stralsund-Rügen, Baden-Karlsruhe, Südbrandenburg, Württemberg, Sylt, Salzhausen, Vogelsberg, Hessen-Mitte, Hamburg, Ostthüringen und Münsterland. 32 Teams wollten sich für die Flächensuche qualifizieren, vier im Bereich Mantrailing. Aufgrund der gemeinsamen Prüfungsordnung war auch ein Team der Braunschweiger Malteser dabei. Die zehn Teilnehmenden für die Prüfungsanwärterschaft waren aus den Verbänden Sylt, Landsberg, Leipzig, Südniedersachsen, Wasserburg, Nordbrandenburg, München, Oberbayern und Kempten angereist. Sieben Teilnehmende bewarben sich um eine Anwartschaft für den Bereich Fläche, drei für die Sparte Mantrailing. Das Seminar und einzelne Prüfungsteile (Theorie, Verweistest und Gehorsam) wurden auf dem Ausbildungsgelände des Ortsverbands Hannover-Wasserturm und dem des Schützenhauses in Hannover-Misburg durchgeführt. Die Prüfungen in der Flächensuche fanden durch Unterstützung der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Luttmersen statt, die in der Sparte Mantrailing auf dem Truppenübungsplatz Bothfelder Heide. Im Ergebnis haben vierzehn Teams mit ihren Hunden alle Prüfungsteile für die Fläche erfolgreich absolviert und wurden zertifiziert, darunter aus dem Landesverband Niedersachsen/Bremen die beiden Teams aus Südniedersachsen. In der Sparte Mantrailing erreichte keins der Teams eine Zertifizierung. Für eine Anwartschaft als Prüferin oder Prüfer wurden zwei Teilnehmende in der Sparte Mantrailing und vier Teilnehmende in der Sparte Fläche ausgewählt, darunter auch die Bewerberin aus dem Regionalverband Südniedersachsen. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Fotos: © 22.04.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie