FAQ zu den Änderungen der Corona-Verordnung

Allgemeines

Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?

In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.

Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?

Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.

Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.

Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.

Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.

Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.

Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.

Wer gilt als vollständig genesen?

Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.

Gibt es nun eine Impfpflicht?

Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.

In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?

Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.

Kitas und Schulen

Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?

Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.

Sport

Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?

Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?

Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.

Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport

Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?

Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.

Was ist mit Solarien?

Solarien dürfen öffnen.

Einzelhandel

Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?

Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?

Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.

Außengastronomie

Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?

Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!

Beherbergung

Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?

Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.

Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.

Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?

Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.

Zoos und botanische Gärten

Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?

Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.

Weitere Freizeitaktivitäten

Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?

Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.

Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.

Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.

Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).

Museen etc.

Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?

Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

Kulturelle Veranstaltungen

Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?

Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.

Testungen

Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?  

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.

Wo kann ich mich denn dann testen lassen?

Unter Aufsicht kann man sich

a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.

b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.

c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden?

Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.

Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?

Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.

Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?

Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.

Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?

Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.

Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?

Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.

Foto: © 09.05.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 15. Dezember 2025
aha-Sammelplätze für Tannenbäume in Hannover Abfallwirtschaft bietet auch 2026 wieder über 200 Sammelplätze im Stadtgebiet Rund 170.000 Weihnachtsbäume werden eingesammelt Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) holt die Weihnachtsbäume auch in diesem Jahr wieder an über 200 Standorten im Stadtgebiet kostenlos ab und entsorgt sie. Am Montag, 5. Januar beginnt aha mit den Abholfahrten, letztmalig werden die Sammelplätze am Freitag, 16. Januar, angefahren. Vor dem 5. Januar bereitgestellte Bäume werden nicht mitgenommen. Auch die aha-Wertstoffhöfe, Deponien sowie die Grüngutannahmestellen im Umland der Region Hannover nehmen abgeschmückte Weihnachtsbäume kostenlos an. Gut zu wissen: Große Bäume müssen gekürzt werden, damit sie in die Müllfahrzeuge passen. Eine Länge von 1,50 Meter darf nicht überschritten werden. Äste sollten zudem gebündelt und Baumstämme nicht dicker als 15 Zentimeter sein. Einen Teil der Tannenbäume verarbeitet aha zu Kompost. Da Baumschmuck nicht kompostiert werden kann, müssen Tannen und Fichten komplett abgeschmückt sein. aha bittet die Bürgerinnen und Bürger, die ausgedienten Bäume nur an den Sammelstellen und im genannten Zeitraum vom 5. bis 16. Januar 2026 abzulegen. Bei falsch abgelegten Bäumen handelt es sich um illegale Abfallentsorgung, die mit Ordnungsstrafen belegt wird. aha bittet zudem darum, an den Sammelstellen Fuß- und Fahrradwege freizuhalten und mit der Ablage der Bäume den Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen. Hier sind die einzelnen Sammelplätze, getrennt nach Stadtteilen, aufgeführt. Alle Standorte finden Sie auch unter: www.aha-region.de/tannenbaum . Sammelplätze zur Abholung von Tannenbäumen (05.01.2026 bis 16.01.2026) Stadtteil Ahlem Am Ahlemer Holz (Wendeplatz) Im Großen Büchenfeld (Spielplatz) Krugstraße (Sackgasse - Glascontainer) Küstriner Str. gegenüber Landsberger Weg auf der Grünfläche am Schulgebäude Stadtteil Anderten Am Tiergarten (neben Nr. 2) Freifläche „An der Brauerei“ Pappelweg/Herderstraße Eisteichweg/Wartheweg (Grünfläche) Stadtteil Badenstedt Badenstedter Straße/Nauheimer Straße (Spielplatz) Woermannstraße (am Bunker neben Littfasssäule) Ecke Diesterwegstraße Siegfriedplatz Lenther Chaussee/Remarqueweg/Lenther Straße (Freifläche) Petermannstraße Grünfläche gegenüber vom Parkplatz des Sportplatzes Empelder Straße Ecke Burgundische Straße (Grünfläche) Stadtteil Bemerode Emslandstraße/Alte Bemeroder Straße (Parkplatz Schützenhaus) Berkelmannstraße/Steinkampweg (Parkplatz) Am Gutspark/Berkelmannstr. (Fußweg in Kurve vor Grünfläche) Hermann-Hesse-Straße (Wendeplatz) Funkenkamp/Weinkampswende (Grünfläche) Sticksfeld gegenüber Nr. 8 /Ecke Liethfeld (Freifläche) Jakobskamp/Ecke Papenkamp Jakobskamp/Ecke Försterkamp Brockfeld/Ecke Ellernbuschfeld Weistfeld/Ecke Ellernbuschfeld Brockfeld/Ecke Lehmbuschfeld Weistfeld/Ecke Lehmbuschfeld Stadtteil Bornum Bornumer Straße 143 (5. Betriebshof) Lindener Weg Sackgasse Höhe Nr. 40 – 40f auf Grünfläche Stadtteil Bothfeld Westpreußenufer (Wendeplatz) /Ecke Marienburger Weg Sahlkamp/Ecke Krasseltweg (gegenüber Rossitter Weg) Tollenbrink (zwischen den Tankstellen) An den Hilligenwöhren/Auf dem Limbrinke (Grünfläche) Oldekopstraße/Mittelinsel, Ecke Hartenbrakenstraße Weidkämpe (freies Feld, Kindertagesstätte) Hoffmann-von-Fallersleben-Straße (Freifläche) Kurze-Kamp-Straße (zwischen Nr. 11 und 12) Uslarplatz Stadtteil Bult Robert-Koch-Platz/Findorffstraße (Grünfläche neben Spielplatz) Stadtteil Burg Harzburger Platz (Freifläche gegenüber Gemeindezentrum) Stadtteil Calenberger-Neustadt Molthanstraße/Kommandanturstraße (vor Parkplatz) Rote Reihe/Calenberger Straße Wilhelmshavener Straße/Ecke Kapitän-von-Müller-Straße Stadtteil Davenstedt Davenstedter Markt (Marktfläche) Basaltweg/Davenstedter Straße Davenstedter Holz/Trappenkehre Droehnenstraße/Geveker Kamp Geveker Kamp gegenüber Bergkammstraße (Glascontainer) Schieferkamp/Am Kalkbruche vor Gasthaus Pegasos Stadtteil Döhren Fiedeler Platz/ Ecke Bernwardstr. Klinkerfuesstraße (Wendeplatz) Peiner Straße/Holthusenstraße (Auf der Bauminsel) Leineinsel/Am Brückenhaus Stadtteil Groß-Buchholz Domagkweg (Spielplatz) Nobelring/Meitnerstraße Nußriede/Buchnerstraße Osterfelddamm/Ecke Nußriede Schwalbenflucht (Parkplatz Ecke Milanstraße) Bussestraße (Grünfläche zwischen Hausnummer 44+48 Eichenplan / Grünfläche Ecke Lenbachplatz Lenbachplatz (Wendeplatz) Pinkenburger Straße/Schierholzstraße Schierholzstraße/Bollnäser Straße Pappelwiesen/Henniesruh Pasteurallee/Meersmannufer Paracelsusweg/Schule Grünanlage Stadtteil Hainholz Bömelburgstraße (vor dem Bunker)/Ecke Voltmerstraße Erlenweg (gegenüber Eibenweg) Grünfläche Am Hopfengarten (gegenüber Hainhölzer Bahnhof) Ecke Engelbosteler Damm Mogelkenstraße (Ecke Bogenstraße) Elfriede-Döhler-Weg/Glashüttenstraße (Grünfläche) Ecke Halkettstraße Stadtteil Heideviertel Heidering (gegenüber Nr. 17) Wolfsburger Damm (am Bunker) Stadtteil Herrenhausen Meldaustraße (Marktplatz) hinter dem Kiosk Stadtteil Isernhagen-Süd Kahlendamm/Im Eichholz (Trafohäuschen) Am Wildpfad/An den Hilligenwöhren Jägerstieg/Föhrenwinkel Prüßentrift/Große Heide Wietzendiek (Wendeplatz) Lindenallee (neben Nr. 43) Stadtteil Kirchrode Döhrbruch 8 (8. Betriebshof) Im Büntefeld (Freifläche) Neunkirchner Platz/Ecke Saarbrückener Straße Tiergartenstraße (Parkplatz Tiergarten) Stadtteil Kleefeld Heidjerhof (gegenüber Nr. 11) Kleestraße (gegenüber Crappiusstraße) Rupsteinstraße (Bunker) Schaperplatz (neben den Toiletten) Stadtteil Lahe Im Klingenkampe/Ecke Laher Heide Stadtteil Ledeburg Verdener Platz Stadtteil Leinhausen Bremer Straße/Kasseler Straße (Bunker) Heimatweg (Am Stromhaus) Stadtteil Limmer Brunnenstraße (Ecke zur Schleuse) Liepmannstraße/Ecke Zimmermannstraße/Ecke Am Lindener Hafen (Grünfläche) Stadtteil Linden-Mitte Stephanusstraße Ecke Gartenallee (vor dem Spielplatz) Lindener Marktplatz Stadtteil Linden-Nord Kötnerholzweg / Velberstraße auf dem Lindener Schmuckplatz Ottenstraße/ Ecke Stärkestraße (gepflasterte Freifläche) Pfarrlandplatz/Pfarrlandstraße (gegenüber Kindergarten) Steigerthalstraße (Grünfläche zur Leine) Asseburgstraße/Lüdenstraße (beim Spielplatz) Stadtteil Linden-Süd Am Spielfelde (Grünfläche an der Wachsbleiche) Behnsenstraße/ Ecke Charlottenstraße (Spielpark) Posthornstraße/ gegenüber Ecke Von-Alten-Allee Allerweg/ Ecke Ricklinger Str. (bei der Kirche) Stadtteil List Mengendamm 15 (2. Betriebshof) Böcklinplatz / Ecke Podbielskistraße Dahnstraße (Grünfläche) gegenüber Nr. 13 und Nr. 5, (2 Plätze) De-Haen-Platz (Spielplatz) 2 Plätze, Ecke Waldstr./Hammersteinstraße Gorch-Fock-Straße/Spannhagenstraße (Freifläche) Gorch-Fock-Straße/Hebbelstraße (Freifläche) Fritz-Beindorff-Allee/Richard-Wagner-Straße (Grünstreifen) Im Kreuzkampe (Grünstreifen) Nr.7 Liebigstraße/Ecke Waldstraße/ Ecke Podbielskistraße (Nr.41) Liliencronplatz/Klopstockstraße (Markt) Lützeroderstraße/Spichernstraße Moltkeplatz (Trinkhalle/Markt) Podbielskistraße/ Ecke Brahmsstraße (Grünstreifen) gegenüber Nr. 2 Rubensstraße/Ecke Rembrandtstraße Schubertstraße (Wendeplatz) Vier Grenzen/Ecke Lister Kirchweg Am Welfenplatz (gegenüber Schützenstraße, Rückseite Schule) Oskar-Winter-Straße/Ecke Bödekerstraße Nordring (neben Werftstraße) Bus-Endstation Stadtteil Marienwerder Schönbecker Allee/Merkurstraße (Sackgasse) Garbsener Landstraße Ecke Am Hinüberschen Garten Augustinerweg / Quantelholz Stadtteil Misburg-Nord Seckbruchstraße (gegenüber Fürstenwalder Straße) Scholandstr./Eschenbachstr. Kampstr./Wilhelm-Tell-Str. Emscherweg/Kerbelweg Freifläche vor dem Trafohäuschen Kleinertstr./Lange Rade (auf der Grünfläche bei der Litfaßsäule) Stadtteil Misburg-Süd Max-Kuhlemann-Straße/Liebrechtstraße Stadtteil Mitte Marktkirche (Marktplatz) Am Klagesmarkt (Springbrunnen) Stadtteil Mittelfeld Am Mittelfelde/Grünberger Weg Rübezahlplatz (Am Brunnen) Grabenweg/Im Wolfskampe (am Bunker) Lehrter Platz (Glascontainer) Stadtteil Mühlenberg Beckstraße (gegenüber Julius-Leber-Weg) Bonhoefferstraße (Parkplatz) Schollweg/Anne-Frank-Weg (vor/neben Spielplatz) Canarisweg 2 (Kindergarten) Stadtteil Nordstadt Sandstraße 20 (6. 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Betriebshof) Wilmersdorfweg/Kugelfangtrift Hägewiesen (Kindergarten)/ Ecke Wiehenweg General-Wever-Straße/Rhönweg Stadtteil Seelhorst Peiner Straße/Wülfeler Bruch Stadtteil Stöcken Eichsfelder Straße (Parkplatz vom Marktplatz) Lauckerthof (Wendeplatz) Mecklenheidestraße 73 (10. Betriebshof) Schwarze Heide/ Ecke Wiedenlohe (Höhe Trafo) Schwarze Heide/ Ecke Lindhorn (Trafohäuschen/Spielplatz) Schwarze Heide /Am Hasenwinkel (Auf der Wiese neben dem Bach) Alte Stöckener Str./Ecke Stöckener Str. (Grünfläche an den Kundenparkplätzen) Stadtteil Südstadt Bertha-von-Suttner-Platz (südl. Ecke Stresemannallee) Am Südbahnhof (Spielplatz) Auf dem Emmerberge/ Ecke Haarstr. Heinrich-Heine-Platz Mainzer Straße/Bismarckstraße Marienstraße/Kestnerstraße Rautenstraße/Sonnenweg (Spielplatz) Sallstraße/Kleine Düwelstraße Stephansplatz/Geibelstraße &Bandelstraße (2 Plätze) Tiestestraße 10 (4. 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Dragonerstraße/Neanderstraße Plüschowstraße (Parkplatz Kirche)/ Ecke Hirtenweg Scheelenkamp/Moorkamp (Grünfläche) Stadtteil Vinnhorst Am Schmuckplatz Friedenauer Straße/Im Othfelde Vinnhorster Rathausplatz Fischteichweg/Heinischer Hof (Grünfläche) Stadtteil Wettbergen Tresckowstraße/Aufhäuser Straße (Kindergarten) An der Kirche/Pastor-Bartels-Weg Goethestraße/Zilleweg Neue Straße/Kopenhagener Straße Berliner Straße / Poggendiek Stadtteil Wülferode Hoyerstraße/Kirchbichler Straße (Parkplatz) Stadtteil Waldheim Wolfstraße (Brücke, Haltestelle gegenüber Liebrechtstraße, Waldseite) Ottostraße/Am Schafbrinke Liebrechtstraße (Wendeplatz Zeißstraße) Stadtteil Waldhausen Kärntner Platz / Ecke Bozener Straße Riepestraße (Spielplatz) / Ecke Güntherstr. Stadtteil Wülfel Bothmerstraße (Freifläche neben dem Spielplatz) Am Mittelfelde/Loccumer Straße Stadtteil Zoo Plathnerstraße/Gellertstraße Seelhorststraße/Plathnerstraße Fotos: © 15.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 12. Dezember 2025
Übergabe des Zuwendungsbescheids für den Erwerb von 17 Stadtbahnfahrzeugen an die ÜSTRA Zur Erneuerung und Stabilisierung der hannoverschen Stadtbahnflotte stellt das Land Mittel in zweistelliger Millionenhöhe bereit. Damit kann die ÜSTRA 17 Stadtbahnwagen des Typs TW 4000 anschaffen. Der Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne hat am heutigen Freitag einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Mitglieder des ÜSTRA-Vorstands, Elke Maria von Zadel und Denise Hain, feierlich übergeben. Bisher hatten die Üstra 42 Fahrzeuge dieser neuen Generation bestellt. Mit der heutigen Zusage stockt die Üstra ihre Flotte auf insgesamt 59 TW 4000 auf. Fotos/Video: © 12.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 12. Dezember 2025
Ab Fahrplanwechsel: sprintH Linie 900 fährt neue Strecke - Direkte Anbindung an das Gehägeviertel Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, verkehrt die sprintH Linie 900 durch die Eilenriede über die Waldchaussee und schafft damit eine direkte Anbindung des Gehägeviertels an den Nahverkehr. Die sprintH Linie 900 nimmt damit ihre angedachte Route auf, die bei der ursprünglichen Verlängerung der Linie in die Stadt Hannover geplant war. Möglich wird dies durch die abgeschlossene Sanierung der Brücke über den Schiffgraben auf der Waldchaussee, die nun auch für Schwerlastverkehr freigegeben ist. So verkehrt die sprintH Linie 900 ab dem Fahrplanwechsel Die Linie 900 verbindet Hannover mit dem Mittelzentrum Burgdorf. Als sprintH Linie schafft sie allen Burgdorferinnen und Burgdorfern sowie Menschen aus dem südlichen Bereich Isernhagens eine direkte Verbindung in die Innenstadt Hannovers. Im dritten Quartal nutzten pro Schulwerktag rund 3.000 Fahrgäste auf der gesamten Strecke die Linie. Künftig verkehrt sie auf einem neuen Weg und bedient dabei die drei neuen Haltestellen „Rehmer Feld“, „Gehägestraße“ und „Habichtshorststraße“. In Fahrtrichtung „Hannover ZOB“ fährt der Bus im Bereich der Noltemeyerbrücke in den Groß-Buchholzer Kirchweg. Direkt am Gehaplatz wird die Haltestelle „Noltemeyerbrücke“ bedient. Weiter führt die Linie über die Groß-Buchholzer Straße. An der Einmündung Kapellenbrink befindet sich die Haltestelle „Rehmer Feld“. Anschließend fährt der Bus über die Kreuzung Klingerstraße in die Hermann-Bahlsen-Allee und biegt in die Gehägestraße ab. Vor der Kreuzung hält der Bus an der Haltestelle „Gehägestraße“. Im Gehägeviertel wird auf der Gehägestraße in Höhe der Einmündung Habichtshorststraße die gleichnamige neue Haltestelle „Habichtshorststraße“ bedient. Von der Gehägestraße fährt die Linie über die Waldchaussee direkt zum Erlebnis-Zoo Hannover. Am Zoo wird in Fahrtrichtung Innenstadt eine neue Haltestelle, direkt gegenüber des Zoo-Parkhauses, errichtet. Die Haltestelle „Lister Turm“ entfällt durch den neuen Streckenverlauf, der dann über die Fritz-Behrens-Allee und weiter bis zur Haltestelle „Neues Haus“ führt. Durch die neue Linienführung über die Waldchaussee ist das Gehägeviertel nun an allen Wochentagen direkt mit dem Bus erreichbar. Von der Haltestelle „Habichtshorststraße“ bis zum „Ernst-August-Platz“ dauert die Fahrt nur noch rund 13 Minuten – statt bisher etwa 30 Minuten mit Fußweg und Umstieg in die Stadtbahn. Waldchaussee öffnet am Wochenende für den Busverkehr Die Waldchaussee bleibt auch weiterhin am Wochenende für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gehägeviertels eine verlässliche Busanbindung zu bieten, fährt die sprintH Linie 900 auch während der Sperrzeiten über die Waldchaussee – aus Sicherheitsgründen allerdings mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h. Eine automatische Schrankenanlage in Höhe des Restaurants Steuerndieb und dem Parkhaus am Zoo regelt die Durchfahrt der Linienbusse. Am Wochenende verkehrt die Linie tagsüber wie gewohnt in beiden Fahrtrichtungen im 30-Minuten-Takt. Neue Linienführung stärkt Hannovers Nahverkehrsangebot Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz: „Die sprintH Linie 900 zeigt, wie Verkehrswende praktisch umgesetzt wird: direkte Wege, kürzere Fahrzeiten und eine bessere Erreichbarkeit für alle. So wird der Nahverkehr zur Alternative zum Auto und stärkt die nachhaltige Mobilität in Hannover.“ ÜSTRA Vorstandsvorsitzende Elke Maria van Zadel: „Unsere Fahrgäste wünschen sich schnelle und direkte Verbindungen. Mit der neuen Linienführung der 900 erfüllen wir diesen Anspruch und verbessern unser Nahverkehrsangebot für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Gehägeviertels. Das macht den Nahverkehr für alle spürbar attraktiver.“ Andreas M. Casdorff, Geschäftsführer Erlebnis-Zoo Hannover: „Jeder Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Schritt Richtung Klimaschutz. Die gute Anbindung aus dem Umland macht es unseren Gästen leicht, den Zoo umweltfreundlich zu erreichen. Mit der neuen Wegeführung der Linie 900 haben noch mehr Menschen die Möglichkeit, bequem mit dem öffentlichen Nahverkehr zum Zoo zu fahren.“ regiobus Hannover GmbH Fotos/Video: © 12.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 5. Dezember 2025
Erster Spatenstich: Erlebnis-Zoo Hannover baut neues Warmhaus für gefährdete Seychellen-Riesenschildkröten Riesenschildkröten gehören zu den faszinierendsten und beliebtesten Tieren – schon bald kommen sie zurück in den Erlebnis-Zoo Hannover! Um aktiv zum Erhalt der Seychellen-Riesenschildkröten (Geochelone gigantaea) beizutragen, baut der Erlebnis-Zoo ein neues Warmhaus für die gefährdeten Reptilien. Nach detaillierten Planungen setzten heute der Erste Regionsrat Jens Palandt, Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff und der erste Pate der Schildkröten den startenden Spatenstich. 60-80 Prozent Luftfeuchtigkeit, konstante 26 Grad Celsius, Sandflächen, Bademöglichkeiten – für die anspruchsvollen Bedürfnisse der großen Landschildkröten hat der Erlebnis-Zoo ein besonderes Warmhaus entworfen, das die Bedingungen des natürlichen Lebensraums nachempfindet. „Unsere Architektin, unser Baumanagement und die Zoologen haben viel Herzblut in die Planung dieses Hauses gelegt“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Casdorff. „Die Rückkehr der Riesen ist tatsächlich eine Herzensangelegenheit für das Zoo-Team.“ Vor 17 Jahren musste sich der Erlebnis-Zoo von den beeindruckenden Reptilien trennen und sie an andere Zoos abgeben, da ihre Anlage in die Jahre gekommen war und zudem mitten im Baugebiet für die heutige Themenwelt Yukon Bay lag. „Wir hatten uns seitdem gewünscht, die Riesenschildkröten eines Tages wieder nach Hannover zu holen, und sind über die Jahre auch immer wieder von so vielen Zoo-Besuchenden darauf angesprochen worden“, so Casdorff. Dieser Wunsch geht nun in Erfüllung. Das rund 240 m2 große gläserne Warmhaus mit Natursteinboden bietet den fünf Tieren ein großes Badebecken und Sandbäder. Üppig bepflanzte Inseln tauchen das Haus in tropisches Grün und dienen gleichzeitig als Rückzugsmöglichkeiten. Eine Fußbodenheizung, UV-Leuchten und Infrarotstrahler, zusätzliche Heizstrahler entlang des Firstes und eine Luftbefeuchtungsanlage schaffen das optimale Tropenklima für die Schildkröten. Zwei spezielle Plätze – ein Sandhügel und ein Sandbecken, mit Fußbodenheizung gewärmt – sind für die Ei-Ablage vorgesehen. Die Weibchen können dort Gruben graben, um die 4-14 kugelförmigen Eier pro Gelege mit dem gewärmten Sand zu bedecken. Die Internationale Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) stuft den Bestand der Seychellen-Riesenschildkröte als gefährdet ein. Ihr Lebensraum im Indischen Ozean ist heute nahezu ausschließlich auf das Aldabra-Atoll beschränkt. Klimawandel sowie invasive Arten setzen dem Bestand zusätzlich zu. Jens Palandt, Erster Regionsrat und Aufsichtsratsvorsitzender des Zoos, erläuterte: „Das neue Warmhaus bietet beste Voraussetzungen für die Haltung und Zucht der Riesenschildkröten. Damit kann der Zoo zukünftig einen wertvollen Beitrag zum Erhalt dieser beeindruckenden Art leisten. Gleichzeitig schafft der Bau ein weiteres Highlight im Zoo und macht einen Besuch noch attraktiver. Deshalb unterstützt die Region Hannover als Gesellschafterin das Projekt gerne.“ Die Region fördert den Bau mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 669.000 Euro, weitere 950.000 Euro finanziert der Zoo selbst. In dem begehbaren Warmhaus können die Zoogäste nicht nur die Schildkröten aus nächster Nähe beobachten, sondern auch die Faultiere, die in den Bäumen über den Schildkröten klettern werden. Schlangen und Echsen werden die Wohngemeinschaft – in Terrarien – vervollständigen. Das Warmhaus ist mit einer großen grasbewachsenen Außenanlage im Zoologicum verbunden, auf der sich die Schildkröten im Sommer tummeln können. Die Faultiere gelangen über Seile auf die Kletterbäume der Außenanlage. Lange Planung Von der Idee des Warmhauses bis zum ersten Spatenstich seien einige Jahre vergangen, erzählte der Zoo-Geschäftsführer. Aufgrund stetig steigender Baupreise musste das Haus mehrfach umgeplant werden. „Es gab viele Widrigkeiten, aber der große Zuspruch der Zoogäste und Schildkrötenfreunde hat uns sehr berührt – und uns an dem Projekt festhalten lassen“, erzählte Zoodirektor Casdorff. Für die Rückkehr der Riesen wurden viele Menschen kreativ und aktiv: Beim ZOO-RUN traten 2.200 Laufende im Schildkröten-T-Shirt an, es wurden Bilder gemalt und Schildkrötenkekse gebacken. „Durch die vielen kleinen und großen Spenden sind rund 46.000 Euro zusammengekommen. „Diese Unterstützung ist von unschätzbarem Wert und sie bewegt uns tief, denn sie zeigt, wie sehr der Zoo den Menschen am Herzen liegt“, bedankte sich der Zoodirektor, „gemeinsam können wir ein starkes Zeichen für den Artenschutz setzen.“ Stellvertretend für alle Unterstützenden setzte heute Daniel Haasbach, Geschäftsführer des ersten Patenunternehmens der Schildkröten – die AVE Audio Visual Equipment GmbH – den baustartenden Spatenstich: „Wir freuen uns sehr, als Unternehmen AVE die Patenschaft für die Riesenschildkröte zu übernehmen. Damit unterstützen wir nicht nur den Zoo und seine wertvolle Arbeit, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Für uns ist es ein schönes und besonderes Erlebnis, als Pate sogar beim Spatenstich dabei sein zu dürfen. Dieses Engagement liegt uns am Herzen, und wir sind stolz darauf, Teil dieses Projekts zu sein.“ Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff unterstrich die große Bedeutung der Hilfe von Unternehmen und Privatpersonen für den Zoo: „Eine Patenschaft zu übernehmen, ist eine tolle Möglichkeit, den Zoo und zugleich den Artenschutz zu unterstützen.“ Casdorff fügte hinzu: „Gerade jetzt zu Weihnachten gibt es hier im Zoo bärenstarke Geschenkideen für Patenschaften vom Kleinen Winkerfrosch bis zum Faultier.“ Weitere Informationen unter erlebnis-zoo.de/patenschaft Hintergrund: Die Seychellen- oder Aldabra-Riesenschildkröte (Geochelone gigantaea) zählt zu den größten Landschildkröten der Welt – und zu den bedrohten Arten. Ihr natürlicher Lebensraum ist auf wenige Inseln im Indischen Ozean, das Aldabra-Atoll, beschränkt. Klimawandel, invasive Arten und die historische Übernutzung haben die Bestände stark reduziert. Heute stehen die Riesenschildkröten unter strengem Schutz und dürfen nicht gehandelt werden. Dennoch gilt die Art laut der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „gefährdet“. Schutzmaßnahmen auf den Inseln im Indischen Ozean und die Zucht in Zoos sind entscheidend für das Überleben dieser Art. Steckbrief Aldabra-Riesenschildkröte (Geochelone gigantaea) Lebensraum: Aldabra-Atoll (Seychellen), wenige weitere Inseln im Indischen Ozean Größe: bis zu 1,20 m Panzerlänge Gewicht: bis zu 250 kg (Männchen), Alter: Über 100 Jahre möglich Bedrohungsstatus: Gefährdet (IUCN) Gefährdungsursachen: Klimawandel, invasive Arten (Ratten, Katzen), historische Übernutzung Erlebnis-Zoo Hannover Fotos: © 05.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 3. Dezember 2025
Driving home with ÜSTRA Ho, ho ho ... auch in diesem Jahr fährt ein Winterbus und eine Winterbahn in Hannover und Region. Bei der Üstra weihnachtet es sehr. In der kalten Jahreszeit, ist warme "Kleidung" wichtig. Winterbus und Winterbahn sind daher in ein kuscheliges Strickgewand gehüllt. So macht die Fahrt in die Stadt oder zum Weihnachtsmarkt gleich doppelt Spaß. Bus und Bahn im Strick-Design sind auf wechselnden Linien zu sehen. Fotos: © 03.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 3. Dezember 2025
Erlebnis-Zoo Hannover - Spitzmaulnashorn „Nasor“ in Hannover eingetroffen Reise für den Artenschutz – Hoffnung auf Nachwuchs Spitzmaulnashorn „Nasor“ aus dem Zoo Rotterdam ist gut im Erlebnis-Zoo Hannover angekommen. Die Reise erfolgte im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP) für Östliche Spitzmaulnashörner: Der junge Bulle soll in Hannover künftig mit Nashornkuh „Maisha“ zusammenleben und – wenn die beiden sich gut riechen können – zum Erhalt der bedrohten Art beitragen. In den nächsten Tagen wird sich der junge Bulle in aller Ruhe hinter den Kulissen an die neue Umgebung gewöhnen. Nach und nach lernt er dann zunächst die Außenanlagen am Sambesi kennen, bevor er nächstes Jahr seine neue Partnerin „Maisha“ treffen wird. Hintergrund Östliche Spitzmaulnashörner sind vom Aussterben bedroht. Anfang der 1990er wurden nur noch rund 500 Tiere in der Wildbahn gezählt. Durch großangelegte Schutzprogramme hat sich der Bestand erholt – heute leben wieder über 1.000 Östliche Spitzmaulnashörner in Afrika. Wiederansiedlung Europäische Zoos leisten einen wichtigen Beitrag für die Regeneration der wildlebenden Population: 2019 wurden fünf Tiere aus dem Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP) in den Akagera National Park in Ruanda gebracht. Damit wurde die genetische Vielfalt der dortigen Nashornpopulation erweitert – ein entscheidender Faktor für ihre Anpassungsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen und somit für ihre langfristige Überlebensfähigkeit. Weitere Wiederansiedlungen zur Unterstützung der wildlebenden Populationen sind geplant. Der Erlebnis-Zoo Hannover setzt sich zum Beispiel bereits seit Jahren intensiv für den Schutz der Spitzmaulnashörner ein, sowohl im Zoo als auch im eigentlichen Lebensraum in Kenia. Weitere Informationen unter zoo-hannover.de/save-the-rhino Erlebnis-Zoo Hannover Symbolfoto: © 03.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 2. Dezember 2025
Ausstellungseröffnung im Berggarten - „Grüner Fokus – Pflanzenfotografie“ Von April 2025 bis September 2025 leitete Jessica Kreit von der Fakultät Architektur und Landschaft, Leibniz Universität Hannover, Lehrgebiet Pflanzenverwendung, ein studentisches Projekt im Berggarten. Studentinnen der Landschaftsarchitektur haben sich mit Hilfe der Fotografie mit den schönsten Pflanzen­kompositionen und Stimmungen im Berggarten auseinandergesetzt. Der Titel dieser Projektarbeit lautete: Vom Knipsen zur Fotografie. Mit den Praxisstudien zur Fotografie schärften die Studentinnen ihren Blick für Bildaufbau, Licht und Farbe und fingen besondere Situationen im Bild ein. Die besten Aufnahmen von Pflanzen aus dem Berggarten – von Frühblühern bis Sommerblumen – sind von Dezember bis April im Subtropenhof zu sehen. Fotos: © 02.12.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 25. November 2025
Magie und Vorfreude unterm Weihnachtsbaum - Kleines Fest 2026 - Vorverkauf startet Das Kleine Fest im Großen Garten 2026 startet mit einer Premiere: Erstmals können sich Fans und Besucher*innen schon vor Weihnachten Tickets sichern und Magie, Zirkus, Kleinkunst und Vorfreude als Geschenk unter den Weihnachtsbaum legen. Der Weihnachts-Vorverkauf beginnt am Mittwoch, 26. November, um 9 Uhr. Dem Künstlerischen Leiter DESiMO lag diese Neuerung am Herzen, denn: „Das Kleine Fest ist für viele Menschen in und um Hannover ein ganz besonderer Sommermoment. Diese Freude auf den Zauber möchten wir früher ermöglichen: ‚Das Fest zum Fest‘! Jetzt können unsere Gäste ihren Liebsten ein Stück Sommerfreude und Magie schon mitten im Winter schenken.“ „Wer sich bereits jetzt auf ein paar Stunden wunderbarer Kleinkunst im einzigartigen Ambiente des Großen Gartens freuen und sich seinen Wunschtermin sichern möchte, sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. ‚Auf die Plätze, fertig, Kleines Fest‘ lautet die Devise zum Start des Vorverkaufs“, ergänzt Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender. Unter DESiMOs Leitung wird das Kleine Fest vom 2. bis 16. Juli 2026 „das Beste aus zwei Welten“ vereinigen. DESiMO führt das Kleine Fest unter dem Motto „Schön hier!“ in der beliebten Tradition weiter, die viele Fans seit Jahrzehnten schätzen, und verleiht ihm zugleich neue, innovative künstlerische Impulse. Um besonders Familien mit kleineren Kindern einen entspannten Besuch des Kleinen Fests zu ermöglichen, ist erstmals ein Familientag geplant. Am Dienstag, 7. Juli, öffnet die Picknickwiese bereits um 15 Uhr und damit zwei Stunden früher als gewohnt. Das Programm beginnt um 16 Uhr und endet um 21 Uhr. Im Anschluss bleibt der Garten dennoch bis 22 Uhr geöffnet: Besucher*innen können also weiterhin die stimmungsvolle Illumination genießen und den Abend in entspannter Atmosphäre ausklingen lassen, mit oder ohne Kinder. Neues Plakat: Eine Traum-Kutsche über Herrenhausen Mit dem Start des Vorverkaufs stellte DESiMO zusammen mit dem Team des Kleinen Fests das neue Plakatmotiv für 2026 vor. Ein handgezeichnetes Traum-Einhorn zieht eine barock anmutende Kutsche durch den Nachthimmel über den Herrenhäuser Gärten. Unten begrüßt ein fantasievoller Walkact die Besucher*innen, umgeben von leuchtenden Blüten und Lichterketten. Das Plakat mit seinem märchenhaften Motiv soll die Vorfreude auf einen zauberhaften Abend im Großen Garten steigern. Es schafft einen starken Wiedererkennungswert für das große und kleine Publikum, und nicht zuletzt unterstreicht es das Motto „Schön hier!“ des Kleinen Fests 2026. Gestaltet wurde das Plakat vom bekannten hannoverschen Illustrator und Künstler Claus Dorsch in Zusammenarbeit mit der Agentur Windrich & Sörgel. DESiMO verriet bereits heute einen besonderen Punkt aus dem Programm für das Kleine Fest 2026: Der Illustrator Claus Dorsch wird beim Kleinen Fest persönlich jeden Abend vor Ort sein und den Gästen ein individuelles, edles Andenken auf Papier zeichnen – ein kleines Original als Erinnerung an einen großen Abend voller Fantasie und Freude. Besucher*innen-Info Das Kleine Fest im Großen Garten findet 2026 von Donnerstag, 2. Juli, bis Donnerstag, 16. Juli 2026, statt. Gespielt wird täglich außer montags an insgesamt 13 Abenden. Die Besucher*innen erwartet ein abwechslungsreiches Programm aus unter anderem Comedy, Kabarett, Artistik, Musik, Improvisation, Tanz, Jonglage und Zauberei mit insgesamt bis zu 100 internationalen Künstler*innen. Die Eintrittspreise zum Kleinen Fest 2026 bleiben stabil: Erwachsene: 37 Euro Ermäßigt: 17 Euro Kinder bis einschließlich 11 Jahre: Eintritt frei Das Ticket beinhaltet den Eintritt in die Herrenhäuser Gärten (Großer Garten, Berggarten und Museum Schloss Herrenhausen) am Veranstaltungs- und am Folgetag. Die Gartenöffnungszeiten sind zu beachten. Tickets Vorverkauf online: Kleines Fest-Online-Shop (ohne VVK-Gebühr) https://www.ticket-onlineshop.com/ols/kleines-fest/ Vorverkauf stationär: Im Gartenticketshop im Ostflügel Schloss Herrenhausen (ohne VVK-Gebühr), täglich geöffnet 9 bis 15.30 Uhr Vorverkaufsstellen der HAZ/NP (mit VVK-Gebühr) https://tickets.haz.de/unsere-lokalen-ticketshops-persoenlich-fuer-sie-da/ Telefonische Bestell-Hotline, Tel.: 0180 – 65 15 341 Montag bis Sonnabend 8 bis 20 Uhr, Sonntag/Feiertag 10 bis 20 Uhr (0,20 Euro/Anruf inklusive MwSt. aus allen Netzen) Abendkasse Es wird wie immer eine Abendkasse mit mindestens 300 Karten geben. Bei Ausfall oder Absage vor 19.30 Uhr wird der Kaufpreis erstattet. Eine Gutscheinregelung gibt es nicht mehr. Alle weiteren Informationen zum Ticketkauf und zur Veranstaltung gibt es unter www.kleines-fest-hannover.de . An den stationären Vorverkaufsstellen liegen Grußkarten vom Kleinen Fest bereit, auf die ein Gruß an die Beschenkten geschrieben werden kann. Aktion „Two for One“ beim Kartenkauf nutzen Der Ticketkauf lässt sich ideal mit einem Besuch im Großen Garten verbinden, denn ein besonderes Extra erwartet alle Käufer*innen vor Ort im Gartenticketshop: Unter dem Motto „Two for One“ können am Tag des Kartenkaufs zwei Personen den Garten zum Preis von einer besuchen. Wer allein kommt, kann sich spontan mit einer anderen Person in der Verkaufsschlange zusammentun. Das Kleine Fest besitzt seit 2024 eine eigene Präsenz auf Social Media. Auf Instagram ist das Kleine Fest unter @kleinesfesthannover zu finden. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 25.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 21. November 2025
Feierliche Eröffnung des Christmas Garden Hannover im Erlebnis-Zoo „Lights on“ mit Scorpions-Legende Klaus Meine! Gestern Abend fand die feierliche Eröffnung des Christmas Garden Hannover statt. Der neu gestaltete Rundweg mit mehr als 30 funkelnden Lichtinstallationen ist ab sofort bis zum 4. Januar 2026 zu erleben. In der fünften Saison des Christmas Garden Hannover erwartet das Publikum aus Hannover und aus der Region eine Vielfalt an abwechslungsreichen Highlights und fantasievollen Lichtinszenierungen. Nico Röger (Geschäftsführer der Hannover Concerts GmbH) und Christian Doll, Geschäftsführer der C² Concerts GmbH) als örtliche Veranstalter sowie Andreas M. Casdorff (Geschäftsführer des Erlebnis-Zoo Hannover) als Gastgeber begrüßten die rund 150 geladenen Premierengäste, allen voran den gebürtigen Hannoveraner Klaus Meine, mit festlichen Ansprachen bei heißem Glühwein und Punsch. Mit einem beherzten Druck auf den Buzzer ließ Klaus Meine, die legendäre Stimme der Scorpions, den Christmas Garden Hannover in festlichem Lichterglanz erstrahlen und eröffnete somit offiziell die fünfte Saison. Anschließend fand ein erster Rundgang durch den farbenprächtig beleuchteten, rund zwei Kilometer langen Trail statt. Andreas Michael Casdorff, Geschäftsführer Erlebnis-Zoo Hannover: „Wenn sich der Erlebnis-Zoo in ein Meer aus Lichtern verwandelt und vertraute Wege plötzlich magisch erscheinen, beginnt eine ganz besondere Zeit. Der Christmas Garden verzaubert unseren Zoo Jahr für Jahr in eine funkelnde Winterwunderwelt. Der Spaziergang durch die Zoowelten mit den kunstvollen Lichtinstallationen und die stimmungsvolle Atmosphäre lassen den Alltag in dieser hektischen Zeit vergessen.“ Nico Röger, örtlicher Veranstalter und Geschäftsführer der Hannover Concerts GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft: „Wir freuen uns sehr, den Zauber des Christmas Garden bereits zum fünften Mal in Hannover zu entfachen und die festliche Saison mit strahlenden Lichtern und magischen Momenten zu bereichern. Das Event ist jedes Jahr wieder ein glitzerndes Highlight für die ganze Familie. Welch hohen Stellenwert es inzwischen genießt, zeigt die Tatsache, dass sich Klaus Meine, der mit den Scorpions seit Jahrzehnten weltweit erfolgreich ist, gern bereit erklärt, die Saison 2025/26 mit dem Buzzermoment zu eröffnen." Christian Doll, örtlicher Co-Veranstalter und Geschäftsführer der C² Concerts GmbH: „Die feierliche Eröffnung des Christmas Garden Hannover erfüllt unser Team jedes Jahr aufs Neue mit großer Freude. Es ist beeindruckend zu sehen, wie unsere Lichtinstallationen in dieser einzigartigen Umgebung mit ihren unterschiedlichen Welten ihre volle Wirkung entfalten. Mit großer Vorfreude blicken wir auf viele Wochen voller bezaubernder Eindrücke für unsere Gäste." Der Christmas Garden Hannover präsentiert ab sofort seine große Vielfalt an Highlights wie die Traumreise mit einem musiksynchronen Videomapping, bei dem eine Parade aus lebensgroßen Tieren dem Publikum begegnet. Begleitet von geheimnisvollen Lichtpunkten folgt die Spurensuche, einem exklusiv für den Christmas Garden Hannover inszenierten Highlight, bei dem per Videoprojektion Tierspuren und vorbei huschende Schatten im dichten Dschungel des Löwengeheges zu entdecken sind. Die Yukon Bay hat sich in dieser Saison mit dem Titel Fröhliche Weihnachten! in eine romantische Weihnachtskulisse verwandelt, die etliche Selfie-Optionen für originelle Weihnachtsgrüße bereithält. Den festlichen Mittelpunkt bildet ein acht Meter hoher opulent geschmückter Tannenbaum, der von bunten Geschenken, Sternen, roten Schleifen und weihnachtlicher Fassadendekoration flankiert wird. Beim Dschungelfieber, einer kunstvollen Projektion auf die Fassade des Dschungelpalasts, lässt es sich im gastronomischen Weihnachtsdorf bei süßen oder herzhaften Snacks verweilen und es können persönliche Wünsche im Wishing Tree platziert werden. Die magische Reise des Christmas Garden Hannover führt die Besucher:innen weiter durch fünf Nebelmonde, die von mystischem Nebel umspielt werden, bevor sich das Sternenballett zeigt: Auf 800 Quadratmetern erscheint eine synchron auf Musik programmierte spektakuläre Lichtchoreografie aus Tausenden von Lichtpunkten, in die auch zwölf funkelnde Sterne, die in den Bäumen schweben, mit eingebunden sind. Familientage mit Kinderprogramm gibt es am 26. November 2025 sowie am 3. & 10. Dezember 2025. An den Familientagen sind Familientickets online ab 38,50 Euro erhältlich. Vom 20. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 lädt der Christmas Garden Hannover – örtlich durchgeführt von der Hannover Concerts GmbH und der C2 Concerts GmbH – unter freiem Himmel fast täglich zum Staunen und Genießen ein. Der Christmas Garden Hannover ist geschlossen am 24. & 25. November 2025, am 1. & 2. sowie am 24. & 31. Dezember 2025. Karten gibt es auf christmas-garden.de/hannover sowie auf myticket.de . Tickets sind ab 15,50 Euro erhältlich. Neben den beliebten Familientagen mit attraktiven Familientickets bietet der Christmas Garden Hannover erstmals auch FlexTickets für Kinder an. Weitere Informationen auf christmas-garden.de/hannover Fotos: © 21.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 13. November 2025
Das große Hannoversche Stadionsingen 2025: Gemeinsam für den guten Zweck Hannover stimmt sich auf Weihnachten ein: Am Mittwoch, den 17. Dezember 2025 um 18:00 Uhr, lädt der Kirchenkreis Hannover zum vierten Mal zum Großen Hannoverschen Stadionsingen ein. In der Heinz von Heiden Arena, wo sonst Fangesänge angestimmt werden, wird es eine Woche vor Heiligabend weihnachtlich. „Rund 20.000 Besucher*innen haben die Veranstaltung im vergangenen Jahr zu einem bewegenden und festlichen Erlebnis gemacht.“, sagt Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes. „Wir freuen uns, dass im Lauf der Jahre immer mehr Hannoveraner*innen vom Stadionsingen begeistert sind und als „größter Chor Hannovers“ die schönsten Weihnachtslieder – von „Oh, du fröhliche“ bis „In der Weihnachtsbäckerei“ – gemeinsam singen.“ Auch in diesem Jahr erwartet die Teilnehmenden ein festliches Programm. Mitwirkende sind unter anderem das Gospelensemble PrayStation, der Gospelchor Hannover, die PraiseBand, Bläser*innen unter der Leitung von Henning Herzog und Moritz Schilling, der Kinderchor der Staatsoper Hannover sowie der Wohnungslosenchor „Chorwerk Hannover“, dessen Auftritt mit „Hallelujah“ für besondere Gänsehautmomente sorgt. Mit dabei sind außerdem prominente Gäste, die die Weihnachtsgeschichte vorlesen. Moderator Christoph Dannowski führt durch den Abend. Gospelkantor Jan Meyer, künstlerischer Leiter des Stadionsingens, verrät noch mehr: „In diesem Jahr freuen wir uns besonders auf den Besuch des Kabarettisten und Musikers Matthias Brodowy, der auch ein wenig mit dem Publikum singen wird.“ Jan Meyer hat noch mehr Neues zu berichten: Er schreibt gerade eine eigene „Stadionsingen-Hymne“, die in diesem Jahr erstmals erklingen wird. Meyer dazu: „Mittlerweile ist das Stadionsingen für viele ein zentraler Punkt in der Adventszeit geworden. Das wollen wir in einem Lied einfangen – und dabei auch das mit aufnehmen, was Menschen mit Hannover und der Weihnachtszeit verbinden.“ Singen, Gemeinschaft erleben und gleichzeitig Gutes tun - der soziale Gedanke steht beim Hannoverschen Stadionsingen im Mittelpunkt: Überschüsse aus dem Ticketverkauf sowie Spenden kommen der Ökumenischen Essenausgabe und der HAZ-Weihnachtshilfe zugute. Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes betont: „Das Stadionsingen ist nicht nur musikalisch bewegend, sondern auch für eine gute Sache – und das macht doppelt Spaß!“ Propst Wolfgang Semmet, Regionaldechant der katholischen Kirche in der Region Hannover, ergänzt: „Hoffnung und Hilfe – so kommt beides zusammen. Die Hoffnung von Weihnachten, die so wichtig ist in unsicheren Zeiten. Die Hilfe, die Menschen erreicht, denen es nicht so gut geht. Gemeinsam zu singen, gerade in einem Stadion mitten in der Stadt, stiftet Zusammenhalt. Wir laden alle Menschen dazu ein, die Freude am Singen haben: jung, alt, Familien, Alleinstehende, aus allen Nationen und Kulturen der Stadt und der Region Hannover.“ Eintrittskarten kosten 10 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre. Sie sind erhältlich unter www.eventim.de sowie in den Vorverkaufsstellen von HAZ und NP. Veranstaltet wird das Stadionsingen vom Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover, mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner*innen: Katholische Kirche in der Region Hannover, Sparkasse Hannover, Hannoversche Volksbank, Bürgerstiftung Hannover, Diakovere, VHV-Stiftung, VGH-Versicherungen, Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Hannover 96, Heinz von Heiden Arena, Hannover Concerts, Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover, HAZ, Neue Presse, Radio21, eventim, Eichels Event, Straßenmagazin Asphalt. Weitere Informationen gibt es unter www.stadionsingen-hannover.de . Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis Hannover Foto: © 13.11.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie