FAQ zu den Änderungen der Corona-Verordnung

Allgemeines
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?
In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.
Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.
Wer gilt als vollständig genesen?
Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.
In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?
Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.
Kitas und Schulen
Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
Sport
Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?
Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?
Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.
Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport
Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?
Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.
Was ist mit Solarien?
Solarien dürfen öffnen.
Einzelhandel
Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?
Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?
Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.
Außengastronomie
Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?
Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.
Zoos und botanische Gärten
Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?
Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.
Weitere Freizeitaktivitäten
Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?
Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.
Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.
Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.
Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).
Museen etc.
Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?
Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
Kulturelle Veranstaltungen
Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?
Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.
Testungen
Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?
Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.
Wo kann ich mich denn dann testen lassen?
Unter Aufsicht kann man sich
a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.
Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden?
Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?
Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.
Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.
Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?
Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.
Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?
Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.
Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?
Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.
Foto: © 09.05.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie

Herbstzeit ist Laubzeit – aha sammelt 3.500 Tonnen Laub in Hannover 3.500 Tonnen Laub von Oktober bis Dezember 320 Mitarbeitende, 80 Kehrmaschinen, 100 Laubpuster im Einsat Neuerungen: Rendezvous-Verfahren und Akku-Laubbläser steigern Effizienz und Umweltfreund lichkeit Wenn die Bäume im Herbst ihr Laub verlieren, beginnt für die Stadtreinigung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) eine besonders arbeitsintensive Zeit. Von Oktober bis Dezember sammeln rund 320 Beschäftigte insgesamt etwa 3.500 Tonnen Laub – das entspricht rund 140 Lkw-Ladungen. Zum Einsatz kommen 80 Kehrmaschinen, 100 Laubpuster und 260 Besen. „Wenn im Herbst die Blätter fallen, läuft bei uns alles auf Hochtouren. Dank moderner Technik und guter Teamarbeit schaffen wir es, jedes Jahr tausende Tonnen Laub schnell und umweltfreundlich aus dem Stadtbild zu entfernen – für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Hannover“, sagt Robert Krause, Leiter des Reinigungsbetriebs der aha-Stadtreinigung. „Unsere Laubsammlung zeigt, dass Sauberkeit und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können. Mit Akku-Geräten und optimierten Abläufen reduzieren wir Lärm und Emissionen.“ Gesammelt wird das Laub auf Straßen, Radwege und Plätzen. Für die Gehwege sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Privathaushalte können ihr Laub bequem über die Biotonne oder den Laubsack entsorgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bis zu einem Kubikmeter kostenlos auf Wertstoffhöfen, Deponien oder Grüngutannahmestellen abzugeben. Effizienter durch Rendezvous-Verfahren Um die Einsätze noch effizienter zu gestalten, setzt aha in der Laubzeit verstärkt auf das sogenannte Rendezvous-Verfahren. Dabei werden Container für die Laubsammlung der Stadtreinigung am Morgen zu zuvor definierten Abstellplätzen im Stadtgebiet geliefert. Nach Einsatzende der Reinigungsteams werden die gefüllten Container von aha abgeholt und direkt zur Verwertung zur Deponie in Lahe gebracht. Durch dieses abgestimmte Verfahren entfällt der Zwischentransport des gesammelten Laubs in die Betriebsstätte. Das bedeutet: mehr Einsatzzeit der Teams vor Ort, eine höhere Effektivität und eine bessere Auslastung der Reinigungsfahrzeuge. Wie der Name schon andeutet, erfordert das Verfahren eine präzise zeitliche Abstimmung und enge Zusammenarbeit der beteiligten Teams – ein gelungenes Beispiel für optimierte Arbeitsprozesse in der Stadtreinigung. Leiser und umweltfreundlicher: Akku-Laubbläser im Einsatz Bereits seit mehreren Jahren setzt aha auf den Einsatz von akkubetriebenen Laubbläsern. Diese Geräte kommen je nach Reinigungsauftrag in unterschiedlichen Größen zum Einsatz. Sie sind emissionsfrei, leicht zu bedienen und erzeugen durch den Elektroantrieb ein deutlich leiseres und weniger störendes Geräuschbild als Modelle mit Verbrennungsmotor. Dank austauschbarer Akkus ist auch bei hoher Einsatzintensität eine durchgehende Arbeitszeit möglich. Die Akkus werden nach Einsatzende in den Betriebsstätten aufgeladen – ein Lagern von Treibstoff entfällt vollständig. Damit leistet aha nicht nur einen Beitrag zur Arbeitssicherheit, sondern auch zum Umweltschutz und zur Lärmreduktion im Stadtgebiet. Vom Laub zum Kompost Aus dem gesammelten Laub stellt aha hochwertigen Kompost her. Verunreinigtes Laub wird als Straßenkehricht entsorgt. Für den Eigenbedarf können Bürgerinnen und Bürger auf den Deponien bis zu 400 Kilogramm Kompost für pauschal 5 Euro erwerben. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr Die Laubentfernung ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit in Hannover: Trockenes Laub kann verwehen und Gefahren wie Glasscherben verdecken. Nasses Laub bildet rasch eine rutschige Schicht und wird zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Große Laubmengen können Regeneinläufe verstopfen und Oberflächenwasser auf den Straßen stauen – mit potenziell gefährlichen Folgen. Mit der jährlichen Laubsammlung sorgt die Stadtreinigung für saubere Straßen und eine sichere Mobilitätsinfrastruktur in Hannover. Rechtlicher Hintergrund Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung ist im niedersächsischen Straßengesetz geregelt und liegt bei den Gemeinden. Die Landeshauptstadt Hannover hat diese Aufgaben in der Verbandsordnung an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) übertragen. Dieser hat daraufhin eine Straßenreinigungsverordnung und eine Straßenreinigungssatzung erlassen, in denen die Reinigungspflichten der öffentlichen Verkehrsflächen und des Winterdienstes geregelt sind.

DESiMO als neuer künstlerischen Leiter des Kleinen Fests bestätigt Der Moderator, Entertainer und Zauberer DESiMO übernimmt ab dem 1. November die künstlerische Leitung für das Kleine Fest im Großen Garten Herrenhausen. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben heute, 30. Oktober, den Personalvorschlag der Stadtverwaltung bestätigt. „Der Beschluss, DESiMO die künstlerische Leitung des Kleinen Fests zu übertragen, zeigt den großen Rückhalt und das Vertrauen, das DESiMO genießt, und gibt allen Beteiligten Planungssicherheit. Jetzt kann er mit seinem Team in die Arbeit einsteigen und wir können uns schon jetzt auf die Darbietungen freuen, die uns im kommenden Jahr beim Kleinen Fest im wunderbaren Ambiente des Großen Gartens in Herrenhausen erwarten werden“, begrüßt Oberbürgermeister Belit Onay das Ergebnis. Auch Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender freut sich über die Zustimmung aus der Politik: „Wir haben mit DESiMO einfach die perfekte Besetzung für die große Aufgabe gefunden, das Kleine Fest in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Das haben mir ganz persönlich auch die vielen ausschließlich positiven Rückmeldungen der letzten Tage gezeigt. Mit dem heute gefassten Beschluss hat DESiMO das klare Mandat, seinen Zauber wirken zu lassen und mit seinem Gespür für dieses ganz besondere Kleinkunstfestival dem Publikum im kommenden Jahr fantastische Momente im Großen Garten zu bescheren.“ DESiMO tritt zum 1. November seine Position als künstlerischer Leiter an. Sein Vertrag sieht eine Laufzeit bis Ende 2028 vor. „Ich freue mich sehr über das Vertrauen aus der Politik und auf die Aufgabe, die vor unserem Team liegt. Dieser Rückenwind motiviert natürlich sehr. ‚Schön hier!‘ ist ja das Motto, unter das wir das Kleine Fest stellen, der Vertrauensvorschuss in unsere Arbeit ist sogar sehr schön. Auch wenn wir jetzt unter großem Druck arbeiten, bin ich hochmotiviert und freue mich, dass wir jetzt schnell die konkreten Planungen für das kommende Jahr vorantreiben können“, sagt DESiMO. Vita DESiMO Detlef Simon, abgekürzt „DESiMO”, betreibt seit 2002 mit seinem spezial Club eine regelmäßige Veranstaltungsreihe mit Comedy, Kabarett und Mix-Shows. Heimatbühne ist das Programmkino Apollo in Linden, welches über 200 Plätze verfügt. Jedoch veranstaltet der spezial Club auch Gastspiele im Kulturzentrum Pavillon, im Theater am Aegi und in der Swiss Life Hall. Hinzu kommen Mix-Shows in anderen Städten wie zum Beispiel in Braunschweig und Bad Harzburg. Pro Jahr veranstaltet der spezial Club knapp 100 Kleinkunstabende. DESiMO ist dabei meist Gastgeber sowie Moderator der Mix-Shows. Zudem spielt er eigene Soloprogramme im Apollo und bundesweit auf Tournee in Kleinkunsttheatern. Er ist Zauberkünstler und Comedian und wurde als solcher mehrfach ausgezeichnet: „Deutscher Meister” und Weltmeister der „Comedy-Magic” in Yokohama mit seinem damaligen Trio Plebsbüttel Comedy. In Folge wurde er „Magier des Jahres” im Magischen Zirkel von Deutschland MZvD. Diesen Titel hat er 2019 auch noch einmal solo erhalten. Ebenfalls 2019 wurde er in Nürnberg mit dem Deutschen Kabarettpreis (Sonderpreis) geehrt. Nach seinem abgeschlossenen Volontariat beim niedersächsischen Privatsender radio ffn hatte der Hannoveraner sein Studium der Angewandten Kulturwissenschaften abgebrochen und neben Radio auch für Fernsehen moderiert, unter anderem „ARD-Varietépreis Traumtänzer“, „SAT.1 Frühstücksfernsehen“, „NDR Comedy Gala“, den täglichen WDR Talk „Verdammt lang her“ oder auch die große SAT.1-Event-Show „Halli Galli“. DESiMO war jahrelang für Programme in Varietés engagiert, vom Stuttgarter Friedrichsbau über den Frankfurter Tigerpalast bis hin zum GOP Hannover. Dabei hat er die Shows meist mitgestaltet, Co-Regie geführt und war Gastgeber der Abende. Er gilt laut Jurybegründung für den Deutschen Kabarettpreis 2019 als „einer der stilbildenden Moderatoren des neuen deutschen Varietés“ und hat entsprechend tiefe Einblicke in die Varieté- und Zirkusszene erhalten. Landeshauptstadt Hannover Foto: © 30.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Ausrangierter Bundeswehr-Airbus A310 ist im Serengeti-Park Hodenhagen angekommen Im Juni konnte der Serengeti-Park aufatmen, denn nach über 4 Jahren, gab es endlich grünes Licht für Airbus-Transport. „Wir haben in dem langwierigen Prozess zahlreiche Gespräche mit dem Serengeti Park geführt und nach einer umweltverträglichen Lösung gesucht. Die gibt es mit der neuen Methode jetzt. Im von uns vorgeschlagenen Praxistest konnten sich die Untere Naturschutzbehörde, die Gemeinde und der NABU davon überzeugen, dass es nicht mehr zu Schäden an den wertvollen Bäumen im LSG kommt. Wir freuen uns, das Thema für den Zuständigkeitsbereich der Region Hannover nun mit einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis abschließen zu können“, erklärte Jens Palandt, Umweltdezernent der Region Hannover. Am Sonntag, den 26.10. hat der Transport am Nachmittag das Flughafengelände verlassen. Um 22:00 Uhr setze sich der Schwerlastzug dann in Bewegung. In 3 Etappen kam der Airbus dann am Mittwoch in der Nacht im Serengeti-Park an. Geplant ist ein Restaurant mit insgesamt 148 Sitzplätze im Inneren auf den original Flugzeug-Sitzen.

Tiergarten mit geänderten Öffnungszeiten – Wildfleischverkauf startet im November Der Tiergarten Hannover passt ab Montag, 3. November, seine Öffnungszeiten an: Bis voraussichtlich Mitte Dezember bleibt das Gelände montags bis mittwochs vormittags geschlossen und öffnet erst ab 12 Uhr. An allen anderen Tagen – donnerstags, freitags und am Wochenende – können Besucher*innen den Tiergarten wie gewohnt von 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erleben. Grund für die zeitweise eingeschränkten Öffnungszeiten ist die jährliche Reduzierung des Wildbestands. Sie dient einer nachhaltigen und artgerechten Haltung der Tiere. Der Bestand im Tiergarten wird regelmäßig an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, um Stress, Krankheiten und übermäßigen Verbiss an der Vegetation zu vermeiden. So bleibt das ökologische Gleichgewicht im 112 Hektar großen historischen Waldgebiet dauerhaft erhalten. Nachhaltiges Wildfleisch wird verkauft Neben dem regulären Betrieb beginnt im November auch wieder der Verkauf von Wildfleisch aus dem Tiergarten. Angeboten werden – solange der Vorrat reicht – portioniertes Fleisch in Einheiten von einem bis fünf Kilogramm sowie Wildbratwürste (Packung zu je fünf Stück). Je nach Verfügbarkeit stammt das Fleisch von Dam-, Rot-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild. Der Verkauf findet jeweils donnerstags, am 6., 13., 20. und 27. November sowie am 4. Dezember, ab 16 Uhr direkt am Forstbetriebshof (Tiergartenstraße 149) statt. An den Verkaufstagen werden außerdem Holznebenprodukte, Bratwurst und Getränke angeboten. Das Wildfleisch stammt aus PEFC-, FSC- und Naturland-zertifizierten Waldflächen und wird unter höchsten ökologischen Standards gewonnen. Verwendet wird ausschließlich bleifreie Munition, kurze Transportwege und strenge Hygienerichtlinien sorgen für beste Lebensmittelqualität – regional, nachhaltig und umweltschonend. Landeshauptstadt Hannover Fotos: © 29.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Frühzeitiger Kohleausstieg in Hannover rückt näher: Biomasse-Heizkraftwerk speist erstmals grüne Wärme ein Finale Phase der Inbetriebnahme gestartet Innovative Anlage schafft die Voraussetzung für die Abschaltung von Block I des Kohlekraftwerks CO2-Emissionen sinken um rund 300.000 Tonnen pro Jahr Hannover erreicht einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung: Mit dem Biomasse-Heizkraftwerk (BMHKW) Stöcken geht eine der innovativsten Anlagen für grüne Fernwärme in Deutschland ans Netz. Die Inbetriebnahme schafft die Voraussetzungen für die Stilllegung von Block I des Kohlekraftwerks Stöcken und ebnet den Weg für einen frühzeitigen Kohleausstieg in Hannover. In dieser Woche hat das Biomasse-Heizkraftwerk erstmals grüne Energie ins Wärmenetz eingespeist, die technische Inbetriebnahme ist dabei ein mehrstufiger Prozess. Das neue Kraftwerk ist die erste Altholzverbrennungsanlage Deutschlands, die mit einer Großwärmepumpe an der Rauchgaskondensation betrieben wird. Diese Kombination ermöglicht eine Nutzung des Brennstoffes von nahezu 100 Prozent – ein technologischer Meilenstein für klimafreundliche Wärmeversorgung. Künftig liefert das Heizkraftwerk jährlich bis zu 500.000 Megawattstunden (MWh) Wärme für Hannover und den benachbarten Standort von Volkswagen Nutzfahrzeuge. Davon profitiert auch der Wirtschaftsstandort Hannover. Die jeweilige Verteilung der Wärme erfolgt mit dem ebenfalls am Standort errichteten hochmodernen Wärmeknoten. Im Vergleich zum Steinkohlekraftwerk wird das Biomasse-Heizkraftwerk die CO₂-Emissionen um rund 300.000 Tonnen pro Jahr reduzieren. „Dieses Projekt beweist, dass Niedersachsen nicht nur beim Umstieg auf erneuerbaren Strom, sondern auch beim Kohleausstieg und der Wärmewende in Deutschland die Nr. 1 ist. Der Kohleausstieg, die Energiewende und der Klimaschutz kommen beschleunigt voran – und enercity erzeugt mit dem modernen Biomasse-Heizkraftwerk grünen Strom und Fernwärme. Das zeigt, wie regionale Ressourcen, moderne Technik und Klimaschutz zusammenwirken – ein starkes Signal für die klimaneutrale Energiezukunft des Landes“, betont Christian Meyer, Niedersachsens Umwelt- und Energieminister. Mit dem neuen Biomasse-Heizkraftwerk investieren wir in Hannovers Zukunft. Wir sichern Arbeitsplätze, stärken die regionale Wirtschaft und zeigen, dass nachhaltige Wärmeversorgung heute schon machbar ist“, sagt Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. „enercity steht für ganzheitliche Lösungen, wenn es um die Energie- und Wärmewende geht. Das Biomasse-Heizkraftwerk ist ein ausgezeichnetes Beispiel für grüne Wärmewende und für integrierte Zusammenarbeit – es wurde mit dem geballten Know-how im enercity-Konzern gemeinsam mit unserer Tochter Danpower geplant und gebaut. Das macht enercity aus – wir bieten alles aus einer Hand, von der Planung bis zur Umsetzung. So bringen wir die Energie- und Wärmewende voran”, sagt enercity-CEO Aurélie Alemany. „Das neue enercity-Biomasseheizkraftwerk zeigt, wie kommunale Wärmewende und industrielle Transformation gemeinsam gelingen können. Für VWN bedeutet die nachhaltige Wärmeversorgung eine Reduzierung der CO₂-Emissionen gegenüber 2024 um mehr als 40 Prozent und ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur bilanziell klimaneutralen Produktion bis 2040", sagt Steffen Reiche, Mitglied des Markenvorstands Volkswagen Nutzfahrzeuge für Produktion und Logistik. Regionale Kreislaufwirtschaft und Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten Das Biomasse-Heizkraftwerk nutzt ausschließlich nicht mehr recycelbares Altholz. Das bedeutet, dass dieses Holz nur noch der thermischen Verwertung zugeführt werden kann. Das Altholz stammt dabei aus dem Umland in einem Radius von rund 150 Kilometern. So stärkt enercity regionale Lieferketten und trägt zur Kreislaufwirtschaft bei. Mit der Inbetriebnahme des Biomasse-Heizkraftwerks steigt der Anteil klimaneutraler Fernwärme in Hannover dann bereits auf bis zu 50 Prozent. Damit wird die Wärmeversorgung zunehmend unabhängig von fossilen Energieimporten und langfristig preisstabiler. enercity investiert rund 195 Millionen Euro in das neue Heizkraftwerk. Es ist Bestandteil eines umfassenden Investitionsprogramms von enercity, mit dem die Fernwärmeversorgung in Hannover schrittweise und konsequent dekarbonisiert wird. enercity verzichtet dabei bewusst auf die Zwischenlösung Erdgas. Insgesamt entstehen so 14 neue klimaneutrale Erzeugungsanlagen – darunter Großwärmepumpen, Geothermie- und Biomethanprojekte. Damit möglichst viele Menschen von der Fernwärme profitieren können, wird das Leitungsnetz in dieser Zeit von derzeit rund 360 Kilometern auf etwa 550 Kilometer erweitert. Im Zielszenario steigt die Anzahl der versorgten Gebäude somit auf rund 18.000 – das Fünffache der heutigen Zahl. Bis 2040 investiert enercity rund 1,5 Milliarden Euro in den Netzausbau und die Ersatzanlagen für die grüne Fernwärme Hannovers. Hintergrund zur Technik Das Herzstück des neuen Kraftwerks bildet ein Rostkessel, der das Altholz in mehreren Stufen trocknet, entzündet und vollständig verbrennt. Eine mehrstufige Rauchgasreinigung sorgt dafür, dass Abgasgrenzwerte sehr deutlich unterschritten werden. Die integrierte Großwärmepumpe nutzt die Abwärme aus dem Rauchgas, hebt deren Temperatur auf Fernwärmeniveau und steigert so die Gesamteffizienz der Anlage. enercity Fotos: © 29.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Fälle von Vogelgrippe bei Wildgänsen in der Region Hannover festgestellt Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen gibt Tipps zur Vorbeugung Region Hannover. An den Zuckerfabriksteichen in Lehrte ist bei Wildgänsen die Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt worden. Die Untersuchung von verendeten Tieren ergab einen Seuchenbefund. Im Bereich Lehrte, am Altwarmbüchener See und im Neustädter Raum wurden weitere tote Vögel gefunden und werden aktuell noch untersucht. Die Region Hannover ist bei solchen Fällen mit den Kommunen, in denen die Tiere gefunden wurden, im engen Austausch. Ist das Virus für Menschen gefährlich? Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich. Nur einem bei sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung denkbar. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Wie verhalte ich mich, wenn ich ein totes Tier finde? Fassen Sie das verendete Tier zur Sicherheit nicht an, denn die Tiere könnten auch andere Krankheiten übertragen. Tote Wildvögel (insbesondere Wasservögel und Greifvögel) sind dem FB 39 Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover zu melden (telefonisch oder via E-Mail an 0511-61622095 oder fbvv@region-hannover.de ). Wie wird das Virus übertragen? Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Wildvögel erkranken häufig selbst nicht an Vogelgrippe. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden. Wie kann der Vogelgrippe vorgebeugt werden? Die Region Hannover ruft Geflügelhalter*innen zu vermehrter Wachsamkeit und Einhaltung mindestens folgender Biosicherheitsmaßnahmen auf: Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung. Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Das wird wie folgt erreicht: Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane. Geflügel darf auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Diese Vorschriften dienen dazu, die Einschleppungsgefahr von Vogelgrippe durch Wildvögel zu minimieren. Die Region Hannover lässt weiterhin tote Wildvögel, insbesondere Wasservögel, untersuchen. Wenn sich vermehrt die Verdachtsfälle auf Vogelgrippe bestätigen, wird die Region Hannover weitere Maßnahmen treffen und darüber informieren. Region Hannover Foto: © 23.10.2025 Matthias Falk - Hanover_fotografie

POL-H: Ein Toter nach Schussabgaben in der Vahrenwalder Straße - Die Polizei Hannover sucht nach Zeugen Bei einer Auseinandersetzung im hannoverschen Stadtteil Vahrenwald sind am Mittwoch, 22.10.2025, mehrere Personen verletzt und ein 27-jähriger Mann getötet worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei Hannover wurde gegen 18:30 Uhr eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in der Vahrenwalder Straße, in der Nähe der Kreuzung Niedersachsenring, gemeldet. Dabei wurden mehrere Schüsse abgegeben. Im Nahbereich fanden Einsatzkräfte einen 27-jährigen Mann mit tödlichen Verletzungen. Zudem wurden weitere Personen verletzt, die aktuell in Krankenhäusern behandelt werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung lagen der Polizei noch keine Informationen zur Art und Schwere der Verletzungen vor. Die Polizei war mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften vor Ort, sperrte den Einsatzort weiträumig ab und leitete unverzüglich umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein. Unter anderem kamen Spürhunde und ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Im späteren Verlauf wurde im Bereich der Ludwigstraße (Hannover-Mitte) eine ebenfalls verletzte Person festgestellt. Die zuständigen Ermittler prüfen, ob ein Zusammenhang mit dem Vorfall in der Vahrenwalder Straße besteht. Der Kriminaldauerdienst hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hintergründe der Tat und die Anzahl der Beteiligten sind Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Zeugen, die Hinweise jeglicher Art geben können, werden gebeten, sich telefonisch beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. / trim, nash Polizei Hannover Fotos/Video: © 23.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

Sprengel Museum - Neue Ausstellung: "Käte Steinitz. Von Hannover nach Los Angeles“ Das Sprengel Museum Hannover widmet der Künstlerin, Autorin und Kunstwissenschaftlerin Käte Steinitz (1889–1975) erstmals eine umfassende Retrospektive. Unter dem Titel „Käte Steinitz. Von Hannover nach Los Angeles“ werden vom 22. Oktober 2025 bis 25. Ja- nuar 2026 rund 180 Werke aus sieben Jahrzehnten gezeigt – darunter expressionistische Hinterglasbilder, Zeichnungen, Fotografien und Texte, die den Lebensweg der Künstlerin und ihr Schaffen und Wirken nachzeichnen. Erstmals werden zahlreiche fotografische Arbeiten präsentiert, die bislang nur als Negative überliefert waren. Begleitend zur Ausstellung erscheint im Hirmer-Verlag eine Monografie. Sie ist Ergebnis eines Forschungsprojekts, das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert wird. Zudem vergibt die Landeshauptstadt Hannover erstmals den „Käte Steinitz Preis für künstlerische Kollaboration“, der das vielseitige Schaffen der Künstlerin in die Gegenwart führt. Steinitz gehörte in den 1920er-Jahren zum engen Kreis der europäischen Avantgarde um Kurt Schwitters, Hannah Höch und El Lissitzky. Ihr Werk, das durch Exil und Marginalisierung lange Zeit in Vergessenheit geraten war, wird mit der Übernahme ihres Teilnachlasses – über 2000 Arbeiten – in das Sprengel Museum Hannover im Jahr 2018 wieder umfassend sichtbar. Die Ausstellung zeigt Käte Steinitz als aufmerksame Beobachterin des Menschen und seiner Umwelt, als Chronistin ihrer Zeit und als Brückenbauerin zwischen den Künsten. Von frühen expressionistischen Arbeiten bis zu farbintensiven Zeichnungen aus dem amerikanischen Exil eröffnet die Retrospektive neue Perspektiven auf eine außergewöhnliche Künstlerin, die zeitlebens für Freiheit, Verständigung und die zeitgenössische Kunst eintrat. Kuratorin Isabel Schulz fasst den künstlerischen Antrieb von Steinitz zusammen: „Ihr Antrieb, sich künstlerisch auszudrücken, überwand sämtliche Widerstände, die für eine Frau, Jüdin und Emigrantin damals nicht unerheblich waren. Im Mittelpunkt ihres Schaffens standen der Mensch und das Leben in ihrer Umgebung. Steinitz war eine aufmerksame Beobachterin, erfasste treffend und nahm in gewisser Weise die Rolle einer Chronistin ein.“ Dr. Martin Hoernes, Generalsekretär der Ernst von Siemens Kunststiftung, die die Ausstellung fördert, konstatiert: „In der hannoverschen Kunstgeschichtsschreibung gilt Käte Steinitz als zentrale Figur im Umfeld von Kurt Schwitters, allerdings blieb ihr eigenes künstlerisches Werk lange im Schatten. Umso erfreulicher ist es, dass das Sprengel Museum mit dieser Ausstellung erstmals die Gelegenheit bietet, das vielseitige bildnerische Schaffen der Künstlerin umfassend zu würdigen. Im Rahmen der CORONA-Förderlinie konnten bereits Restaurierungen an dem 2018 ans Museum gekommenen Nachlass der Künstlerin ermöglicht werden.“ Sprengel Museum Hannover Fotos: © 21.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

infa 2025 - Messe zieht positive Bilanz Hannover - Nach neun Messetagen ging die infa 2025 am Sonntagabend (19.10.2025) auf dem Messegelände in Hannover zu Ende. Rund 750 Aussteller präsentierten Produkte, Dienstleistungen und Trends aus den Bereichen Wohnen, Lifestyle, Genuss, Mode, Beauty und Weihnachten. Der Besuch lag mit 102.000 Menschen knapp unter dem des Vorjahres, dennoch ziehen die Veranstalter positive Bilanz. Klaudia Kohl, Abteilungsleiterin Consumer Shows Deutsche Messe: „Trotz wirtschaftlich herausfordernder Rahmenbedingungen zeigte sich erneut, dass auch die nunmehr 71. infa ihren festen Platz in norddeutschen Veranstaltungskalendern behauptet.“ Die Vielfalt der Themenwelten war erneut eines der Markenzeichen der Messe. Von Einrichtungsideen und Küchenneuheiten über kreative Mitmachangebote bis hin zu Weihnachtsdekoration und Delikatessen bot die infa ein breites Spektrum, das zum Bummeln, Ausprobieren und Entdecken einlud. Besonders stark frequentiert waren die Wochenenden, an denen traditionell die thematischen Schwerpunkte wechselten und unterschiedliche Besuchergruppen ansprachen. Bereits zum Auftakt sorgte die infalino, die Messe für junge Familien, für reges Interesse. Hier drehte sich alles um Schwangerschaft, Baby- und Kleinkindausstattung, Ernährung und Baby-Gesundheit. Neben Beratungsangeboten und Produktneuheiten bot das Rahmenprogramm praxisnahe Vorträge und Mitmachaktionen. Zahlreiche Familien nutzten die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und direkt mit Herstellern und Fachleuten ins Gespräch zu kommen. Auch die infa kreativ am zweiten Messewochenende, war ein Besuchermagnet für kreative Köpfe, hier stand alles unter dem Motto „Do It Yourself“. Die Besucher konnten sich über neue Materialien, Werkzeuge und Techniken informieren, an Workshops teilnehmen oder sich in offenen Mitmachbereichen kreativ betätigen. Von Handarbeiten über Basteln bis hin zu nachhaltigen Upcycling-Ideen reichte das Angebot. Besonders gut kam das neue Format „Entkorkte Kunst“ an, bei dem erstmalig gleichzeitig gemalt und kuratierte Weine verkostet wurden. Ein besonderes Highlight gabs in diesem Jahr in der Weihnachtshalle Christmas. Hier lud erstmals eine Schlittschuhbahn dazu ein, inmitten von Lichterketten, Tannenbäumen und weihnachtlicher Musik ein paar Bahnen zu drehen. Das neue Angebot wurde von knapp 1500 Menschen genutzt und sorgte für eine lebendige Atmosphäre in der Halle, die traditionell zu den stimmungsvollsten Bereichen der Messe gehört. Neben Dekoration, Geschenkideen und kulinarischen Spezialitäten war die Schlittschuhbahn ein Publikumsmagnet, der insbesondere Familien ansprach und den Erlebnischarakter der infa weiter stärkte. Darüber hinaus engagierte sich die infa auch in diesem Jahr wieder für einen guten Zweck. Beim Spendenprojekt „DIE!!! Weihnachtsfeier“, das seit drei Jahren Bestandteil der Christmas ist, kamen insgesamt 15.000 Euro zusammen. Die Spenden werden verwendet, um bedürftigen Menschen in Hannover eine festliche Weihnachtsfeier im Dezember im Hannover Congress Centrum zu ermöglichen. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte in diesem Jahr das neue Veranstaltungsformat Grow & Glow, das am Freitag erstmals auf der infa stattfand. Der Tag stand ganz im Zeichen von Female Empowerment und richtete sich an Frauen, die sich für Themen rund um Beauty, Gesundheit, Finanzen und Karriere interessieren. Die Resonanz war durchweg positiv und von Beginn an waren alle Plätze vor der Bühne in Halle 19 besetzt. Zu den prominenten Gästen zählte Schauspielerin Wolke Hegenbarth, die offen über Selbstfindung, berufliche Herausforderungen und persönliche Balance sprach. Ergänzt wurde das Programm durch Panels mit Expertinnen aus Medizin, Coaching, Mode und Lifestyle. Ziel des Formats war es, unterschiedliche Facetten des Frauseins zu beleuchten und Anregungen zu geben, wie Frauen selbstbewusst, gesund und gleichberechtigt ihren Alltag gestalten können. infa-Chefin Klaudia Kohl zieht eine positive Bilanz: „Mit Grow & Glow haben wir wichtige Fragen rund um Frauengesundheit, Karriere, Liebe, Mode und Kosmetik in den Fokus gerückt, ein neues Netzwerk geschaffen und für ein Strahlen bei den Frauen gesorgt. Das war der erfolgreiche Beginn einer neuen Reihe, die wir im kommenden Jahr weiter ausbauen wollen.“ Geplant sei, so Kohl, die Grow & Glow künftig als festen Bestandteil der Messe zu etablieren und die Inhalte thematisch zu erweitern. Neu in diesem Jahr war auch die Genusslounge mit zahlreichen Tastings sowie spannende Workshops, unter anderem mit Raheem Haidar („Das große Backen“) sowie zahlreiche Mitmachaktionen im Bereich Yoga, Pilates, Mental Health. Neben diesen Höhepunkten bot die infa 2025 erneut das gewohnte breite Spektrum an Einkaufs- und Erlebnismöglichkeiten. Die Themenwelten Lebensart, Beauty & Wellness, Bauen & Wohnen, Markthalle und Christmas zeigten eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen – von hochwertigen Möbeln über Mode und Kosmetik bis hin zu kulinarischen Spezialitäten. Auffällig war, dass viele Aussteller vermehrt auf Nachhaltigkeit und Regionalität setzten - vorneweg im Sonderbereich infa regional, der vom Verband Norddeutscher Direktvermarkter organisiert wurde. Aber auch das Thema Energieeffizienz spielte im Bereich Bauen & Wohnen eine zunehmende Rolle, wo Fachbetriebe Lösungen zu Sanierungsfragen, Heizungstechnik und Photovoltaik präsentierten. Klaudia Kohl: „Die infa hat sich erneut als Plattform erwiesen, die aktuelle Trends aufgreift und unterschiedliche Lebensbereiche verbindet. Sie steht gleichermaßen für Shopping-Spaß sowie für Austausch, Information und Inspiration.“ Es wurde erneut deutlich, dass vor allem die Qualität der Besucher hoch war und viele Aussteller von konkreten Verkaufserfolgen und einem regen Austausch sowohl mit Stamm-, als auch Neukunden berichteten (Siehe Ausstellerstimmen unten). Laut eines unabhängigen Marktforschungsinstituts haben 80 Prozent der Besucher auf der infa etwas gekauft oder bestellt. Klaudia Kohl sieht in diesen Ergebnissen eine Bestätigung des Messekonzepts. Das Bedürfnis nach realen Erlebnissen, persönlicher Beratung und direktem Austausch sei weiterhin groß, so die infa-Chefin. „Formate wie Grow & Glow, die Tastings, die Genusstouren, die Workshops bei der infa kreativ, die Kostproben in der Showküche unterstreichen, dass Messen heute mehr sein müssen als reine Verkaufsveranstaltungen – sie sind Orte der Begegnung und des Erlebens.“ Insgesamt zeigte die infa 2025, dass das Konzept einer vielseitigen Erlebnismesse nichts an Attraktivität für Aussteller und Besucher verloren hat. Die Mischung aus Information, Unterhaltung, Verkauf und gesellschaftlichem Engagement fand Anklang bei Ausstellern und Besuchern gleichermaßen. Und so blieb die Messe auch in ihrem 71. Jahr ein wichtiger Treffpunkt für Konsumenten, Händler und Branchenvertreter in Norddeutschland. Und beweist, dass Messen als reale Plattformen für Austausch, Inspiration und Gemeinschaft auch im digitalen Zeitalter nichts von ihrer Relevanz verloren haben. Die nächste infa findet statt vom 10. bis 18. Oktober 2026 statt Deutsche Messe AG Foto: © 20.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie

7. Grand Prix der Artisten ab 18. Dezember 2025 auf dem Schützenplatz - Dieser Weihnachtscircus Hannover wird legendär! Der Grand Prix der Artisten wird in seinem siebten Jahr nicht „verflixt", er könnte dagegen „legendär" werden! So viele große Stars der Circus Welt waren selten zusammen in einem Programm hier in Hannover zu erleben. Wenn der Weihnachtscircus seine komplett neue Inszenierung vom 18. Dezember bis 4. Januar auf dem Schützenplatz präsentiert, wollen Legenden wie der König der Clowns, Mikhail Usov, der Grandseigneur der Jonglage, Kris Kremo, höchste fernöstliche Bühnenkunst aus China, aber auch die modernen, muskelbepackten Superstars der TV-Castingshows, „The Bartigerzz", für Spaß, Spannung und spektakuläre Momente sorgen. Karten ab 22,90€ gibt es an den bekannten Vorverkaufsstellen, per Telefon unter 02405-40860 oder direkt über die Circus Webseite www.weihnachtscircus-hannover.com . Jedes Jahr laden die Circus Macher von Grandezza Entertainment die Crème de la Crème der internationalen Artistik nach Hannover ein. Preisträgerinnen und Preisträger großer internationaler Festivals werden ausgewählt - und manche vielversprechenden Newcomer, die hier mit einer „Wild Card" antreten dürfen. Das Publikum stimmt nach jeder Vorstellung per Kreuzchen oder App über seine persönlichen Favoriten ab. Zusammen mit der Gilde Brauerei stellt der Circus den drei besten Acts Preisgelder von insgesamt 5000 € in Aussicht. Die Siegerehrung findet am 4. Januar 2026 im Anschluss an die 11:00 Uhr-Vorstellung statt. Mit Gold und Silber im Gepäck auf den Schützenplatz Zu den preisgekrönten, legendären Darbietungen der Weltspitze gehört dieses Jahr unter anderem Handstand-Legende Oleg Izossimov, der schon mit einer der höchsten Trophäen der Circus Branche, dem Silbernen Clown des Internationalen Circus Festivals von Monte-Carlo, ausgezeichnet wurde. Er befindet sich damit in bester Gesellschaft mit Olga Moreva, die für ihre flirrend-schöne Tuchakrobatik gleichermaßen in Monaco geadelt wurde. Dritter im Bunde der Monte-Carlo Stars ist Jonglier-Legende Kris Kremo, der bereits vor 44 (!) Jahren dort mit Silber dekoriert wurde. Heute tritt der Grandseigneur mit seinem Sohn Harrison auf und verspricht Hannover somit doppelte Perfektion. Gar im Dutzend wird die dann auch von der Akrobatentruppe aus Dezhou City in China mit ihren prachtvollen Kostümen geliefert. Die weltweit gefeierten vier Circus-Wunder aus dem Reich der Mitte und ihre acht männlichen Kollegen verzaubern im Weihnachtscircus mit einer synchronen Diabolo-Jonglage sowie atemberaubenden Reifensprüngen im Zeichen des Drachen. Gut zielen können muss auch das Duo Fabulous, das im Übrigen beweist, dass Tätigkeiten im Liegen Sprungkraft haben können. Bei dieser „Ikarier"-Darbietung katapultiert schließlich der liegende Untermann seinen Partner per kräftigem Fuß-Tritt in schwindelnde Höhen - und fängt ihn nach Salto und Sturzflug im besten Fall auch wieder auf. Abstürze können sich auch die Golden Girls des Duo Antresol nicht leisten, denn hier bildet allein ein schmaler Luftring die Basis für atemberaubende Himmels-Akrobatik der beiden jungen Künstlerinnen, die in jüngster Vergangenheit reihenweise Preise auf Circus Festivals abräumen. Absolut Preis-wert auch die Bartigerzz, die viel frischen Wind in die Manege bringen. Das coole Quartett aus Paris ließ schon bei sechs internationalen „Supertalent"-TV-Shows in Arabien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien sowie in Deutschland seine beachtlichen Muskeln bei der Barren-Akrobatik spielen. Frisch vergoldet kommt das Duo „2gether" daher. Die Partnerakrobatik aus Russland wurde dieses Jahr in Spanien mit dem feinen Edelmetall belohnt. Gar den Preis des französischen Präsidenten hat Kateryna Korneva 2025 beim Festival in Massy/Paris eingeheimst. Diese höchste Auszeichnung des Contests belohnt ihre herausragende und riskante Kunst am Flying Pole. Einen wahren Weltstar der Komik konnte der Weihnachtscircus mit Mikhail „Misha" Usov dieses Jahr gewinnen. Der langjährige „Stamm Clown" des Cirque du Soleil nennt viele glitzernde Preise sein Eigen. Vor allem kommt der Spaßbereiter der leisen Töne ohne Brachialklamauk aus und wird Hannover sicher ein sanftes Lächeln ins Gesicht zaubern. Seinen Gegenpart bildet die in Hannover nicht unbekannte Hamburger Humor-Ikone Jens Ohle. Mit viel artistischer Comedy und herrlich-schrägem Wortspiel wird der Mann mit der Leiter beim Grand Prix der Artisten bestimmt noch einmal ein paar Karriere-Sprossen weiter kommen... Lara Wolf, die bereits im vergangenen Jahr das Publikum mit ihrem Gesang und Moderationen unterhalten hat, übernimmt auch dieses Mal wieder den Part der „Voice of Weihnachtscircus". Die sechsköpfige Tanzformation Liazeed bringt zwischen den Darbietungen mit viel lateinamerikanischem Taktgefühl sicher das Zelt zum Mitwippen. Alle Jahre wieder liegt die Regie und technische Direktion in den bewährten Händen von Marco Biasini. Seit 2016 präsentiert der Weihnachtscircus Hannover (mit pandemiebedingten Unterbrechungen) seinen Grand Prix der Artisten. Die Produzenten von Grandezza Entertainment sind besonders stolz und froh, dass sie Anfang dieses Jahres auch die erneute Ausschreibung des Weihnachtscircus auf dem Schützenplatz gewonnen haben. Nun kann der Wettbewerb, bei dem das Publikum per Stimmzettel oder App seine Favoriten wählt, auch in den nächsten Jahren mit Tempo weitergehen. Termine und Tickets Im großen, festlich geschmückten und gut geheizten Zelt auf dem Schützenplatz verspricht die Circus Elite Hannover unvergessliche Stunden. Erneut kommt das Zelt ohne Innenmasten zum Einsatz, das beste Sicht von allen Plätzen bietet. Der Circus spielt vom 18. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 auf dem Schützenplatz. Vorstellungen sind um 15 und 19 Uhr, an den Sonntagen um 11 und 15 Uhr. Um 11 Uhr gibt es an den Sonntagen, 21. Dezember und 4. Januar, die beliebten Familienvorstellungen zu Einheitspreisen. Ein Adventsspecial bietet am 18. Dezember, 19.00 Uhr, für beide Shows am 19. Dezember sowie für jeweils beide Vorstellungen am 22. und 23. Dezember um bis zu 25% reduzierte Ticketpreise. Heiligabend ist um 14.00 Uhr eine Vorstellung, an Silvester und am 1.1. bleibt der Circus geschlossen. Die feierliche Siegerehrung von Hannovers Superstars ist wieder am letzten Spieltag nach dem Finale der 11.00 Uhr-Vorstellung geplant. Fotos/Video: © 20.10.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
