Erlass des Innenministeriums an die niedersächsischen Polizeidirektionen zum Verwenden oder Verbreiten des „Z“-Symbols in der Öffentlichkeit

Erlass des Innenministeriums an die niedersächsischen Polizeidirektionen zum Verwenden oder Verbreiten des „Z“-Symbols in der Öffentlichkeit

Pistorius: „Wer durch das ‚Z‘-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsidenten Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringt, muss in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“
 
Seit dem Beginn des Angriffskrieges von Russlands Präsident Putin auf die Ukraine ist auf den Panzern und Uniformen der russischen Invasionstruppen häufig ein weißes „Z“ zu erkennen. Dieses Zeichen ist schnell zum Symbol für die Unterstützung Russlands geworden – auch außerhalb des Kriegsgebietes. Es wird z. B. auf Gebäuden, an Autos oder an der Kleidung gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zum Ausdruck zu bringen. Auch in Niedersachsen gab es schon entsprechende Beobachtungen.
 
Die niedersächsischen Polizeidirektionen wurden heute (25.03.2022) darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verwendung des Buchstaben „Z“ auf Demonstrationen und dessen öffentliche Verbreitung Straftaten nach § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch darstellen können. Mit dieser Norm wird u. a. ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Hinzu kommen etwaige damit einhergehende Sachbeschädigungen. Die Polizei ist angehalten, bei jedem Vorkommnis genau zu prüfen, ob mit der Präsentation des „Z“ ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg besteht, und die Täterinnen und Täter im Falle eines begründeten Verdachts konsequent zu verfolgen.
 
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Der aggressive Angriff von Putins Armee auf die Ukraine ist ein barbarischer Akt gegen die friedliche Bevölkerung eines demokratischen Landes mitten in Europa. Das ‚Z‘“ steht stellvertretend für die Völkerrechtswidrigen Taten der russischen Armee. Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte ‚Z‘ sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheißen. Darum haben wir heute den niedersächsischen Polizeidirektionen mitgeteilt, dass Personen, die durch dieses ‚Z‘-Symbol öffentlich ihre Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsidenten Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“

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