Lärmschutzwand für Laatzen-Gleidingen

Lärmschutzwand für Laatzen-Gleidingen - Fertigstellung bis Juli geplant
Im Rahmen des freiwilligen Bundesprogrammes „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ erstellt die Deutsche Bahn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine Lärmschutzwand in Laatzen-Gleidingen. Östlich der Bahnstrecke wird ab Mai eine rund 1600 Meter lange Lärmschutzwand errichtet.
Die Vorarbeiten haben bereits begonnen. Die Hauptarbeiten erfolgen durchgehend tagsüber und nachts von Montag, 10. Mai bis Freitag, 28. Mai. Anschließend erfolgen noch Restarbeiten.
Die Lärmschutzwand besteht aus hochschallabsorbierenden Leichtmetallelementen und entlasten die Anwohner entlang der Bahnstrecke erheblich vom Lärm der vorbeifahrenden Züge. Zusätzlich profitieren auch weiter von der Bahnstrecke entfernt liegende Häuser und Wohnungen in hohem Maße von der Wirkung dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme.
Während der Bauarbeiten werden moderne lärmgedämpfte Arbeitsgeräte eingesetzt. Zum Schutz der Bauarbeiter vor herannahenden Zügen werden in der Regel feste Absperrungen errichtet, wodurch der Einsatz von Signalhörnern weitgehend vermieden werden kann. Warneinrichtungen werden von den Unfallkassen jedoch ausdrücklich gefordert und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Belästigungen durch Staub und Lärm lassen sich daher leider nicht vermeiden.
Der Zugverkehr ist von den Arbeiten nicht betroffen. Die Deutsche Bahn bittet alle Betroffenen um Verständnis für die mit diesen Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten.
Die Vorarbeiten haben bereits begonnen. Die Hauptarbeiten erfolgen durchgehend tagsüber und nachts von Montag, 10. Mai bis Freitag, 28. Mai. Anschließend erfolgen noch Restarbeiten.
Die Lärmschutzwand besteht aus hochschallabsorbierenden Leichtmetallelementen und entlasten die Anwohner entlang der Bahnstrecke erheblich vom Lärm der vorbeifahrenden Züge. Zusätzlich profitieren auch weiter von der Bahnstrecke entfernt liegende Häuser und Wohnungen in hohem Maße von der Wirkung dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme.
Während der Bauarbeiten werden moderne lärmgedämpfte Arbeitsgeräte eingesetzt. Zum Schutz der Bauarbeiter vor herannahenden Zügen werden in der Regel feste Absperrungen errichtet, wodurch der Einsatz von Signalhörnern weitgehend vermieden werden kann. Warneinrichtungen werden von den Unfallkassen jedoch ausdrücklich gefordert und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Belästigungen durch Staub und Lärm lassen sich daher leider nicht vermeiden.
Der Zugverkehr ist von den Arbeiten nicht betroffen. Die Deutsche Bahn bittet alle Betroffenen um Verständnis für die mit diesen Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten.
Über die Lärmsanierung:
Das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird seit 1999 vom Bund gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Über 1,7 Milliarden Euro wurden seither in die Lärmsanierung von über 2.000 Kilometern Schienenstrecke und rund 64.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2020 wurden über 75 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 146 Millionen Euro ausgegeben. Bis zum Jahr 2030 soll die Lärmsanierung mehr als die Hälfte aller Anwohner an bestehenden Schienenwegen vom Lärm der vorbeifahrenden Züge entlasten.
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Gefördert werden Schallschutzwände sowie schalldichte Fenster und Lüfter in Gebäuden. In Einzelfällen werden auch Dämmungen von Außenfassaden und Dächern teilfinanziert. Da die Lärmsanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung des Objektes bedeuten, tragen die Eigentümer ein Viertel der Kosten.
Weitere Informationen zur Lärmsanierung sind im Internet abrufbar unter www.laermsanierung.deutschebahn.com.
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Gefördert werden Schallschutzwände sowie schalldichte Fenster und Lüfter in Gebäuden. In Einzelfällen werden auch Dämmungen von Außenfassaden und Dächern teilfinanziert. Da die Lärmsanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung des Objektes bedeuten, tragen die Eigentümer ein Viertel der Kosten.
Weitere Informationen zur Lärmsanierung sind im Internet abrufbar unter www.laermsanierung.deutschebahn.com.
Foto: © Deutsche Bahn










